Meine neuerliche Antwort
auf Herrn Jung´s Antwort:
Sehr geehrter Herr Kroiss,
das Gesetz um das es bei mir geht, habe ich gerade nicht beschlossen. Was ich beschlossen habe, ist gerecht. Nur das ist mein Begehr.
Im übrigen bin ich mit 68 Jahren aus dem Bundestag ausgeschieden. Es kann aber nicht richtig sein, dass der Bundesminister schlechter gestellt wird, wie der Landesminister. Auch verstößt das Gesetz gegen Art. 3 Grundgesetz. Wäre ich erst Bundesminister geworden und dann in den Landtag gekommen, hätte ich den Anspruch. Da es bei mir aber umgekehrt war, habe ich ihn nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr Jung,
Sehr geehrter Herr Kroiss,
das Gesetz um das es bei mir geht, habe ich gerade nicht beschlossen. Was ich beschlossen habe, ist gerecht. Nur das ist mein Begehr.
Im übrigen bin ich mit 68 Jahren aus dem Bundestag ausgeschieden. Es kann aber nicht richtig sein, dass der Bundesminister schlechter gestellt wird, wie der Landesminister. Auch verstößt das Gesetz gegen Art. 3 Grundgesetz. Wäre ich erst Bundesminister geworden und dann in den Landtag gekommen, hätte ich den Anspruch. Da es bei mir aber umgekehrt war, habe ich ihn nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Franz Josef Jung
Sehr geehrter Herr Jung,
zunächst danke ich Ihnen
für Ihre prompte Antwort, der ich entnehme, dass Sie für sich in
Anspruch nehmen, nur an gerechten Gesetzen mitgewirkt zu haben und
nur gerechte Entscheidungen getroffen und beschlossen zu haben.
Demnach hat/haben dann andere/r an ungerechten Gesetzen mitgewirkt,
weshalb sonst könnten und würden Sie klagen?! Wer aber würde das
nicht von sich behaupten?* Aber müsste
dann logischerweise nicht uneingeschränkt Gerechtigkeit herrschen
und zwar gegenüber jedermann?! Dann wäre aber die Rechtsprechung
überflüssig, denn es herrschte ja Gerechtigkeit. Die Einhaltung und
Erfüllung der (aller) gerechten Gesetze wäre auch deren Ende, der
Sinn einer derartigen Gesetzgebung ja erfüllt, weil durch Erfüllung
gerechter Gesetze ja nur Gerechtigkeit herrschte. So allerdings dann
auch in diesem Sie persönlich betreffendem Fall. Was die
Rechtsprechung allerdings ganz anders sieht. Diese Klageabweisung
bedeutet im Klartext, dass das Gericht Ihre Klage – sich dabei auf
Gesetze und damit ein Rechtsverständnis stützend, welche von der
gesetzgebenden Gewalt, welcher auch Sie jahrelang angehörten so
beschlossen und erlassen wurden – und nicht die Gesetze als
ungerecht(fertigt) sieht und demnach ein anderes Rechtsverständnis
an den Tag legt wie Sie.
Womit wir beim eigentlichen Punkt dessen wären, weshalb ich Ihnen geschrieben habe und dankbar dafür bin, dass Sie mit Ihrer Klage deutlich machen, dass es ein unterschiedliches Rechtsverständnis im Bezug auf gerecht und ungerecht in diesem Lande gibt.
* So versuche ich schon seit Jahren von diversen die Gesetze gestaltenden und gesetzgebenden EntscheidungsträgerInnen das in diesem Land geltende und herrschende Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis (bisher vergeblich) erklärt zu bekommen. Siehe hierzu meine verlinkten Schreiben an zwei Ihrer Parteikollegen (die Herren Spahn und Laschet), sowie an Frau Nahles (SPD), wie auch den Ex-Bundespräsidenten Herrn Gauck.
Auch diese Ihre Kolleginnen EntscheidungsträgerInnen beanspruchen für sich, sich nur an gerechter Gesetzgebung zu beteiligen.
https://robert-diegrossenreligionen.blogspot.com/2014/01/email-frau-nahles-zum-selben-thema.html
https://robert-diegrossenreligionen.blogspot.com/2012/09/neuerliche-anfrage-jens-spahn-cdu.html
https://robert-diegrossenreligionen.blogspot.com/2012/02/joachim-gauck-der-diener-zweier-herren.html
In den Erstinstanzen der Rechtsprechung wird „nur“ nach Gesetzeslage (also nicht nach Recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit) geprüft und entschieden. Danach, ob die getroffenen Entscheidungen, Klagen und Urteile in Bezug auf die Gesetze überhaupt dem Recht entsprechen, wird bestenfalls beim BVerfG, sofern sie vor diesem landen (was für „Normalsterbliche“ durch finanzielle und gesetzgeberische Vorgaben sehr eingeschränkt und fast unmöglich gemacht wurde), nachgegangen und geprüft. Es gelten also zunächst für die Rechtsprechung die Gesetze, die erlassen wurden und nicht die Frage, ob die erlassenen Gesetze überhaupt dem Recht an sich entsprechen.
Damit kann (jeder)man überhaupt kein gerechtes, sondern nur ein gesetzmäßiges Urteil erwarten.
Zudem gelten an
verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten unterschiedliche
Gesetze und damit ein unterschiedliches Recht und auch
Rechtsverständnis, wie Sie in Ihrem aktuellen Fall ja selbst betonen
und erfahren haben (Bundesrecht versus Landesrecht).
Es besteht also eine Diskrepanz dahingehend, dass und wie das geltende Recht, damit auch Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit von wem und gegenüber wem wie ausgelegt wird.
Natur- und Lebensrecht, also das wahre und absolute Recht ist allerdings völlig unabhängig von Auslegungen und menschlicher Gesetzgebung (im Gegensatz zur abhängigen Judikative), wie uns die Natur und das Leben derzeit aktuell wieder einmal vor Augen führt.
Es besteht also eine Diskrepanz dahingehend, dass und wie das geltende Recht, damit auch Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit von wem und gegenüber wem wie ausgelegt wird.
Natur- und Lebensrecht, also das wahre und absolute Recht ist allerdings völlig unabhängig von Auslegungen und menschlicher Gesetzgebung (im Gegensatz zur abhängigen Judikative), wie uns die Natur und das Leben derzeit aktuell wieder einmal vor Augen führt.
Unter diesen
Gesichtspunkten werde ich Ihren weiteren Klageweg, wie auch den
Prozess mit großem Interesse weiterverfolgen.
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, in der Hoffnung wieder von Ihnen zu lesen (nicht wie bei Ihren anderen KollegInnen, die sich auf Nachfragen nicht mehr meldeten)
Robert Kroiß
In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen, in der Hoffnung wieder von Ihnen zu lesen (nicht wie bei Ihren anderen KollegInnen, die sich auf Nachfragen nicht mehr meldeten)
Robert Kroiß
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