Da ich heute zufällig die Emailadresse von Herrn Gauck gefunden habe, habe ich ihm diesen offenen Brief auch noch direkt zugesendet. Konnte allerdings, wie nachfolgend zu ersehen, nicht zugestellt werden. Herr Gauck hat sich wohl schon auf seine "neue Anschrift" und der damit verbundenen Homepage und Emailadresse eingestellt und eingerichtet.
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<info@joachim-gauck.com>: host mail1.joachim-gauck.com[195.50.146.133] said:
550 5.1.1 <info@joachim-gauck.com>: Recipient address rejected: User
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Offener Brief per Email zu Hd. Herrn Joachim Gauck über „ttt-Titel, Thesen, Temperamente“, sowie an das Bundespräsidialamt mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn Gauck:
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Offener Brief per Email zu Hd. Herrn Joachim Gauck über „ttt-Titel, Thesen, Temperamente“, sowie an das Bundespräsidialamt mit der Bitte um Weiterleitung an Herrn Gauck:
Email: ttt@DasErste.de
bundespraesidialamt@bpra.bund.de
Sehr geehrter Herr Gauck,
da ich Ihrem Interview bei „TTT-Titel, Thesen, Temperamente“ vom 26.2.2012 in der ARD entnommen habe, dass Sie im Bundespräsidentenamt die Glaubwürdigkeit als primäre und wichtigste Aufgabe eines Amtsinhabers sehen, selbst auch Kritik erwarten, erlaube ich mir einige Gedanken, aus welchen sich die ein oder andere Frage ergibt, an Sie zu richten. Verbunden mit der Hoffnung, dass Sie zu Ihrem Wort stehen und auch Kritik beantworten.
So darf ich Sie zunächst zitieren und erste Widersprüche anmerken:
[[„Bei der Institution Bundespräsident, wo kaum Macht existiert, erwarten wir Glaubwürdigkeit. Wie erlangt man sie? Man sollte bei sich sein. Man sollte nicht eine Show abziehen. Und man darf zeigen, dass man die Werte, auf denen unser Land beruht, ernst nimmt."]]
Zum Punkt der Glaubwürdigkeit komme ich – etwas ausführlicher und zu einem späteren Zeitpunkt – noch. Als erstes irritiert mich aber Ihre Erkenntnis und Aussage, dass in der Institution Bundespräsident kaum Macht existiert.
So gehört meines Wissens zu einer der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidentenamts „die Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt“!
Zudem wachsen dem Bundespräsidentenamt „in Situationen, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht insofern von einer Reservefunktion des Bundespräsidenten.“!
So ganz machtlos scheint das Amt dann doch nicht zu sein?! Erst recht dann, wenn mit der Unterzeichnung von Gesetzen (also der alles entscheidenden Aufgabe des Bundespräsidenten vor Inkrafttreten eines Gesetzes) und damit einem allgemein gültigem und verbindlichem Recht für das ganze Volk doch die eigentliche Macht – nämlich die nun aus gefertigte Macht des Rechts und der Gesetze - genau in dieser Form als Macht existiert und notfalls mit Gewalt durch- und umgesetzt werden kann und wird?!
Jetzt besitzt die Institution des Bundespräsidentenamtes aber auch noch die Macht der Gnade, denn der/die Inhaber/In besitzt auf der Bundesebene das Begnadigungsrecht!
Der Inhaber, die Inhaberin dieses Amtes ist also die unbestrittene und unumstrittene oberste Priorität und Macht des/eines gültigen Rechts, eines, nämlich des eigenen Rechtsverständnisses, auf welchem sich in der Folge, eben auf Grund der Rechts- und -Gesetzgebung ALLES in diesem Lande begründet!
Und ich darf Sie nochmals zitieren:
[[„Und man darf zeigen, dass man die Werte, auf denen unser Land beruht, ernst nimmt."]]
Dies bedeutet doch, dass dieser einzelne Mensch, welcher diese Position einnimmt (also in diesem Falle Sie, wenn es so kommt, wie durch die Herrschenden gewollt und angedacht), an sich ein übergeordnetes Rechtsverständnis, ein übergeordnetes Werteverständnis haben müsste, um überhaupt prüfen zu können, ob die ihm vorgelegten Gesetze dem RECHT ( mit und welchen Maßstab dabei anwendend?!) entsprechen, ehe er derartiges unterschreibt und rechtsverbindlich macht und damit erst zu einer umsetzbaren Macht – die dieses Amt dann eben doch hat - verhilft?! Ebenso müsste er demnach auch ein „übergeordnetes Gnadenverständnis (welches sich allerdings aus eben diesem übergeordneten Rechts- und Werteverständnis von selbst ergibt)“ besitzen, um nicht willkürlich und damit diktatorisch zu handeln?!
Wenn dies keine Macht ist, was dann?!
Es bedeutet andererseits aber auch, dass dieser Primus inter pares in der Institution des Bundespräsidentenamtes gerade und insbesondere im Bezug auf Gesetz und Recht (die Werte, auf welchen dieses Land beruht und sich gründet) „rechtschaffen“, um nicht zu sagen „rechtschaffener“ als all jene, welchen er nun vorsteht – also die Gesetze und das Recht (und hierbei kommt es insbesondere bei „Kirchen- und Glaubensvertretern“ eben bereits zu der Diskrepanz: „Gottesrecht und -gesetze vs. weltliches und von Menschen geschaffenes Recht und Gesetz“) - sein muss, diese achtend und bei und für sich selbst zunächst erfüllend und einhaltend vorbildlich sein muss! Es bedarf demnach also primär der Unterscheidung/Erkenntnis und damit Unterscheidungsmöglichkeit dieser verschiedenen (nämlich Menschen- vs. GottesRecht) Rechtsanschauungen und der daraus resultierenden Umsetzung dieser Erkenntnis! Wobei diese Möglichkeit durchaus bei Glaubens- und Kirchenvertretern voraus zusetzen und zu erwarten ist. Was Sie persönlich dann zunächst auch als einen der geeignetsten Kandidaten auszeichnen würde.
Womit ich dann bei Ihrer nächsten Aussage und für Sie – als primäre Aufgabe in dieser Institution sehend -, wichtigsten Grundlage dieser Institution, nämlich der Glaubwürdigkeit wäre.
Wie glaubwürdig aber kann jemand sein, der gegen Obrigkeitshörigkeit argumentiert und sich dann zum Primus inter pares einer Obrigkeit und der Herrschenden genau durch dieselbe/n wählen lässt?!
Der in genau dieser Funktion – was auch diese Position angeblich als einziges „Machtinstrument“ hergibt – wichtige Akzente setzen soll, Gesetze unterschreiben muss und damit das Recht der Obrigkeit, der Herrschenden für die „Untertanen“ rechtsverbindlich und über Gottesrecht stellend machen muss und macht! Erwartet so jemand dann, dass man seine „wichtigen Akzente“ ignoriert, die von ihm unterschriebenen Gesetze missachtet, weil man eben nicht obrigkeitshörig, sondern vielleicht gottesfürchtig ist?! Und was bedeutet dies für Atheisten?!
Könnten Sie mir vielleicht den Sinn eines Amtes (in welches Sie ja nun gewählt werden sollen) erklären, in welches sich Jemand wählen lässt, der an die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen appelliert, der Obrigkeitshörigkeit für einen gravierenden Fehler hält, um sich dann an die Spitze der Obrigkeit und Herrschenden zu stellen und „mir“ von „oben“, auch per von „ihm“ unterschriebener und erlassener Gesetze - herab sagt, dass ich selber denken und handeln soll?! Wieso macht man dies dann eigentlich nicht zunächst mal bei und für selbst, sondern „unterwirft“ sich der Meinung, dem Wohlwollen und dem „Wahlverfahren“ einer Bundesversammlung?! Wie soll ich einem „ABHÄNGINGEN“ die Mär von der Eigenverantwortung und die UNABHÄNGIGKEIT von der Obrigkeit abnehmen, wenn seine Wahl doch genau davon – nämlich dem Wohlwollen der Herrschenden, also seiner persönlichen Obrigkeit – abhängt?!
Noch interessanter im Bezug auf Glaubwürdigkeit wird es dann, wenn ein Anwärter auf dieses „weltliche“ Amt in seinem bisherigen Dasein und Bewusstsein (u. a. seiner „Berufung“ als Pastor und damit „Stellvertreter Gottes“) eine Lehre und ein Bewusstsein (wie dies auch in der Präambel des GG steht) – hoffentlich glaubwürdig – von einem Reich Gottes und damit auch von einem anderen Bewusstsein ausgehend, also von einem „anderen Reich“ als das „wahr“ anzustrebende spricht und verkündet, welches doch kommen möge (wie im „Vater unser“ erfleht) und demnach noch gar nicht hier sein kann (s. h. die Bibel: „mein Reich ist nicht von dieser Welt“)?! Aber sich dann im vorherrschenden „Reich“ zum „Ersten“ dieses Landes wählen lässt, obwohl er eigentlich doch etwas ganz anderes „wahrhaftig“ anstrebt/e und verkündet/e?!
Er müsste sich und sein bisheriges Bewusstsein, u. a. seine „Berufung“ und das Leben als Pastor und damit „Stellvertreter Gottes auf Erden“ , die Lehre von einem „anderen Reich, nämlich dem Reich Gottes“, welches doch kommen möge und also nicht das Reich sein kann, in welchem er jetzt das „höchste Amt“ innehaben will ( also das „gelehrte“ Bewusstsein des Wort Gottes bewusst verleugnend ) demnach auch sich selbst verleugnen. Wie glaubwürdig kann er dann noch sein, wenn er sich und seinen Gott (Herrn) selbst – um des Amtes willen – verleugnen muss?! Erinnert mich ein wenig an Petrus und den Hahnenschrei vor der dreimaligen Verleugnung seines Herrn! An den Diener zweier Herren, was Gott allerdings ausschließt!
Da in unserem Land „Kirche und Staat“ nur scheinbar getrennt existieren (wie bereits erwähnt beginnt es schon bei der Präambel des GG, welche genauso rechtsverbindlich ist, wie die nachfolgenden Artikel, über die steuerlichen Vorteile und solidarischen Finanzierungen der Kirchenvertreter durch die Gesellschaft etc.), müssten Sie doch – bereits vor Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten - in einen erheblichen Gewissenskonflikt geraten sein?!
Dass diese aber in Wahrheit und Wirklichkeit gar nicht gegeben ist und deshalb auch in der Frage des Bundespräsidentenamtes, dessen Werte und Würde durchaus einer kritischen Betrachtung unterzogen werden darf, begründet sich bereits in der Präambel – welche all den Artikeln vorausgesetzt und demnach auch Recht und Gesetz ausdrückend verpflichtend ist – unseres GG!
So beginnt diese Präambel mit den Worten: „Im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen…“! Diese Aussage impliziert als verpflichtendes Recht und Gesetz doch bereits GOTT und damit Religion als verbindlich und eingebunden in die weitere Gesetzgebung und Rechtssprechung. Und es impliziert ebenfalls, dass es ein BEWUSSTSEIN (auch) von GOTT geben müsse?! Denn wie sollte – wer auch immer – Verantwortung ohne ein BEWUSSTSEIN von Gott dieses vor GOTT UND den Menschen wahrnehmen können?! Ohne zu wissen, was GOTT SEIN (also das/ein Bewusstsein Gottes) und Mensch SEIN ist, bzw. worin sich dieses jeweilige SEIN ausdrückt?!
Ganz abgesehen davon, dass sich unsere Herrschenden doch vehement darauf berufen, dass unsere Demokratie auf den christlich-jüdischen Traditionen [[Tradition (von lateinisch tradere ‚hinüber-geben‘ bzw. traditio ‚Übergabe‘, ‚Auslieferung‘, ‚Überlieferung‘)]] und deren WERTE basiert und beruht?! Demnach also auf göttlichen Werten, einem göttlichen Bewusstsein!
So beginnt diese Präambel mit den Worten: „Im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen…“! Diese Aussage impliziert als verpflichtendes Recht und Gesetz doch bereits GOTT und damit Religion als verbindlich und eingebunden in die weitere Gesetzgebung und Rechtssprechung. Und es impliziert ebenfalls, dass es ein BEWUSSTSEIN (auch) von GOTT geben müsse?! Denn wie sollte – wer auch immer – Verantwortung ohne ein BEWUSSTSEIN von Gott dieses vor GOTT UND den Menschen wahrnehmen können?! Ohne zu wissen, was GOTT SEIN (also das/ein Bewusstsein Gottes) und Mensch SEIN ist, bzw. worin sich dieses jeweilige SEIN ausdrückt?!
Ganz abgesehen davon, dass sich unsere Herrschenden doch vehement darauf berufen, dass unsere Demokratie auf den christlich-jüdischen Traditionen [[Tradition (von lateinisch tradere ‚hinüber-geben‘ bzw. traditio ‚Übergabe‘, ‚Auslieferung‘, ‚Überlieferung‘)]] und deren WERTE basiert und beruht?! Demnach also auf göttlichen Werten, einem göttlichen Bewusstsein!
Vielleicht ist aber gerade dies das „Spannende“ an Ihrer Nominierung?! Hier würde ein „Kirchen- und Glaubensvertreter“ im „höchsten weltlichen Amt“ genau mit dieser ungeklärten Frage konfrontiert, in einen Widerspruch und persönlichen Zwiespalt geraten!
Denn Sie müssen nun im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen in diesem Lande Ihre/eine Verantwortung, welche Sie sowohl Gott, als auch den Menschen gegenüber haben, wahrnehmen, wenn Sie beiden Seiten gegenüber glaubhaft sein wollen! Dabei stellt sich für mich die Frage, wie Sie dieses unterschiedliche Bewusstsein (nicht nur für sich selbst) klären und umzusetzen gedenken?!
In einem Land, in welchem angeblich Staat und Kirche GETRENNT sind?! Was letztendlich ja bedeutet, dass man GOTT (und dessen Bewusstsein) von einem STAATSAMT trennen müsste. Dann bestünde wohl Ihre erste Aufgabe wohl darin, genau diese Präambel, bzw. all die noch „verwickelnden“ Umstände aufzulösen und zu beseitigen?!
Denn Sie müssen nun im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen in diesem Lande Ihre/eine Verantwortung, welche Sie sowohl Gott, als auch den Menschen gegenüber haben, wahrnehmen, wenn Sie beiden Seiten gegenüber glaubhaft sein wollen! Dabei stellt sich für mich die Frage, wie Sie dieses unterschiedliche Bewusstsein (nicht nur für sich selbst) klären und umzusetzen gedenken?!
In einem Land, in welchem angeblich Staat und Kirche GETRENNT sind?! Was letztendlich ja bedeutet, dass man GOTT (und dessen Bewusstsein) von einem STAATSAMT trennen müsste. Dann bestünde wohl Ihre erste Aufgabe wohl darin, genau diese Präambel, bzw. all die noch „verwickelnden“ Umstände aufzulösen und zu beseitigen?!
Und dies soll nun ausgerechnet ein Mann der Kirche, also ein Mensch, welchem man das/ein BEWUSSTSEIN von Gott zuschreibt?! Denn was sollte er ansonsten in seiner Funktion als Pastor anderes, als ein Bewusstsein von Gott gelehrt haben?!
Dass sich dann allerdings auch die Fragen danach stellen, wie bewusst er Gottes Recht befolgt/e, ist dann eigentlich nur logisch, ja gerecht (im Sinne, also Bewusstseins, Recht und Gesetzes des von ihm gelehrten Gottes) und müsste sogar – seiner eigenen christlichen Lehre folgend – unbedingt gestellt werden?! Wie also das Befolgen der Lehre Gottes dazu führen kann, das oberste und höchste Amt dieses Landes, also ein weltliches Amt einzunehmen?!
Dass sich dann allerdings auch die Fragen danach stellen, wie bewusst er Gottes Recht befolgt/e, ist dann eigentlich nur logisch, ja gerecht (im Sinne, also Bewusstseins, Recht und Gesetzes des von ihm gelehrten Gottes) und müsste sogar – seiner eigenen christlichen Lehre folgend – unbedingt gestellt werden?! Wie also das Befolgen der Lehre Gottes dazu führen kann, das oberste und höchste Amt dieses Landes, also ein weltliches Amt einzunehmen?!
Könne Sie, werter Herr Gauck den Widerspruch und den Zwiespalt, in welchen Sie sich mit Ihrer Kandidatur begeben haben erkennen?!
Für Ihr Interesse danke ich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Ihre Antwort – in der Hoffnung auf eine weiterführende Diskussion - erwartend
Robert Kroiß
PS: diesen offenen Brief werde ich auch auf meiner Blogseite:
veröffentlichen
3 Kommentare:
Hallo Robert,
auf die Antwort bin ich aber mal gespannt.
Gerd
De jó - wieder einmal.
Auf eine Antwort bin ich genauso gespannt.
Er, der BP in spe, wird sich schwer tun.
K.Förster
Hallo Klaus,
hatte zwar im letzten AW-Blog noch mit "köszenem" - nachdem ich erst beim 2.ten lesen verstand - geantwortet, wurde aber nicht mehr veröffentlicht.
Gruß Robert
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