Dienstag, 12. Februar 2019

Nochmals die Rentendiskussion

Auch ich habe mir so meine Gedanken zu der derzeitigen Rentendiskussion und all den Sendungen (Illner, Hart aber fair usw. ) dazu gemacht. Da es als Antworten in der Kommentarfunktion zu lange ist, habe ich es einfach als eigenen Post eingestellt.

Alle sprechen Gerechtigkeitsprobleme an. Ich höre alle immer von Gerechtigkeit sprechen, wenn es um Geld geht. Von Einzahlung = Auszahlung; Leistung = Honorierung. Geld hat aber nicht das geringste mit Gerechtigkeit zu tun. Sondern damit, welchen Wert wir diesem zumessen.

Die Stichworte im Bezug auf Gerechtigkeit:
Finanzierbarkeit - Leistung – Einzahlung = Auszahlung – Bedürftigkeit – Lebensleistung – Respekt – es ist genug/so viel Geld wie nie da – es zu wenig Geld da -
Also wenn Gerechtigkeit ein Frage des Geldes ist und wäre, dann ist sie, die Gerechtigkeit einmal da (wenn die Kassen voll sind) und dann wieder nicht (wenn die Kassen leer sind)?!

Wenn es der Gerechtigkeit entspricht, dass diejenigen, die einer bestimmten finanziell bedürftigen Partei, Gruppe angehören, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden, deshalb auch einer Bedürftigkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann gilt dies gerechterweise doch für alle, die aus staatlichen Mitteln finanziert werden?
Wer also einer bestimmten „Partei/Gruppe“ angehört, wird aus dem Grund mit staatlichen Mitteln finanziert, weil er dieser „Partei/Gruppe“ angehört und sich nicht selbst finanzieren kann?

Denn die Betonung liegt doch stets auf der Gerechtigkeit. Der Gerechtigkeitsansatz muss in diesem Falle dann aber auf der Gleichbehandlung bzgl. der Bedürftigkeitsprüfung liegen. Dann ist es doch nur recht und billig, ja geradezu gerecht, wenn ALLE die von der Allgemeinheit finanziert werden, einer Bedürftigkeitsprüfung unterworfen werden. Oder es gibt für Niemanden, der aus Steuermitteln der Allgemeinheit unterstützt wird eine Bedürftigkeitsprüfung.

Muss und fragt man um der Gerechtigkeit willen nach der Bedürftigkeit? Oder liegt der Grund nicht in der fraglichen Finanzierbarkeit und einem Klientel bezogenem denken?

Die „Bedarfsprüfung“ ist ein Misstrauensvotum gegenüber all den Menschen dieses Landes, deren Leistung nicht so anerkannt wird, wie die „Leistung“ derjenigen, die diese Bedarfsprüfung fordern.
Vertrauen ist aber keine Einbahnstraße. Ein gleichermaßen geben und nehmen. Für die „herrschende Klasse“ ist diese Einbahnstraße aber eine Notwendigkeit, weil sie bestimmen will, was sie bereit ist zu geben und was sie gewillt ist zu nehmen.

Die CDU/CSU hat z. B. bei der Mütterrente auch das Gießkannenprinzip angewandt und nicht nach Bedürftigkeit und schon gar nicht nach Gerechtigkeit gefragt. Denn die „Nachbesserung“ musste ja auch nur erfolgen, weil es davor bereits zu Ungerechtigkeiten kam.

Laschet: „Dass nämlich eine Bedürftigkeitsprüfung mit dazu gehöre. Kein Prinzip nach der Gießkanne.“
Ziemiak: „... dass diejenigen, die gearbeitet haben, am Ende in der Rente mehr haben müssen, als Menschen, die nicht gearbeitet haben.“ … „nur dieses Gießkannenprinzip wird am Ende nicht denjenigen helfen, dies besonders nötig haben.“
„Bei der Mütterrente ging es um die Frage, dass wir diese Leistung, auch die Erziehung von Kindern anerkennen und dann eben auch respektieren.“
„Wir haben ein System, wo am Ende wer einzahlt, im Verhältnis dazu zu seinen Beiträgen eine Rente bekommt. Und ich finde, wir sollten dieses Leistungsprinzip nicht miteinander vermischen. Und deshalb brauchen wir eine Bedürftigkeitsprüfung. Am Ende muss dies auch finanzierbar sein.“
„Am Ende ist es eben wichtig, dass diejenigen die eben gearbeitet haben, mehr haben als diejenigen, die nicht gearbeitet haben.“ „ … weil wir müssen das Geld auch verdienen, was wir am Ende ausgeben.“

Für Ziemiak ist es schlimm, dass die einen profitieren und die anderen nicht. Wenn aber „die Wirtschaft“, die Reichen und deren leistungsloses Einkommen profitieren soll und muss, dann findet er dies richtig, nicht schlimm und nicht falsch, obwohl logischerweise auch in diesem Fall andere nicht davon profitieren, sondern verlieren.
Die Frage, dass immer „jemand“ profitiert und logischerweise „jemand“ anderer dann verliert stellt sich ihm also gar nicht. Ihm stellt sich nur die Frage, wer profitieren soll und wer nicht. Wie kann er es also dann schlimm finden, dass die einen profitieren?! Nur, weil es sich dabei nicht um „sein Klientel“ handelt!

Röser: „Also grundsätzlich. Die Menschen, die ein Leben lang gearbeitet haben und eingezahlt haben, sollten auch mehr bekommen, als die Grundsicherung und mehr bekommen, als Menschen, die nicht eingezahlt haben. Das ist klares Leistungsprinzip.“ … „ in Bildung investieren bei Menschen, dass die Menschen gute Arbeitsplätze bekommen, gutes Geld verdienen. Dann Thema Kita-Plätze, Pflegeplätze etc., da muss einfach mehr gemacht werden.“

Sie sagt, dass mehr gemacht werden muss. Aber nicht von wem. Denn was (auch sie als) UnternehmerInnen dazu beitragen wollen und sollen, darauf gibt sie keine Antwort.

Es ist von Respekt die Rede, von Wertschätzung, von Vertrauen, also von Werten. Diese lassen sich aber nicht per Gesetz verordnen.

Heil: „ es geht hier um Lebensleistung. Und die Frage, wie kriegt man das hin, Lebensleistung zu honorieren und dann Bedürftigkeit zu prüfen. Das ist schon ein Widerspruch in sich.“

Wann kommt die Bedürftigkeitsprüfung für Menschen wie Hr. Ziemiak und KollegInnen?! Für die Parteien/Gruppen, denen u. a. auch Ziemiak angehört? Die werden doch auch alle von den SteuerzahlerInnen, von der Allgemeinheit, die dies erarbeitet mit einer "Grundsicherung" ohne jegliche Bedürftigkeitsprüfung versorgt?! Erst recht im Alter?! Und zwar nur, weil sie einer bestimmten Partei/Gruppe angehören.

Passend dazu ist dann, dass diese Parteien/Gruppen, herrschenden und regierenden Menschen ihre „Arbeit und Leistung“ durch externe Beraterfirmen machen lassen, also gar nicht selbst die entsprechende Arbeit und Leistung erbringen (können). Denn wozu sonst benötigte man diese externen Beraterfirmen, welche der Allgemeinheit, den SteuerzahlerInnen alleine in den letzten 5 Jahren 716 Millionen Euro gekostet haben?
Aktuell bekommt Spahn 5 Millionen Euro EXTRA für eine Studie, um eigentlich WAS zu erfahren?
Dass Frauen nicht zum Spaß und Hobby abtreiben? Um deren Seelenleben zu verstehen? Also für etwas, dass die Wissenschaft bisher weder beweisen, noch belegen konnte. Nämlich die Seele und deren Funktionsweise?

Das ursächliche Gerechtigkeitsproblem und -verständnis liegt in der Bewertung und Beurteilung von Menschen und daraus folgender Honorierung.
So liegt der Wert der Leistung, die Wertschätzung und die daraus resultierende Finanzierung durch die Gesellschaft, die Steuermittel eines Angehörigen, einer Angehörigen einer bestimmten Partei/Gruppe und deren Interessenvertretung, die sich auch noch den Rat externer Berater holen (müssen) um ein vielfaches höher, als der Wert einer Gruppe von Menschen, die mit ihrem Arbeitseinsatz, ihrer Leistung anderen Menschen einen sichtbaren Dienst erweisen. Schon der Begriff „WertSCHÄTZUNG“ macht deutlich, dass es sich dabei um eine willkürlich Beurteilung und nicht um eine nachweisbare WertLEISTUNG handelt. Wenn also die einen überbewertet (willkürlich wertGESCHÄTZT) sind, sind logischerweise und gezwungenermaßen Andere unterbewertet und eben nicht entsprechend wertGESCHÄTZT.
Dies ist die Ursache all der Ungerechtigkeiten.

Mein Resümee: alle fordern um etwas zu bewirken, aber immer nur von den anderen. Und diese anderen sollen dies auch „gerechterweise“ finanzieren und honorieren.
Dabei dann immer mit Gerechtigkeit argumentieren zu wollen, ist schon ein Widerspruch in sich.


Freitag, 8. Februar 2019

Wieder einmal die Rente

Ralf Nietzschmann

Mein Posting zum Thema: Wieder einmal Rente

Liebe Freunde*innen, verehrte Leser*innen und Bekannte,

am 7.2. 2019, wurde bei M.Illner das Thema „Respektrente“ behandelt.
Ich musste abschalten, da ich die systematische Verdummung nicht mehr ertragen kann.
Seit Jahren wird über die Rente gesprochen, aber immer um den heißen Brei herumgeredet.
Es bleibt Fakt, dass die GRV mit Unterstützung der Politiker systematisch ins Abseits geschoben werden soll.
Die fadenscheinigen Erklärungen sogenannter Experten sind für mit der Sache informierten und sich beschäftigten Menschen leicht zu durchschauen.
Auch gestern wieder die Mütterrente.
Was ist den anders im Vergleich zur „Respektrente“?
Beides geschah bzw. geschieht aus wahltaktischen Geplänkel der Parteien CDU/CSU und SPD. Ich bin für eine Mütterrente ohne jegliche Einschränkungen, aber steuerfinanziert.
Im Klartext gleicher Geldbetrag für alle Mütter, egal ob West oder Ost. Auch gleicher Geldbetrag für Mütter, die nicht zwangsversichert in der GRV waren, aber mit der jetzigen Reglung zulasten der Beitragszahler diesen erhalten.
Die nächste große Täuschung ist die Rente mit 63. Das stimmt doch überhaupt nicht so.
Es betrifft doch nur die Jahrgänge 1951 und 1952. Ab 1953 erfolgt die Anhebung um zwei Monate pro Jahrgang und erreicht für den Jahrgang ab 1964 und jünger ein Eintrittsalter von 65 Jahren, wenn die Voraussetzungen 45 Jahre Beitragsjahre erfüllt sind.
Wer erreicht in Zukunft diese 45 Beitragsjahre?
Warum sträuben sich unsere Politiker und Lobbyisten eine tatsächliche Rentenform durchzuführen? Ich meine eine Rentenreform, die für alle Menschen in Deutschland verbindlich wird.
Das ZDF ist bestimmt nicht verschrien „links“ zu sein.
Aktuell vom 01.02.2019 21:46 Uhr
Rentner in Österreich stehen finanziell im Schnitt deutlich besser da als deutsche Ruheständler. Wieso kann sich unser Nachbarland das leisten?
https://www.zdf.de/nachrichten/heute/rentner-in-oesterreich-besser-als-in-deutschland-warum-100.html

Ausschnitte und Bemerkungen ergänzend:
Beide Länder haben ihre Rentensysteme seit der Jahrtausendwende reformiert - doch mit ganz unterschiedlichen Ergebnissen. In Österreich wirkt die griffige Rentenformel "80/45/65". Soll heißen: Wer mit 65 in Rente geht und 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, erzielt rund 80 Prozent des Bruttolohnes, den er im Durchschnitt seines Berufslebens erzielt hat. In Deutschland liegt der vergleichbare Wert dagegen nur bei 59 Prozent.

Wenn deutsche Rentner über die Grenze nach Österreich blicken, könnten sie blass werden vor Neid. Denn in der Alpenrepublik erhalten die meisten Senioren deutlich mehr Geld aus der staatlichen Rentenkasse als hierzulande. Den Grund hierfür erklärt Florian Blank, Rentenexperte im Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung: "In Österreich ist das Ziel einer Rente, die den Lebensstandard sichert, weitgehend Konsens. In Deutschland wird hingegen das Rentenniveau systematisch abgesenkt - vor allem mit dem Argument, dass zu hohe Beitragssätze dem Wirtschaftsstandort Deutschland schaden würden."
Nur letzteres Argument ist Konsens mit der Wirtschaft und den sogenannten Volksvertretern.
Alles andere, wie Kosten und Demografie sind Vorwände, die einfach nicht stimmen.
Höhere Altersbezüge haben auch eine Kehrseite: Sie müssen finanziert werden. In Österreich liegt der Rentenbeitrag mit 22,8 Prozent deutlich höher als in Deutschland, wo 18,6 Prozent zu zahlen sind. Dabei tragen allerdings die Unternehmen in Österreich mit 12,55 Prozent den größeren Teil der Beitragslast, die Beschäftigten nur 10,25 Prozent. In Deutschland sollen die Arbeitnehmer noch zusätzlich mit vier Prozent ihres Einkommens privat vorsorgen. Für diesen Zweck führte die Bundesregierung im Jahr 2002 die Riester-Rente ein.
Über die Riesterrente und seine nachweislichen schlechten Ergebnisse, kann man sich selber überzeugen.
Österreicher bekommen nicht nur höhere Altersbezüge, sie erhalten sie auch früher. Während hierzulande das gesetzliche Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre steigt, liegt es in Österreich weiter bei 65 Jahren. Für Frauen liegt die Altersgrenze sogar noch bei 60 Jahren, erst ab 2024 wird sie langsam auf 65 Jahre ansteigen.
Mehr Geld in der Kasse hat Österreichs Rentenversicherung aber noch aus einem anderen Grund: Der Versichertenkreis ist deutlich größer als in Deutschland. In einem lange dauernden Prozess wurden seit der Nachkriegszeit immer mehr Gruppen in die Versicherung einbezogen, auch Unternehmer, Freiberufler, Soloselbstständige und Honorarkräfte. Seit 2005 werden auch neue Beamte in die gesetzliche Rentenkasse integriert.
Genau der letzte Abschnitt ist doch in Deutschland überhaupt nicht zu diskutieren oder wird sofort abgeblockt.
Und da beginnt meine grenzenlose Wut, wenn ich die Lindners, Ziemiaks u. a.höre.
Was haben sie geleistet und wie viel Pleiten (Lindner) oder Studienabbrüche (Zimiak),
gingen zulasten der Menschen, die redlich aber mit niedrigen Löhnen ihren Lebensunterhalt bestreiten müssen und in die vorprogrammierte Altersarmut unweigerlich kommen?
Ist die Jungunternehmerin bei Illner in der Sendung, nicht auf ihre AN angewiesen und warum braucht sie nicht in die GRV einzuzahlen oder warum sind Lindner, Zimiak und co. dagegen in die GRV einzuzahlen?
Nur wenn die Menschen das endlich begreifen, ihre warmen Stuben verlassen, sich vom Sofa erheben und endlich auf die Straße gehen, könnte auch in Deutschland etwas passieren.


Man soll ja die Hoffnung nie aufgeben. Vielleicht beschäftigen sich ja unsere Menschen einmal richtig mit den Gelbwesten in Frankreich, aber nicht nur bei den Qualitätsmedien oder bei der ARD und in ZDF.

Glück auf
Ralf

Dienstag, 5. Februar 2019

Der neue Übergangsbundeskanzler. Ich!

Achtung Satire!
Da gibt es doch tatsächlich in Venezuela einen Möchtegernpräsident, der nichts weiter tun muss als sich zum Präsident zu erklären, und schon wird er von der Bundesregierung anerkannt. Das ist alles! Mehr braucht es nicht um sich die Unterstützung von Deutschland zu sichern. Deutschland ist, so wird es uns täglich erklärt, ein Rechtsstaat. So lehnt es zum Beisspiel Armin Laschet, seines Zeichens Ministerpräsident von Nordrhein Westfahlen, unter Verweis auf Rechtsbruch ab, mit Waldbesetzern zu sprechen. Was ist denn die Selbsternennung eines Präsidenten? Ist das kein Rechtsbruch? Wo kommen wir denn hin, wenn jeder Möchtegernpräsident, der meiner Meinung nach mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit von den VSA "geschmiert" wurde, um die in Venezuela verstaatlichte Ölindustrie wieder dem globalen Finanz- und Großkapital zugänglich zu machen, sich nur zum Präsident erklären muss, damit er von den VSA und Deutschland anerkannt wird?
Nun gut, wenn das Recht ist, dann muss ja meiner Meinung nach zumindest der Gleichheitsgrundastz gelten. Was also Juan Guaidó darf, das kann ich schon lange!
Hiermit erkläre ich mich zum Übergangsbundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland! Ich verspreche in Anlehnung an Juan Guaidó innerhalb von 90 Tagen für Neuwahlen zu sorgen. Wählen darf jeder der mich annerkennt! Ach ja, ein Wahlprogramm habe ich auch!


- Sofortige Aufhebung der Sanktionen gegen Russland.
- Sofortige Beendigung aller Auslandseinsätze der Bundewehr.
- Sofortige Schließung aller amerikanischen Militärstützpunkte in Deutschland und sofortiger Abzug aller Atomwaffen.
- Sofortige Beendigung des Genderwahns.
- Sofortige Aufhebung von Dieselfahrverboten.
- Sofortiger Austritt aus der EU.
- Schnellstmögliche Wiedereinführung der D-Mark als alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.
- sofortige Beendigung des Giralgeldschöpfungsmonopols von Geschäftsbanken.
- Sofortiger Schutz unserer Grenzen.
- Sofortige Abschaffung der Ökostromabgabe.
- Einführung der 30 Stundenwoche bei vollem Lohnausgleich.
- Mindestlohn von 15 Euro pro Stunde und gesetzlicher Mindesturlaub von 35 Tagen im Jahr.
- Sofortige Angleichung der Kapitalertragssteuer an die Lohnsteuer in Höhe der Lohnsteuer.
- Sofortige Einführung einer Transaktionssteuer auf Aktienhandel in Höhe von einem Prozent.
- Rückführung aller Aufgaben der Daseinsführsorge wie Bildung, Medizin, Trinkwasser, Energie usw. in staatliche Hände.
- Senkung des Renteneintrittsalters auf 65 Jahre.


Oh Sorry, jetzt ist mir doch tatsächlich ein ganz kleiner Fehler passiert. Das Programm ist natürlich völlig untauglich um als Übergangsbundeskanzler anerkannt zu werden. Also hier mein neues Programm:


- Sofortige Privatisierung aller noch vorhandenen staatlichen Aufgaben.
- Einführung der 60 Stundenwoche ohne Lohnausgleich.
- Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 75 Jahre.
- Erhöhung der Militärausgaben auf 5% des Bruttoinlandproduktes.


Das klingt doch schon wesentlich vielversprechender um als Übergangsbundeskanzler annerkannt zu werden. Wen interresiert denn schon Recht, solange wie klare und vor allem greifbare Profite locken?


Peter Fischer




Montag, 4. Februar 2019

Bericht aus Berlin mit Lindner zur Rente!

https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-501347.html

ab ca. Min. 3:30


Wenn ein Bedürftiger, der selber nie, bzw. kaum etwas „in die Rente“ eingezahlt hat, über die Gerechtigkeit aufgrund einer mathematischen Formel und die Höhe der Auszahlung spricht und sich - vmtl. ganz unbewusst - „selbst hinterfragt“, wie es sein kann, das „andere“ einen Steuerzuschuss für ihr Altersversorgung bekommen?!
Linder wortwörtlich:
„Ich rufe mal in Erinnerung, die Rente die heute ausgezahlt wird, muss auch von Jemandem geleistet werden. Sprich was hat das für eine Auswirkung auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler, bzw. auf die Steuerzahler? Ich bin auch im Zweifel, ob das gerecht ist? Denn schauen sie, wir haben ein Prinzip, da macht sich die Rentenhöhe fest an Dauer der Einzahlung und Höhe der Einzahlung. Und diese mathematische Formel, die will Hubertus Heil jetzt in Frage stellen. Das führt zu neuen Ungerechtigkeiten, weil dann wird sich irgendwann einer fragen, wenn ich 35 Jahre eingezahlt habe und relativ mehr eingezahlt habe, wieso bekommt der andere einen Steuerzuschuss? Das ist dann auch nicht gerecht. Ich empfehle uns, dass wir an der klaren mathematischen Rentenformel festhalten. Jahre der Einzahlung mal Höhe gleich Rente und bei den Menschen die bedürftig sind, da können wir über die Grundsicherung nachdenken, wie wir das noch besser steuern. Aber das ist dann eine Aufgabe des Sozialstaats. Beim Rentensystem muss gelten, die Lebensleistung die sich finanziell auszahlt, das macht am Ende einen Unterschied. Da geht’s nicht um Bedürftigkeit. Das ist dann Sozialstaat.“
Altersentschädigung für Abgeordnete/Politiker:

Die Altersentschädigung ist Bestandteil der Entschädigung, die den Abgeordneten nach dem Grundgesetz zusteht. Sie soll die Unabhängigkeit der Parlamentarier sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat dies schon in seiner Entscheidung vom 21. Oktober 1971 (2 BvR 367/69) festgestellt und im so genannten "Diäten-Urteil" vom 5. November 1975 (2 BvR 193/74) bestätigt.
Die Altersentschädigung schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Um ihrem Charakter als Lücken füllende Versorgung gerecht zu werden, wird die Altersentschädigung seit dem 1. Januar 2008 bereits nach einem Jahr der Mitgliedschaft gewährt. Vorher gab es eine Wartezeit von acht Jahren. Nach dem ersten Jahr beträgt sie 2,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 Prozent an. Der seit dem 1. Januar 2008 verringerte Höchstbetrag liegt bei 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung und wird erst nach 27 - statt bisher 23 - Mitgliedsjahren erreicht. Diesen Höchstanspruch erwerben jedoch nur die wenigsten Abgeordneten, da die meisten von ihnen dem Deutschen Bundestag nur für zwei bis drei Wahlperioden angehören. Das Eintrittsalter für die Altersentschädigung ist zum 1. Januar 2008 - wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung - stufenweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr erhöht worden.
Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli 2016 monatlich 9.327,21 Euro.
2,5 % davon sind 233,18 Euro bei einem Jahr „Tätigkeit“ und steigt mit jedem weiteren Jahr der Mitgliedschaft um 2,5 %, also mindestens um 233,18 Euro an! Usw. usf.!

Ganz abgesehen von den „mathematischen Formeln“ und sich den daraus ergebenden „Rentenzahlungen“ bei ehemaligen Amtsinhaber wie MinisterInnen, KanzlerIn, Bundespräsidenten!

Ja, Lindner hat recht (aber dies gilt nicht nur für ihn), wenn er davon spricht, dass es ungerecht ist, dass die einen nach einer mathematischen Formel nur das ausgezahlt bekommen, was sie auch eingezahlt haben und die anderen, so wie eben auch er fast ihre gesamte Altersversorgung und nicht nur eine Grundsicherung über einen „Steuerzuschuss“, bzw. alles von den Steuergeldern derer bekommt, die diese Leistung erbringen?!