Mein Freund hat mal wieder Talkshow geschaut und sich Fragen gestellt.
Wer bezahlt eigentlich unsere Altersversorgung?
Ein paar Gedanken zu den Diskussionen – auch in diversen Talkshows – über Rente, Pensionen und Gerechtigkeit
Wenn es um die Zukunft unserer gesetzlichen Rente geht, wird immer wieder dieselbe Frage gestellt:
„Wer soll das alles bezahlen?“
Zu wenige Beitragszahler, zu viele Rentner, der demografische Wandel – und immer wieder die Warnung, dass die Rentenversicherung ohne erhebliche Zuschüsse des Staates nicht auskommen könne.
Doch genau hier beginnt für mich eine interessante Frage:
Warum wird eigentlich immer nur bei der gesetzlichen Rente so ausführlich darüber gesprochen, wer was und wen finanziert?
Die gesetzliche Rentenversicherung erhält seit Jahrzehnten erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel stammen letztlich aus den Einnahmen des Staates – also insbesondere auch aus Steuern, die von der Allgemeinheit getragen werden.
Und dazu gehören selbstverständlich auch Menschen, die bereits Rente beziehen und weiterhin Steuern zahlen.
Gleichzeitig werden die Pensionen der Beamten grundsätzlich aus den öffentlichen Haushalten finanziert – also ebenfalls aus den Einnahmen des Staates und damit letztlich aus den Mitteln der Allgemeinheit.
Warum werden diese unterschiedlichen Finanzierungssysteme in der öffentlichen Diskussion so selten oder eigentlich kaum gegenübergestellt?
Bei der Rente heißt es ständig:
„Die Beitragszahler können die Renten der Zukunft nicht mehr finanzieren.“
Bei den Pensionen wird dagegen wesentlich seltener gefragt:
„Wer finanziert eigentlich die Pensionen – und wie werden diese Versorgungsansprüche letztlich von der Allgemeinheit getragen?“
Dabei wäre genau diese Frage doch zumindest einmal grundsätzlich zu stellen.
Der Staat finanziert über seine Einnahmen zahlreiche Aufgaben. Dazu gehören auch die Bundesmittel für die gesetzliche Rentenversicherung – ebenso wie die Versorgung der Beamten.
Warum wird also bei der Rente so häufig der Eindruck vermittelt, ihre Finanzierung müsse vor allem anhand des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern beurteilt werden, während bei Pensionen die entsprechende Frage nach der Finanzierung durch die Allgemeinheit kaum gestellt wird?
Noch interessanter wird es bei der Forderung, Beamte beziehungsweise grundsätzlich alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Immer wieder hört man das Argument, dadurch würden zusätzliche Rentenansprüche entstehen und der Staat müsse deshalb am Ende noch mehr bezahlen.
Natürlich entstehen durch zusätzliche Beiträge auch zusätzliche Rentenansprüche.
Aber kann man diese zusätzlichen Ansprüche isoliert betrachten?
Denn bei einem solchen Systemwechsel würden gleichzeitig bestehende Versorgungsansprüche nicht einfach verschwinden. Über einen langen Übergangszeitraum müssten deshalb möglicherweise sowohl bestehende Pensionsverpflichtungen als auch neu entstehende Rentenansprüche berücksichtigt werden.
Gerade deshalb ist die Aussage „Dann entstehen doch nur zusätzliche Kosten“ für sich allein betrachtet keine vollständige Rechnung.
Man müsste vielmehr das gesamte System betrachten:
Welche Beiträge fließen künftig hinein? Welche Ansprüche entstehen dadurch? Welche bisherigen Ansprüche bestehen weiter? Welche staatlichen Leistungen entfallen oder verändern sich?
Wer nur die zusätzlichen Kosten betrachtet, aber die Veränderungen auf der anderen Seite nicht berücksichtigt, betrachtet eben nicht das gesamte System.
Und dann ist da noch ein Wort, das in nahezu jeder Diskussion irgendwann auftaucht:
Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit wird häufig dann zum Argument, wenn sie die jeweilige eigene Argumentation unterstützt.
Aber müsste Gerechtigkeit nicht gerade bedeuten, dass vergleichbare Sachverhalte nach vergleichbaren – möglichst gleichen – Maßstäben beurteilt werden?
Wenn bei der gesetzlichen Rente ständig gefragt wird:
„Wer zahlt was für wen?“
dann müsste dieselbe Frage doch auch bei anderen staatlich finanzierten Alterssicherungssystemen gestellt werden.
Und wenn die Finanzierung der gesetzlichen Rente durch Bundesmittel als Problem dargestellt wird, müsste man konsequenterweise auch offen darüber sprechen, dass Pensionen aus öffentlichen Haushalten finanziert werden.
Es geht mir dabei ausdrücklich nicht darum, Rentner gegen Pensionäre oder Arbeitnehmer gegen Beamte auszuspielen.
Es geht um Transparenz – und um einen einheitlichen Maßstab.
Vielleicht sollten wir deshalb nicht nur fragen:
„Wie viele Beitragszahler kommen künftig auf einen Rentner?“
Sondern vielmehr:
„Wie viel kostet die gesamte Altersversorgung unserer Gesellschaft – wer finanziert sie und nach welchen Regeln werden die Ansprüche verteilt?“
Denn erst wenn wir Renten, Pensionen, Steuermittel und staatliche Zuschüsse gemeinsam betrachten, können wir wirklich über Fairness, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit sprechen.
Und noch ein letzter Gedanke zur Demografie:
Heute wird häufig auf die wachsende Zahl älterer Menschen und die damit verbundenen Belastungen hingewiesen.
Doch demografische Entwicklungen sind keine Einbahnstraße. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich ständig.
Wenn die derzeitigen demografischen Entwicklungen langfristig anhalten, wird es – wenn auch erst zu einem späteren Zeitpunkt – auch wieder weniger Menschen geben, die Altersversorgungsleistungen beziehen.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die heutigen Probleme dadurch verschwinden. Es bedeutet aber, dass man vorsichtig sein sollte, aus einer gegenwärtigen demografischen Situation dauerhafte Schlussfolgerungen für alle kommenden Generationen abzuleiten.
Am Ende bleibt für mich deshalb eine einfache Frage:
Wenn wir über Gerechtigkeit bei der Altersversorgung sprechen – warum betrachten wir dann nicht alle Versorgungssysteme mit demselben Maßstab und legen bei allen offen dar, wer sie letztlich finanziert?
Vielleicht wäre genau das der ehrlichere Ausgangspunkt für eine sachliche und wirklich faire Diskussion über die Zukunft unserer Altersversorgung.