Mein Freund hat mal wieder Talkshow geschaut und sich Fragen gestellt.
Wer bezahlt eigentlich unsere Altersversorgung?
Ein paar Gedanken zu den Diskussionen – auch in diversen Talkshows – über Rente, Pensionen und Gerechtigkeit
Wenn es um die Zukunft unserer gesetzlichen Rente geht, wird immer wieder dieselbe Frage gestellt:
„Wer soll das alles bezahlen?“
Zu wenige Beitragszahler, zu viele Rentner, der demografische Wandel – und immer wieder die Warnung, dass die Rentenversicherung ohne erhebliche Zuschüsse des Staates nicht auskommen könne.
Doch genau hier beginnt für mich eine interessante Frage:
Warum wird eigentlich immer nur bei der gesetzlichen Rente so ausführlich darüber gesprochen, wer was und wen finanziert?
Die gesetzliche Rentenversicherung erhält seit Jahrzehnten erhebliche Mittel aus dem Bundeshaushalt. Diese Mittel stammen letztlich aus den Einnahmen des Staates – also insbesondere auch aus Steuern, die von der Allgemeinheit getragen werden.
Und dazu gehören selbstverständlich auch Menschen, die bereits Rente beziehen und weiterhin Steuern zahlen.
Gleichzeitig werden die Pensionen der Beamten grundsätzlich aus den öffentlichen Haushalten finanziert – also ebenfalls aus den Einnahmen des Staates und damit letztlich aus den Mitteln der Allgemeinheit.
Warum werden diese unterschiedlichen Finanzierungssysteme in der öffentlichen Diskussion so selten oder eigentlich kaum gegenübergestellt?
Bei der Rente heißt es ständig:
„Die Beitragszahler können die Renten der Zukunft nicht mehr finanzieren.“
Bei den Pensionen wird dagegen wesentlich seltener gefragt:
„Wer finanziert eigentlich die Pensionen – und wie werden diese Versorgungsansprüche letztlich von der Allgemeinheit getragen?“
Dabei wäre genau diese Frage doch zumindest einmal grundsätzlich zu stellen.
Der Staat finanziert über seine Einnahmen zahlreiche Aufgaben. Dazu gehören auch die Bundesmittel für die gesetzliche Rentenversicherung – ebenso wie die Versorgung der Beamten.
Warum wird also bei der Rente so häufig der Eindruck vermittelt, ihre Finanzierung müsse vor allem anhand des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentnern beurteilt werden, während bei Pensionen die entsprechende Frage nach der Finanzierung durch die Allgemeinheit kaum gestellt wird?
Noch interessanter wird es bei der Forderung, Beamte beziehungsweise grundsätzlich alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen.
Immer wieder hört man das Argument, dadurch würden zusätzliche Rentenansprüche entstehen und der Staat müsse deshalb am Ende noch mehr bezahlen.
Natürlich entstehen durch zusätzliche Beiträge auch zusätzliche Rentenansprüche.
Aber kann man diese zusätzlichen Ansprüche isoliert betrachten?
Denn bei einem solchen Systemwechsel würden gleichzeitig bestehende Versorgungsansprüche nicht einfach verschwinden. Über einen langen Übergangszeitraum müssten deshalb möglicherweise sowohl bestehende Pensionsverpflichtungen als auch neu entstehende Rentenansprüche berücksichtigt werden.
Gerade deshalb ist die Aussage „Dann entstehen doch nur zusätzliche Kosten“ für sich allein betrachtet keine vollständige Rechnung.
Man müsste vielmehr das gesamte System betrachten:
Welche Beiträge fließen künftig hinein? Welche Ansprüche entstehen dadurch? Welche bisherigen Ansprüche bestehen weiter? Welche staatlichen Leistungen entfallen oder verändern sich?
Wer nur die zusätzlichen Kosten betrachtet, aber die Veränderungen auf der anderen Seite nicht berücksichtigt, betrachtet eben nicht das gesamte System.
Und dann ist da noch ein Wort, das in nahezu jeder Diskussion irgendwann auftaucht:
Gerechtigkeit.
Gerechtigkeit wird häufig dann zum Argument, wenn sie die jeweilige eigene Argumentation unterstützt.
Aber müsste Gerechtigkeit nicht gerade bedeuten, dass vergleichbare Sachverhalte nach vergleichbaren – möglichst gleichen – Maßstäben beurteilt werden?
Wenn bei der gesetzlichen Rente ständig gefragt wird:
„Wer zahlt was für wen?“
dann müsste dieselbe Frage doch auch bei anderen staatlich finanzierten Alterssicherungssystemen gestellt werden.
Und wenn die Finanzierung der gesetzlichen Rente durch Bundesmittel als Problem dargestellt wird, müsste man konsequenterweise auch offen darüber sprechen, dass Pensionen aus öffentlichen Haushalten finanziert werden.
Es geht mir dabei ausdrücklich nicht darum, Rentner gegen Pensionäre oder Arbeitnehmer gegen Beamte auszuspielen.
Es geht um Transparenz – und um einen einheitlichen Maßstab.
Vielleicht sollten wir deshalb nicht nur fragen:
„Wie viele Beitragszahler kommen künftig auf einen Rentner?“
Sondern vielmehr:
„Wie viel kostet die gesamte Altersversorgung unserer Gesellschaft – wer finanziert sie und nach welchen Regeln werden die Ansprüche verteilt?“
Denn erst wenn wir Renten, Pensionen, Steuermittel und staatliche Zuschüsse gemeinsam betrachten, können wir wirklich über Fairness, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit sprechen.
Und noch ein letzter Gedanke zur Demografie:
Heute wird häufig auf die wachsende Zahl älterer Menschen und die damit verbundenen Belastungen hingewiesen.
Doch demografische Entwicklungen sind keine Einbahnstraße. Die Bevölkerungsstruktur verändert sich ständig.
Wenn die derzeitigen demografischen Entwicklungen langfristig anhalten, wird es – wenn auch erst zu einem späteren Zeitpunkt – auch wieder weniger Menschen geben, die Altersversorgungsleistungen beziehen.
Das bedeutet selbstverständlich nicht, dass die heutigen Probleme dadurch verschwinden. Es bedeutet aber, dass man vorsichtig sein sollte, aus einer gegenwärtigen demografischen Situation dauerhafte Schlussfolgerungen für alle kommenden Generationen abzuleiten.
Am Ende bleibt für mich deshalb eine einfache Frage:
Wenn wir über Gerechtigkeit bei der Altersversorgung sprechen – warum betrachten wir dann nicht alle Versorgungssysteme mit demselben Maßstab und legen bei allen offen dar, wer sie letztlich finanziert?
Vielleicht wäre genau das der ehrlichere Ausgangspunkt für eine sachliche und wirklich faire Diskussion über die Zukunft unserer Altersversorgung.
Sehr geehrter Herr Kroiß
AntwortenLöschenIhre Frage, wer bezahlt eigentlich unsere Altersversorgung? Möchte ich wie folgt beantworten:
Im Prinzip wir selber. Jeder der ein Einkommen generiert, zahlt auch für die Alterssicherung. Nicht nur für sich selber, sondern im Allgemeinen für Alle. Von jedem Einkommen werden Abgaben durch den Staat erhoben, Steuern aller Art, Sozialabgaben aller Art. Natürlich in unterschiedlichen Höhen und je nach Art der Einkommen. Das ganze volkswirtschaftliche Einkommen wird per Abgaben durch unseren Staat umverteilt. Ein wichtiger Teil dieses gesamten Einkommens ist die gesamte Wirtschaft. Sie erwirtschaftet das Einkommen für Alle und verteilt es.
Das so verteilte, verteilt unser Staat nochmals. Er nimmt vom Einkommen ab und gibt an den verschiedensten Stellen hinzu. Einen großen Teil davon benötigt er für die sogenannte Infrastruktur und für die Durchsetzung seiner außenpolitischen Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten, um weiter existieren zu dürfen, zu können.
Nun den Teil der Rente, der Pension.
Wir haben etwa 20,5 Mio. Rentner in Deutschland mit einer Durchschnittsrente von 1.180 €/Monat.
Für Männer sind es Ø 1.374€/Monat, für Frauen Ø 1.000€/Monat
Die Ø Rente für langjährig Versicherte (45Jahre) beträgt 1.835€/Monat.
Der Zuschuss in die Rentenkasse 2025 betrug 121 Mia.€
Die gesamte Rentenauszahlung in 2025 betrug 412,1 Mia.€
Der Ø Verdienst aller AN ohne Beamte beläuft sich auf 4.784€/Monat
Wir haben etwa 1,4 Mio. Pensionäre und 0,4 Mio. Hinterbliebene in Deutschland mit einer Ø-pension von 3.240 €/Monat die nach 40 Dienstjahren 71,5% des letzten Gehaltes beträgt.
Die gesamten Pensionskosten betrugen 90 Mia.€ in 2025. Mit Leistungen für die Unterstützungskasse 105,3 Mia.€.
Der Ø Verdienst aller Beamten beläuft sich auf 4.200€/Monat
Vom Einkommen bezahlen AN Rentenversicherungsbeiträge, die die spätere Rentenhöhe beeinflussen, dazu erhalten sie rentenrechtliche Vergünstigungen, welche die Parteien durch Wahlversprechen später teilweise einlösten, die die Rentenhöhe mit beeinflussen.
Die Abgaben aller AN ohne Beamte betragen 30,9% für 2025. Zusätzlich geben Arbeitgeber, je nachdem was eingerechnet wird, noch weitere 21% bis 25% vom Bruttogehalt an Abgaben an den Staat ab.
Beamte müssen keine Sozialabgaben zahlen – somit fallen Renten-, Arbeitslosen-, gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung weg. Dafür müssen sie sich selber Kranken- und Pflegeversichern. Die Krankenversicherung ist einer privaten Krankenversicherung gleichgestellt und der Staat zahlt 50% der Krankenkosten als Beihilfe.
II
AntwortenLöschenDie Beitragszahler würden die Rente noch lange in der Zukunft bezahlen können, wenn nur die eingezahlten Beiträge für die spätere Rente maßgeblich wären. Der Staat hat aber laufend Vergünstigungen für die Rentner eingebracht und zahlt dafür den Zuschuss für 2025 = 121 Mia.€. Wenn man aber die gesamten Kosten berechnet, die der Staat zusätzlich über die Rente bezahlen lässt, dann wären es etwa 40 Mia.€/Jahr mehr. Diese 40 Mia.€ zahlt also der Rentner und die Beitragszahler. Und das seit Jahrzehnten, Mittlerweile sollen so übe 1 Billion€ mehr entnommen worden sein, als der Staat an Zuschuss in die Rentenkasse einzahlt. Das mindert die Rentenhöhe und erhöht die Rentenbeiträge. Daher meine Meinung, damit das aufhört, sollte damit angefangen werden, die Rente in zwei Bereiche zu teilen. Einmal nur die Entgeltpunkte und deren Rentenhöhe, die jeder Rentner selber mit Einzahlungen erworben hat und als zweite Rente die Entgeltpunkte mit Rentenhöhe, die durch Gesetz zusätzlich erworben wurde. Beide Renten in einer Summe monatlich auszahlen, aber am Jahresende addieren und damit die tatsächliche Höhe des Staatszuschusses mit ermitteln. Das würde die Regierungsparteien einbremsen, weitere Zugeständnisse zu machen um Wahlen zu gewinnen. Bisher schätzt die Rentenversicherung nur alle paar Jahre die tatsächliche Höhe des Zuschusses. Was das dann aussagt, kann man sich denken. Nur nicht genau, denn dann wüssten es alle und man müsste handeln!
Die Pensionen können leider nicht so einfach in die Rentenversicherung überführt werden. Dafür würden Zusatzkosten von etwa 35 Mia.€ je Jahr anfallen, Tendenz steigend.
Wir haben etwa 2 Mio. tätige Beamte mit einem Ø Verdienst von 4.200€/Monat, was bei 50% Sozialabgaben incl. des Staates als Arbeitgeber rd. 2.100€/Monat ausmachen würde und damit rd. 50 Mia./Jahr zusammenkämen. Davon müssen dann die gewährten Beihilfen pro Jahr abgezogen werden. Für 2025 etwa 14,5 Mia.€.
Netto müsste die Regierung also etwa 35 Mia.€ je Jahr mehr an Geld aufbringen und das bei der angespannten Lage mit den beiden Sondervermögen.
Die bestehenden Pensionsansprüche müssten weiter bedient werden, liefen aber aus, dafür würden neue Rentenansprüche entstehen. Und mit den 35 Mia.€ mehr Kosten wäre es nicht getan, weil, wenn die Beamten höhere Abgaben hätten, müssten sie als Ausgleich auch höhere Einkommen haben und damit erhöhen sich die Ausgaben für Gehälter und die Ausgaben für Sozialversicherungsabgaben. Vielleicht wären dies nochmals 35 Mia.€ im Jahr oder noch höher.
Ist das dann gerechter? Bestimmt nicht. Beamte sollten als solche bestehen bleiben und auch von den Rentnern getrennt werden. Es wäre aber zu überlegen, ob Beamte 71,5% vom letzten Gehalt oder nicht doch vom Durchschnitt erhielten, oder etwa die letzten 5 Jahre keine Besoldungserhöhung mehr durchgeführt werden darf (ist schon angedacht) oder die 71,5% gesenkt werden können. Weiterhin ist zu prüfen, wer noch als Beamter eingestellt wird. Welche Gruppen müssen nicht Staatstragend Beamte sein. Das wäre zu überlegen!
Ein letztes sind die Höhe der zu versichernden Sozialleistungen. Wieviel vom Einkommen wird zur Bezahlung angerechnet, von wie vielem wird nichts bezahlt. Wie ist es mit den freien Berufen und mit den Unternehmen geregelt. Auch dass muss zur Gerechtigkeit anders mitgedacht werden. Aber für mich momentan noch ein zu großes Feld.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
LöschenSehr geehrter Herr Neuman,
im großen und ganzen kann ich Ihre Argumentation nachvollziehen. Wo ich allerdings ein Problem mit der Gerechtigkeit habe sind die 71,5% gegenüber ca. 48% Anspruch in der Altersversorgung (ich war selbst eine gewisse Zeit Beamter, nur als Hinweis) ?! Die tatsächlichen materiellen Vorteile der bisherigen Pensionszahlungen müssten in die Berechnung bei einer Neugestaltung mit berücksichtigt und mit einfließen.
[Ist das dann gerechter? Bestimmt nicht. Beamte sollten als solche bestehen bleiben und auch von den Rentnern getrennt werden. Es wäre aber zu überlegen, ob Beamte 71,5% vom letzten Gehalt oder nicht doch vom Durchschnitt erhielten, oder etwa die letzten 5 Jahre keine Besoldungserhöhung mehr durchgeführt werden darf (ist schon angedacht) oder die 71,5% gesenkt werden können. Weiterhin ist zu prüfen, wer noch als Beamter eingestellt wird. Welche Gruppen müssen nicht Staatstragend Beamte sein. Das wäre zu überlegen!]
Für mich müsste man generell einen Schnitt machen und die Altersversorgung komplett neu denken und umsetzen. Hier sehe ich das Schweizer Modell am geeignetsten. Zugespitzt: Mindestrente – bis Höchstrente. Dies mit entsprechenden Beiträgen für alle Beschäftigten (auch Selbstständige, Freiberufler etc.). Wer dann kann, kann sich freiwillig höhere Rentenansprüche „erkaufen“.
Die Mindestrente und Höchstrente müssten den jeweiligen Wirtschaftsdaten und eventuell weniger Beitragszahlenden angepasst werden.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß