Wer anhand von, evtl. sogar selbst
erstellter Statistiken die Auslegung seiner eigenen Meinung pauschal
bestätigt glaubt, trägt nicht dazu dabei, dass Fakten differenziert
diskutiert werden können.
Dies kann man gerade anhand der
neuesten Statistiken bzgl. der Gewaltzunahme im Bezug zur Zuwanderung
sehen.
Fakt ist jedenfalls, dass Menschen, egal welcher
Herkunft pauschal weder als gut noch als böse, gewaltbereit oder
gewaltlos einzustufen sind.
„Ganze Menschengruppen“ zu
verdächtigen sei der falsche Weg, mahnen Kirchenvertreter und andere
„ehrwürdige
Gruppenvertreter“.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/mehr-gewalt-durch-zuwanderung-100.html
Diese
Aussage ist primär richtig. Aber sie gilt eben auch für jede
„Menschengruppe“.
So sind „Menschengruppen“ pauschal
weder „Gutmenschen“ und die einzig Empathie fähigen Menschen,
aber eben genau sowenig auch „Nazis“ und Empathie unfähig.
Falsch allerdings sind auch die ständigen Erklärungsversuche
der „Einzelfalltheorien“. Einzelfälle die sich (auch noch in
zunehmendem Maße) wiederholen sind schon lange keine Einzelfälle
mehr!
Selbst wenn man sie separat betrachtet.
Jetzt hat man doch gerade dieses Jahr an Silvester
„sicherheitstechnisch“ so aufgerüstet, dass die Statistik für
diesen 31.12.2017 alleine aus diesem Grund schon ganz anders
ausfallen muss, als noch vor einem oder zwei Jahren?! Diese
Reaktionen waren doch nur notwendig geworden, weil man sich vorher
auf andere Erhebungen und Statistiken als Erkenntnisse berufen
hatte?!
So lautet nun die zentrale Aussage der neuesten
kriminologischen Studie: „Mehr Gewalt durch Zuwanderung“ in den
letzten beiden Jahren!
Hochinteressant wird es aber dann, wenn
„wissenschaftliche Fachleute“ ihre eigenen statistischen
Erhebungen und Forschungsergebnisse revidieren müssen. Aber anstatt
einfach mal zuzugeben, dass die früheren eigenen Schlussfolgerungen
eben falsch waren, wird nun wiederum versucht, die eigene
Widersprüchlichkeit durch äußere Einflüsse und Umstände so zu
erklären, dass man nur nicht zugeben muss, dass man sich eben mal
geirrt hat.
Bei „Straftaten“ geht es primär
darum, dass „ein Mensch“ gegen das Gesetz/die Gesetze und damit
gegen das Recht verstoßen hat. Die Frage der Herkunft, des Alters,
des Geschlechts ist dabei sekundär zu betrachten.
Wenn sich
ein Kriminologe dann bei seinen Erhebungen und Statistiken im Bezug
auf Straftaten primär mit der Herkunft, dem Alter und dem Geschlecht
der Straftäter beschäftigt, dann hat er m. E. das „Thema“
verfehlt. Seine primäre Aufgabe wäre es doch zu erforschen, weshalb
Menschen zu Straftätern werden?! Was die Ursache für den Gesetzes-
und Rechtsbruch bei Menschen ist?! Weshalb die einen „böse“ sind
und die anderen „gut“. Wer und nach welchen Kriterien kann dies
tatsächlich völlig unbefangen und wertneutral beurteilen?!
Wenn
dann auch noch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa
ein Buch mit dem Titel „Das Ende der Gerechtigkeit: Ein Richter
schlägt Alarm“ auf die „Erosion des Rechtsstaates“ hinweist,
dann ist es alleine mit weiteren Erhebungen und Statistiken in Bezug
auf die Ein- und Verteilung von Straftätern nicht mehr getan. Die
„Erosion eines angeblichen Rechtsstaates“ hat dann primär mit
der Auslegung und Umsetzung des Rechtes und der daraus folgenden
Gesetze zu tun und betrifft – wie im GG ja auch vorgesehen – alle
Menschen, egal welcher Nationalität, Alters und Geschlechts
innerhalb dieses Landes gleichermaßen.
https://www.merkur.de/politik/richter-rechnet-ab-darum-wird-vertrauen-in-justiz-immer-weniger-9479499.html
Jens Gnisa: [[ „Ich habe da eine
Stimmung aufgenommen, die in der Bevölkerung herrscht. In vielen
Zuschriften haben mir Bürger geschrieben: „Das finde ich nicht
gerecht...“ ]]
Dabei handelt es sich m. E. allerdings nicht
mehr nur um eine „Stimmung“. Sondern es ist offensichtlich
geworden, dass einiges in diesem Lande nicht mehr gerecht zugeht.
Nicht die „Stimmung“ sorgt für ein entsprechendes Empfinden.
Sondern die Fakten sorgen für eine entsprechende Stimmung!
Wenn
diese Stimmung nun auch noch durch Erhebungen und Statistiken
bestätigt wird, dann sorgen die tatsächlichen Fakten dafür, dass
diese Stimmung auch als real existierend wahrgenommen wird.
In dem o. g. Interview wird dann die
Frage an Herrn Gnisa gestellt: [[ „Aber muss nicht auch Moral bei
der Rechtsprechung eine Rolle spielen?“ ]]
Mit der Antwort des
Richters kommt man aber an den eigentlich entscheidenden Punkt in der
Frage bzgl. des Rechts und der Gerechtigkeit gegenüber allen
Menschen.
Jens Gnisa: [[ „Natürlich, aber diese moralischen
Fragen stehen zunächst am Anfang der Gesetzgebung. Ist das Gesetz
einmal fixiert, darf nicht moralisches Bauchgefühl die
Entscheidungen in Frage stellen.“ ]]
Wenn am Anfang
„moralische Fragen“ stehen, welche dann in einer Gesetzgebung in
entsprechende Gesetze fixiert werden, dann muss man ganz am Anfang
die Frage stellen: was ist Moral, woher kommt diese, haben Menschen
eine unterschiedlich ausgeprägte Moral und mit welchem Recht, unter
welchem Gerechtigkeitsgesichtspunkt machen Menschen (wie Du und ich)
Gesetze für andere Menschen, welche dann für alle Menschen
gleichermaßen Gültigkeit besitzen sollen und müssen?!
Worin ist das Recht (und damit die
Gerechtigkeit) begründet, dass die Moral, das moralische Verständnis
der einen Menschen (Richter und Gutachter etc., ganz abgesehen von
unterschiedlichen „Kulturen“) „besser und damit gerechter“
sei, als die Moral und das moralische Verständnis anderer Menschen?!
Woran lässt sich dies eigentlich „gerecht“ festmachen und
unabhängig und von wem überprüfen?! Müsste man sich da nicht an
einem „übergeordneten“ Recht (Rechtsverständnis) orientieren
(können)?! Wer ist im Besitz dieses „übergeordneten“ Rechts
(Rechtsverständnis) und wie lässt sich dies belegen und
überprüfen?!
Damit bin ich wieder in dem Bereich angelangt,
der mich immer schon sehr beschäftigte. Und den ich u. a. auch in
diesem Blog schon mehrfach aufgegriffen und darzulegen versucht habe.
Um dies nicht alles wiederholen zu müssen, verweise ich einfach auf
die entsprechenden Beiträge in meinem Blog, welche sich anhand der
Suchfunktion unter Eingabe der Begriffe „Recht und Gesetz,
Gerechtigkeit“ sicherlich für Interessierte finden lassen.