Wer anhand von, evtl. sogar selbst
erstellter Statistiken die Auslegung seiner eigenen Meinung pauschal
bestätigt glaubt, trägt nicht dazu dabei, dass Fakten differenziert
diskutiert werden können.
Dies kann man gerade anhand der
neuesten Statistiken bzgl. der Gewaltzunahme im Bezug zur Zuwanderung
sehen.
Fakt ist jedenfalls, dass Menschen, egal welcher Herkunft pauschal weder als gut noch als böse, gewaltbereit oder gewaltlos einzustufen sind.
„Ganze Menschengruppen“ zu verdächtigen sei der falsche Weg, mahnen Kirchenvertreter und andere „ehrwürdige Gruppenvertreter“.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/mehr-gewalt-durch-zuwanderung-100.html
Diese Aussage ist primär richtig. Aber sie gilt eben auch für jede „Menschengruppe“.
Fakt ist jedenfalls, dass Menschen, egal welcher Herkunft pauschal weder als gut noch als böse, gewaltbereit oder gewaltlos einzustufen sind.
„Ganze Menschengruppen“ zu verdächtigen sei der falsche Weg, mahnen Kirchenvertreter und andere „ehrwürdige Gruppenvertreter“.
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/mehr-gewalt-durch-zuwanderung-100.html
Diese Aussage ist primär richtig. Aber sie gilt eben auch für jede „Menschengruppe“.
So sind „Menschengruppen“ pauschal
weder „Gutmenschen“ und die einzig Empathie fähigen Menschen,
aber eben genau sowenig auch „Nazis“ und Empathie unfähig.
Falsch allerdings sind auch die ständigen Erklärungsversuche der „Einzelfalltheorien“. Einzelfälle die sich (auch noch in zunehmendem Maße) wiederholen sind schon lange keine Einzelfälle mehr!
Falsch allerdings sind auch die ständigen Erklärungsversuche der „Einzelfalltheorien“. Einzelfälle die sich (auch noch in zunehmendem Maße) wiederholen sind schon lange keine Einzelfälle mehr!
Selbst wenn man sie separat betrachtet.
Jetzt hat man doch gerade dieses Jahr an Silvester „sicherheitstechnisch“ so aufgerüstet, dass die Statistik für diesen 31.12.2017 alleine aus diesem Grund schon ganz anders ausfallen muss, als noch vor einem oder zwei Jahren?! Diese Reaktionen waren doch nur notwendig geworden, weil man sich vorher auf andere Erhebungen und Statistiken als Erkenntnisse berufen hatte?!
So lautet nun die zentrale Aussage der neuesten kriminologischen Studie: „Mehr Gewalt durch Zuwanderung“ in den letzten beiden Jahren!
Hochinteressant wird es aber dann, wenn „wissenschaftliche Fachleute“ ihre eigenen statistischen Erhebungen und Forschungsergebnisse revidieren müssen. Aber anstatt einfach mal zuzugeben, dass die früheren eigenen Schlussfolgerungen eben falsch waren, wird nun wiederum versucht, die eigene Widersprüchlichkeit durch äußere Einflüsse und Umstände so zu erklären, dass man nur nicht zugeben muss, dass man sich eben mal geirrt hat.
Jetzt hat man doch gerade dieses Jahr an Silvester „sicherheitstechnisch“ so aufgerüstet, dass die Statistik für diesen 31.12.2017 alleine aus diesem Grund schon ganz anders ausfallen muss, als noch vor einem oder zwei Jahren?! Diese Reaktionen waren doch nur notwendig geworden, weil man sich vorher auf andere Erhebungen und Statistiken als Erkenntnisse berufen hatte?!
So lautet nun die zentrale Aussage der neuesten kriminologischen Studie: „Mehr Gewalt durch Zuwanderung“ in den letzten beiden Jahren!
Hochinteressant wird es aber dann, wenn „wissenschaftliche Fachleute“ ihre eigenen statistischen Erhebungen und Forschungsergebnisse revidieren müssen. Aber anstatt einfach mal zuzugeben, dass die früheren eigenen Schlussfolgerungen eben falsch waren, wird nun wiederum versucht, die eigene Widersprüchlichkeit durch äußere Einflüsse und Umstände so zu erklären, dass man nur nicht zugeben muss, dass man sich eben mal geirrt hat.
http://www.daserste.de/information/talk/maischberger/videos/faktencheck-2-pfeiffer_weidel-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/keine-perspektive-mehr-gewalt-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/keine-perspektive-mehr-gewalt-100.html
Bei „Straftaten“ geht es primär
darum, dass „ein Mensch“ gegen das Gesetz/die Gesetze und damit
gegen das Recht verstoßen hat. Die Frage der Herkunft, des Alters,
des Geschlechts ist dabei sekundär zu betrachten.
Wenn sich ein Kriminologe dann bei seinen Erhebungen und Statistiken im Bezug auf Straftaten primär mit der Herkunft, dem Alter und dem Geschlecht der Straftäter beschäftigt, dann hat er m. E. das „Thema“ verfehlt. Seine primäre Aufgabe wäre es doch zu erforschen, weshalb Menschen zu Straftätern werden?! Was die Ursache für den Gesetzes- und Rechtsbruch bei Menschen ist?! Weshalb die einen „böse“ sind und die anderen „gut“. Wer und nach welchen Kriterien kann dies tatsächlich völlig unbefangen und wertneutral beurteilen?!
Wenn dann auch noch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa ein Buch mit dem Titel „Das Ende der Gerechtigkeit: Ein Richter schlägt Alarm“ auf die „Erosion des Rechtsstaates“ hinweist, dann ist es alleine mit weiteren Erhebungen und Statistiken in Bezug auf die Ein- und Verteilung von Straftätern nicht mehr getan. Die „Erosion eines angeblichen Rechtsstaates“ hat dann primär mit der Auslegung und Umsetzung des Rechtes und der daraus folgenden Gesetze zu tun und betrifft – wie im GG ja auch vorgesehen – alle Menschen, egal welcher Nationalität, Alters und Geschlechts innerhalb dieses Landes gleichermaßen.
https://www.merkur.de/politik/richter-rechnet-ab-darum-wird-vertrauen-in-justiz-immer-weniger-9479499.html
Wenn sich ein Kriminologe dann bei seinen Erhebungen und Statistiken im Bezug auf Straftaten primär mit der Herkunft, dem Alter und dem Geschlecht der Straftäter beschäftigt, dann hat er m. E. das „Thema“ verfehlt. Seine primäre Aufgabe wäre es doch zu erforschen, weshalb Menschen zu Straftätern werden?! Was die Ursache für den Gesetzes- und Rechtsbruch bei Menschen ist?! Weshalb die einen „böse“ sind und die anderen „gut“. Wer und nach welchen Kriterien kann dies tatsächlich völlig unbefangen und wertneutral beurteilen?!
Wenn dann auch noch der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Jens Gnisa ein Buch mit dem Titel „Das Ende der Gerechtigkeit: Ein Richter schlägt Alarm“ auf die „Erosion des Rechtsstaates“ hinweist, dann ist es alleine mit weiteren Erhebungen und Statistiken in Bezug auf die Ein- und Verteilung von Straftätern nicht mehr getan. Die „Erosion eines angeblichen Rechtsstaates“ hat dann primär mit der Auslegung und Umsetzung des Rechtes und der daraus folgenden Gesetze zu tun und betrifft – wie im GG ja auch vorgesehen – alle Menschen, egal welcher Nationalität, Alters und Geschlechts innerhalb dieses Landes gleichermaßen.
https://www.merkur.de/politik/richter-rechnet-ab-darum-wird-vertrauen-in-justiz-immer-weniger-9479499.html
Jens Gnisa: [[ „Ich habe da eine
Stimmung aufgenommen, die in der Bevölkerung herrscht. In vielen
Zuschriften haben mir Bürger geschrieben: „Das finde ich nicht
gerecht...“ ]]
Dabei handelt es sich m. E. allerdings nicht mehr nur um eine „Stimmung“. Sondern es ist offensichtlich geworden, dass einiges in diesem Lande nicht mehr gerecht zugeht. Nicht die „Stimmung“ sorgt für ein entsprechendes Empfinden. Sondern die Fakten sorgen für eine entsprechende Stimmung!
Wenn diese Stimmung nun auch noch durch Erhebungen und Statistiken bestätigt wird, dann sorgen die tatsächlichen Fakten dafür, dass diese Stimmung auch als real existierend wahrgenommen wird.
Dabei handelt es sich m. E. allerdings nicht mehr nur um eine „Stimmung“. Sondern es ist offensichtlich geworden, dass einiges in diesem Lande nicht mehr gerecht zugeht. Nicht die „Stimmung“ sorgt für ein entsprechendes Empfinden. Sondern die Fakten sorgen für eine entsprechende Stimmung!
Wenn diese Stimmung nun auch noch durch Erhebungen und Statistiken bestätigt wird, dann sorgen die tatsächlichen Fakten dafür, dass diese Stimmung auch als real existierend wahrgenommen wird.
In dem o. g. Interview wird dann die
Frage an Herrn Gnisa gestellt: [[ „Aber muss nicht auch Moral bei
der Rechtsprechung eine Rolle spielen?“ ]]
Mit der Antwort des Richters kommt man aber an den eigentlich entscheidenden Punkt in der Frage bzgl. des Rechts und der Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen.
Jens Gnisa: [[ „Natürlich, aber diese moralischen Fragen stehen zunächst am Anfang der Gesetzgebung. Ist das Gesetz einmal fixiert, darf nicht moralisches Bauchgefühl die Entscheidungen in Frage stellen.“ ]]
Wenn am Anfang „moralische Fragen“ stehen, welche dann in einer Gesetzgebung in entsprechende Gesetze fixiert werden, dann muss man ganz am Anfang die Frage stellen: was ist Moral, woher kommt diese, haben Menschen eine unterschiedlich ausgeprägte Moral und mit welchem Recht, unter welchem Gerechtigkeitsgesichtspunkt machen Menschen (wie Du und ich) Gesetze für andere Menschen, welche dann für alle Menschen gleichermaßen Gültigkeit besitzen sollen und müssen?!
Mit der Antwort des Richters kommt man aber an den eigentlich entscheidenden Punkt in der Frage bzgl. des Rechts und der Gerechtigkeit gegenüber allen Menschen.
Jens Gnisa: [[ „Natürlich, aber diese moralischen Fragen stehen zunächst am Anfang der Gesetzgebung. Ist das Gesetz einmal fixiert, darf nicht moralisches Bauchgefühl die Entscheidungen in Frage stellen.“ ]]
Wenn am Anfang „moralische Fragen“ stehen, welche dann in einer Gesetzgebung in entsprechende Gesetze fixiert werden, dann muss man ganz am Anfang die Frage stellen: was ist Moral, woher kommt diese, haben Menschen eine unterschiedlich ausgeprägte Moral und mit welchem Recht, unter welchem Gerechtigkeitsgesichtspunkt machen Menschen (wie Du und ich) Gesetze für andere Menschen, welche dann für alle Menschen gleichermaßen Gültigkeit besitzen sollen und müssen?!
Worin ist das Recht (und damit die
Gerechtigkeit) begründet, dass die Moral, das moralische Verständnis
der einen Menschen (Richter und Gutachter etc., ganz abgesehen von
unterschiedlichen „Kulturen“) „besser und damit gerechter“
sei, als die Moral und das moralische Verständnis anderer Menschen?!
Woran lässt sich dies eigentlich „gerecht“ festmachen und
unabhängig und von wem überprüfen?! Müsste man sich da nicht an
einem „übergeordneten“ Recht (Rechtsverständnis) orientieren
(können)?! Wer ist im Besitz dieses „übergeordneten“ Rechts
(Rechtsverständnis) und wie lässt sich dies belegen und
überprüfen?!
Damit bin ich wieder in dem Bereich angelangt, der mich immer schon sehr beschäftigte. Und den ich u. a. auch in diesem Blog schon mehrfach aufgegriffen und darzulegen versucht habe. Um dies nicht alles wiederholen zu müssen, verweise ich einfach auf die entsprechenden Beiträge in meinem Blog, welche sich anhand der Suchfunktion unter Eingabe der Begriffe „Recht und Gesetz, Gerechtigkeit“ sicherlich für Interessierte finden lassen.
Damit bin ich wieder in dem Bereich angelangt, der mich immer schon sehr beschäftigte. Und den ich u. a. auch in diesem Blog schon mehrfach aufgegriffen und darzulegen versucht habe. Um dies nicht alles wiederholen zu müssen, verweise ich einfach auf die entsprechenden Beiträge in meinem Blog, welche sich anhand der Suchfunktion unter Eingabe der Begriffe „Recht und Gesetz, Gerechtigkeit“ sicherlich für Interessierte finden lassen.
11 Kommentare:
Es ist für mich erst mal schon interessant, dass es im Bezug Kriminalität aufgrund von unkontrollierten Flüchtlingszuwachs überhaupt zu Veröffentlichungen kommt.
Man muss diese auch persönlich hinterfragen.
Treibender Faktor ist für mich in diesem Zusammenhang die Stellung der AfD und der CSU im Hinblick zu den Wahlen in Bayern.
Trotzdem bleiben Fragen offen, über die man nachdenken muss.
Ist es nicht schlimm, wenn wir immer wieder das Wort Beziehungstat hören müssen, wenn sich Tragödien, wie in Kandel, abspielen?
Wir leben in Deutschland im Laizismus, also Trennung von Religion und Staat. Das heißt aber auch, dass unsere Frauen und Mädchen gleichberechtigt als Bürgerinnen zu den männlichen Bürgern leben.
Jeden Tag gibt es in deutschen Beziehungen zwischen den Geschlechtern Spannungen oder Trennungen. Sind da Frauenmorde an der Tagesordnung?
Nun wird aber, wie in Kandel geschehen, der Mord an einem 15-jährigen Mädchen als Beziehungstat der Öffentlichkeit verkauft. Das ist für mich die Unterstützung einer Abwertung von Frauen in Deutschland.
Durch dem Begriff Beziehungstat werden diese Frauenmorde, Kandel ist ja kein Einzelfall, verschleiert. Das übermittelt, dass es um etwas Persönliches ging, ein Streit, wie er in Beziehungen halt mal vorkommt, den sie leider nicht überlebten.
Der Begriff Beziehungstat macht nämlich diese Frauen/ Mädchenmorde zum persönlichen Problem der Opfer und verschleiert bewusst die eigentlichen Gründe.
Es wird nicht über Nationalitäten und Verankerung in einer zutiefst patriarchalen, frauenverachtenden Kultur gesprochen.
Es ist in Wirklichkeit auch eine Folge der vollkommen aus dem Ruder gelaufenen Flüchtlingspolitik dieser Regierung mit Merkel in der Hauptverantwortung.
Auch der Neujahrsansprache 2018 von Merkel, sollte man gut zuhören.
Sie steht „gotterhaben“ über den Dingen im Land. Es gibt dieses und jenes im Land. Für mich gibt es diese Unterschiede nicht, denn ich schwebe über den Wassern wie einst Gott anlässlich der Welterschaffung, verkündet Merkel.
Was aber Merkel wirklich ist, ist die Tatsache, dass sie ein Profi in Agitation und Propaganda ist, gelernt ist eben gelernt. Und was Merkels Gottesbezug in der Ansprache ist?
Sie missachtet das 2. Gebot der 10 Gebote, in dem es heißt "Du sollst den Namen des Herrn, Deines Gottes nicht missbrauchen."
Merkel macht das aber als Pfarrerstochter, denn sie dient ausschließlich dem Neoliberalismus.
F. Köppel
Sehr geehrter Herr Köppel, werte Mitlesende,
zu Ihrem Kommentar habe ich noch ein paar Anmerkungen.
Es geht im „Großen und Ganzen“ um Verschleierung, um Täuschung und damit um Lug und Betrug.
Herausgreifen möchte ich allerdings den Punkt bzgl. des Laizismus. Was wir in diesem Lande haben ist ein SCHEIN-Laizismus.
Dies beginnt bereits bei der Präambel unseres GG.
„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen“!
Damit ist doch eigentlich völlig klar ausgedrückt, dass es neben der menschlichen eine höhere Instanz „gibt, geben muss“, nach deren Recht und Gesetz „man“ verantwortlich ist, Verantwortung bewusst wahrnimmt und demnach auch verantwortlich gemacht werden kann (könnte)?!
Auch bei den Eiden mit dem „Gottesbezug“ so wahr mir Gott helfe, wird doch eindeutig ausgedrückt, dass es eine höhere Instanz geben muss, welche bei der Wahrnehmung der Verantwortung hilfreich sein könnte?!
Abgesehen von immer noch geltenden mittelalterlichen kirchlichen Gesetzen und Kirchenrechten, niedergeschrieben in entsprechenden immer noch geltenden Verträgen; abgesehen von der Finanzierung der Kirchen, Religionen durch den Staat (hier insbesondere aber auch durch die Länder und hier tut sich auch Bayern wieder sehr hervor); abgesehen davon, dass der Staat Kirchliches Selbstbestimmungsrecht garantiert und damit eine innerkirchliche Rechtssetzung.
Zum einen gewährleistet Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) das kirchliche Selbstbestimmungsrecht, also das Recht der Kirchen, ihre Angelegenheiten selbständig zu ordnen und zu verwalten. Damit ist auch das Recht anerkannt, für den innerkirchlichen Bereich eigenständiges Recht zu setzen, wie es in den zahlreichen Kirchengesetzen zum Ausdruck kommt.
Dass insbesondere die sogenannten „christlichen“ Parteien diesen SCHEIN-LAIZISMUS aufrecht erhalten wollen (sie brauchen ja auch die Stimmen der „Gläubigen“), in der Realität aber untergraben und umgehen, macht deutlich, dass es sich auch hierbei um eine Lüge und Betrug handelt.
Wenn es zweierlei Verantwortungen gegenüber unterschiedlichen Instanzen gibt, wenn es innerhalb dieses Staates zweierlei Rechtsauslegungen gibt (Kirchen können ihr „eigenes“ Recht selbstbestimmt auslegen und wahrnehmen), dann stellt sich eben primär die Frage: welches ist das übergeordnete Recht? Welcher Richter kennt sowohl das Recht Gottes (und kann die Verantwortung vor Gott wahrnehmen), als auch das menschliche? Worin unterscheiden sich diese Rechte?
Und dann ist es eben eine Lüge und Betrug an den Menschen, dass wir angeblich ein laizistischer Staat wären.
Gruß Robert Kroiß
Werter Herr Kroiß, werte Mitlesende,
ich teile ihre Auffassung zum Laizismus. Religionen, egal welche, sind immer salopp mit den Worten zu umschreiben „Sprach der Herrscher zum Paffen halt du sie mir dumm, ich halte sie dir arm“. In Merkel verbindet sich beides.
In ihrer Neujahrsansprache, verneint sie mit dem Bezug zu Gott, jegliche Eigenverantwortung. Wenn ihre Politik gescheitert ist, war es eben Gottes Wille.
Ich bin Atheist und bin überzeugt davon, dass es keinen Gott gibt. Ich bin aber auch überzeugt davon, dass mit dem Begriff Gott oder Gottesbezug, bewusst Schindluder betrieben wird und das eben nicht nur durch die Kirchenfürsten, sondern besonders auch durch die Politiker.
Es ist vollkommen richtig, dass Deutschland nicht dem Laizismus folgt, sondern „Gott“ ist der Markt und daraus leitet Merkel ihre marktkonforme Demokratie ab.
Es ist für mich bedenklich, wenn die Bundeskanzlerin eines säkularen Landes der großen Zahl seiner Atheisten mitteilt, man befände sich in Gottes Hand. Ich fühle mich als Bürger und Steuerzahler regelrecht ausgegrenzt.
Auch gläubige Mitmenschen müssten über Merkel und ihren scheinheiligen Bezug zu Gott mal nachdenken.
Merkel führt ihre zugedachte Rolle als ideale Marionette der Konzerne, des Finanzkapitals bisher 12 Jahre lang hervorragend aus. Nun merken aber ihre Auftraggeber, es geht nicht mehr so weiter.
Immer mehr Menschen, auch gläubige Menschen, erkennen den wahren Zustand auf allen Gebieten des Zusammenlebens in unserem Land immer mehr. Sofort wird nun der Marionetten Austausch vorbereitet. Merkels Stern befindet sich im Sinkflug.
Die Frage bleibt, wer wird nun auserkoren im Namen Gottes die Geschicke Deutschlands marktkonform zu lenken. Bleibt spannend in den nächsten Wochen, aber mit Sicherheit nicht besser für das einfache Volk.
Freundliche Grüße
F. Köppel
Sehr geehrter Herr Kroiß.
Was sie richtig als Frage aufwerfen, nach welchen Gesichtspunkten wird ein Gesetz erarbeitet und schließlich auch als solches eingeführt, hat meiner Meinung nach nur primär etwas mit Moral zu tun. Auch wenn der ehemalige Richter Jens Gnisa meinte, dass moralische Fragen am Anfang einer Gesetzgebung stehen, ist dies in den meisten Fällen bestimmt falsch. Dazu kommt noch die Frage, wer welche moralische Vorstellungen hat und wie werden diese dann in einer Gesetzgebung gewürdigt. Meist geht es bei der Gesetzgebung nach finanziellen Dingen, ebenso wie nach praktischen Möglichkeiten der Durchführung. Es ist längst nicht alles in Gesetze gebunden, was moralisch notwendig wäre, weil dafür "die Zeit noch nicht reif sei", wird doch vielfach geäußert.
Und wenn wir uns die Entwicklung unserer Gesetze einmal ansehen, dann gab es Verbesserungen im menschlichen Miteinander doch immer nur dann, wenn dafür Geld vorhanden war, dass man es auch meinte finanzieren zu können und wenn der Zuspruch in der Bevölkerung weitestgehend dafür vorhanden war. Oftmals zwar erst nach langer Trommelzeit für solch eine "Verbesserung" (mit oder ohne Anführungszeichen) durch die gesammelte Medienwelt oder weil man, wie bei der Ehe für Alle, plötzlich ein Zeitfenster hatte, dies durchzusetzen.
Dass die Gesetze nach moralischen Gesichtspunkten ausgelegt sind, wird von den Gesetzgebern gerne vorgebracht ohne dass dies einen Anspruch auf Wahrheit hätte. Sehr viele Gesetze werden uns, der Bevölkerung als Gute, Richtige und Notwendige verkauft, in Wirklichkeit verbergen sie jedoch Gemeinheiten gegen Teile der Bevölkerung und bevorzugen andere Teile. Allein aus diesem Grunde muss doch dauernd nachgebessert werden, damit nicht zu viel "Dampf im Kessel" brodelt.
Die Entwicklung unserer Gesetze geht doch auf unsere früheren Beherrscher, die Herzöge, Fürsten, Könige und Kaiser und natürlich die Kirchen = Religionen zurück. Selbst hitlersche Gesetze sind noch gültig, da wird nach Bedürfnissen des Staates gehandelt und nicht nach Moral. Wenn man sich dann klarmacht, dass die Bedürfnisse der Menschen unterschiedlich sind, auch der von Menschengruppen, dann wird auch klar, dass die Entscheider von neuen oder überarbeiteten Gesetzen, eine eigene, vom Rest der Bevölkerung abgehobene Gruppe sind und niemals nach moralischen Gründen ein Gesetz initiieren, egal wie sehr sie dies auch in ihre Münder nehmen und uns weismachen wollen.
Anders wie Sie, sehe ich in der Präambel unseres Grundgesetzes mit dem Passus "Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen" eine richtige Einstellung. Die Gesetzgeber sollen in der Verantwortung vor den Menschen, denen sie die Gesetze überstülpen, handeln. Wir sind Menschen und haben andere Menschen dazu berufen, uns Gesetze vorzugeben, nach denen wir zusammenleben können und sollen. Sie sind damit aber auch verantwortlich für die Gesetze, welche sie beschließen und könnten dazu auch zur Verantwortung gezogen werden.
Die Verantwortung vor Gott ist sicherlich für alle die Menschen gedacht, welche an Gott glauben. Damit soll wohl signalisiert werden, dass unsere Gesetzgeber sich notfalls auch vor Gott verantworten müssen, auch wenn eine irdische Verantwortung ausbleiben sollte. Vor allen Dingen wird dies dann von denen vorgebracht, die keine irdische Verantwortung tragen möchten (aber in Wahrheit nicht an einen Gott glauben.)
So sind wir uns bestimmt darin Einig, dass Gesetze Menschenwerk sind und von Menschen für Menschen gemacht werden, aber bestimmt nicht alle Gesetze für alle Menschen gleich gelten sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann, werte Mitlesende,
auch auf Ihren Kommentar möchte ich gerne antworten.
So denke ich durchaus wie auch der Richter Gnisa, dass am Anfang der Menschheit und ALLER Gesetzgebungen zunächst und auch primär die Moral stand. Eine Erkenntnis, dass bestimmte Verhaltensweisen unmoralisch, böse, verwerflich gegenüber seinesgleichen innerhalb der/einer Gesellschaft, Gruppierung etc.! Diese „moralische“ Erkenntnis wurde in entsprechende Gesetze gefasst und zum Recht erhoben. Worauf sonst hätte man mit Gesetzgebungen reagieren sollen und müssen?!
Völlig richtig ist m. E. auch die Schlussfolgerung von Gnisa, dass wenn es erst einmal zu Gesetzen gekommen ist, welche ja aus einer (moralischen) Erkenntnis heraus gewonnen wurden, man nicht mehr mit dem „Bauchgefühl“ der Moral reagieren kann und darf. Dies wäre und ist eigentlich sehr konsequent.
Was mir aber fehlt, ist eben die Frage nach der gewonnenen Erkenntnis einer vorausgehenden Moral und woraus man diese gewonnen hat. Nach welchem (übergeordnetem) Rechtsverständnis ist Moral als Ursache auch verantwortlich für eine entsprechende Gesetzgebung?!
Wenn es eine sehr unterschiedliche Moral, ein sehr unterschiedliches Moralverständnis gibt, kann daraus nur ein sehr unterschiedliches Rechtsverständnis entstehen und damit in der Nachfolge nur sehr unterschiedliche Gesetze geben.
So prallt bereits innerhalb des menschlichen Moral- und Rechtsverständnisses bereits eine sehr unterschiedliche Auslegung und Umsetzung aufeinander.
Und damit wird Recht und Moral zu einem Gewaltakt, welchen immer schon diejenigen gewonnen hatten und haben, die die entsprechenden Mittel und Möglichkeiten zur Umsetzung hatten.
Aber genau dies gehörte m. E. immer deutlicher und lauter hinterfragt. Auf die entsprechende eigene Widersprüchlichkeit hingewiesen.
Womit ich dann auch bei der Präambel des GG wäre.
Angeblich erfolgt ja bei uns Recht- und Schuldsprechung anhand von Beweisen! Dies ist angeblich eine ganz wesentliche Grundvoraussetzung für ein angeblich gerechtes Urteil. Die ausgesprochene Strafe ist dann auch nur die Umsetzung der entsprechenden Verantwortung, Verantwortlichkeit in einem Verfahren.
Wie aber kann „man“ Verantwortung bewusst vor „Gott“ (als etwas, bei dem jeglicher Nachweis und Beweis der Existenz fehlt) wahrnehmen?! Und vor allem, wer kann dies dann wie genau überprüfen?!
Konsequent wäre, diesen Anspruch zu entfernen, weil ja angeblich sowieso nicht beweisbar! Dann würde man sich auch mit all den anderen Kirchen und Sekten im Bezug auf ein geltendes Recht innerhalb dieses Landes sehr viel leichter tun. Man müsste nicht etwas gewähren (Religionsfreiheit), von dem man doch behauptet, dass es dies gar nicht gibt. Nämlich einen Gott oder Götter, welchen die Menschen verpflichtet sind?!
Wer sich darauf beruft, die Religionsfreiheit dahingehend auszuüben, dass er nur gegenüber „Gott“ verantwortlich und verpflichtet sei, wird in diesem Lande für verrückt und schizophren erklärt. Dafür gibt es dann sogar entsprechende „Gutachter“.
Aber in der Präambel des GG erfahren wir, dass wir bewusst Verantwortung vor etwas „Schizophrenem“ wahrnehmen können und sollen?! Wie schizophren ist dies eigentlich?! Und bei der Gottesformel bei Eiden (selbst unserer Kanzlerin) erbittet man sich Hilfe von etwas „Schizophrenem“?!
Wenn das mal nicht richtig schizophren ist?! Und solche „verantwortlichen“ Menschen wollen andere Menschen (u. a. solch schizophrene, die an den „Gott“ glauben, welchen man bei seinem Eid anruft und welcher per Rechtsverfahren bisher weder als existent noch als nicht existent bewiesen wurde) führen?!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Sehr geehrter Herr Kroiß.
Eine Gesetzgebung hat ganz früher in Clans, in Gemeinschaften angefangen. Dort hatte der stärkere oder der Klügere oder derjenige, welcher besser für das Überleben sorgen konnte, zumeist das Sagen. Da mögen hier und da auch moralische Vorstellungen mit eingeflossen sein, aber nur, wenn dieser Anführer etwas von Moral hielt. Das hat sich dann über größere Zusammenschlüsse bis hin zu Staaten weiterentwickelt. Die Moral wird zwar immer im Munde geführt, aber die Gesetze sind, wenn man sie genauer betrachtet, gegen das Gro der Menschen gerichtet zum Vorteil von kleineren Gruppierungen, welche die wirkliche Macht in einem Staat verkörpern.
Also für mich steht und stand nie die Moral am Anfang einer Gesetzgebung. Gesetze werden zum Dienste von Mächtigen eingeführt und zur Knechtschaft der Dienenden. Anders könnten die Mächtigen, heute die globalen Wirtschaftsriesen, nicht die Masse Mensch unter ihrer Ordnung halten. Dafür dienen auch die Kriege, welche überall vom Zaun gebrochen werden. Man muss ja schließlich versuchen, seine Macht auszudehnen (und mehr Vermögen anzuhäufen) und zu zementieren und gleichzeitig wird damit dafür gesorgt, dass man erfahrene Soldaten hat, welche man auch notfalls im Innern einsetzen kann, sollte der Deckel einmal überkochen.
Natürlich haben sich die Staaten, auch wegen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit des Staatsvolkes, in eine gewisse Richtung entwickelt. Darum ist auch das Rechtsverständnis zwischen christlichen und muslimischen Staaten sehr unterschiedlich. Im Christentum wird gerne Gott und Christus bei allen Gesetzen und Vorstellungen und Änderungen in den Mund und angeblich die moralische christliche Auffassung als Vorbild genommen und darauf aufgebaut, aber es ist wie immer, die Unmoral liegt im Detail.
So können wir heute im sogenannten Westen davon ausgehen, dass wir schon vieles erreicht haben, was moralisch vertretbar scheint. Aber diese Entwicklung wird nur in kleinen Schritten vorankommen können, weil die Wirtschaftsriesen sich an geänderte Vorstellungen und Prinzipien und Gesetze nur langsam anpassen können. Und je größer diese Gebilde werden, um so länger dauert deren Anpassung an geänderte Vorschriften. Nicht umsonst wird versucht, CETA, TTIP und TISA durchzudrücken, weil sie sich damit weitestgehend von der Gesetzgebung eines Staates abkoppeln können.
Sollte es darauf hinauslaufen, dass die Wirtschaftsriesen wegen staatlicher Hemmnisse Verluste erwarten müssten, fürchte ich, dass es vorher zu einer kriegerischen Auseinandersetzung kommen wird. Die lassen sich ihre errungene Macht nicht durch Gesetze wegnehmen. Da schreibt keine Moral das Gesetz, sondern das Geld und der Verstand hilft, es anders aussehen zu lassen, wie es in Wirklichkeit ist.
Gott ist ein Kostruckt der Menschen. Er ist nicht Nachweisbar, aber genauso gut wie niemand verbindlich erklären kann, dass es ihn nicht gibt, kann auch niemand verbindlich erklären, dass es ihn gibt. Außer die Menschen, die an ihn glauben möchten, egal in welcher Art und die Menschen, die ihn prinzipiell leugnen.
Die Schwierigkeit mit Religionen, aber auch mit den Leugnern eines höheren Wesens ist doch, dass sie die Freiheit anders Glaubenden zu oft nicht respektieren. Es müsste möglich sein, dass man mit Gleichgesinnten seinen Glauben leben kann ohne Andersgesinnten zu Nahe zu treten. Auch sollte es möglich sein, seine Glaubensauffassung nur innerhalb seiner Gruppe nachzugehen, aber die Gesetze als für alle gültig zu betrachten und einzuhalten.
Ich empfinde es nicht als Schizophren, wenn man sich auf Gott beruft, sondern betrachte es so, dass diese Menschen darauf hoffen, dass es Gott gibt und auch ein Leben nach dem Tode. Dies ist für viele tröstlich und sollte ihnen nicht genommen werden. Ob Frau Merkel gläubig ist oder uns etwas vorspielt, wage ich nicht zu beurteilen, auch wenn man manchmal meint, es zu Wissen. Aber was ist schon Wissen, ich weiß, dass ich nichts weiß!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
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Sehr geehrter Herr Neumann,
ich bin mit Ihnen durchaus einig darin, dass es bei der Rechtsentwicklung nur in ganz kleinen Schritten vorangehen wird.
Ob „Gott“ ein Konstrukt der Menschen ist, weiß ich nicht. Ich jedenfalls kann mir nicht vorstellen, dass der Mensch etwas erfindet, was ihm das Dasein (Leben) schwerer macht. Die Furcht vor einem Gott, einer höheren (strafenden) Instanz entstand bereits am Beginn der Menschheit. Da gab es weder das Christentum, noch den Islam. Diese Furcht gründete auf der Ungewissheit, dem Unwissen, der noch mangelnden Erkenntnis über bestimmte Zusammenhänge. Es scheint mir auch höchst unwahrscheinlich, dass Menschen unterschiedlichster Prägung und auf unterschiedlichen Kontinenten zur gleichen Zeit den Gedanken, die Idee hatten, sich eine „Gottheit, höhere Instanz (verschiedenster Ausprägungen)“ zu konstruieren. Welchen Sinn und Zweck sollte dies, insbesondere in den Anfängen der Menschheit gehabt haben?
Diese Furcht vor einer strafenden höheren Instanz ist m. E. der Anfang einer Moral und damit der Beginn einer Gesetzgebung und eines Rechtsverständnisses.
Spätestens mit der sogenannten „Aufklärung“ hätte sich dieses „menschliche Konstrukt“ ganz von selbst erledigt, erledigen müssen. Und es hätte sich auch – wie sehr vieles, was sich aufgrund der Aufklärung von selbst - erledigt, wenn der Beweis erbracht worden wäre, dass es sich um ein Konstrukt menschlicher Fantasie handelt. Nach der Darwinschen Evolutionstheorie hätten „die Stärkeren“ keine „höhere Macht, Instanz“ neben oder über sich gelten und entfalten lassen. „Gott“ und damit die kirchlichen, sektiererischen „Religionen“ wäre längst tot.
Und so hat es m. E. immer noch mit der Furcht vor dem „Unbekannten“, der Unwissenheit bzw. fehlenden Gewissheit zu tun, ob es da zwischen Himmel und Erde nicht doch etwas gibt, was einer „höheren Instanz“ entspricht, welche für „das Leben“ und damit die Menschheit wichtig ist.
[[Auch sollte es möglich sein, seine Glaubensauffassung nur innerhalb seiner Gruppe nachzugehen, aber die Gesetze als für alle gültig zu betrachten und einzuhalten.]]
Genau dies ist die Schwierigkeit, das (nicht gelöste) Problem.
Wenn die einen Menschen glauben, dass „göttliches Recht“ und damit die Wahrnehmung der eigenen Verantwortung gegenüber Gott nur möglich ist, wenn es als das „übergeordnete Recht“ zu betrachten und bedingungslos zu befolgen sei, dann kommt es zu dem Kampf zwischen „göttlichem“ und menschlichem Recht. Der gläubige Mensch gelangt damit zunächst und primär in einen Konflikt mit sich selbst und seinem „Gewissen“, seiner „Moral“. Erst im zweiten, nächsten Schritt gerät er dann auch mit dem menschlichen Recht und deren Gesetzen in einen Konflikt. Er kann und muss für sich selbst abwägen, welches Recht für ihn das primäre ist.
Genau hierfür ist „das Leben Jesu“ in seiner Gleichnishaftigkeit das beste Beispiel. Sein Streit mit den Schriftgelehrten und Pharisäern in der Synagoge darum, ob das menschliche Recht und Gesetz (z. B. der Sabbat) bedingungslos einzuhalten sei, oder ob die Erhaltung der Gesundheit, des Lebens (also die „ethische Moral“, ein höheres „Lebensrecht/Gottesrecht“) über den Gesetzen steht?
Mit dem „Christentum“, mit „Jesus“ kam es zu einer „Vereinheitlichung“ des „Götterglaubens“, zum Monotheismus. Anstelle der „Vielgötterei“, der vielen Götter und deren Gesetzen gab es nun nur noch „einen Gott“ und damit ein „Gottesrecht“, welches zum Ende der „Vielgötterei“ und der vielen „göttlichen Gesetze“ führte und welches nun nur noch als einziges „übernatürliches, übergeordnetes“ dem „Menschenrecht“ gegenüber stand.
Fortsetzung folgt:
Fortsetzung:
Bzgl. der Hoffnung auf Gott, wäre dieses Konstrukt doch auch nur dann sinnvoll, wenn es den Menschen (jeweils) aktuell Hilfe geboten hätte. Nicht erst nach dem Tode.
Diese Auslegung bzgl. der „gerechten“ Beurteilung durch einen Gott nach dem Tode entsprang tatsächlich den Hirnen diverser „Herrscher“, kirchlicher Sekten und deren Führung. Sie nutzten die vorherrschende Furcht der Menschen dahingehend, dass man sie mit dem Verweis auf die Folgen des „Nachher“ gefügig und untertänig machen konnte. Das man die Menschen glauben machen konnte, dass sie tatsächlich die Stellvertreter Gottes wären. Die als einzige eine entsprechende „Verbindung“ zu Gott, seinem Wort und seinem Recht und die „Verantwortung“ hätten, dies allen Menschen kundzutun.
Die Berufung auf Gott in der Präambel des GG, oder die Gottesformel bei Eiden ist für einen wahrhaft Gläubigen nicht die geringste Bestätigung oder Beweis für seinen eigenen, längst ihm innewohnenden Glauben. Wahrhaft Gläubigen würde ganz sicher nichts fehlen, wenn diese Sätze gestrichen würden.
Der einzige Grund, den ich darin erkennen kann ist der, dass „man“ sich nicht sicher ist, ob es da nicht evtl. etwas gibt, als dessen Stellvertreter man sich ja ständig ausgibt, weil man sich dazu „berufen“ und „auserwählt“ fühlt.
Es ist aber m. E. absolut unsinnig, auf eine „bewusst wahrnehmbare Verantwortung“ gegenüber „etwas“ hinzuweisen, worüber uns (angeblich ja) jeglicher Nachweis fehlt, weil dies logischerweise überhaupt nicht möglich ist.
Sie können nicht einen „Weg“ einschlagen und verantwortlich gehen, von dem sie weder wissen ob er existiert oder nicht. Wenn sie keinerlei Erkenntnisse von diesem „Weg“ haben. Ich kann auch keine „Speise“ bewusst zu mir nehmen, von deren Existenz oder Nichtexistenz ich nichts weiß. Deshalb wohl bleibt auch der „Hunger“ und die Hoffnung danach, diesen stillen zu können bestehen.
Deshalb halte ich es für „schizophren“, darauf zu verweisen und Verantwortung einzufordern, solange der Nachweis nicht erbracht ist, das dies – weil bewiesenermaßen existent – möglich und machbar ist. Ansonsten handelt es sich um eine unerfüllbare Forderung.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
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I was interested to find out how you center yourself and clear your thoughts before writing.
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Howdy I am so delighted I found your blog, I really
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also love the theme/design), I don't have time to go through it all at the minute but I have bookmarked
it and also added in your RSS feeds, so when I have time
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