Samstag, 11. Februar 2023

Unabhängig?!

Im (Lebens- und Natur)Recht an sich gibt es keine „Aufstiegsmöglichkeiten“! Es gibt nichts höheres als das Lebens- und Naturrecht und seine Gerechtigkeit.

Deshalb ist es im Gegensatz zum menschlichen Recht und der Justiz tatsächlich auch frei und unabhängig, auch von jeglichen Auslegungen!

In der Justiz hingegen gibt es „Aufstiegsmöglichkeiten“ und schon deshalb Abhängigkeiten, weil Jura eine auslegbare „Rechtswissenschaft“ ist, die sich am wenigsten mit dem Ursprung des Rechts befasst. Aufstiegsmöglichkeiten sind von menschlicher Auslegung, Wertung und Bewertung abhängig und können schon deshalb nicht unabhängig sein!

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