Freitag, 30. November 2012

Sanktionen (Thema der letzten A. Will Sendung):


hierzu ein paar meiner Gedanken (welche ich auch im A. Will Blog eingestellt habe) in leicht abgeänderter Version:

Sanktionen sind „nur“ EIN Teil eines Rechtsverständnisses. Und zwar EIGENTLICH der Teil, welcher dann zum Tragen kommt und kommen soll, wenn Jemand gegen des Recht und die Gerechtigkeit verstößt. All die erlassenen und ständig korrigierbaren und korrigierten Gesetze, welche ja auch Grund dieses/eines Rechtsverständnisses – orientiert woran, wenn NICHT an Gerechtigkeit?! - sind, müssten doch irgendwann dazu führen, dass die Sanktionen greifen und ihren „Zweck“ erfüllen?! Denn der SINN und Zweck von Sanktionen ist und soll doch sein, dass sich ALLE an das Recht und die Gerechtigkeit halten?! Sie werden doch auch genauso erlassen und verfasst, dass sie bei Sanktionen als Strafandrohung, oder auch ausgeführter Strafe zu einem „heilenden“ Ergebnis kommen müssten?! Einfach mal überlegen, was „Sanktion“ tatsächlich – auch im Wortsinn – bedeutet und ausdrücken soll. (Eine Sanktion (französisch sanction; aus lateinisch sanctio ‚Heilung‘, ‚Anerkennung‘, ‚Bestätigung‘, ‚Billigung‘, ‚Strafandrohung‘; zu sancire ‚heiligen‘, ‚unverbrüchlich festsetzen‘, ‚bei Strafe androhen‘) ist die Erteilung der Gesetzeskraft. (s. Wikipedia). Wenn nun aber weder die Gesetze eines deratigen, dieses Rechtsverständnisses, noch die daraus resultierenden Sanktionen dazu führen, wofür sie gedacht sind, dann sollte man doch mal das Rechtsverständnis ( in seiner Grundanlage ) und das Gerechtigkeitsverständnis einer derartigen Gesetzgebung hinterfragen?!

Wer die Fragen nach dem Recht und der Gerechtigkeit als „Gutmenschentum“ ( wie z. T. in dem Blog als Minderheitenfantasie dargelegt ) bezeichnet, hat doch noch nicht einmal den Sinn des derzeit und hier gültigen Rechts und der Gesetze verstanden. Denn sind die Gesetze – inklusive Sanktionen – NICHT gerade deshalb so geschrieben und erlassen, wie sie geschrieben und erlassen worden sind, dass es KÜNFTIG „gerecht“ und damit „gut“ zugeht?! Recht und Gesetz sind also die Grundlage und Ursache für ein „Gutmenschentum“!

Von daher stellt sich doch primär gar NICHT die Frage – nachdem ja ALLE (und nicht nur eine angebliche Minderheit) ob nur eine Minderheit von „Gutmenschen“ nach Gerechtigkeit und damit einem „Gutmenschentum“ streben -, sondern die Frage, weshalb sich dieses „GUTE“ und „GERECHTE“ in seiner angestrebten Form nicht um- und durchsetzen lässt?! Sanktionen – in z. T. brutalsten Ausführungen ( man betrachte sich doch nur einmal das Rechtsverständnis in der Geschichte, auch dieses Landes ) – haben doch bis dato nichts daran geändert, dass man immer noch und ständig nach neuen Sanktionen suchen muss?! Weshalb sonst die ständigen Gesetzesänderungen, Neufassungen, Nivellierungen, Anrufung und Überprüfungen durch das BverfG?! Der Grund hierfür kann doch NUR sein, dass die bisherige Gesetzgebung und damit verbundene Rechtsprechung „ihren Sinn und Zweck“ eben NICHT erfüllt haben und erfüllen! Vielleicht liegt es einfach an den Prioritäten eines vielleicht falsch verstandenen
Rechtsverständnisses?!

Wenn man dann gestern die Nachrichten hörte, dann kann man sich des Eindrucks doch überhaupt nicht mehr erwehren, dass in diesem Staate etwas völlig schief (UNGERECHT=als Ergebnis eines völlig falsch verstandenem und ausgelegte, Rechtsverständnis ) läuft?! Wenn z. B. Sexualstraftäter im Nachhinein dafür entschädigt werden müssen, dass GESETZE (also Ausdruck eines gelernten, gelehrten wissenschaftlichen Rechtsverständnis) falsch angewendet wurden, dann stellt sich doch nicht mehr die Frage, wieso „Täter“ besser behandelt werden, als Opfer. Sondern es muss sich die Frage stellen und auch gestellt werden, WER hat, WIESO und mit welcher „Erkenntnis, welchem „weisen angelernten WISSEN“ derartige Gesetze (aus „seinem“ Rechtsverständnis heraus) genau SO erlassen?! Wenn – wie bereits kurz erwähnt – Sanktionen IMMER den Problemverursacher treffen sollen und MÜSSEN (aus genau dem „eigenen“ - und gar nicht aus einem Rechtsverständnis angeblicher „Gutmenschen und der daraus erlassenen Gesetze heraus), wie kann es dann sein, dass – auch gestern in den Nachrichten – die Problemverursacher der Energieprobleme NICHT sanktioniert werden (können); dass die Problemverursacher in der FINANZWIRTSCHAFT nicht sanktioniert werden (können); sondern diese Probleme dadurch gelöst werden sollen, dass die ALLGEMEINHEIT dafür aufkommen soll?! Dafür werden dann wieder entsprechende Gesetze und Regelungen verfasst und zwar, weil die bisherigen Gesetze und Regelungen diese Sachlage so NICHT erfassten?! Bedeutet logischerweise aber doch eigentlich, dass die VORHER erlassenen Gesetze und Regelungen NICHT richtig waren und sein können. Denn sonst bedürfte es ja keiner „Neuregelung“, Gesetzesnivellierung oder gar Neufassung von Gesetzen?!
Der „einfache“ Grund m. E. ist der, dass in einem derartigen Rechtsverständnis und Recht, gar nicht die Gerechtigkeit – unabhängig der Herkunft eines Menschen – die Priorität hat. Sondern das, was „finanziell“ machbar und damit in Gesetze zu fassen ist. Damit schreibt aber NICHT das Leben und dessen (Lebens)RECHT und Naturgesetz das Recht und die Gesetze. Sondern das Kapital und diejenigen, die dieses - und damit auch die entsprechende Macht haben – besitzen das/ein Rechtsverständnis und damit auch die darauf begründeten Gesetze – UND NICHT DIE GERECHTIGKEIT – und geben damit das herrschende Recht und Gesetz VOR!
Von daher ist es doch auch nicht verwunderlich, dass in „unserer“ Rechtsprechung und Gesetzgebung dem KAPITAL ein viel höherer Wert – selbst bei den Sanktionen (auch hierzu einfach mal in Gesetzen nachlesen) – zugesprochen wird, als dem Leben. Nicht dass Leben und das diesem zugrunde liegende (Natur)Recht hat Priorität. Sondern in den Gesetzen wird geregelt, wie es sich das Rechts und Gesetz mit Kapital und Macht am besten regeln lässt. Also eine völlige Umkehrung von Recht und Gerechtigkeit.
Deshalb sind auch Aussagen, wie sie z. B. von Klaus-Peter-Hansen im Bezug auf ein angeblich „empathisches“ Handeln der (von der Gesetzeslage ABHÄNGIGEN) Jobcenter Angestellten eine Farce. Als ob sich Empathie an Statistiken messen und ausdrücken ließe. Sanktionen in Geldwert allerdings lässt sich in Statistiken nicht nur ausdrücken, sondern sorgt auch dafür, dass Statistiken an Statistiken – in Gewinn und Verlust; NICHT an Empathie und Gerechtigkeit - gemessen werden (können), Und es somit also doch einen „internen“ Wettbewerb – um den materiellen Wert - derer gibt, die eben auch (auf Grund ihrer ABHÄNGIGKEIT) an diesen Statistiken (Tabellenplätzen) gemessen werden. Deshalb musste er auch so um den „heißen Brei“ herum reden und konnte die an ihn gestellten Fragen weder direkt und erst recht nicht wahrheitsgemäß beantworten. Aber auch dieses ist durchaus verständlich. Ist er doch genauso ein ABHÄNGIGER und von den Gesetzen derer abhängig, die diese machen!

Zum Thema "Recht" und "Sanktionen", Rechtsverständnis z. B. in in Bayern ein ganz allgemeiner Hinweis auf Grund aktueller Berichterstattung(en):

 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-bayerns-justizministerin-merk-ordnet-ueberpruefung-an-a-870207.html

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

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