Ralf
Nietzschmann
Mein Posting zum Thema:
Gedanken zu Weimar
Liebe Freunde*innen,
verehrte Leser*innen und Bekannte,
wenn wir im alten
Freundeskreis über die gegenwärtige Lage diskutieren, handelt es
sich um Menschen, die nach offizieller Lesart zu der sogenannten
Risikogruppe gehören. Richtig ist, dass wir alle unterschiedliche
Vorerkrankungen hatten und haben, die durch unterschiedliche Schwere
gekennzeichnet sind.
Was uns über unsere
langjährige Freundschaft verbindet, ist aber die Tatsache, dass wir
zu politischen und gesellschaftlichen Dingen respektvoll aber auch
kontrovers diskutieren. Was uns vereint ist jedoch, dass wir uns
nicht vereinnahmen lassen und unsere Lebenserfahrung und Erfahrungen
aus unserem Berufsleben fern von Meinungsmache in unsere Diskussionen
einbringen. Wir versuchen gemeinsame Lösungen für uns und unsere
Umgebung, insoweit wir gefragt werden, zu der gegenwärtigen Hysterie
zu einer mit Covid-19 bezeichneten Krankheit, darzulegen.
Dabei stehen Wahrnehmung
und Interpretation der täglichen Informationen und Nachrichten, die
jeder rund um den Corona-Komplex verarbeiten muss, im Fokus.
Schwerpunkte bleiben dabei
im Wesentlichen.
Wie beurteile ich meine
eigenen Narrative?
Sehe ich nur meine eigene
Selbstbetätigungsblase und bin resistent anderen Faktendarlegungen
gegenüber?
Folge ich
Glaubensbekenntnissen und vernachlässige ich meine eigene Meinung
oder meine eigenen Erkenntnisse?
Es ist bei diesen Fragen erst
einmal egal, ob man den Berichterstattungen der Mainstreammedien
folgt, oder sich von jenen abgewendet und sich
alternativen, qualifizierten Quellen zugewendet hat.
Allerdings ist es jedoch
von Belang sich wirklich faktenbasiert zu informieren und nicht nur
berieseln zu lassen.
Da vermutlich viele
medizinische und juristische Laien sind, muss man sich wohl oder übel
gerade zu Covid-19 intensiv mit dieser Problematik beschäftigen und
einarbeiten. Für mich würde ich es als vermessen bezeichnen, sowohl
medizinische aber auch juristische Belange zu Covid-19 zu hundert
Prozent zu verstehen.
Es reicht aber vollkommen
aus sein eigenes „Bauchgefühl“, besser eigene Meinung, mit
Expertenwissen abzugleichen und auch Widersprüche dieser Experten zu
erkennen und zu beurteilen.
Mein Standpunkt und meine
Meinung dürfte ja bekannt sein, kurz gesagt bin ich der Gruppe der
Covidioten zugehörig.
Das heißt aber nicht, dass
ich den Mainstream nicht mehr verfolge. Den braucht man, um Fake News
und Meinungsmache zu erkennen, wobei langsam die Berichterstattung
sich ändert und Feststellungen der Covidioten wohl oder übel
bestätigen werden müssen. Politischen Talk im ÖRF erspare ich mir,
besonders die Anne Will Sendung, die mit immer den gleichen Gästen
zur Hofberichterstatterin der Merkel Politik heruntergekommen ist.
Das Gästebuch ist so ähnlich. Besondere Stammuser dort müssen
selbstverständlich wie immer ihre Russenhetze ablassen, diesmal geht
es um den Sender RT Deutsch. Beweise für ihre Hetze bieten sie
natürlich nicht. Ich schaue mir Servus TV Hangar 7 an. Dort gibt es
echten politischen Talk mit Pro und Contra.
Beispiel
https://www.servustv.com/talk-corona-politik-volk/
Dort hört und sieht man
Herbert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, so wie man ihn im GEZ
Fernsehen nicht sieht. Warum wo?
Nun zum Urteil des
Amtsgericht Weimar
Stellt
man die Aussagen von Frau Merkel in der Bundespressekonferenz in den
Vordergrund und glaubt und vertraut ihr, braucht man nicht mehr
weiterzulesen.
Merkel
hat in der vergangenen Woche klar dazu Stellung bezogen, dass
Sie die Wissenschaftler nach Themenbereichen einlädt, ihr andere
Aussagen zu COVID-19 bekannt sind und anschließend die politische
Entscheidung trifft.
Alle
Maßnahmen sind ihre politischen Entscheidungen, ob die Wissenschaft
eine Rolle spielt oder nicht, interessiert
sie nicht.
Ihre
von Volksgesundheit vertretene Meinung, mit hoher Wahrscheinlichkeit
im Auftrag der
Leute im Hintergrund, die sie als willfähige Marionette benutzen,
ist nicht nur für mich mehr als ersichtlich.
Schaut
euch das Video von B. Reitschuster an und denkt darüber nach.
https://www.youtube.com/watch?v=-ELKD_xpe4U&feature=youtu.be.
Erwähnen
möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die ARD die Live-Übertragung
mit
Merkel
abgebrochen hatte, nachdem B.
Reitschuster seine Frage gestellt hatte.
Warum
wohl? Soll der Michel nicht darüber nachdenken?
Ein
aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar ,noch
nicht rechtskräftig, vom 11. Januar 2021 bestätigt in
beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die
Maßnahmen, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen
sind. Kernsatz des Urteils: „Es gab keine epidemische Lage von
nationaler Tragweite, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab
dem 28.03.2020 festgestellt hat.
Der
Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten
weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen
Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer
Rechtsbeschwerde eingereicht.
Nun
zitiere ich, was mir als juristischer Laie verständlich ist.
Sehr
viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache
bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer
bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu
einem Landgericht, sondern sie geht gleich in die OLG-Ebene.
Das
war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil
formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung
abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das
jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“
ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die
Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden
einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um
noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch
nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann ,wie in
solchen Fällen nicht unüblich, ein anderer Richter erneut
entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz.
Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der
Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich,
denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine
Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.
Der
Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus ,in einem
sog. „obiter dictum,“eine
Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht
,spätere
Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun
vorsorglich auch für die Zukunft klarstellen, dass
„Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben, müsste es
die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit
aus dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum
mitliefern.
In der Zwischenzeit kann
allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen
Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und
dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die
Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde bei seinem OLG einlegen und
damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich
ebenfalls zu der Thematik zu äußern. Solange nicht alle
Obergerichte übereinstimmend jeden einzelnen Kritikpunkt des AG
Weimar gegen die Corona-Verordnung ausgeräumt haben – jedes
Gericht für die entsprechende Verordnung in dem jeweiligen
Bundesland – ist es heikel, „Täter“ ordnungsrechtlich zu
sanktionieren.
Also
Hochachtung für den Richter, egal wie der Mainstream, wenn er
darüber überhaupt berichtet, die Menschen wieder verarschen will.
In
diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf das Urteil in Ecuador
hinweisen, wo der Staatspräsident zähneknirschend alle Maßnahmen
beenden musste, da sie auf den PCR Test, also Drosten Test, aufgebaut
waren.
Im
Mainstream erfährt man so was nicht.
Zurück
zu Weimar. Der Richter wusste zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung
noch nicht über die WHO Entscheidung zum Drosten Test.
Die
WHO folgt nun nämlich den Experten aus dem Kreis der Covidioten.
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Der
weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen!
Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit
dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen
geeignet, eine Infektion zu erkennen:
Was
Covidioten
seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der
Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Die
WHO
erklärt, wo
das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten
übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere
Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch. Der Ct-Wert eines
Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten
Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen
bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine vermeintliche
Kontamination des Untersuchten mit dem Virus oder
Bruchstücken seiner Erbinformation zu erkennen, desto geringer ist
die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem
Material.
Erstaunlicherweise
hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit noch
nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach
angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die
Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern
insbesondere rechtlichen und mittelbar politischen Sprengstoff von
wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend
regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer
beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe,
der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen
wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonst wie
voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige
Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun
unzweideutig.
Erstaunlicherweise
weiß das Gros der Bevölkerung nicht, was der PCR-Test tatsächlich
tut — und was er nicht tut. Das ist fatal, denn was er NICHT tut,
ist das, was ihm in Politik und Medien fortlaufend angedichtet wird.
Der gefeierte PCR-Test des Christian Drosten weist keine
Infektionen und auch nicht das “neuartige Virus” nach.
Unverblümt
wird Tag für Tag, Stunde für Stunde die Mär von den
“Neuinfektionen” verbreitet. Auf diese Art und Weise verbreitet
man Angst und Hysterie, um als Preis zur vermeintlichen schnellen
Rettung vor dem Virus eine Fülle politischer Entscheidungen zu
akzeptieren, die noch vor Monaten undenkbar, ja schlicht nicht
umsetzbar gewesen wären.
Ich
benutze Material zu diesem Komplex von alternativen Medien. Die
Verlinkungen sind allerdings auch über Google selber zu ermitteln.
Also
stelle ich erneut fest, dass der Drosten Test , so
wie er von Drosten und Wieler der Merkel Regierung aufdiktiert worden
ist, wohl weislich von Merkel und Co. durchgesetzt wird.
Die
Stellungsnahme von Drosten in der Bundespressekonferenz, wiederum
durch Fragen von B. Reitschuster , muss man gehört haben. Ich frage
mich ernsthaft, was sind dort bloß für Journalisten, außer
B.Reitschuster zugegen, die ohne Gegenrede den total an Verhöhnung
grenzenden Antworten zuhören.
https://reitschuster.de/reitschuster.live/
Zitat:
Reitschuster:
Herr Spahn, Herr Professor Drosten, die Weltgesundheitsorganisation
hat vergangene Woche eine neue Informationsnotiz veröffentlicht zum
Thema PCR-Test. Ich gehe davon aus, Sie kennen die, weil die WHO ist
ja wichtig. Da wird gewarnt davor, dass die Tests leichter als man
offenbar bisher annahm, ein falsch-positives Ergebnis ergeben können,
heißt es explizit. Es heißt weiter explizit, man müsse sich die
Umstände anschauen, auch die Anamnese und all diese Dinge. Nun steht
das im Widerspruch; Herr Gülde hat im Oktober, Ihr Sprecher hat im
Oktober hier gesagt, die Tests sind fehlerfrei, es ist alles immer
sicher. Man hat hunderttausende Leute in Quarantäne geschickt auf
Grundlage dieser Tests. Müsste man das jetzt nicht überdenken? Hat
sich das geändert? Hat man sich damals geirrt?
Drosten: Ja, ich glaube,
das lässt sich ganz kurz beantworten. Also, die
Weltgesundheitsorganisation ist ja wirklich für die
Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zuständig. Auch für
Länder, in denen der Ausbildungsstand beispielsweise bei
Laborpersonal nicht ganz so hoch ist, und da gibt es also
Arbeitsgruppen, die sich auch mit der Qualität von Labordiagnostik
befassen. Und die haben so eine Notiz geschrieben, das ist die, die
Sie gerade erwähnen. Und da steht im Prinzip nichts weiter drin als
„Bitte lest auch die Gebrauchsanweisungen für diese Tests durch“.
Mehr steht da nicht. Also es ist tatsächlich so, natürlich kann
jeder Labortest auch falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse
machen. Aber das ist allenfalls die Einleitung dieser Notiz. Also der
Sinn dieser Notiz ist tatsächlich, zu verhindern, dass Dinge
verwechselt werden, dass vielleicht nicht gut durchgeführte
Laboruntersuchungen in ihrer Auswertung an die Öffentlichkeit
gelangen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass irgendein
fundamentaler Zweifel an der Aussagekraft der PCR bestünde. Ganz
sicher auch nicht bei der Weltgesundheitsorganisation.
Reitschuster: Für mich
liest sich das wie eine Warnung!
Drosten: Ich lese das nicht
so.
Man
muss sich diese Passage auf der Zunge zergehen lassen. Drosten hat
für Deutschland seinen PCR Test mit einem CT Zyklus von 45 als
Maßstab gesetzt.
Als
von vornherein wertlos nach Aussagen bedeutender internationaler
Wissenschaftler, die Merkel ja für ihre politischen Entscheidungen
nicht braucht.
Diese
Experten sehen den PCR Test mit einem CT Zyklus kleiner 25.
Auch
so ein positives Testergebnis ersetzt aber immer noch nicht die
klinische Diagnose eines Arztes. Es ist klar ersichtlich, dass hier
Menschen in Größenordnungen isoliert
wurden und ihre Umgebung in Quarantäne geschickt worden ist. Ich
könnte noch mehr darüber schreiben, belasse es aber nur noch auf
dem Hinweis sich die 49 Minuten unter
https://punkt-preradovic.com/gerichte-vor-entscheidung-mit-dr-reiner-fuellmich/
anzusehen.
Inhalt
des Videos.
Selbst
die WHO zweifelt inzwischen die Zuverlässigkeit des PCR-Tests an,
zumindest bei asymptomatischen Menschen. Und auch deshalb werde der
Test bald kippen, sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, Mitgründer
des Corona-Untersuchungsausschuss, der mit internationalen Kollegen
u.a. in den USA, Kanada und Deutschland gegen den Test klagt. Den
Gerichtsbeschluss in New York erwartet Fuellmich in diesen Tagen und
ist zuversichtlich, dass die Richter gegen die „Mutter aller
Maßnahmen“ entscheiden. Die Klagen sollen beweisen, so Fuellmich,
dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine Test-Pandemie handelt.
Ein Gespräch über mutige Richter, illegalen Einfluss auf die Justiz
und über Hintergründe der Krise.
Auf
diese Klagen habe auch ich schon lange gewartet, genauso wie u.a. in
Italien, Israel, Australien usw. die anhängig sind.
Besonders
die Klage von Dr. Wodarg gegen die Volksverpetzer, wo Dr. Fuellmich
Dr. Wodarg vertritt interessiert mich besonders.
Die
Volksverpetzer sind sogenannte Faktenchecker und bezichtigen Dr.
Wodarg der Lüge, nur weil er von Anfang an den Drosten Test als
nicht geeignet hält
um
eine Erkrankung mit Covid-19
festzustellen.
Zur
Erinnerung. Dr. Wodarg war als Bundestagsabgeordneter für die SPD
maßgeblich an der Aufdeckung des Skandals um die Schweinegrippe
beteiligt. Zig Millionen Steuergelder für einen Impfstoff, der
letztendlich vernichtet werden musste und
Tausende geschädigte Menschen hervorbrachte, die Dauerschäden durch
die Impfung erfahren mussten und
wer war als Panikmacher in der ersten Reihe? Natürlich Merkels
Hofvirologe Drosten.
Ich
beende und hänge
im Anhang eine Pdf über die Impfung Covid-19
an. Bewertet diese für euch.
Glück
auf
Ralf