Ralf Nietzschmann
Mein Posting zum Thema: Gedanken zu Weimar
Liebe Freunde*innen, verehrte Leser*innen und Bekannte,
wenn wir im alten Freundeskreis über die gegenwärtige Lage diskutieren, handelt es sich um Menschen, die nach offizieller Lesart zu der sogenannten Risikogruppe gehören. Richtig ist, dass wir alle unterschiedliche Vorerkrankungen hatten und haben, die durch unterschiedliche Schwere gekennzeichnet sind.
Was uns über unsere langjährige Freundschaft verbindet, ist aber die Tatsache, dass wir zu politischen und gesellschaftlichen Dingen respektvoll aber auch kontrovers diskutieren. Was uns vereint ist jedoch, dass wir uns nicht vereinnahmen lassen und unsere Lebenserfahrung und Erfahrungen aus unserem Berufsleben fern von Meinungsmache in unsere Diskussionen einbringen. Wir versuchen gemeinsame Lösungen für uns und unsere Umgebung, insoweit wir gefragt werden, zu der gegenwärtigen Hysterie zu einer mit Covid-19 bezeichneten Krankheit, darzulegen.
Dabei stehen Wahrnehmung und Interpretation der täglichen Informationen und Nachrichten, die jeder rund um den Corona-Komplex verarbeiten muss, im Fokus.
Schwerpunkte bleiben dabei im Wesentlichen.
Wie beurteile ich meine eigenen Narrative?
Sehe ich nur meine eigene Selbstbetätigungsblase und bin resistent anderen Faktendarlegungen gegenüber?
Folge ich
Glaubensbekenntnissen und vernachlässige ich meine eigene Meinung
oder meine eigenen Erkenntnisse?
Es ist bei diesen Fragen erst
einmal egal, ob man den Berichterstattungen der Mainstreammedien
folgt, oder sich von jenen abgewendet und sich
alternativen, qualifizierten Quellen zugewendet hat.
Allerdings ist es jedoch von Belang sich wirklich faktenbasiert zu informieren und nicht nur berieseln zu lassen.
Da vermutlich viele medizinische und juristische Laien sind, muss man sich wohl oder übel gerade zu Covid-19 intensiv mit dieser Problematik beschäftigen und einarbeiten. Für mich würde ich es als vermessen bezeichnen, sowohl medizinische aber auch juristische Belange zu Covid-19 zu hundert Prozent zu verstehen.
Es reicht aber vollkommen aus sein eigenes „Bauchgefühl“, besser eigene Meinung, mit Expertenwissen abzugleichen und auch Widersprüche dieser Experten zu erkennen und zu beurteilen.
Mein Standpunkt und meine Meinung dürfte ja bekannt sein, kurz gesagt bin ich der Gruppe der Covidioten zugehörig.
Das heißt aber nicht, dass ich den Mainstream nicht mehr verfolge. Den braucht man, um Fake News und Meinungsmache zu erkennen, wobei langsam die Berichterstattung sich ändert und Feststellungen der Covidioten wohl oder übel bestätigen werden müssen. Politischen Talk im ÖRF erspare ich mir, besonders die Anne Will Sendung, die mit immer den gleichen Gästen zur Hofberichterstatterin der Merkel Politik heruntergekommen ist. Das Gästebuch ist so ähnlich. Besondere Stammuser dort müssen selbstverständlich wie immer ihre Russenhetze ablassen, diesmal geht es um den Sender RT Deutsch. Beweise für ihre Hetze bieten sie natürlich nicht. Ich schaue mir Servus TV Hangar 7 an. Dort gibt es echten politischen Talk mit Pro und Contra.
Beispiel https://www.servustv.com/talk-corona-politik-volk/
Dort hört und sieht man Herbert Prantl von der Süddeutschen Zeitung, so wie man ihn im GEZ Fernsehen nicht sieht. Warum wo?
Nun zum Urteil des Amtsgericht Weimar
Stellt man die Aussagen von Frau Merkel in der Bundespressekonferenz in den Vordergrund und glaubt und vertraut ihr, braucht man nicht mehr weiterzulesen.
Merkel hat in der vergangenen Woche klar dazu Stellung bezogen, dass Sie die Wissenschaftler nach Themenbereichen einlädt, ihr andere Aussagen zu COVID-19 bekannt sind und anschließend die politische Entscheidung trifft.
Alle Maßnahmen sind ihre politischen Entscheidungen, ob die Wissenschaft eine Rolle spielt oder nicht, interessiert sie nicht. Ihre von Volksgesundheit vertretene Meinung, mit hoher Wahrscheinlichkeit im Auftrag der Leute im Hintergrund, die sie als willfähige Marionette benutzen, ist nicht nur für mich mehr als ersichtlich.
Schaut euch das Video von B. Reitschuster an und denkt darüber nach.
https://www.youtube.com/watch?v=-ELKD_xpe4U&feature=youtu.be.
Erwähnen möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die ARD die Live-Übertragung mit Merkel abgebrochen hatte, nachdem B. Reitschuster seine Frage gestellt hatte.
Warum wohl? Soll der Michel nicht darüber nachdenken?
Ein aktuell veröffentlichtes Urteil des Amtsgerichtes Weimar ,noch nicht rechtskräftig, vom 11. Januar 2021 bestätigt in beeindruckender Argumentationstiefe die Vermutung, dass die Maßnahmen, mit unserem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Kernsatz des Urteils: „Es gab keine epidemische Lage von nationaler Tragweite, wenngleich dies der Bundestag mit Wirkung ab dem 28.03.2020 festgestellt hat.
Der Fall entwickelt sich wie eigentlich nicht anders zu erwarten weiter. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat am vergangenen Freitag beim Amtsgericht den Antrag auf Zulassung einer Rechtsbeschwerde eingereicht.
Nun zitiere ich, was mir als juristischer Laie verständlich ist.
Sehr viel spannender wird es, wenn nun ein Obergericht die Sache bearbeitet und entscheidet. Und exakt das ist der „Clou“ an einer bußgeldrechtlichen Rechtsbeschwerde. Die geht nicht erst noch zu einem Landgericht, sondern sie geht gleich in die OLG-Ebene.
Das war natürlich auch dem Amtsrichter bekannt, der sein Urteil formuliert hat. Deswegen hat er keine kurze und knappe Entscheidung abgesetzt, sondern eine ganze Armada an Argumenten geliefert, das jedes für sich (!) die Sanktionierung des „Abstandsverstoßes“ ordnungsrechtlich unmöglich macht.
Die Richter des OLG sind dadurch nun in die Lage manövriert, jeden einzelnen dieser Gesichtspunkte detailliert widerlegen zu müssen, um noch zu einer Verurteilung des „Täters“ zu kommen. Das geht auch nicht simpel durch Zurückverweisung an das AG, wo dann ,wie in solchen Fällen nicht unüblich, ein anderer Richter erneut entscheiden muss. Denn das OLG ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Es werden keine Tatsachen mehr überprüft. Ein OLG erhebt in der Rechtsbeschwerde keinen Beweis. Das ist hier auch nicht erforderlich, denn die „Tat“ steht ja fest. Es geht „nur“ um die reine Rechtsfrage. Die kann und muss das OLG selbstständig entscheiden.
Der Amtsrichter hat auch weit über seinen Einzelfall hinaus ,in einem sog. „obiter dictum,“eine Entscheidung eines Gerichtes geäußerte Rechtsansicht ,spätere Gesetzeslage als rechtswidrig beschrieben. Wollte das OLG nun vorsorglich auch für die Zukunft klarstellen, dass „Abstandsverbrecher“ mit Ahndungen zu rechnen haben, müsste es die zusätzlichen Argumente des Amtsgerichtes präventiv gleich mit aus dem Weg räumen und ein entsprechendes eigenes obiter dictum mitliefern.
In der Zwischenzeit kann allerdings auch jedermann, der irgendwo sonst in Deutschland einen Bußgeldbescheid wegen zu großer mitmenschlicher Nähe kassiert und dagegen erfolglos Einspruch hat, seinerseits unter Berufung auf die Argumente aus Weimar Rechtsbeschwerde bei seinem OLG einlegen und damit sämtliche Obergerichte in Bußgeldsachen veranlassen, sich ebenfalls zu der Thematik zu äußern. Solange nicht alle Obergerichte übereinstimmend jeden einzelnen Kritikpunkt des AG Weimar gegen die Corona-Verordnung ausgeräumt haben – jedes Gericht für die entsprechende Verordnung in dem jeweiligen Bundesland – ist es heikel, „Täter“ ordnungsrechtlich zu sanktionieren.
Also Hochachtung für den Richter, egal wie der Mainstream, wenn er darüber überhaupt berichtet, die Menschen wieder verarschen will.
In diesem Zusammenhang möchte ich nochmal auf das Urteil in Ecuador hinweisen, wo der Staatspräsident zähneknirschend alle Maßnahmen beenden musste, da sie auf den PCR Test, also Drosten Test, aufgebaut waren.
Im Mainstream erfährt man so was nicht.
Zurück zu Weimar. Der Richter wusste zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung noch nicht über die WHO Entscheidung zum Drosten Test.
Die WHO folgt nun nämlich den Experten aus dem Kreis der Covidioten.
https://www.who.int/news/item/20-01-2021-who-information-notice-for-ivd-users-2020-05
Der weltweit seit rund einem Jahr exzessiv – „Testen! Testen! Testen!“ – verwendete PCR-Test zum Nachweis einer Infektion mit dem „neuartigen SARS CoV-2“ ist danach überhaupt nicht unbesehen geeignet, eine Infektion zu erkennen:
Was Covidioten seit Monaten vortragen, ist demnach nun auch von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt. Die WHO erklärt, wo das Testresultat nicht mit dem klinischen Befund eines Untersuchten übereinstimmt, da hat eine neue Probe genommen und eine weitere Untersuchung vorgenommen zu werden. Mehr noch. Der Ct-Wert eines Testergebnisses verhalte sich umgekehrt proportional zu der erkannten Viruslast bei einer untersuchten Person. Je mehr Replikationszyklen bei einem PCR-Test gefahren werden müssen, um eine vermeintliche Kontamination des Untersuchten mit dem Virus oder Bruchstücken seiner Erbinformation zu erkennen, desto geringer ist die Belastung des Untersuchten mit dem Virus bzw. dessen genetischem Material.
Erstaunlicherweise hat dieser gewichtige Hinweis der WHO an die gesamte Menschheit noch nicht das mediale Echo gefunden, das ihm in Ansehung einer vielfach angenommenen globalen Pandemie richtigerweise zukommt. Denn die Nutzerinformation der WHO birgt nicht nur labormedizinischen, sondern insbesondere rechtlichen und mittelbar politischen Sprengstoff von wahrhaft planetarer Bedeutung. Bislang ist man beinahe flächendeckend regelhaft davon ausgegangen, dass ein jeder wie auch immer beschaffene positive PCR-Test den Nachweis dafür erbringe, der Getestete sei eine akute Gefahr für seine Mitmenschen. Deswegen wurden Menschen massenweise aus dem Verkehr gezogen oder sonst wie voneinander abgesondert, koste es, was es wolle. Die jetzige Mitteilung der WHO berichtigt die unzutreffende Alarmprämisse nun unzweideutig.
Erstaunlicherweise weiß das Gros der Bevölkerung nicht, was der PCR-Test tatsächlich tut — und was er nicht tut. Das ist fatal, denn was er NICHT tut, ist das, was ihm in Politik und Medien fortlaufend angedichtet wird. Der gefeierte PCR-Test des Christian Drosten weist keine Infektionen und auch nicht das “neuartige Virus” nach.
Unverblümt wird Tag für Tag, Stunde für Stunde die Mär von den “Neuinfektionen” verbreitet. Auf diese Art und Weise verbreitet man Angst und Hysterie, um als Preis zur vermeintlichen schnellen Rettung vor dem Virus eine Fülle politischer Entscheidungen zu akzeptieren, die noch vor Monaten undenkbar, ja schlicht nicht umsetzbar gewesen wären.
Ich benutze Material zu diesem Komplex von alternativen Medien. Die Verlinkungen sind allerdings auch über Google selber zu ermitteln.
Also stelle ich erneut fest, dass der Drosten Test , so wie er von Drosten und Wieler der Merkel Regierung aufdiktiert worden ist, wohl weislich von Merkel und Co. durchgesetzt wird.
Die Stellungsnahme von Drosten in der Bundespressekonferenz, wiederum durch Fragen von B. Reitschuster , muss man gehört haben. Ich frage mich ernsthaft, was sind dort bloß für Journalisten, außer B.Reitschuster zugegen, die ohne Gegenrede den total an Verhöhnung grenzenden Antworten zuhören.
https://reitschuster.de/reitschuster.live/
Zitat:
Reitschuster: Herr Spahn, Herr Professor Drosten, die Weltgesundheitsorganisation hat vergangene Woche eine neue Informationsnotiz veröffentlicht zum Thema PCR-Test. Ich gehe davon aus, Sie kennen die, weil die WHO ist ja wichtig. Da wird gewarnt davor, dass die Tests leichter als man offenbar bisher annahm, ein falsch-positives Ergebnis ergeben können, heißt es explizit. Es heißt weiter explizit, man müsse sich die Umstände anschauen, auch die Anamnese und all diese Dinge. Nun steht das im Widerspruch; Herr Gülde hat im Oktober, Ihr Sprecher hat im Oktober hier gesagt, die Tests sind fehlerfrei, es ist alles immer sicher. Man hat hunderttausende Leute in Quarantäne geschickt auf Grundlage dieser Tests. Müsste man das jetzt nicht überdenken? Hat sich das geändert? Hat man sich damals geirrt?
Drosten: Ja, ich glaube, das lässt sich ganz kurz beantworten. Also, die Weltgesundheitsorganisation ist ja wirklich für die Gesundheitsversorgung auf der ganzen Welt zuständig. Auch für Länder, in denen der Ausbildungsstand beispielsweise bei Laborpersonal nicht ganz so hoch ist, und da gibt es also Arbeitsgruppen, die sich auch mit der Qualität von Labordiagnostik befassen. Und die haben so eine Notiz geschrieben, das ist die, die Sie gerade erwähnen. Und da steht im Prinzip nichts weiter drin als „Bitte lest auch die Gebrauchsanweisungen für diese Tests durch“. Mehr steht da nicht. Also es ist tatsächlich so, natürlich kann jeder Labortest auch falsch-positive und falsch-negative Ergebnisse machen. Aber das ist allenfalls die Einleitung dieser Notiz. Also der Sinn dieser Notiz ist tatsächlich, zu verhindern, dass Dinge verwechselt werden, dass vielleicht nicht gut durchgeführte Laboruntersuchungen in ihrer Auswertung an die Öffentlichkeit gelangen. Das hat aber nichts damit zu tun, dass irgendein fundamentaler Zweifel an der Aussagekraft der PCR bestünde. Ganz sicher auch nicht bei der Weltgesundheitsorganisation.
Reitschuster: Für mich liest sich das wie eine Warnung!
Drosten: Ich lese das nicht so.
Man muss sich diese Passage auf der Zunge zergehen lassen. Drosten hat für Deutschland seinen PCR Test mit einem CT Zyklus von 45 als Maßstab gesetzt.
Als von vornherein wertlos nach Aussagen bedeutender internationaler Wissenschaftler, die Merkel ja für ihre politischen Entscheidungen nicht braucht.
Diese Experten sehen den PCR Test mit einem CT Zyklus kleiner 25.
Auch so ein positives Testergebnis ersetzt aber immer noch nicht die klinische Diagnose eines Arztes. Es ist klar ersichtlich, dass hier Menschen in Größenordnungen isoliert wurden und ihre Umgebung in Quarantäne geschickt worden ist. Ich könnte noch mehr darüber schreiben, belasse es aber nur noch auf dem Hinweis sich die 49 Minuten unter https://punkt-preradovic.com/gerichte-vor-entscheidung-mit-dr-reiner-fuellmich/
anzusehen.
Inhalt des Videos.
Selbst die WHO zweifelt inzwischen die Zuverlässigkeit des PCR-Tests an, zumindest bei asymptomatischen Menschen. Und auch deshalb werde der Test bald kippen, sagt Rechtsanwalt Dr. Reiner Fuellmich, Mitgründer des Corona-Untersuchungsausschuss, der mit internationalen Kollegen u.a. in den USA, Kanada und Deutschland gegen den Test klagt. Den Gerichtsbeschluss in New York erwartet Fuellmich in diesen Tagen und ist zuversichtlich, dass die Richter gegen die „Mutter aller Maßnahmen“ entscheiden. Die Klagen sollen beweisen, so Fuellmich, dass es sich bei der Corona-Pandemie um eine Test-Pandemie handelt. Ein Gespräch über mutige Richter, illegalen Einfluss auf die Justiz und über Hintergründe der Krise.
Auf diese Klagen habe auch ich schon lange gewartet, genauso wie u.a. in Italien, Israel, Australien usw. die anhängig sind.
Besonders die Klage von Dr. Wodarg gegen die Volksverpetzer, wo Dr. Fuellmich Dr. Wodarg vertritt interessiert mich besonders.
Die Volksverpetzer sind sogenannte Faktenchecker und bezichtigen Dr. Wodarg der Lüge, nur weil er von Anfang an den Drosten Test als nicht geeignet hält um eine Erkrankung mit Covid-19 festzustellen.
Zur Erinnerung. Dr. Wodarg war als Bundestagsabgeordneter für die SPD maßgeblich an der Aufdeckung des Skandals um die Schweinegrippe beteiligt. Zig Millionen Steuergelder für einen Impfstoff, der letztendlich vernichtet werden musste und Tausende geschädigte Menschen hervorbrachte, die Dauerschäden durch die Impfung erfahren mussten und wer war als Panikmacher in der ersten Reihe? Natürlich Merkels Hofvirologe Drosten.
Ich beende und hänge im Anhang eine Pdf über die Impfung Covid-19 an. Bewertet diese für euch.
Glück auf
Ralf
2 Kommentare:
Hi Ralf,
obwohl ich vieles, nicht alles, ähnlich sehe wie Du, erlaube ich mir hier mal einige kurze Anmerkungen zu Dr. Fuellmich. Langsam aber sicher verfestigt sich für mich bei der Person Dr. Fuellmich eine innere Abneigung.
Warum?
Seit September kündigt Dr. Fuellmich eine große Klage in den VSA an, die, so seine eigene Aussage, in etwa in 4 Wochen eingereicht wird. Wo bleibt denn nun die Klage? Außer Geschwätz nichts gewesen.
Ebenso sprichst Du eine Klage von Dr. Fuellmich im Auftrag von Dr. Wodarg an. Nur ist mir von einer solchen eingereichten Klage nichts bekannt. Nun ist es bestimmt nicht die Aufgabe von Dr. Fuellmich mich umfassend zu informieren, aber nachdem Rummel den er veranstaltet, sollten sich meiner Meinung nach seine Aktivitäten nicht nur auf das Verfassen von Unterlassungserklärungen beschränken. Das heißt, wenn von dem nicht sehr bald was reales kommt, fällt der für mich unter die Kategorie Schaumschläger.
Gruß Peter
Peter Fischer
Hallo Peter,
was Dr. Fuellmich betrifft, bin ich auch gespannt, wann endlich ein Ergebnis vorliegt. In wenigen Tagen soll ja in New York der Beschluss eines Gerichtes im Eilverfahren verkündet werden. Es ist zwar keine Sammelklage, aber betrifft den PCR Test und die Folgen für Schüler.
Hier sehe ich doch einen Schritt in die richtige Richtung, wenn man überzeugt ist, dass der Drosten Test eben keine Infektionen nachweisen kann, zu mindestens nicht mit den von Drosten empfohlenen CT Zyklus 45 und keiner klinischen Diagnose und das Gericht so folgt.
Da ich ja immer wieder betone, dass ich ein medizinischer und juristischer Laie bin, muss ich mich auf meinen Verstand verlassen und Expertenurteile für mich zum Geschehen um SarsCov2 bewerten. Deshalb bin ich zur Auffassung gelangt mich der Meinung der Covidioten anzuschließen.
Interessant für mich auch, dass Gerichte in Deutschland Verordnungen der Regierungen vorläufig außer Kraft setzen, aber kein Urteil fällen. Jüngstes Beispiel Alkohol Verbot im Freien und die 15 KM Begrenzung in Bayern.
Vielleicht bringt Weimar doch die Wende, um die Gerichte zu zwingen, endlich über die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu urteilen. Der Knackpunkt bleibt für mich der Drosten Test.
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss die Beschwerde der Staatsanwaltschaft vor dem OLG verhandelt werden und da ist wieder der Drosten Test wesentlich.
Auch Ecuador, Portugal, Kalifornien, hat ja Maßnahmen zurücknehmen müssen, da die dortigen Gerichte zur Überzeugung gelangt sind, dass dieser Test ungeeignet ist. In Kalifornien ist der CT Zyklus kleiner 25 verbindlich und parallel muss die klinische Beurteilung von einem Arzt bestätigt werden, wenn ein positiver Test vorliegt.
Die nächste große Baustelle wird das Impfen. Ich bin ja nicht unbedingt ein Impfgegner für bestimmte Impfungen, aber diese Impfungen sind für mich Menschenversuche . Leider muss man zu den bisherigen Impfverlauf weltweit auf alternative Medien zurückgreifen. Ich mache das über Bittel TV bei Telegram. Abschließend zu Dr. Fuellmich, möchte ich betonen, dass er nicht der einzige Anwalt in Deutschland ist, die gegen die Maßnahmen juristisch vorgehen. Leider eben auch wieder über Telegram zu erfahren, da YT alles löscht, was nicht mir Regierungsmeinung übereinstimmt.
Gruß Ralf
Kommentar veröffentlichen