Als
ob dem Recht und der Gerechtigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung
genüge getan werden könnte?! Dann müsste ja weltweit
(globalisiert, wie alles andere auch) das Recht und die Gesetze
derjenigen „Gesellschaft“ allgemeine Gültigkeit haben, in
welcher sich mehrheitlich die meisten Menschen befinden und leben?!
Was
aber ist Recht?
Wie kam und kommt es zu Gesetzen und
Rechtsauslegungen?
Sind
Recht und Gesetz eine Frage von geistiger Entwicklung?
Wie
wichtig ist dabei die Entwicklung eines Rechtsbewusstseins?
Wie
der Titel dieses Essays schon andeutet, befasst es sich mit einer
häufig und leichtfertig angewandten umgangssprachlichen
Redewendung, ohne dass wir uns genauer mit der tatsächlichen
Aussage dahinter beschäftigen. Im gedankenlosen dahin sagen der
Redewendung „Alles was recht ist“, ohne uns dessen bewusst zu
sein, dass diese Redewendung genauso gut heißen könnte „Was
alles Recht ist“ bleibt der Sinn einer derartigen Aussage solange
verborgen, bis man sich mit der primären Aussage, nämlich dem „was
Recht an sich ist“ befasst.
Mehrere
diverse und unterschiedliche, von mir persönlich erlebte und
verfolgte „Gerichtsprozesse“, die derzeitige Finanz- und
nachfolgende Wirtschaftskrise, all die derzeitigen Kriege, sowie nun
dieser interaktive Fernsehfilm und die Reaktionen darauf haben mich
erneut veranlasst, mich mit diesem Thema ein wenig mehr auseinander
zu setzen.
Bei
der Finanz- und Wirtschaftskrise, wie auch bei den Kriegen wird
derzeit nach Schuld und Schuldigen gesucht. Als primäre Ursache für
diese – oder sollte man nicht richtiger weise sagen, für alle -
Krise/n erklärt und hört man als häufigste Antwort, dass es sich
hierbei um eine Vertrauenskrise handelt. Es fehle am nötigen
Vertrauen. Vertrauen in was und in wen?
Leben
an sich ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen wiederum setzt
Verantwortung voraus. Über das Vertrauen und die Wahrnehmung von
Verantwortung gelangt man zur Unterscheidung und damit zur
Erkenntnis, dem Bewusstsein darüber, was Leben an sich ist und
worin es sich gründet. Erst über diese Erkenntnis gelangt man dann
auch zu einem Rechtsbewusstsein.
Aber
wo und bei wem beginnt man, wenn man sich mit Schuld, Vertrauen,
Recht und Gesetzen auseinander setzt? Seit wann gibt es Recht und
Gesetz?
Gab
es bereits Recht und Gesetz im Paradies - sofern dieses tatsächlich
existierte - und damit ein scheinbar „göttliches Recht“? Wie
äußerte sich Recht und Gesetz in „gottlosen“ Zeiten, wodurch
zeichneten diese sich aus?
Fragen
über Fragen. Und dennoch, wenn man sich mit diesem Thema
beschäftigt, lässt sich zweifelsfrei feststellen, das Recht und
Gesetz seit Menschengedenken existieren. Dass seit Anbeginn der
Menschheit Vertrauen als die Überlebens- und Fortschrittsstrategie
und für die weitere Entwicklung der Menschheit „lebensnotwendig“
war und ist.
Galt
eine lange Zeit bei den Menschen per se auch das Recht und Gesetz
des Stärkeren, waren diese also mit Stärke und Macht verbunden,
aber auch mit „geheimen und höheren Mächten“, kam mit dem Wort
und der Sprachfindung bei den Menschen die Ausformung des Rechtes
und der Gesetze in Form von Regeln, Gesetzen und Paragraphen,
hervorgehend aus den diversen Formen von Moral, Empathie und Ethik.
Im Laufe der Jahrtausende erfuhr das – von Menschen geschaffene -
Recht und die damit verbundenen Gesetze ständig Änderungen und
Anpassungen in Form von jederzeit wiederum veränderbaren Gesetzen
und Paragraphen. Und jeweils nach Form der geltenden Moral, Ethik
und der Gesellschaftsentsprechung, vor allem derjenigen, die die
Macht und das Sagen hatten, wurde das Gesetz und damit das Recht
immer und immer wieder „neu
geformt“.
Aber
der Reihe nach. Vielleicht sollten wir zunächst einfach mal den
Begriff „Recht“ betrachten, wie dieser im Lexikon oder unter
Wikipedia definiert wird:
Recht
gemäß Lexika:
Allg.:
Recht ist ein Sammelbegriff für alle Ordnungssysteme, deren Ziel es
ist, das Zusammenleben in einer Gesellschaft verbindlich und auf
Dauer zu regeln bzw. soziale Konflikte zu vermeiden. Es wird
zwischen dem (auf Traditionen beruhenden, ungeschriebenen)
Gewohnheits-Recht und dem (staatlich festgelegten) gesetzten Recht
unterschieden.
Spez.:
1) Als objektives Recht wird ein System zeitlich und räumlich
tatsächlich geltender und garantierter Rechtsnormen bezeichnet.
Gegenüber der o.a. allgemeinen Bedeutung von Recht handelt es sich
bei objektivem Recht um (i. d .R. staatlich) erzwingbares, d.h. mit
legitimer Zwangsgewalt versehenes Recht. Dieses vom modernen
(Daseins- und Vorsorge-)Staat garantierte Recht schafft eine
Rechtssicherheit, die einerseits immer komplizierter wird und mehr
und mehr Lebensbereiche umfasst (Verrechtlichung), andererseits
trotzdem in einem dauernden Spannungsverhältnis zum Prinzip der
Gerechtigkeit steht.
2)
als subjektives R. werden die gesetzlich geschützten individuellen
(Bürger-) Rechte bezeichnet.
3) Als materielles R. werden alle
Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf das Verhältnis zwischen den
Individuen und zwischen Individuum und Staat beziehen. Demgegenüber
steht das formelle R., das sich mit dem Verfahren (der Art und
Weise, wie materielles R. durchgesetzt wird)beschäftigt.
4)
Als zwingendes R. werden unabänderliche Rechtsnormen, als
dispositives (nachgiebiges) R. solche Rechtsnormen verstanden, die
nur gelten, wenn zwischen den Beteiligten nichts anderes
(vertraglich) vereinbart wurde.
Recht
nach Wikipedia:
Das
Recht
im
Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender
Institution wird allgemein als objektives
Recht
bezeichnet.
Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen,
die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in
Rechtssysteme
und
das global geltende Völkerrecht
eingeteilt
sind. *
persönliche Anmerkung: Recht im Sinne herrschaftlicher
Rechtsordnungen müsste allerdings allgemein als subjektives Recht
bezeichnet werden, da es sich um eine von den Herrschenden und damit
subjektiv verbindlich gemachte Rechtsordnung handelt.
Zur
Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen
*(was
und woher genau sind aber diese Quellen des Rechts?!)
auszugehen. Die
wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz.
*
(das – jederzeit veränderbare - Gesetz kann niemals die Quelle
sein, sondern ist bereits Auslegung der Quelle!)
Selbst
das Präjudiz
aus dem Case
Law (Richterrecht)
des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom
förmlichen Gesetzesrecht (Statutory
Law)
abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht
füllt als
ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen.
Die
rechtsphilosophische
Richtung der
Naturrechtslehre
stellt dem
positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig
gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine
Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht
(Vernunft,
Natur
oder Gott)
ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung
geändert werden
kann.
Im
Gegensatz zu Moral
und Sitte
sieht das Recht –
vor allem das Strafrecht
–
staatliche
Sanktionen
für den Fall vor,
dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach
Gesellschaftsordnung
und politischer
Auffassung
überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark. *
(Was auch der Grund dafür ist, dass Gesetze ständig korrigiert,
nivelliert und damit „gebrochen“ und wieder „neu“ formuliert
werden.)
Dies
sind Definitionen und Begriffe von Recht, wie wir sie heute als so
genannte zivilisierte und demokratische Gesellschaft kennen.
Recht
an sich aber ist unabhängig. Unabhängig von materiellen Werten,
von Äußerlichkeiten, von Menschen. Menschen aber sind abhängig
vom Recht an sich, von einem Rechtsverständnis und damit von
Rechtsauslegern.
Rechtsauslegungen
aber sind das – stets geprägt durch das in sie gesetzte Vertrauen
- Resultat einer „Erkenntnis- und Fortschrittsbildung“, welche
sich aber erst über Jahrtausende hinweg so „bildeten“, wie wir
diese heute vorfinden.
Aber
welche Definitionen und Begriffe hatten die ersten Menschen von
Recht und Gerechtigkeit, ohne Sprache und Worte, also ohne jegliche
Möglichkeit, Ethik und Moral in Regeln und Gesetzen auszudrücken?
Wer „bestimmte“ was Recht war und ist, solange es kein – durch
Religionen, Wissenschaften oder Philosophien (der sogenannten
Aufklärung) gedeutetes und ausgelegtes - Rechtsbewusstsein, sondern
„nur“ die Evolution gab?
Nach
der Erkenntnistheorie Darwins über die Evolution gab und gibt es
nur das Recht des Stärkeren, ohne Frage nach Ethik, Moral, Sinn
oder Gerechtigkeit, also ohne jegliches Rechtsbewusstsein. Wer
stärker war überlebte und hatte damit Recht.
Und
somit war und ist Recht, auch in seiner Umsetzung primär ein Akt
der Gewalt. (Die Verwirklichung des Rechts ist ursprünglich ein Akt
der Gewalt. Vgl. „Zur Entwicklung von Rechtsbewusstsein“ S.
29; Prof. Dr. jur. Ernst-Jochaim Lampe)
So
gab es für die ersten Menschen, welche noch geschichts-, sprach-
und religionslos waren, keine andere oberste Instanz, als die eigene
Stärke, Emotion und Moral, respektive das eigene Gewissen.
Und
genau dieses „Gewissen“ wird auch auf weiteren Seiten dieser
Betrachtung als die Ursache, der absolute Grund für die Beleuchtung
von Recht und Gerechtigkeit und deren Auslegbarkeit sein.
Erst
mit dem Glauben an eine Übernatürlichkeit, an Götter
(Vielgötterei) und deren Recht und Gesetzgebung, dem Polytheismus
und mit der Sprachfindung, in welchen der Glauben an Götter und
damit die Religionen, später dem Monotheismus und dem verkündetem
und ausgelegtem Wort (dem damit auch verbundenen Streit der
Wissenschaften untereinander) bekam das Recht und die Gerechtigkeit
(damit verbundene Strafbarkeit), ein auslegbares Bewusstsein, einen
„auslegbaren“ Sinn. Und es fanden sich immer auch genügend
„Ausleger“, Rechtsgelehrte, Heilverkünder, Wissenschaftler und
Gerechtigkeitsfanatiker.
Dass
die Sprachfindung und das damit verbundene Wort allerdings kein
Garant für ein absolutes Recht und damit für Gerechtigkeit waren
und sind, sondern nur für eine entsprechende Auslegung, ein
entsprechendes Rechtsbewusstsein, dafür ist u. a. Deutschland ein
sehr gutes Beispiel. Eine Sprache, ein Land – allerdings über
Jahrzehnte hinaus geteilt durch ein unterschiedliches
Gesellschaftssystem und im späteren Geschichtsverlauf durch eine
Mauer -, zweierlei Rechte, ein unterschiedliches Rechtsverständnis,
Rechtsbewusstsein und damit verbunden die verschiedensten
Gesetzesauslegungen und Rechtsprechungen.
So
ist mit dem Fall der Mauer nicht nur eine materielle Grenze
gefallen, sondern auch ein ganzes Rechts- und Gesetzessystem. Ein
Bewusstsein, welches zu entsprechenden Erkenntnissen führte und
damit auch ein scheinbar, in sich logisches Rechtsbewusstsein. Denn
was „gestern“ noch Recht war, ist heute Unrecht. Und
„Landsleute“ richten über die Vergehen und den Rechts- und
Gesetzesbruch ihrer „Landsleute“ im anderen Teil Deutschlands.
Über deren bisheriges Bewusstsein, deren Erkenntnisse von Recht und
Gesetz. Bedeutet eine Sprache auch zugleich eine Erkenntnis, ein
Bewusstsein, ein Gesetz und ein Recht?! Ein und dasselbe
Rechtsverständnis. Dieselbe Erkenntnis und das gleiche Bewusstsein
von „Gut und Böse“und damit von Gerechtigkeit?!
Nein,
die jeweilige Auslegung - selbst mit derselben Sprache - macht das
Recht „biegsam“ und formbar in den jeweiligen Gesetzen. Womit
Recht nicht gleich Recht
und erst recht nicht Gerechtigkeit ist, selbst wenn Recht und
Gesetze in derselben Sprache verfasst und erlassen werden.
Allgemeines
zum Recht und Bewusstsein
Ein
prägendes, grundsätzlich kennzeichnendes Merkmal von Recht und
Rechtsprechung war und ist, dass man dem Recht und dessen Vertretung
- selbst in früh geschichtlichen Zeitaltern ( auch in den frühesten
Zeiten schriftloser Völker und Kulturen, wie uns dies auch die
überlieferte Geschichte lehrt ) - eine scheinbar eigenständige
Unabhängigkeit durch die „Berufung“ absolut vertrauens- und
glaubwürdiger Personen in Form von Rechtssprechern und Richter,
also das Recht an sich Verstehenden geben wollte und will.
Man
schuf sich also den „primus inter pares“ - in der Frühzeit
menschlicher Geschichte waren dies u. a. sogenannte Zauberer,
Schamanen, Medizinmänner etc., als Pendant zur späteren
Priesterschaft und Religionslehrern -; ein Mitglied einer Gruppe,
welches dieselben Rechte und Pflichten hat, wie alle anderen auch,
aber trotzdem eine „erhöhte Ehrenstellung“ genießt.
Diese
„erhöhte Ehrenstellung“ zeichnet sich in der Rechtsprechung –
nach wie vor und zwar bis heute - schon in der äußerlichen
Darstellung darin aus, dass Richter und das Recht Sprechende (wobei
diese Verkünder und Ausleger letztlich „nur“ Urteile verkünden)
„erhöht“ - z. B. auch wie Priester von ihrer Kanzel - von oben
herab ( also einer überhöhten Position, als Ausdruck ihrer
„Überlegenheit“, oder ist es in Wahrheit nur Überheblichkeit),
mit und zu den Beteiligten eines Rechtsstreites, bzw. zu den zu
Belehrenden sprechen.
Bevor
ich jetzt aber ins Detail gehe, sei mir die Anmerkung erlaubt, dass
ich die „Geschichte“ des Rechts, also die Zeit bevor der Mensch
Wort und Schrift als Kommunikationsmittel benutzen konnte und auch
benutzte, nur skizzenhaft überfliegen werde. Denn die Vergangenheit
– auch die der Gesetze und des Rechts - lässt sich nur anhand von
Recherchen, wälzen von Büchern und durchforsten des Internets
auflisten. Dies erspare ich mir aber, denn dies kann jeder
Interessierte ja selber ebenso nachvollziehen.
In
erster Linie werde ich mich mit der aktuellen Rechts- und
Gesetzesauslegung, der „Gewaltenteilung“ – auch anhand von
aktuellen Beispielen und Beiträgen hierzu – befassen. Allerdings
lassen sich in einer Gesamtbetrachtung dieses Themas wohl
Abschweifungen auch in die Vergangenheit und „Nebenschauplätze“
nicht vermeiden.
Um
Recht – in welcher Form auch immer – zu verstehen, ist ein
Rechtsbewusstsein notwendig. Da Bewusstsein aber ein
Entwicklungsprozess ist, erfährt das Recht – auch über die
zunehmenden Erfahrungen eines philosophischen Erkenntnisprozesses –
eine ständige Veränderung, auch von Rechtsbewusstsein und macht so
einen fortlaufenden Entwicklungsprozess durch.
Dazu
müssen wir uns allerdings zunächst einmal mit der Entwicklung des
Bewusstseins und was Bewusstsein ist beschäftigen.
Schauen
wir also zunächst, woher der Begriff Bewusstsein stammt, was damit
an sich gemeint sein könnte und was er aussagt:
Bewusstsein
(lat.
conscientia
„Mitwissen“
und agr.
συνείδησις
syneidesis
„Miterscheinung“,
„Mitbild“, „Mitwissen“, συναίσθησις
Mitwahrnehmung
und φρόνησις
von φρόνειν bei
Sinnen sein, denken)
ist der Besitz und die Empfindung mentaler
Zustände
wie Wahrnehmungen,
Erinnerungen
und anderer
Vorstellungen,[1]
Gedanken
aller Art
und Formen wie Überlegungen, Beurteilungen, Einschätzungen
und
Bewertungen,
Planungen
oder
Konzeptbildungen
einschließlich
der dazu nötigen Aufmerksamkeit
oder
Achtsamkeit.
Das Phänomen
des
Bewusstseins gilt als eines der größten ungelösten Probleme von
Philosophie
und
Naturwissenschaft,
während es im Bereich der Psychologie
in Ansätzen
eine gewisse Klärung erfahren hat.
(entnommen
aus Wikipedia)
Wahres
Bewusstsein setzt demzufolge ein „Wissen, Mitwissen“, eine
„Erinnerung“ (an was, woran?!), also Erkenntnis (bei Sinnen
sein) als Grundlage für eine wahrhafte und gerechte – und damit
erst die Möglichkeit für Gerechtigkeit – Erkenntnis voraus.
Von
daher setzt ein wahrhaftes Rechtsbewusstsein zunächst auch den
begangenen Rechtsbruch (als Unterscheidungsmöglichkeit) voraus.
Auch deshalb war und ist Recht in seiner – noch unterschiedslosen
- Umsetzung zuerst und primär ein „Akt der Gewalt“.
Nehmen
wir als erstes Beispiel das Wortes Gottes, wie dieses in der Bibel
niedergeschrieben und dargelegt ist; den Schöpfungsablauf und den
„paradiesischen Urzustand“ von Leben und Recht, welches eine
einzige, erste „Regel, Vorschrift, also ein göttliches
Gesetz/Recht“ beinhaltet:
Wird
nicht hier bereits deutlich, worin und dass sich („Schöpfers“)
Recht als „Akt der Gewalt“ ausdrückt?!
Dieser
„Schöpfungsablauf“ und das damit verbundene, zu erlangende
„Bewusstsein“, die Erkenntnis - bzw. das erst noch in Wahrheit
und damit der Unterscheidung dienend, also der tatsächlichen
Erkenntnis dienstbare - ist gerade in der Schöpfungsgeschichte der
Bibel eigentlich sehr klar und deutlich dargelegt:
1Am
Anfang schuf Gott Himmel und Erde. 2Und
die Erde war wüst und leer, und es war finster auf der Tiefe; und
der Geist Gottes schwebte auf dem Wasser. 3Und
Gott sprach: Es werde Licht! und es ward Licht.
{Psalm.33,9}
33,9 Denn so er spricht, so geschieht's; so er gebeut, so stehet's
da. {2Korinther.4,6}
4,6 Denn Gott, der da hieß das Licht aus der Finsternis hervor
leuchten, der hat einen hellen Schein in unsere Herzen gegeben, dass
durch uns entstünde die Erleuchtung von der Erkenntnis der Klarheit
Gottes in dem Angesichte Jesu Christi.
Wenn
Leben also gerecht –
weil ausgewogen und damit im Gleichgewicht, aus welchem heraus erst
Schöpfung möglich - ist (und ich unterstelle dem Leben an sich die
Liebe und positive Grundeinstellung zu einem vollkommenen SEIN,
Liebe und eine positive Grundeinstellung s. auch weiter unten), dann
wohnt diesem auch ein positives Rechtsverständnis inne. Und wenn
Recht ein Akt der Gewalt ist, dann ist wohl auch das Dasein im
Leben, die Wirklichkeit ein Akt der Gewalt und von daher mit
„Geburtswehen/-schmerzen“ verbunden.
Recht
und Gerechtigkeit ist aber nicht nur ein Akt der Gewalt, sondern
auch ein Akt der Liebe und Gnade (und gerade darauf, in dieser Liebe
und Gnade beruht die Gerechtigkeit) und deshalb ein letztendlich
positiver Akt. Denn das „endgültige“ Ergebnis ist die Schöpfung
„neuen“ Lebens. Und genauso verhält es sich mit dem Leben.
Von
daher wäre eine einseitige Betrachtung – nämlich dessen, dass
Recht und Leben ein Akt der Gewalt sind -, des Rechtes ein völlig
falsches und nur halbes Verständnis. Wenn aber nur die Hälfte
erkannt und verstanden ist und wurde, dann fehlt eben die zweite
Hälfte. Und schon herrschte Ungerechtigkeit. Nämlich der positive
Akt der Liebe und Gnade. Und Leben kann nur als Ganzes verstanden
werden.
Die
von Octavio Paz ( s. h. seine Dankesrede bzgl. der Verleihung
des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels:
https://www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de/sixcms/media.php/1290/1984_paz1.pdf
)beschriebene
„Revolution“ ist in Wahrheit die Revolution (von revolutio –
das Zurückwälzen, die Umdrehung – kommend) des (Lebens)Rechts in
Form der Gnade und damit der gegebenen Möglichkeit zu einer Umkehr,
der Rückkehr zur „Unschuld“ und damit zu einem Neuanfang, bzw.
zu dem eigentlich und wahrhaft an sich gewollten, aber noch
unbewussten – weil es zum Bewusstsein eben der Unterscheidung
bedarf – Anfang und Beginn des/eines letztlich positiven
Schöpfungsaktes. Erst nach diesem Prozess kann der/ein freie/r
Wille sein/en eigentliches Wollen/Willen auch bewusst umsetzen. Es
handelt sich demnach um die Gnade der Erkenntnis, eines bewussten
Wissens und Wollens. Welchem auch nun erst (nach Erkennen des
Ganzen)
bewusst
gewollte und freiwillige Handlungen (also wahrhaft freien Willen
umsetzend) folgen können. Der davor notwendige Akt der Gewalt ist
dann überholt und künftig nicht mehr notwendig. Denn er wurde
durchlebt und erkannt und eröffnet dadurch den Weg zu einem liebe-
und gnadevollem Leben und Recht. Von daher wird auch der Ausspruch
„von der Gnade der Geburt(Wiedergeburt, Auferstehung)“ erst
offensichtlich und auch verständlich.
Betrachten
wir einfach mal den Weg und die Geburt eines Menschen. Auch solch
einem Schöpfungsprozess gehen im „Normalfall“ durch einen
Willen, zunächst Lust und Worte voraus. Worte wie z. B. „ich
liebe Dich..., ich möchte mit Dir..., ich würde gerne... „Du“
bist für mich...etc.! Diesen Worten folgen dann entsprechende Taten
(oder eben auch nicht). Inwieweit diese oder andere
Liebeserklärungen, also die verkündeten Worte wahr sind, der
Wahrheit des eigenen „freien Willens und der Lust“ entsprechen,
stellt und kann sich erst im Nachhinein heraus stellen. Nämlich
dahingehend, ob „man“ zu seinem vorausgegangenen Wort auch
steht.
Eigentlich
überhaupt kein anderer Vorgang, als dieser in der
Schöpfungsgeschichte der Bibel und anderen heiligen Schriften
gleichnishaft beschrieben ist. „Gott“ hatte die Lust, den Willen
und die Worte für einen Vorgang, welchen er selber noch gar nicht
bewusst kannte. Aber er gab sich seiner Lust, seinem Willen hin und
ließ seinen Worten Taten folgen.*
wie auch das Recht zunächst in Worte (Gesetze und §§) gefasst
wird und sich erst danach zeigt, zeigen kann, wer sich an das Wort
(Gesetz, §§ und Recht) hält und wer nicht.
Zunächst
glaubt „man“ - nämlich beide Seiten – diesen Worten, den
Liebesschwüren und es folgt die körperliche Vereinigung. Der
Schöpfungsvorgang ist also bereits in vollem Gange. Und unter
Schmerzen und nach schmerzvoll einleitenden Wehen bringt die Frau
neues Leben zur Welt. Die Freude hierüber lässt all die
vorhergehenden Mühen, Plagen und Schmerzen vergessen und die Freude
über dieses neue Lebewesen wird/wurde zu einem Akt der gnadenvollen
Liebe. Und das Ergebnis, die Erkenntnis, das Bewusstsein dieses –
den Worten in der Tat folgenden - Schöpfungsaktes wird erst nach 9
Monaten sichtbar. Also auch erst im Nachhinein. Auch wenn „man“
weiß, dass man ein „Geschehen“ in Gang gesetzt hat und nun
hofft und glaubt, dass es auch „gut“ geht.
Und
genauso, wie man bei einer derartigen zwischenmenschlichen Beziehung
Liebe und eine positive Grundeinstellung glaubend voraussetzt, sollt
man wohl dem Leben
an sich
genau
diese selbe Liebe und positive Grundeinstellung glaubend
voraussetzen!
Da
ich immer wieder von Gleichnissen (wie z. B. heilige Schriften und
auch die Bibel nur die gleichnishafte Darstellung des Lebens in
seiner Gänze sind; oder viele andere Märchen, Geschichten und
Sagen ebenfalls nur eine gleichnishafte Um- und Beschreibungen des
Lebens sind), muss ich hier kurz wieder einmal ein wenig abschweifen
und die Bedeutung von gleichnishaft und Gleichnissen – auch in
Form von Prophezeiungen -, wie ich diese sehe und verstehe einfügen.
Denn auch in dem von mir angeführten Beispiel finden sich weitere
Vorgänge, wie diese in der Bibel gleichnishaft beschrieben sind.
Es
haben nun die „künftigen Eltern (Schöpfer)“ nach ihrem
Liebesakt ein liebevolles Geheimnis des Lebens, welches sie geheim
halten, oder welches sie evtl. schon den ihnen nahe stehenden Lieben
offenbaren (können). Wenn sie ihr „Geheimnis“ der
Schwangerschaft, also „Folge“ eines Liebesaktes offenbaren,
wissen zwar diejenigen, welchen das „Geheimnis“ offenbart wurde,
dass hier „neues Leben“ entsteht. Sie wissen auch, dass diesem
ein „Schöpfungsakt“ vorausging, ja vorausgehen musste. Nun
folgen dann auch vmtl. reichlich Mutmaßungen und Ratschläge, bzgl.
des Geschlechts des neuen Lebens und wie man dieses zu behandeln
hätte. Weil einige der vom „Geheimnis“ Unterrichteten evtl.
schon selber die gleiche Erfahrung gemacht haben.
Nicht
der geringste Unterschied zu dem „Wort Gottes“, der Bibel. Da
gibt es die Verheißungen und Verkündigungen, die Prophezeiungen
und Offenbarungen (derjenigen, welche angeblich „dabei“ waren)
und die „Ratschläge“, wie „man“ sich im Bezug auf das Leben
zu verhalten hätte.
Was
aber sind nun Offenbarungen, Gleichnisse, Prophezeiungen und welchen
Sinn haben diese? Gleichnisse und Prophezeiungen beschreiben ein
„Geheimnis“, sind und können demnach auch noch keine Erkenntnis
sein. "Offenbarung" andererseits sind aber nur dann
„notwendig“, bez. „sinnvoll“, wenn es ein "Geheimnis"
zu entschlüsseln und aufzulösen gilt. Also eine Erkenntnis, „die
Wahrheit“ des Geheimnisses zu erkennen.
Wenn
sich also „Gott“ in Gleichnissen und Prophezeiungen offenbart,
dann ist „Gott“ wohl zu gewissen Zeitpunkten „geheim“,
verborgen und (noch) nicht zu erkennen und nicht offenbart?
Nun
aber haben sich "Religionen" verschiedenster Kulturen und
deren Vertreter zu "Stellvertretern" Gottes erkoren und
"ihre Erkenntnis" der Offenbarungen kundgetan. Diese
Erkenntnis haben sie sich anhand der Bibel oder anderen heiligen
Schriften angeeignet und dann gemäß ihrem eigenen Verständnis,
der eigenen Erkenntnis folgend ausgelegt und auch entsprechend
umgesetzt. Das Ergebnis dessen ist sichtbar (Wirklichkeit) geworden.
Verborgen
blieb dabei aber die Wahrheit des "Geheimnisses Gottes"
und auch „Gott“ selbst. Denn als „Stellvertreter“ sind und
haben sie sich an die Stelle Gottes gesetzt und damit Gott von der
Stelle, welche ja sie eingenommen haben verbannt. Und Wirklichkeit
ist nicht per se Wahrheit. Von daher könnte es also auch durchaus
sein, dass "falsche Erkenntnis" der Offenbarung - und
damit des "Wortes Gottes" - eine "Gottesferne"
und deren entsprechende Wirklichkeit hervorbringt resp.
hervorbrachte. Genau dies steht tatsächlich auch so in der Bibel,
dem Wort Gottes. Also desjenigen, den sie angeblich vertreten.
Vielleicht von daher auch immer wieder zu den verschiedensten Zeiten
die "Hinweise" - in welchen Büchern auch immer - zur
"Umkehr" (Buße) etc.
"Der
nach mir Kommende", der "Erstgeborene", "wer
mein Wort hört und es tut", "ein jeder nehme sein Kreuz
auf sich" usw. Ein wichtiger und deutlicher Hinweis findet sich
u.a. bei Jes.
45/6-8 u. 54/16-17 [[ ...der ich das Licht mache und schaffe die
Finsternis, der ich Frieden gebe und schaffe das Übel ... und
....siehe,
ich schaffe es, dass der Schmied, der die Kohlen aufbläst, eine
Waffe daraus mache nach seinem Handwerk; und ich schaffe es, dass
der Verderber sie zunichte mache...]]
und könnte
vielleicht zu einer anderen Einsicht/Erkenntnis helfen, weshalb und
dass "wahre Erkenntnis" und "Unterscheidung" zu
einer „Umkehr, Rückkehr“ notwendig sind. Um zu erkennen, wer,
was und weshalb es genau so ist. Fatal wird es einfach, wenn
Gleichnisse und Prophezeiungen als Wirklichkeit oder gar als
Wahrheit angenommen, ausgelegt und verkündet werden.
Denn
Gleichnisse und Prophezeiungen (also auch „heilige Schriften“,
Märchen und Sagen) sprechen die Wahrheit/en in Geheimnissen, über
Verborgenes, also verschleiert und nicht im direkt sagen aus. Und
genau deshalb ist/sind auch Offenbarung/en notwendig. Offenbarung/en
sind die Erklärung/en der Geheimnisse. (Vielleicht steht deshalb
auch in der Bibel die „Offenbarung“ als letztes Kapitel, als
Schlüssel zur Wahrheitsfindung?). Denn direkt Gesagtes birgt ja
keinerlei Geheimnis in sich, ist also bereits Erkenntnis und bedarf
von daher weder eines Gleichnisses, noch einer Offenbarung, damit
auch keines Glaubens und Vertrauens. Damit sind und wären auch
sämtliche Ausleger, Vertreter und Verkünder überflüssig. Weil es
im direkt Gesagtem nichts zu glauben, zu erklären, zum auslegen, zu
deuten und erkennen gäbe und gibt.
Um
jetzt wieder den Bogen zurück zum Thema „Recht“ zu finden, will
ich hier einen Themenbereich einfügen, der sich mit „Gutachtern“,
also ebenfalls sogenannten „Stellvertretern“ - die man ja häufig
zur Rechtsfindung heran zieht – beschäftigen.
Denn
was anderes als Ausleger, Erklärer und Propheten sind Gutachter, um
das „Geheimnis“ Wissende? Woher
nimmt und bezieht ein Gutachter – also auch wiederum nur ein
primus inter pares - das/sein Recht, andere Menschen, bzw. das Leben
und Geheimnis anderer Menschen zu begutachten?!
Nur
auswendig gelernte Schulweisheit und das lesen kluger Bücher kann
es nicht sein! Denn dies würde ja bedeuten, dass jeder, der nur
willens und dazu bereit ist, Schulweisheiten auswendig zu lernen und
kluge Bücher zu lesen, ebenfalls dazu befähigt und geeignet wäre
„(Rechts)Gutachten“ zu erstellen. Von daher gibt es auch
dermaßen viele Gutachter – und obwohl diese alle dasselbe
auswendig gelernt haben, dieselben Bücher lesen, die gleichen
Schulen und Lehranstalten besuchen – kommt es trotzdem zu den
unterschiedlichsten und verschiedensten Gutachten. Obwohl all diese
Gutachter ein und dasselbe begutachten; nämlich das Dasein und wie
Menschen sich innerhalb dieses Daseins verhalten!
Von
daher sind Gutachter auch nichts anderes als Propheten und Ausleger,
welche etwas in die Zukunft prophezeien und prognostizieren! Also
voraus sprechen, in die Zukunft schauen und selber auch abwarten
müssen, ob sich einstellt, was sie voraus gesehen und gesagt haben.
Ob ihre Erkenntnis – im Bezug auf das (auch künftige) Leben und
damit Verhalten anderer Menschen – auch wahr ist?!
Wichtig
bei dieser Betrachtung erscheint mir auch, dass Prophezeiungen das
voraus sagen bestimmter Ereignisse beinhaltet und Propheten damit
auch sich selbst voraus sprechen, ohne zu wissen, ob ihre
Prophezeiung der Wahrheit – und damit auch sie selbst in ihrem
Mensch sein – entsprechen wird.
Gutachter
und andere „Propheten“ haben also ein und die gleiche geglaubte
Gabe und Fähigkeit, welcher „man“ vertraut. Nämlich die
Weissagung als Prophezeiung für eine noch nicht wahr und wirklich
gewordene Zukunft (das Geheimnis des Daseins und damit des Lebens)
zu erkennen und deuten zu können!
Im
Unterschied zu Propheten glauben Gutachter allerdings auch, die Gabe
und Fähigkeit zu besitzen, „die Wahrheit“ und damit das „SEIN“
desjenigen zu (er)kennen, den sie gerade begutachten. Woher sie
allerdings diesen Glauben und sich dieses Recht – nämlich die
gerechte und zutreffende Beurteilung Ihresgleichen – nehmen,
erschließt sich mir nicht so recht.
So
liegen mir Aussagen und Erkenntnisse aus mehreren – durch
Gutachter - tatsächlich so erstellten Gutachten vor, welche ich
auch entsprechend kommentiert habe. Um zu dokumentieren, was sich
Menschen wie „unsereins“ nur mit einer anderen Schul- und
Wissensbildung ausgestattet - so anmaßen, werde ich – wenn auch
nur in Kurzfassung – auf diese Diskrepanzen eingehen . Das
Interessante bei dieser Angelegenheit ist, dass es bei diesen
Gutachten genau darum ging, inwieweit Religion in Bezug auf „das
Wort Gottes“ (also eines Rechtsverständnisses Gottes, oder
Naturrecht) im Widerspruch zu menschlichem Recht, wie z. B. das GG
steht und von Menschen wie „Du und Ich“ in der Gestalt eines
fehlerhaften – weil menschlichen - Gutachters (also eines
„Propheten“, der selber noch
gar
nicht
ist,
was er über Seinesgleichen voraus sagt, weil sich „die“
Prophezeiung ja erst noch
erfüllen
und
einstellen muss)
überhaupt „gerecht“ beurteilen lässt.
Aber
nicht nur Gutachter kommen hierbei in erhebliche Schwierigkeiten,
sondern auch Richter und Richterinnen. Auch hierzu liegen mir
entsprechende Schriftstücke vor, auf welche ich u. U. auch noch ein
wenig Bezug nehmen werde. Und was ist eigentlich der Grund dafür,
dass Gerichte zu ihrer Urteilsfindung Gutachter benötigen? Sind sie
denn nicht die „Stellvertreter, die Auserwählten“ für das/ein
gerechtes Recht?! Wenn sie aber die Hilfe anderer Menschen zu einer
Urteilsfindung benötigen, dann mangelt es ihnen wohl selbst an
einem ausreichendem Rechtsverständnis und auch an
Eigenverantwortung. Denn mit der „Berufung“ anderer Menschen zu
einer Beurteilung eines Menschen geben die Gerichte auch große
Teile ihrer Verantwortung vor und gegenüber dem Recht ab. Und erst
recht dann, wenn sie ihre Urteile im „Namen des Volkes“ (welches
dabei doch gar nicht gefragt ist) sprechen.
Aber
all diese Beurteilungen und „rechtskräftigen“ Urteile sind
Ergebnis eines ungeklärten Rechtsverständnisses aus der Diskrepanz
zwischen einem „übernatürlichen“ Recht und einem menschlichen
Recht. Und alle handeln nach bestem Wissen und Gewissen.
Bestens
geeignet, um die Widersprüchlichkeit in einem Rechtsstreit
aufzuzeigen, ist ein Prozess, bei welchem es um die Psychologie
(also um die „Seelenlehre, die Wissenschaft um die Seele“) und
das Gewissen
des
Menschen“ geht.
Und
hier beginnt bereits der erste Widerspruch. So sollen
„psychologische“ Gutachten eigentlich das „Seelenleben“, das
Gewissen eines Menschen erkennen und beschreiben. Aber - auch
psychologische Gutachten – die Gutachter beginnen ihre
„Untersuchung“ und damit ihre Beurteilung mit einer
körperlichen, also äußerlichen Begutachtung des menschlichen
Körpers! Als ob sich „Seele“ und Gewissen an der Körpergröße,
Leibesfülle und anderen körperlichen Merkmalen erkennen ließe?!
Bevor es aber zu solch einer direkten Begutachtung kommt, liegen
Gutachtern meist schon Akten – vom Gericht zur Verfügung gestellt
- zur Einsicht und Beurteilung vor. So können und bilden sich
Gutachter bereits vor dem direkten Kontakt mit dem zu Begutachtenden
eine „Meinung“, ein „Wissen“, eine Erkenntnis, ohne
überhaupt ein Wort mit dem Betreffenden gewechselt zu haben. Dass
es bei einer derartigen „Meinung“, Vorkenntnis und Erkenntnis
bereits zu „Vorurteilen“ kommt, welche damit auch den weiteren
Verlauf der Begutachtung beeinflussen, dürfte nicht überraschen.
Jetzt hat zwar jeder Mensch das Recht auf eine eigene Meinung. Aber
nicht jede Meinung entspricht auch dem Recht und erst recht nicht
der Gerechtigkeit. Wenn aber nun die Meinung eines Menschen wie „Du
und ich“ zu einer Rechtsprechung beitragen soll, dann stellt sich
doch per se die Frage: weshalb gilt die „Meinung“ des einen
Menschen (auch wenn er als Gutachter bestellt ist), als „dem
Recht“ entsprechend. Während die „Meinung“ des zu
Begutachtenden als nicht „dem Recht“ entsprechend beurteilt
wird?! Denn was außer dem Recht, der Rechtmäßigkeit von
Entscheidungen soll den ansonsten beurteilt und begutachtet werden?!
Welcher Rechtsmaßstab liegt einer solchen Beurteilung zu Grunde,
wenn nicht nur die unterschiedlichen Meinungen, Erkenntnisse und
Gewissensentscheidungen von Menschen?! Auf welches „Recht“
berufen sich Gerichte und Gutachter in einem Rechtsstreit, bei
welchem zwischen Mensch und Mensch eigentlich zu klären wäre,
welches Recht - „göttliches, übernatürliches“ oder
„menschliches, von Menschen jederzeit (je nach „Meinung“)
änderbares“ - wahrhaftes und von daher anwendbares Recht ist?!
Zeigt dies nicht wiederum auf, dass es sich bei der menschlichen
Rechtsprechung um ein willkürlich ausgelegtes Rechtsverständnis
(also ausgelegte Meinung in §§ und Gesetze gefasst) und einen Akt
der Gewalt handelt?!
Wenn
aber Gutachter die Entscheidung beeinflussen, bzw. eigentlich
treffen – denn wozu sonst werden sie berufen? -, dann tragen
eigentlich doch auch diese die Verantwortung für – auch –
einen/den Gerichtsentscheid, das Urteil, welches dann im „Namen
des Volkes“ ergeht. Dann prüfen die Gerichte weder das Gesetz auf
seine Rechtmäßigkeit, noch sind sie Rechtssprecher. Sondern sie
sind dann nur die Ausführenden, die Lautsprecher der Gutachter, auf
welche sie sich in „ihrem“ Urteil – welches eigentlich ein/e
(Be)Urteil(ung) der Gutachter ist – berufen. Was ist dann die
eigentliche Aufgabe von RichterInnen, der Rechtsprechung?!
Sehr
gut zusammengefasst fand ich hierzu folgendes:
[[„Rechtsentscheidung
ist Erzeugung von Rechtsnormen. Diese werden nicht im Gesetzbuch
„gefunden“, auch nicht als präexistente auf den Einzelfall hin
verengt, „individualisiert“. Sie werden produziert. Der Richter
ist Konstrukteur der Rechtsnorm, nicht
Mund des Gesetzes:
sonst könnte die stets latente, mit dem Konflikt aufgebrochene und
durch die Verfahren hinzukommende staatliche Gewalt nicht
rechtsstaatlich gefaltet werden. Die Entscheidung, die normatives
Recht erzeugt, spielt sich als semantischer Kampf um die Bedeutung
der Vorschrift für den Konflikt ab. Der Gang vom Normtext zum Text
der Rechtsnorm ist aber auch der Weg, den die ursprüngliche Gewalt
des Konflikts durch die Sprache zu nehmen hat. Dabei enthält
Sprache selbst schon Gewalt, ist überformt durch Gewaltverhältnisse
und übt schließlich – als Ergebnis einer Arbeit mit Texten in
der staatlichen Institution – selber Gewalt aus.
(Friedrich
Müller/Ralph Christensen/Michael Sokolowski; Rechtstext und
Textarbeit Berlin 1997)]]
Um
dann aber evtl. falsch erstellte Gutachten und auch die Gutachter zu
rechtfertigen, lässt z. B. die bayerische Justizministerin Merk (AZ
vom 9.10.2006) schon mal folgendes verlauten: „Man kann nicht in
die Seele schauen“! Womit sie ja absolut recht hat, aber dann
stellt sich für mich schon die Frage, was derartige Gutachten und
Gutachter dann „sehen“ sollen und wozu man sie für
psychologische[[Psychologie
(griechisch ψυχολογία
psychología,
wörtlich: Seelenkunde;[1]
ψυχή
psyché
‚Hauch‘, ‚Seele‘,
‚Gemüt‘ und -logie
als
Lehre bzw. Wissenschaft[2])
ist eine empirische
Wissenschaft.
Sie beschreibt und erklärt das Erleben
und
Verhalten
des
Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür
maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen und Bedingungen. Da
Empirie nicht alle psychologischen Phänomene erfasst, ist auch auf
die Bedeutung der geisteswissenschaftlichen
Psychologie
zu
verweisen.]]
Gutachten
„beruft“? Wenn sie DAS
beurteilen
sollen, was man nicht
sehen
kann?!
Füge
hier einfach mal Auszüge eines Schreibens aus einem Rechtsstreits
bei, woraus ersichtlich wird, wie zweifelhaft, widersprüchlich und
angezweifelt doch Gutachten und Gutachter sein können:
-
zitiert aus einem Schreiben an das Bayerische Landessozialgericht,
bei welchem ein Verfahren anhängig war -
[[
Nach erneutem Durchlesen des Gutachtens des Herrn ....,
kann ich nicht umhin noch eine zusätzliche Bemerkung dazu
abzugeben.
Einmal
ganz abgesehen davon, dass ich diesen „Test“ erst nach
Intervention (meine Frage: was soll dieser „Test“ bringen?
Antwort des Herrn ....
darauf: dies könne er erst nach dem „Test“ feststellen.)
bereit war zu beantworten, verblüfft die anschließende
Schlussfolgerung und die mir damit verbundene Unterstellung
schon sehr.
Um
mir Opportunismus zu unterstellen, müsste
„man“ dann schon auch „meine persönlichen Vorteile“
darlegen.
Wenn
ich mich also mal auf dieses „Niveau“ begebe, dann stellt sich
selbstredend die Frage, worin meine Vorteile liegen könnten, wenn
ich opportun bin?!
Auf
der „wirtschaftlichen, materiellen und finanziellen“ Seite
ergibt sich für mich nicht der geringste Vorteil. Im Gegenteil. So
konnte ich Herrn .....
auch die Frage nach der Höhe einer evtl. zu erhaltenden Rente
nicht mitteilen, da ich mich damit gar nicht befasste.
Erst
auf Grund seiner Frage (Hinweis) habe ich in meinen Unterlagen
nachgesehen und feststellen können (müssen), dass eine evtl.
gewährte Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ sogar noch unter
dem – mir derzeit gewährten – ALGII-Betrag liegen würde.
Also
nicht der geringste „materielle und finanzielle“ eigene Vorteil
(Opportunismus)!
Worin
mein eigener Vorteil in der Beantwortung des „Testes“ liegen
soll, erschließt sich wohl nur dem Herrn .....,wenn
bei der „Auswertung“ ein „unzufrieden, bedrückter, gehemmter,
unsicherer, erregbarer, empfindlicher, wenig aggressiver, wenig
beanspruchbarer, introvertierter, zurückhaltender“ Mensch zum
Vorschein kommt.
Wobei
gerade auch dieses „Ergebnis“ etlichen Passagen der
Argumentation des Gutachtens von Herrn Dr. Dr.
......
, welcher teilweise zu anderen Erkenntnissen kommt und damit
einem Kollegen erheblich widerspricht.
Legt
„man“ nämlich wiederum die Feststellungen und
Schlussfolgerungen des Herrn .....
zu Grunde, so stellt sich auf Seite 12 seines Gutachtens: [[„Hier
beharrt er auf der Ausschließlichkeit der
Richtigkeit seines Standpunktes, wobei ihm eine
hoch entwickelte verbale Geschicklichkeit zu Hilf kommt.“]] der zu
Begutachtende wieder ganz anders dar.
Ein
Opportunist (allzu bereitwillig Anpassung an die jeweilige Lage
vorzunehmen) „beharrt“ auf seinem
Standpunkt!
Was
für ein Widerspruch an sich?!
Die
Aussage – dass ich „opportun“ meine Antworten gewählt haben
könnte – an sich ist schon verletzend und ehrenrührig.
Dies
aber dann auch noch ohne entsprechende „Beweise“ und „Belege“
zu behaupten, bzw. anzunehmen ist schon wieder fahrlässig.
Ich
will Herrn .....
aber zu Gute halten, dass er dies erstens „nur vermutet
(also nicht sicher weiß) und zweitens deshalb nicht als so
gravierend betrachte, weil er sich in seiner eigenen Argumentation
„dass sich Jemand bereitwillig der jeweiligen Lage anpassend
auf einem eigenen Standpunkt beharrt“ selber
widerspricht!
Also
eine völlig irrationale Schlussfolgerung zieht.
Also
liegt dem Senat/Ihnen nun neuerlich ein sehr widersprüchliches und
willkürliches Gutachten vor, mit welchem sie/Sie sich auseinander
zu setzen haben. Dies musste noch festgestellt und zu den „Akten“
gebracht werden. ]]
Und
so richtig interessant wird es erst, wenn es um die angebliche
Trennung von Staat und Kirche, Religionen und der damit verbundenen
Rechtslage und Rechtsprechung geht. „Unsere“ sogenannten
westlichen und demokratischen Werte, resultierend aus „der
Aufklärung“ sind ja auch nur der fortgeschrittene Weg und das
Resultat einer „Religion“, wenn auch der sogenannten
jüdisch-christlichen! Es handelt sich demnach also seit jeher um
„Religionsverfahren/-kriege“. Um ein Rechtsverständnis, welches
der Aufklärung folgend seinen Ursprung aber immer in der/den
Religion/en hat.
der
letzte und schwierigste Akt in einem Gesamt-Schöpfungsprozess,
welcher uns erst noch erwartet und bevorsteht
Wie
ich – wenn sicherlich nicht erschöpfend und vmtl. auch nicht
ausreichend genug - darzulegen versucht habe, ist Recht und Gesetz
zunächst primär immer ein (Schöpfungs)Akt der Gewalt. Aber eben
auch nur die eine/erste Seite der „Schöpfung“/Medaille (z. B.
im alten Testament der Bibel auch gleichnishaft beschrieben, wie z.
B. in der Geschichte um Adam und Eva, Noah und die Arche, etc.; in
welchem ein zürnender, das Vergehen wider sein göttliches Recht
rächender und strafender Gott beschrieben ist. Scheinbar ohne
jegliche Gnade, außer gegenüber Noah (weil ansonsten ja auch seine
komplette Schöpfung samt „Krone der Schöpfung“ vernichtet
würde) und damit diktatorisch handelnder Schöpfer wider seine
eigene Schöpfung. Welcher damit aber auch sich selbst und das Leben
als Ganzes - vom Schöpfer zum Vernichter werdend - zu Grunde
richten und beenden würde. Eigentlich ein absehbares Ende der
Schöpfungsgeschichte, allerdings eines noch nicht vollendeten
Schöpfungsprozesses. Egal, wer ein derartiges (das/sein) Recht
unter dieser Prämisse zum Gesetz und absolutem Recht erhebt und
damit verpflichtend und verbindlich macht. Selbst wenn dies aus
einer „schöpferischen“ und damit evtl. sogar „göttlicher“,
übernatürlichen Sicht heraus geschehen sollte und man es evtl.
auch genau so betrachtet und glaubt. Weshalb es auch in allen –
selbst höchst entwickelten – (Götter)Kulturen, zu allen Zeiten
und Perioden auch immer wieder zu einer „Götterdämmerung“ und
einem „Untergang“ als Ergebnis dieses Streits der „Götter“,
ihrer „Schöpfung“ und ihrer Völker mit- und untereinander kam,
kommen muss und kommt. Weil ALLES genau einem derartigen Götter-
und Rechtsverständnisses entsprechend, aus einem Akt der Gewalt
resultierend nur zu genau diesen entsprechenden Wirkungen
dieses/eines Gewaltaktes in Form von Kriegen wider sich selbst zu
einem derartigen Resultat führen kann.
Welche
Bezeichnung, Namen oder Beschreibung der „Götter“ jeweils
zeitgemäß dabei zu Tage traten oder treten, spielt letztlich keine
Rolle. Es handelt sich dabei stets um das erhöhte und überhöhte
(Werte)System eines „Wesens“ (Schöpfer, Schaffende,
Exzellenzen, Führer und Leiter). Welches Gott gleich und abgehoben
vom „Mensch-Sein“, erhöht und überhöht „Anbetung“ und
„Opfergaben“ - auch in Form von Rechts- und Gesetzestreue - von
denjenigen erwartet und diese auch erfährt, welche sie zu ihren
„Göttern“ erkoren, auserwählt und damit deren Rechts- und
Gesetzesverständnis und die damit verbundene Gewalt auch als
bindend und verpflichtend anerkannt haben und anerkennen. Bzw. im
Umkehrschluss, welche zu Untertanen ihrer/der Schöpfung wurden und
werden. Diese „Götter“ machen ihr ureigenes Recht und
Rechtsverständnis verbindlich für all „diejenigen“, welchen
sie dieses Recht und Gesetz verkünden (wie z. B. die „10 Gebote“
im AT, in der Fortschrittsentwicklung z. B. in Form eines
Grundgesetzes). Benutzen Strafe und Rache als Druckmittel gegen
Ungehorsam, Zuwiderhandeln, um damit Angst und Abhängigkeit bei
ihren Untergebenen zu erzeugen. Dieses Rechtsverständnis verkündend
(obwohl ja angeblich ihre eigene Schöpfung und „Kreation“) als
alternativ lose Notwendigkeit und dies insgesamt als die Krone und
das gerechte Recht ihres Schöpfungsprozesses verstanden und befolgt
wissend wollen.
Diese
„Götterdämmerung“, der „Krieg der Götter“ mit- und
untereinander – welchen zunächst und im Vorfeld stets und immer
ihre „Untergebenen und Untertanen, ihre Schöpfung und Kreatur
[[Kreatur
(lat. creatura=Schöpfung,
creare=erschaffen)]]
“ mit-
und untereinander bestreiten und ausführen - ist jeweils zeitgemäß
durchaus erkennbar und auch offensichtlich. Auch wenn diese
„Götterdämmerung, der Krieg der Götter“ scheinbar nur in
Märchen, Sagen, Elegien und anderen geschichtlichen Epen als
Fantasieprodukt (nach)erzählbar und möglich scheint. Wenn man aber
erkannt hat, dass es sich bei den Märchen, Sagen, Elegien und Epen
nur um die Gleichnisse im Bezug auf das Leben, die Schöpfung als
Ganzes handelt, kann man die „wahrhafte“ Aussage dahinter
erkennen. Gleichnisse wie Märchen, Sagen, Epen oder auch die
gleichnishafte und nicht wörtlich zu nehmenden Darstellungen
„heiliger“ Schriften sind nur der Ausdruck eines „anders“
sagen dessen, was sich eigentlich und in Wahrheit im Bezug auf das
Leben als Ganzes dahinter verbirgt. Und wie der Name „Gleichnis“
schon sagt, handelt es sich hierbei eben nicht um das direkt sagen
dessen, was gemeint ist, sondern eben nur um die „gleichnishafte“
Darstellung. So gesehen ist auch Geschichte, also die Vergangenheit
auch nur ein nach erzähltes Gleichnis für die Gegenwart und
Zukunft. Wenn auch einer Wirklichkeit, wobei wir aus und bei den
„heiligen Schriften“ noch nicht Alles als gesichert, als
geschichtliche und bewiesene Wirklichkeit wissen, weil der Zeitraum
der Geschichte wesentlich weiter zurück liegt, als die „aktuelle“
Geschichte, aus welcher wir angeblich lernten und lernen. Also lässt
sich demnach aus Gleichnissen lernen. Warum dann auch nicht aus der
Bibel oder anderen religiösen und empathischen Schriften der
Aufklärung, in welchen der „Geist“ des (ewigen)Lebens ebenfalls
nur gleichnishaft dargestellt und den nachfolgenden Generationen
„erzählt“ wird?! Insbesondere dann, wenn in diesen Schriften
die Rede von „Geheimnissen“ und zu guter Letzt der/einer
Offenbarung (was anderes, als ein Geheimnis gäbe es denn auch zu
offenbaren?) ist? Wenn es sich dabei also um ein „geheimes
Tagebuch“ des Lebens handeln sollte?!
Und
somit gibt es auch heute noch „Götter“ und „Anbetung“,
Geheimnisse und Offenbarungen, „religiöse Schriften“ [[Als
Religion
(lat:
religio,
wörtlich: ‚die Rückbindung‘. Auch zurückgeführt auf
religere,
‚immer wieder lesen‘, oder religare,
‚zurückbinden‘; frei übersetzt: „wieder verbinden [mit
Gott]“) bezeichnet man eine Vielzahl unterschiedlicher kultureller
Phänomene,
die menschliches Verhalten, Handeln, Denken und Fühlen prägen und
Wertvorstellungen
normativ
beeinflussen. Es
gibt keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Definition
des Begriffs Religion.
]], Heilslehren und sogenannte wissenschaftliche Schriften. Auch
wenn die Religionen und insbesondere die Kirchen immer mehr an
Anhängern und Mitgliedern verlieren. Die Gleichnisse immer mehr an
Bedeutung und damit auch an evtl. wichtigen - durchaus im Jetzt
anwendbaren - Erkenntnissen verlieren.
Der
technische und wissenschaftliche „Fortschritt“ hat neben
scheinbaren Erleichterungen und Verbesserungen des menschlichen
Daseins auch neue „Götter“, deren Lehren, Verheißungen - die
ebenfalls Anbetung und Opfer erwarten – und auch entsprechende
(Religions)Kriege und Götterdämmerungen hervorgebracht und mit
sich gebracht.
So
fiel z. B. mit dem „eisernen Vorhang“ zwar scheinbar eine
„Bastion“ verheerender Anbetung einer „bösen Gottheit“ und
dessen Lehre und Verheißung. Aber ein damit verkündeter und
versprochener „Frieden“ und „Wohlstand“ für alle Menschen
kehrte trotz alledem bis dato nicht ein. Denn an die Stelle des
gefallenen „Gottes Kommunismus“ trat nun die siegreiche
„Gottheit Kapitalismus“ mit dem Namen „Demokratie und
Marktwirtschaft“ und deren „Priester“ und Heilsverkünder.
Welche nun eine größere Gemeinde Untergebener und Unterwürfiger
vorfand und findet. An der Abhängigkeit der Menschen hat sich aber
trotz dieses Fortschritts und dieser „Götterdämmerung“,
verbunden mit dem Sturz eines „bösen Gottes“ nichts geändert.
Von daher ist im Prinzip nichts anderes geschehen, als es früh
geschichtlich auch und immer wieder geschah. Eine „Kultur“ wurde
durch eine andere „Kultur“ bezwungen. Eine Gottheit löste eine
andere ab, eine Macht die vorhergehende. Was aber blieb ist die
Abhängigkeit der Menschen von der Macht, den Mächtigen (also die
sogenannte Gewaltenteilung), den jeweils herrschenden „Göttern“,
deren Lehre, Verheißung, Verkündigung, Regeln, Gesetz und „Recht“.
Wäre
aber ein solcher (Rechts)Akt der Gewalt mit einem entsprechenden
Untergang, wie sich dieser immer wieder bei „Götterdämmerungen“
und Kulturuntergängen wiederholt das Ende aller Weisheit und damit
ein derartiges Ende des Rechts das Endergebnis einer Schöpfung,
dann wäre dies eine sehr trostlose Aussicht und Zukunft. Weil auf
Grund dieses entsprechenden Rechtsverständnisses dieser Akt der
Gewalt derartige Veränderungen (als Fortschritt und Ergebnis von
weisen Erkenntnissen, Sieg der Vernunft verkauft) immer wieder durch
und aufs neue mit Ausbeutung, mit Macht und Abhängigkeit,
Vernichtung und weiteren Untergängen verbunden wäre. Jedwede
Verkündigung und Verheißung im Bezug auf ein „besseres, freies“
Leben und Wohlstand, auf Recht und Gerechtigkeit für Alle nur Lug
und Betrug, eine irreführende und unerfüllbare Hoffnung. Das
Eingehen in den/einen „Himmel“ als Belohnung für ein
entsprechend geführtes Leben („Leistung muss sich lohnen“) nur
eine hohle Phrase. Dies diente – was bis dato auch immer schon so
war – nur denjenigen, welche „als Götter“ anerkannt den
„Himmel“ bereits auf Erden in ihren Besitz nahmen und nehmen.
Die
„Anbetung“ und die damit verbundenen Opfer machen die „Einen“
zu „Göttern“ und die „Anderen“ zu Abhängigen der
jeweiligen „Gottheit“. Zu den Leidtragenden diverser Kriege beim
Kampf um den obersten und allerhöchsten Thron im „Götterhimmel“
und deren „Schöpfungsprozess“. Die jeweiligen „Götter“ zu
Gewinnern eines Ausbeutungsprozesses.
Und
wenn dies tatsächlich so wäre, dann wäre es auch mehr als
verständlich, dass „man“ von einem „Schöpfer des Lebens“,
einer „ewigen Gottheit“ immer weniger bis nichts wissen will.
Sein Wort und die damit verbundenen Verkündigungen und Verheißungen
wahrlich nicht von Nöten und die Befolgung desselben eine
vergebliche und falsche Liebesmüh.
Desgleichen
gälte dann allerdings auch für alle „anderen Heilslehren“, wie
der Demokratie, der Empathie, sozialer Gerechtigkeit, Wohlstand für
ALLE, für Recht und Gerechtigkeit, für sämtliche -ismusse und zu
guter Letzt auch für die wohlklingenden Versprechungen des „freien
Marktes“ und des Kapitalismus! Auch die wohlklingenden
Verheißungen und Verkündigungen der „neuen Götter“, alles nur
Schall und Rauch und hohle Phrasen, wenn sich die mit ihrem Recht
verheißene Gerechtigkeit nicht einstellt..
RECHT
und GNADE wäre dann immer eine Frage des Stärkeren (oder der
Mehrheit) und keine Frage von Recht und Gerechtigkeit! Und vor allem
der Auslegung gegenüber Nichtwissenden.
An
vorderster Front stets der Klerus, die Schriftgelehrten und
Pharisäer, die „Weisen und Herrschenden“. Also genau
diejenigen, welche „buchstabengetreu“ nach dem (von ihnen selbst
geschaffenen) Gesetz und der Auslegung, ihrer Macht und
Machtausübung selbst für die Verurteilung und Kreuzigung eines
Jesus Christus (dessen Lehre sie als die Grundlage ihres Demokratie-
und Rechtsverständnisses bezeichnen) gesorgt haben. Voraussetzung
für eine solche Haltung war und ist immer schon, dass es einen
„Schuldigen“, bzw. die Feststellung von Schuld gab, gibt und
geben kann/muss. Jemanden, der gegen die erlassenen Gesetze und die
Rechtsauslegung dessen verstoßen hat, der diese Gesetze und das
Recht als sein/das absolut geltendes Recht und Gesetz auf Grund
(dieser/seiner) erlangten Macht erlassen hat. Einer Macht, welche
sich insbesondere auf ein Wissen gründet, welches den Abhängigen,
seiner eigenen Schöpfung vorenthalten, bzw. vor diesen geheim
gehalten werden muss und wird; damit auslegbar ist und auch
ausgelegt wird und so seine Macht genau dieser Auslegung folgend –
notfalls mit Rache und Gewalt – umsetzend festigt. Genau deshalb
bedarf es eben auch der „Offenbarung/en“ für diejenigen, welche
das „Geheimnis“ aufgrund ihres Glaubens und nachvollziehendem
Handeln erkennen (können)!
Ein
äußerst aktuelles Beispiel der Gegenwart und unseres Landes dafür,
dass der Klerus immer noch nach dieser Macht strebt, war die
Kandidatur und bereits beschlossene Sache zur Wahl des neuen
Bundespräsidenten Joachim Gauck. (s. h. meinen offenen Brief an
selbigen, auch in diesem Blog einsehbar). Der um des neuen,
weltlichen Amtes willen seinen bisherigen „Herrn“ und dessen
„System“ (Gott und dessen Wort und Recht) verleugnen muss, um
nun einem neuen Herrn und dessen System zu dienen. Weil Diener
zweier Herrn zu sein, eine unlösbare Aufgabe zu sein scheint, bzw.
ist. Oder die „Causa Wulff“ - ein äußerst christlich geprägter
Mensch - mit den entsprechenden Folgen und „Konsequenzen“ seines
„Dienstes“ bei der nicht zu lösenden Aufgabe, zwei „Herren“
gleichzeitig dienen zu können.
Beides
Beispiele, dass Recht und Gesetz, so erkannt und verstanden immer
ein Akt der herrschenden Macht und Gewalt und im Falle des Ch. Wulff
auch ein Akt der Rache ist. Der logische Ablauf eines
Schöpfungsprozesses und der bisherigen Geschichte der Menschheit.
Auch
die Vereinigung diverser Länder und Gesellschaften zu
entsprechenden Unionen (z. B. EU, UNO etc.), der Untergang des
„Kommunismus“ im Ostblock oder die vielen „Friedensverträge“
führen und führten bis dato nicht zu wesentlich mehr
Gerechtigkeit, Wahrheit und Freiheit des Menschen. Wie auch das
„Allheilmittel“ Wachstum, Wachstum, Wachstum und damit
zunehmender Wohlstand nicht im Geringsten zu mehr Gerechtigkeit,
Wahrheit und Frieden führt und führte. Weil und wie sich auch
Demokratie bis dato als unzureichend gerecht für alle Menschen
erwiesen hat.
Einer
der größten Gedankenfehler – egal aus welcher Richtung kommend
und betrachtet – ist doch wohl der, dass „man“ glaubt,
Gerechtigkeit ließe sich am Wohlstand, also an materiellen
Äußerlichkeiten und einem „gerechteren Verteilungsschlüssel und
einer Mehrheit messen“. Die Meinung, dass je mehr Wohlstand, umso
mehr Gerechtigkeit für ALLE ist doch absurd. Recht, also
Ungerechtigkeit oder Gerechtigkeit ist absolut KEINE und niemals die
Frage eines unterschiedlichen „materiellen
Verteilungsverständnisses oder -schlüssels.“
So
beriefen und berufen sich doch alle „Herrschenden“ zu allen
Zeiten stets auf das von ihnen vertretene Recht und die damit
verordnete Gesetzgebung! Völlig unabhängig vom eigenen und dem von
ihnen – wie auch immer erlangten und - beherrschten Wohlstand,
Eigentum und Besitz! In diesem Rechtsverständnis empfanden diese
doch auch die „Verteilung“, wie sie sie vornahmen als gerecht,
dem (ihrem) Rechtsverständnis entsprechend. „Leistung muss sich
lohnen“ und sowohl die Leistung, als auch den Wert der jeweiligen
Leistung bewerteten und bewerten „sie“, gemäß ihrem
Verständnis von Recht und Gerechtigkeit. Und dies relativ
„gnadenlos“. Paradox in solch einem Zusammenhang sind auch die
Gerechtigkeitserklärungen im Bezug auf die Gleichberechtigung. Der
Frage, ob Frau und Mann für ihre Arbeit gleich belohnt werden
müssten? Die eigentliche Frage ist jedoch, muss gleiche Leistung
identisch gerecht belohnt werden?! Egal ob sie von einer Frau oder
einem Mann erbracht wird!
Recht
und damit ein Rechtsverständnis von „ungerecht“ und „gerecht“
ist auch keine Frage des „Eigentums“ oder des Geschlechts! Von
daher alleine schon wäre eine „Gleichmacherei“ - wie diese
angeblich im Kommunismus vorgesehen - als Ausdruck und Verständnis
von Gerechtigkeit, NUR im Bezug auf materielle Güter und damit
Äußerlichkeiten - also die These „je mehr Wohlstand, desto
gerechter“ – in Wahrheit ebenfalls ungerecht. Weil in einem Akt
der Gewalt nur der „Verteilungsschlüssel“ ge- und verändert
würde! Nicht aber das RECHT(sverständnis)! Und da es in der
Geschichte des Menschen noch niemals soviel „Wohlstand, Reich- und
Eigentum an materiellen Werten“ (wenn auch nur in den Händen
„einiger Weniger“) und auch Gleichstellung, Gleichberechtigung
wie heute gab, müsste ja im Umkehrschluss die Welt gerechter als
jemals zuvor sein?!
Aber
Recht ist eben auch ein Akt der Gewalt! Gerade Deutschland ist das
beste Beispiel hierfür: ein Land, dieselbe Sprache, verschiedene
„Systeme“, unterschiedlich materieller Wohlstand, in beiden
Ländern Herrschende und Beherrschte, beide mit „Recht und
Gesetzen“ versehen (wobei ja beide davon ausgingen und -gehen,
dass „ihr“ Recht und Gesetz das bessere, weil „gerechtere“
wäre) und doch verfeindet! Also weder der Wohlstand, das
„politische System“, noch das Rechtsverständnis des jeweiligen
Landes sorgten oder sorgen für mehr, bzw. wahrhafte Gerechtigkeit!
Und
es kann doch Keiner glauben, dass man die „Gerechtigkeit“ an
einem Porsche fahrenden, Almhütten besitzenden „Linken/Marxisten“,
oder einem Ferrari fahrenden, Villa besitzenden
„Rechten/Kapitalisten“, also am materiellen Wohlstand festmachen
könnte?! Denn demnach wären ja Beide – weil wohlhabend und
dieser ihr Wohlstand zur entsprechenden Gerechtigkeit führt/e. bzw.
ihr gerechtes Denken und Handeln zu entsprechendem Wohlstand führte
– gleichermaßen gerecht?! Weshalb und worum, um welches „gerechte
(Verteilungs)System“ und welche Art von Gerechtigkeit „streiten“
sich derartige Gesellschafts- und Denksysteme dann?!
Und
genauso geht es z. B. in Griechenland längst nicht mehr um den
Wohlstand und Gerechtigkeit, sondern nur noch um einen Akt der
Gewalt! Hierbei sind sich Individuen aus unterschiedlichen Ländern
kollektiv einig, nach welchem Rechtsverständnis Griechenland zu
beurteilen, zu überwachen, zu kontrollieren und auf einen „neuen
gerechten“ Weg zu bringen sei! Also ebenfalls eine
„Mehrheitsentscheidung“, aber keine Rechtsentscheidung und erst
recht keine Gerechtigkeit.
Dies
Alles ist nur die logische Konsequenz und Umsetzung, die Frucht und
Ernte vom „Baum der Erkenntnis von Gut und Böse“, wie es in der
Bibel beschrieben und vorhergesagt wurde. Ein scheinbar
„allmächtiger Gott und Schöpfer“, dessen Schöpfung fehlerhaft
scheint. Wenn aber der „Fehler“ mächtiger als die Schöpfung,
bzw. der Schöpfer wäre, dann ist die „Allmacht“ nicht
vollkommen und keine „Allmacht“ mehr. Ist aber der „Fehler“
Teil der Schöpfung und Allmacht des Schöpfers, dann hat dieser
„eingebundene“ Fehler einen Sinn. Und zwar den, dass in
Erfüllung der Schöpfung, des Schöpfungsprozesses und damit der
Allmacht der „Fehler“ erkannt, überwunden und korrigiert wird
(werden kann). Und der „Baum des Lebens“ - inmitten des Gartens
stehend – ist bis dato noch immer unberührt. Seine Früchte bis
dato nicht geerntet. Damit ist auch die Schöpfung, der
Schaffensprozess einer „Allmacht“ (also des Lebens an sich)
weder abgeschlossen, noch „allmächtig“. Die „Macht“ - auch
einer „Allmacht“ - noch nicht aufgehoben. Recht und
Gerechtigkeit NICHT hergestellt. Dazu bedarf es noch eines
unerlässlichen Schrittes.
So
weit und so „gut“ der bisherige Schöpfungsverlauf und -prozess.
Bis dato ein absolut trostloser Vorgang, wenn es dabei bliebe, bzw.
genauso weiter ginge. Gäbe es da nicht – auch in der Bibel
gleichnishaft beschrieben – noch den „Ruhetag“ als
„Rückbesinnung“ und Schöpfungspause vor dem letzten und
schwierigsten Schöpfungsakt, nämlich den Schöpfungstag der Liebe
und Gnade, den „Baum des Lebens“. Den ebenfalls beschriebenen
Weg zur Rückkehr ins „Paradies“, die Gnade umkehren und vom
Baum des Lebens ernten zu können und zu dürfen. Den unerlässlichen
(letzten) Schritt des Lebens(prozesses).
Das
Verzeihen (auch sich selbst und damit der ganzen Schöpfung
gegenüber) des – zur Unterscheidung und damit des absolut freien
Willens – notwendigen Vergehens und übertreten des Rechts (des
Gebotes Gottes). Erst dies wäre und ist die Erfüllung der Gesetze
und des Rechts, sowie die Überwindung der Gewalt. Auch des mit dem
Recht verbundenen Gewaltaktes. Das Ende der Gesetze und der Gewalt.
Die Erfüllung der Gesetze ist ja auch logischerweise zugleich das
Ende der Gesetze, Gesetzgebung. Weil damit ja ihr eigentlicher Sinn
erfüllt wäre und wird. „Einfach mal nichts zu tun, außer gnädig
zu sein und zu lieben“. Und zwar Alles, was „man“ bisher
geschaffen hat und als „Ganzes“ erst die Schöpfung ausmacht..
Der
letzte und schwierigste Akt in einem Gesamt-Schöpfungsprozess,
welcher uns erst noch erwartet und bevorsteht.
Denn
erst durch die „Gnade“ gibt es die Möglichkeit zu einer Um- und
Abkehr des bisher beschrittenen Weges. Damit die Möglichkeit,
Gesetz und Recht in seiner bisherigen Form – als Ergebnis des
bisherigen Erkenntnisweges – zu hinterfragen. Dies erst macht auch
einen wahren „Schöpfer“ und eine „Gottheit“ zu einer
absoluten und allmächtigen „Gottheit“ und „Schöpfer“ und
„Richter“. Nämlich, dass er sich und seinen bisherigen
Schöpfungsprozess selbst hinterfragen, in Zweifel stellen lässt
und sich dadurch – und den bisherigen Schöpfungsablauf und
-verlauf – korrigieren kann und dies letztlich auch tut. Ansonsten
wäre ja auch er selbst und mit ihm seine ganze Schöpfung dem
Untergang geweiht. Denn was wäre ein „Schöpfer“ ohne seine
„Schöpfung“?! Was ein „König“ ohne „sein Volk“?!
Der
eigentlich letzte Schöpfungstag – nach dem Ruhetag – und die
Vollendung selbiger ist und konnte noch gar nicht beschrieben
werden, da er erst noch stattfinden muss und auch wird. Weil sich
erst dann die Schöpfung als Gesamtes vollendet hat.
Vollendet
kann dieser Prozess aber erst sein, wenn durch die Gnade dieses
Schöpfungs- und Rechtsprozesses das Recht in seiner bisherigen Form
erfüllt wurde und ist und durch den letzten (Gnaden)Akt Recht und
Gesetz – und damit die Gewalt – außer Kraft gesetzt ist. Denn
die Erfüllung und Vollendung des Rechts und der Gesetze ist auch
das Ende der Gesetze, das Ende der Strafe und Rache, der Frage nach
Schuld und Sühne und der Beginn der absoluten und wahren Freiheit.
Leben in seiner „gedachten“ Form. „Am Anfang war das Wort (das
Denken, der Geist) und ohne dasselbe ward da nichts“!
Und
so ist die Gnade (Leben zu schaffen und zu empfangen) sowohl Beginn
und Anfang, als auch das Ende der Schöpfung, auch des
Schaffensprozesses von Recht und Gerechtigkeit.
Weshalb es wohl
auch die „Gnade“ gibt und geben muss, wie es z. B. der Spruch
„Gnade VOR Recht“ andeutet. Gnade als Überwindung und Aufhebung
von Recht. So kann man vom „Wesen“ der „Religion/en“ halten,
was man will. Aber das Wesentliche aller Religionen – auch wenn
von ihnen selbst nicht immer und auch nicht in letzter Konsequenz
sondern nur beispielhaft umgesetzt – ist genau dieser „Gnadenakt“.
Dieser „Gott“, dieser „göttliche“ Gedanke, welcher um der
Gerechtigkeit willen so „gnädig“ ist, dass er um dieser, seiner
Gerechtigkeit willen sogar den „eigenen Sohn“ opfert und einem
(Rechts)Akt der Gewalt ausliefert! Sich und seine „Allmacht“,
seine Göttlichkeit und Vollkommenheit damit in Frage stellt.
Das
Recht an der eigenen „Schöpfung“ - damit auch den eigenen Sohn
– in die Hände derer zu geben, die aus der Erkenntnis von „Gut“
und „Böse“ (das ist der eine Baum der Versuchung im Paradies
und der sogenannte Sündenfall) ihr eigenes Rechtsverständnis
entwickelt und umgesetzt haben, ohne jemals vom Baum des Lebens (der
in der Mitte des Garten Edens stehende) gegessen zu haben. Damit
fehlt selbstredend auch das Rechtsverständnis des Lebens an sich,
als Ganzes.
Aber
genau dies ist Teil und Geschichte der Gerechtigkeit und eines
wahrhaft gerechten Schöpfers, eines übernatürlichen Rechts und
Rechtsverständnisses.
Dieser
schwierigste aller Schöpfungsakte ist m. E. der einzige Weg, um den
Untergangprozessen aus der Erkenntnis von „Gut und Böse“
Einhalt zu gebieten. Denn alle anderen Versuche auf dem Weg zur
Gerechtigkeit waren und sind bis dato gescheitert. Und sie werden
und müssen – auf Grund der Logik des Lebensprozesses und seiner
Schöpfung – auch weiterhin scheitern.
Man
kann vom „Baum der Erkenntnis“ von „Gut und Böse“ als
Frucht nur die Erkenntnis von „Gut und Böse“ ernten und
erlangen. Egal wie sehr man diesen „Baum“ hegt und pflegt,
zuschneidet und ausdünnt. Dies alles sind nur (Aus)Wirkungen. Egal
wie „liebe- oder machtvoll“ man ihn auch behandelt. Egal welche
„revolutionierenden“ Mittel und Wege dazu auch benutzt und
gegangen werden.
Die
„Frucht“ des Lebens kann NUR der „Baum des Lebens“ und nicht
der „Baum der Erkenntnis“ hervorbringen!
Und
solange man sich nicht um diesen „Baum“ kümmert, den „Weg“
zu diesem Baum in der Mitte des Gartens (also des Lebens)
einschlägt, sondern statt dessen (absolut vergeblich) versucht, vom
„Baum der Erkenntnis“ die „Lebensfrucht“ durch künstliche
Eingriffe, Hege und Pflege die Frucht des Lebens – welche dieser
„Baum“ NIEMALS hervorbringen kann – zu ernten, solange
befindet man sich auf einem „gärtnerischen“ Irrweg. Man wird
weiterhin ein Gesetz nach dem anderen erlassen, korrigieren,
nivellieren und neu fassen und trotz alledem keine Gerechtigkeit
finden. Und zwar weil man immer nach Mehrheiten und damit der Macht
suchen wird, die dieser Auslegung von Recht und Gerechtigkeit
folgen. Und sie ob dieser Mehrheiten Macht dann als gerecht,
Gerechtigkeit zu verkaufen.Oder eben einfach wieder diktatorisch mit
aller Gewalt dieser Macht.