Donnerstag, 29. November 2018

Maischberger vom Mi. 28.11.2018



http://mediathek.daserste.de/Maischberger/Streit-um-den-Migrationspakt-Chance-ode/Video?bcastId=311210&documentId=58170332

Eine, sich selbst und das politische Interesse entlarvende Diskussion zum umstrittenen Migrationspakt.
Habe mir die Sendung nochmals in der Mediathek angesehen und meine Gedanken, welche mir bereits bei der Aussendung kamen, wenn auch knapp, aber immerhin mal zusammengefasst.

Ab 3 Min. 20: Özdemir: „wir sind ne liberale Demokratie und wenn man das Abkommen rational diskutiert und rational anschaut, dann ….“
Frage: wann hat man dieses Abkommen und rational mit dem Volk in unserer liberalen Demokratie angeschaut und diskutiert? 
Ab 4 Min. 40: „Wir diskutieren deshalb drüber, weil 2015 stattgefunden hat...“ und etwas später ab ca. 5 Min. „dass man sachlich an die Sachen ran geht...“

Frage: weshalb hat 2015 stattgefunden? Weil „wir“ in unserer liberalen Demokratie rational darüber diskutiert und entschieden haben? Kam und kommt es nicht gerade deshalb zur Polemik, weil man eben nicht rational und sachlich entschieden hat?!
Es stellt sich erst recht die Frage, wenn man wie Özdemir unterstellt, dass 85-90% der Mitte der Gesellschaft für ein solches Abkommen wären, weshalb genau dann eine öffentliche Diskussion tunlichst vermieden wurde und wird?!
Es werden Versprechen und Verheißungen für alle Menschen verbindlich niedergeschrieben und dann glaubt man, dass die Menschen diesen nicht folgen wollen und werden?! Wenn man dies aber gar nicht will, da ja die Nationalstaaten angeblich selbst darüber entscheiden können, ob man dieses Versprechen und Verheißungen erfüllt, dann stellt sich doch die Frage: handelt es sich um falsche Versprechen und Verheißungen und wer wird dabei belogen und betrogen? Wer hat dann am Ende tatsächlich etwas von einem verbindlichen Abkommen, welches rechtlich nicht bindend ist?!

Ab ca. 12. ter Min. Schwan: „95% der Migranten bleiben in der „Nachbarschaft“... „

Frage: weshalb verpflichtet sich dann Deutschland zu etwas, wovon es angeblich gar nicht betroffen ist und sein wird? Müsste man dann nicht eine ganz andere Verpflichtung eingehen? Nämlich die Länder und Staaten finanziell und in der Praxis zu unterstützen, in denen sich die 95% Migranten aufhalten?!
Ab ca. 13 Min. 10 kommt Schwan zum Punkt, zur Sache, die es tatsächlich endlich mal zu diskutieren gäbe. Nämlich, dass die Mehrheit der Menschen Leid und Not von Menschen (und Migration findet aus einer Not- und Leidenssituation statt) eben nicht für „normal“ und „positiv“, als „Wohlstandsmotor“ ansieht! Und es ist eine Unterstellung, dass bei der Mehrheit der Menschen eine Aversion gegen Hilfe für Notleidende herrsche!
Schwan erklärt, dass Migration, bzw. Völkerwanderung laut früherem Geschichtsunterricht NORMAL sein?! Auch die Völkerwanderung war aus der Not und dem Leid geboren. Sie und viele andere erklären also (Aus)Wirkungen, die sich aus einer Ursache des Leid´s und der Not ergaben und ergeben für normal?! Also ist die Not und das Leid normal?! Wenn dies aber normal ist, was und weshalb versucht man dann an dieser „Normalität“ etwas zu (ver)ändern?! Richtig, weil es eben NICHT normal ist.

Ab ca. 18 Min. und im weiteren Verlauf trifft Weber die hypothetische Feststellung, dass wenn man 2015 die Außengrenzen kontrolliert hätte, die Länder, in welchen sich die Migranten bereits aufhielten entsprechend unterstützt hätte usw. usf., dann …. Was spricht dagegen, dass man miteinander redet? Nennt den Migrationspakt dann allerdings „Vertrag“?!
Frage: Weshalb muss man dann einen verbindlichen Vertrag, demnach über unverbindliche Gespräche, der angeblich auch nicht rechtsverbindlich ist ohne weitere Diskussion zur Unterschrift vorlegen?! Ab der 22.ten Min. Schwan: „diese Regeln, die sind ja das entscheidende..., diese Regeln wollen wir beachten...
Man macht also unverbindliche Regeln, an die man sich halten kann oder eben auch nicht?! Das wäre in etwa so: ich gebe ihnen verbindlich mein Wort, aber bin daran nicht rechtlich gebunden, da es sich dabei ja um keinen rechtlich verbindenden Vertrag handelt. Wozu braucht man Regeln, wenn sie gar nicht eingehalten werden müssen. Denn dies wird doch ständig betont, wenn man darauf verweist, dass die einzelnen Länder die Entscheidungshoheit über die „Rechtsverbindlichkeit“ bei diesen Regeln haben?!
Und dies alles unter der Prämisse, dass man verlorenes Vertrauen wieder herzustellen sucht?! Vertrauen erwarten, wenn man sein Wort geben kann, ohne sich daran halten zu müssen?!
Genau so geht Politik in den letzten Jahren. Und dann wundert man sich über den Vertrauensverlust und versucht Vertrauen mit derartig schwammigen, um nicht zu sagen heuchlerischen Aussagen wiederzugewinnen?!
Ab ca. der 24.ten Min. Weber: da zählt er all die Verpflichtungen auf, an die wir uns halten wollen. Welche rechtsverbindlichen Ansprüche Migranten aktuell gültig in Deutschland schon haben.
Dies, obwohl gerade Deutschland sich längst an diese „Regeln“ und darüber hinaus hält?! Dafür hat man entsprechende „rechtsverbindliche“ Gesetze geschaffen, korrigiert und nivelliert. Darauf setzt man nun ein „unverbindliches Papier“?!
Ab ca. der 25.ten Min. bestätigt Özdemir genau dies!
Ab ca. der 27.ten Min stellt Strunz richtigerweise fest: „rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend. Das versteht kein normaler Mensch“

Und nun ab ca. der 29.ten Min. wird es richtig interessant. Weber findet es schade, dass man sich nun um Völkerrechtsfragen streitet?! Wie bitte?! Geht es bei der ganzen Sache letztlich nicht genau darum, nämlich um das (Lebens)Recht der Menschen, der Völker und wie diese zu diesem ihrem Recht kommen?! Wenn nicht, dann ist doch auch dieser „Migrationspakt“ ein wertloses Papier?! Ja und dann kommt es: „dass auch Deutschland Interessen (an der Migration) hat! … „wenn wir über die positiven Seiten von Migration sprechen...“
Es geht primär immer um Interessen und nicht um Mitmenschlichkeit, Humanität!

Ab ca. der 34.ten Min. nennt Strunz die Dinge wieder beim Namen. „Raumschiff Berlin“, Regierung ohne jegliches Interesse am eigenen Volk und Volksempfinden. Schwan führt die „anderen“ Interessen Spahn´s an, diese Debatte loszutreten.
Ab ca. der 37.ten Min. Özdemir: „da wo man Strategie vermutet (also etwas, das man eigentlich von den Herrschenden, der Regierung erwarten darf und muss) ist es manchmal einfach auch nur Dummheit oder Ungeschicklichkeit!
Demnach werden wir also von ungeschicklich, dummen Politikern regiert, die keine Strategie für ihre eigentliche Arbeit haben?! Besser hätte man die aktuelle Politik und Regierungsarbeit gar nicht beschreiben können. Ein weiterer interessanter Aspekt von Özdemir eingebracht: „die AfD bestimmt ganz geschickt die Agenda und wir hüpfen über jedes Stöckchen, das diese uns hinhält?
Bliebe nur noch zu klären, weshalb die AfD so erstarkte und weshalb man über jedes hingehaltene Stöckchen springt?!Ab ca. der 40-42.ten Min. erklärt Schwan, dass Parteibeschlüsse nichts mit der Regierungsarbeit zu tun hätten?!
Es wird über hypothetische Annahmen diskutiert und Weber verweist auch darauf, dass dies hypothetisch wäre. Er selber hatte aber anfänglich ( s. weiter oben) selbst hypothetisch argumentiert?!
Dann unterstellt Weber sofort Putin, dass dieser in der Ukraine zündelt und wieder Krieg zu provozieren?! Ist dies von ihm auch nur hypothetisch unterstellt, oder hat er Beweise für diese Aussage?! Wer hat wessen Territorium – unabhängig der Krim-Frage – und das Seerecht tatsächlich verletzt?! Dies wird erst gar nicht zu erklären und diskutieren versucht?! Wann eigentlich hat Russland bereits einen Krieg (weil die Aussage ja lautet „WIEDER“) provoziert?! Um dann wieder hypothetisch auf den Syrien Krieg einzugehen: „hätte man früher … usw.“! Und ich dachte, er hält nichts von hypothetischen Thesen?!

Ab der ca. 55ten Min. erklärt Strunz seinen „Dreisatz: Asyl-Einwanderung-humanitäre Hilfe in der Welt. Und warum erklärt ihr Politiker es nicht so einfach?“

Und dann kommt der Clou von Weber ab ca. 55 Min. 25 schlechthin: „wir haben das ja heute, glaube ich gut diskutiert..., dass wir die Sachen endlich mal ordentlich trennen müssen.Frage: wer ist in diesem Falle wir und weshalb diskutiert man dies nicht mit den eigentlich betroffenen Menschen?! Können nur die „Eliten“ gut diskutieren?! Genau dies ist ein grundsätzliches Problem der Herrschenden. Ihre beherrschten und regierten Völker, Menschen sind ihnen scheinbar zu dumm, um gute Diskussionen führen zu können?! Dies ist die verheerende Abgehobenheit, die genau zu den Polemisierungen führt, die sie anschließend beklagen!

Der Rest ist dann Geschichtsaufzählung. Zudem müsste ich ein weiteres Thema aufmachen. Nämlich durch das Einwanderungsgesetz wird gerade dem angeblichen Sinn und Zweck des Migrationspakts zuwider gehandelt und widersprochen. Man entzieht den Ländern, welchen man eigentlich helfen will die Grundlage dafür, dass sie sich vor Ort selber helfen können?! Man handelt also wieder aus eigenem Interesse und nicht wie vorgegeben im Interesse der Menschlichkeit und Humanität!

Dienstag, 27. November 2018

Anne Will am So. 25.11.2018



Arbeitswelt im Wandel - wie muss der Sozialstaat reformiert werden?

Blog: 

https://daserste.ndr.de/annewill/archiv/Diskussion-Arbeitswelt-im-Wandel-wie-muss-der-Sozialstaat-reformiert-werden,diskussionsozialstaat100.html
Aufgrund dieser Sendung habe ich erneut mal wieder ein Email an Jens Spahn gesendet:


Sehr geehrter Herr Spahn,

wir hatten schon vor einiger Zeit einen Schriftwechsel, der damit endete, dass Sie mir auf mein letztes Schreiben nicht mehr antworteten. Auch in diesem Schriftwechsel ging es primär um Gerechtigkeit und Fairness.

Nun konnte ich Sie erneut in einer Anne Will Sendung mit dem Titel „Arbeitswelt im Wandel – wie muss der Sozialstaat reformiert werden“ erleben, in welcher Sie wiederum sehr häufig das Wort Fairness, aber auch Gerechtigkeit in den Mund nahmen.

Dazu würde ich Ihnen abermals ein paar Zeilen schreiben, in der Hoffnung, dass Sie immer noch die Zeit finden und mir antworten können.

In der Sendung ging es dann vorwiegend um die Reformierung des Sozialstaates, HartzIV versus BGE.
Vorab gleich mal eine Klarstellung meinerseits. Weder HartzIV, noch das BGE entsprechen meiner Meinung nach einer Reformierung des Sozialwesens und des Sozialstaates und haben mit Gerechtigkeit im wahren Sinne des Rechts nicht sehr viel, bis gar nichts zu tun.

Weshalb ich dies so sehe, würde ich Ihnen gerne erläutern.

Beide Systeme haben weder mit Fairness noch Gerechtigkeit zu tun. Wie ich bereits in meinen früheren Schreiben an Sie dargelegt habe ist es m. E. ein Unding zu glauben, dass mit Geld – in welcher Form auch immer – Gerechtigkeit und damit Fairness herzustellen wäre.
Gerechtigkeit und Fairness ist ein Frage des Rechts an sich und wie sich der Mensch gegenüber diesem verhält.

Was ich der o. g. Sendung aufgrund diverser Aussagen der TeilnehmerInnen entnahm, möchte ich wie folgt zusammen fassen:

Abhängigkeit (HartzIV) versus (angebliche) Unabhängigkeit (BGE).
Schuld (nicht mit der eigenen Arbeitskraft der Gesellschaft zu dienen) versus Sühne (Sanktionen).
3% der Betroffenen werden sanktioniert.
Also typisch konservative Beurteilungen gemäß jüdisch-christlicher Tradition (Schuld und Sühne); also ureigenstes CDU/CSU-Terrain.
Die Arbeitslosigkeit ist so niedrig wie nie.
Die Anzahl Beschäftigter ist so hoch wie nie und dennoch wird Personal und Fachkräfte gesucht.
Wo findet man dieses?
Ganz sicher nicht bei den 3% sanktionierten HartzIVlerund den nicht sanktionierten Beziehern; denn sonst hätte man diese doch längst vermittelt, vermitteln können?!
Das Einzelbeispiel aus der Sendung führte zu folgender, m. E. völlig unlogischer Schlussfolgerung: Ing. kann ruhig als Bäckergeselle (ohne Ausbildung, wo doch (Aus)Bildung das a und o ist?!) arbeiten; darf und muss man nach Ihrer Ansicht erwarten.
Zukunftsorientiert ist dies allerdings ganz sicher nicht.
Bäcker zu werden, um dann in jedem Großmarkt „maschinell und digitalisiert“ hergestellte und tiefgefrorene Backwaren aufzubacken?
Eine derartige Abwärtsspirale ist für jeden zumutbar.
Damit bei künftiger Arbeitslosigkeit weniger ALGI, niedrigere Steuer- und Sozialabgaben, niedrige Rentenansprüche auf HartzIV-Niveau usw. usf.!
Für was werden dann eigentlich ständig Lösungen gesucht und auch von Ihnen angeboten, wenn doch alles so gut wie niemals zuvor ist?!
Zukunftsorientierte Aussagen und vorausschauende Politik?!
Durch Wähler (Arbeitgeber) abgestrafte Parteien und PolitikerInnen „sanktionieren“ sich mit Erhöhung der Parteifinanzierung!
Denn Leistung muss honoriert und Minderleistung sanktioniert werden!
Sie fragen: wer bezahlt dies alles eigentlich?
Wer bezahlt eigentlich Sie und all die Abgeordneten, die Regierenden und nach welchen Kriterien?!
Die Stimmenverluste bei den letzten Wahlen sind das „Arbeitszeugnis“ ihrer/Ihrer „Arbeitgeber“, des Wahlvolkes. Also wurde ihre/Ihre erbrachte Leistung relativ schlecht bewertet. Das Ergebnis: sie/Sie vergrößern den Bundestag, erhöhen sich die Diäten (also den „leistungsgerechten Lohn“) und die Parteienfinanzierung?!
Das Grundprinzip „fördern und fordern“ muss nach Ihrer Ansicht unbedingt bleiben. Gilt aber dann wohl nicht für Ihre Partei, wie auch für die SPD (s. h. einfach ihre/Ihre Schlussfolgerungen aus den Wahlverlusten).
Bei der „Gerechtigkeit“ wollen Sie etwas pauschaler vorgehen, wenn es z. B. um 20 Cent mehr oder weniger geht? Gerechtigkeit also Ihrer Sichtweise gemäß wieder eine Frage des Geldes und nicht des Rechts?!
Ein derartiges Engagement, wie Sie es bei den Sanktionen (angeblich nur 3% betreffend) im HartzIV System beibehalten wollen, würde ich mir mal von Ihnen und den Verantwortlichen bei denjenigen wünschen, die Mio. an Steuergeldern verweigern oder gar in betrügerischer Weise stehlen (z. B. Cum-Ex und Cum-Cum etc.)! Denn Sie sagen doch, dass man sich in dem Rahmen was man kann, einbringen sollte.
Bei HartzIV geht es Ihnen darum, nicht möglichst lange zu zahlen, sondern, dass „man“ auf eigenen Beinen stehen sollte.
Wie sieht dies bei den Abgeordneten und deren „erworbenen – durch was eigentlich – Ansprüchen“ aus? Diese erhalten doch auch ihre Geldleistungen nur dadurch, dass die Wähler ein Kreuzchen gemacht haben. Wodurch bestimmte (also willkürlich Ausgewählte) Abgeordnete über die „Parteipolitik“ und die Listenplätze zu Abgeordneten und damit „Gehaltsempfängern“ des Volkes werden, ohne davor irgendeine Leistung erbracht zu haben?
Faire und gerechte Behandlung "ALLER" von Ihnen ständig gefordert!

Nein, es geht gar nicht um die Menschen. Es geht darum, was die „Wirtschaft, der freie Markt und die Lobbyisten fordern. Es geht darum mit und durch Sanktionen (Sühne) die Schuldigen (HartzIVler) zu bestrafen und eben nicht zu fördern. Wie sonst käme man bei der entsprechenden Zukunftsentwicklung und Reformen auf die Idee einen "Ing." in eine Bäckerei zu stecken, die es demnächst bald überhaupt nicht mehr gibt?! Die Einzahlung in das Rentensystem bei HartzIV einzustellen, war und ist ja auch nichts anderes, als noch mehr Druck zu erzeugen. Und zwar von denjenigen, die nicht einen Cent in ihre Altersversorgung zahlten!
Deutlicher als Ihre Parteigenossin und Konkurrentin um den CDU-Parteivorsitz kann man es doch gar nicht sagen: „Rente muss für die Wirtschaft bezahlbar sein“?! Also bestimmt die Wirtschaft, wie hoch und ab wann Rente zu bezahlen sei?!

Werter Herr Spahn, ich weiß, es sind doch wieder mehr als ein paar Zeilen geworden. Dennoch hoffe ich, dass Sie sich die Zeit nehmen (können) und mir eine Antwort zukommen lassen werden. Denn ich bin nach wie vor sehr daran interessiert, diesen vor längerer Zeit schon begonnenen Gedankenaustausch fortzusetzen.

In diesem Sinne verbleibe ich mit freundlichen Grüßen


Robert Kroiß

PS: auch diesen Brief werde ich in den sozialen Medien, wie u. a. meinem eigenen Blog öffentlich machen.


Donnerstag, 22. November 2018

Noch Fragen zur Gerechtigkeit?!


https://www.ardmediathek.de/…/Weniger-Stim…/Das-Erste/Video…

HartzIV-ler sanktionieren, wenn diese nicht die erforderte Leistung erbringen. Sich selber aber dafür belohnen, dass ihre schlechtere Leistung vom Wähler nicht mehr entsprechend honoriert, sondern bestraft wird?!
Dazu passt dann die "Unabhängigkeit" der Richter und Gerichtsbarkeit dieses Landes.
Diejenigen, die die Gesetze machen und erlassen, berufen aus ihren Kreisen dann die Richter, welche diese Gesetze auf Recht zu prüfen haben?!
Siehe aktuell:
http://www.spiegel.de/…/verfassungsgericht-stephan-harbarth…

Heribert Prantl SZ zu Migrationspakt

Mittwoch, 21. November 2018

Aktuelle Politik und warum ist das so?

Mein Posting zum Thema:Aktuelle Politik und warum ist das so?
Meine persönliche Betrachtung



Ralf Nietzschmann für den Gesprächskreis und http://politikparadox.blogspot.de/ ,
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/
in Anlehnung an die
Nachdenkseiten (NDS)
http://www.nachdenkseiten.de/
Liebe Freunde*innen des Gesprächskreises, verehrte Leser*innen und Bekannte,
ich werde zum Thema meine persönliche Betrachtung darlegen.
Warum ist aktuelle Politik so, wie sie ist, eine entscheidende Frage, die aber leicht zu beantworten ist.
Die bestimmende zahlenmäßig sehr kleine Kaste im Hintergrund und ihre Instrumente, genannt Politiker oder Volksvertreter, haben es verstanden die große Mehrheit des Volkes zu manipulieren. Dazu gehört die Beschäftigung untereinander, also Alt gegen Jung, Ost gegen West, Arm gegen Reich und als neuestes die Flüchtlinge mit ins Boot zu holen. Ich weiß, dass ich mich hier wiederhole, aber man muss es immer wieder betonen.
Liest man in den Systemmedien, schaut man Fernsehen und da vor allem politischen Talk, bestätigt das mich mit meiner Meinung.
Immerhin hat ja zum Beispiel die Anne Will Sendung immerhin noch eine Einschaltquote von über 4 Millionen Zuschauer.
Was passiert in einer solchen Sendung? Krass gesagt die totale Verarschung der Zuschauer. Einfach einmal Nachdenken und grundsätzliches beachten.
Haben wir in dem Parlament auf Basis der parlamentarischen Demokratie überhaupt noch politische Gegenpole? Ich behaupte nein.
Und auf dieser Basis wird der Zuschauer im politischen Talk Woche für Woche verarscht. Wir erleben das Aufsagen von Standardsätzen aus dem Reservoir des einheitlichen Bausteinkastens entnommen. Jeder darf zu Wort kommen, egal ob Sozialspalter, Volksvertreter als gekaufte Lobbyistenvertreter der Kriegshetzer und Waffenhändler, natürlich auch die lupenreinen Demokraten mit Linksdrall, die die sozial Schwachen vertreten. Nur nach der Sendung, beim gemeinsamen Umtrunk, sind sie Kollegen im Geist und feiern sich, wie sie dem Souverän mal wieder verarscht haben.
Was macht der Souverän? Er diskutiert im Gästebuch mit zig Kommentaren, ergreift für dem Einen oder dem Anderen Partei, kurzum er beschäftigt sich mit sich selber, wie gewünscht.
Was müsste aber geschehen, damit der Souverän das wird, was er eigentlich sein sollte?
Er müsste den Weg zur Macht finden, Vorurteile gegen andere seiner Klientel über Bord werfen. Geht das mit Parteien in der parlamentarischen Demokratie? Ich sage nein und traue mir zu, meine Meinung dazu nun immerhin 28 Jahre nach dem Beitritt zu begründen. Wir haben mit diesem Wahlsystem mit Listenplätzen und Fraktionszwang weiter nichts wie ein Einheitsparteiensystem. Wer denkt, dass mit den Linken und der AfD sich irgendetwas ändert, unterliegt nach meiner Auffassung auch nur einem Irrtum.
Wir brauchen eine Massenbewegung, abseits von Parteien, Verbänden, Gewerkschaften, Organisationen, weg von dogmatischen Ideologien.
Wir müssen ein neues soziales, humanes und friedliches Gesellschaftsmodell erzwingen. Wir müssen den Wahnsinn des ausufernden Kapitalismus beenden, ehe er alles lebenswerte auf der Erde bis hin zur Totalzerstörung alles beendet.

Ein weiterer Punkt meiner Betrachtung soll der UNO Migrationspakt sein.
Man muss ja da sehr vorsichtig damit umgehen, um nicht in die rechte Ecke verfrachtet zu werden. Mich interessiert das allerdings nicht.
Ich stelle mir nur die Frage, warum viele Länder diesen Pakt ablehnen, ob das alles Verschwörungstheoretiker sind oder gar Nazis?
Was soll ein Pakt, wenn wie ein roter Faden zig fach der Satz – Wir verpflichten uns – vorkommt, dem Michel aber eingeredet wird, er sei nicht verbindlich.
Warum muss erst die AfD kommen, um überhaupt im Bundestag zu einer Debatte zu kommen? Was will die Regierung mit Brachialgewalt am Souverän vorbei dabei unterschreiben?
Nun sind wir wieder bei der Volksverarschung. Der chancenlose Spahn für die Nachfolge von Merkel darf aufmucken, verlangt eine Diskussion auf dem Parteitag der CDU.
Es wird schon stimmen, vor allem aus taktischen Überlegungen, dass Spahn den migrationskritischen Part spielen darf. Wenn er den UN Migrationspakt lediglich aus der Sicht von Migration beleuchtet, wie in den Medien und den Befürwortern von Merkel bis Kipping/ Riexinger dem Michel schmackhaft macht, angebliche Fragen beantwortet, aber entscheidende Punkte unterschlägt, ich denke dabei an Wohnungsbau, Zulauf in die Sozialsysteme, Förderung der Arbeitsmigration, wegen den angeblichen Bedarf an Fachkräften, liegt er genau auf der Linie, über die man nachdenken sollte. Migration als Quelle zum Nutzen aller, eine Quelle des Wohlstandes sind doch Floskeln, die einige wenige betrifft, aber niemals die Masse.
Ich sehe hier eine Völkerwanderung mit dem Endziel, dass die Wenigen dann alles haben und die Masse billige Arbeitssklaven werden.
Ich zitiere Hannes Hofbauer, studierte Wirtschafts- und Sozialgeschichte an der Universität Wien. Er arbeitet als Publizist und Verleger. Im Promedia-Verlag sind von ihm unter anderem erschienen „EU-Osterweiterung. Historische Basis – ökonomische Triebkräfte – soziale Folgen“, „Diktatur des Kapitals. Souveränitätsverlust im postdemokratischen Zeitalter“ und „Feindbild Russland. Geschichte einer Dämonisierung“. Zur Rolle der politischen Linken:
In der Frage der Migration ist sie — wie in vielen anderen Fragen auch — allerdings schwer vom Kurs abgekommen. Sie verwechselt das oft beklagenswerte Schicksal des Migranten mit der Funktion der Migration und hat daher begonnen, Migration positiv zu finden, obwohl sie Ungleichheit zum Ausdruck bringt. Verpackt in ein UN-Dokument kämpfen nun weite Teile von ihr um den Erhalt dieser weltweiten Schieflage, was einem politischen Offenbarungseid gleichkommt.
Diesem Zitat kann ich uneingeschränkt zustimmen. Ausnahme bildet für mich bei den politischen Linken in Deutschland, bezogen auf die Linkspartei, nur der Wagenknecht Flügel.
Ich will hier nicht den ganzen Beitrag kopiert einfügen, da ein überwiegender Teil als User im Netz präsent ist.
Er ist unter https://www.rubikon.news/artikel/der-neokoloniale-pakt
zu lesen und darf vervielfältigt verbreitet werden.
Ich bitte im Gesprächskreis für die Freunde ohne Internetzugang diesen Kommentar auszudrucken.
Abschließend, meine Meinung läuft konform mit Han
nes Hofbauer.
Glück auf
Ralf

Montag, 12. November 2018

Themenwoche "Gerechtigkeit"

 

Zur aktuellen Themenwoche „Gerechtigkeit“ in den öffentlichen Medien gab es ja schon vor einiger Zeit den Versuch, das Publikum (das „gemeine“ Volk) in dieses Thema miteinzubeziehen. Von daher habe ich meine damaligen Gedanken zu dem Thema nochmals aufgegriffen und ein wenig überarbeitet.

„Alles was recht (gerecht) ist...“
und was so alles Recht (Gerechtigkeit) ist?
Wenn auch etwas verspätet, auch von mir noch ein paar Gedanken (wenn es dann auch doch noch etwas mehr Gedanken wurden, als ursprünglich als Kommentierung gedacht) zu dem Theaterstück und dem Fernsehfilm „Terror“ und die unterschiedlichen Reaktionen darauf.


Eine Zusammenfassung diverser Reaktionen findet sich bei Huffingtonpost hier (damit ich diese nicht nochmals alle einzeln anführen mus):http://www.huffingtonpost.de/2016/10/18/terror-ihr-urteil-reaktio_n_12534214.html

Als ob dem Recht und der Gerechtigkeit durch eine Mehrheitsentscheidung genüge getan werden könnte?! Dann müsste ja weltweit (globalisiert, wie alles andere auch) das Recht und die Gesetze derjenigen „Gesellschaft“ allgemeine Gültigkeit haben, in welcher sich mehrheitlich die meisten Menschen befinden und leben?!

Was aber ist Recht?
Wie kam und kommt es zu Gesetzen und Rechtsauslegungen?

Sind Recht und Gesetz eine Frage von geistiger Entwicklung?
Wie wichtig ist dabei die Entwicklung eines Rechtsbewusstseins?

Wie der Titel dieses Essays schon andeutet, befasst es sich mit einer häufig und leichtfertig angewandten umgangssprachlichen Redewendung, ohne dass wir uns genauer mit der tatsächlichen Aussage dahinter beschäftigen. Im gedankenlosen dahin sagen der Redewendung „Alles was recht ist“, ohne uns dessen bewusst zu sein, dass diese Redewendung genauso gut heißen könnte „Was alles Recht ist“ bleibt der Sinn einer derartigen Aussage solange verborgen, bis man sich mit der primären Aussage, nämlich dem „was Recht an sich ist“ befasst.

Mehrere diverse und unterschiedliche, von mir persönlich erlebte und verfolgte „Gerichtsprozesse“, die derzeitige Finanz- und nachfolgende Wirtschaftskrise, all die derzeitigen Kriege, sowie nun dieser interaktive Fernsehfilm und die Reaktionen darauf haben mich erneut veranlasst, mich mit diesem Thema ein wenig mehr auseinander zu setzen.

Bei der Finanz- und Wirtschaftskrise, wie auch bei den Kriegen wird derzeit nach Schuld und Schuldigen gesucht. Als primäre Ursache für diese – oder sollte man nicht richtiger weise sagen, für alle - Krise/n erklärt und hört man als häufigste Antwort, dass es sich hierbei um eine Vertrauenskrise handelt. Es fehle am nötigen Vertrauen. Vertrauen in was und in wen?

Leben an sich ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen wiederum setzt Verantwortung voraus. Über das Vertrauen und die Wahrnehmung von Verantwortung gelangt man zur Unterscheidung und damit zur Erkenntnis, dem Bewusstsein darüber, was Leben an sich ist und worin es sich gründet. Erst über diese Erkenntnis gelangt man dann auch zu einem Rechtsbewusstsein.

Aber wo und bei wem beginnt man, wenn man sich mit Schuld, Vertrauen, Recht und Gesetzen auseinander setzt? Seit wann gibt es Recht und Gesetz?

Gab es bereits Recht und Gesetz im Paradies - sofern dieses tatsächlich existierte - und damit ein scheinbar „göttliches Recht“? Wie äußerte sich Recht und Gesetz in „gottlosen“ Zeiten, wodurch zeichneten diese sich aus?

Fragen über Fragen. Und dennoch, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, lässt sich zweifelsfrei feststellen, das Recht und Gesetz seit Menschengedenken existieren. Dass seit Anbeginn der Menschheit Vertrauen als die Überlebens- und Fortschrittsstrategie und für die weitere Entwicklung der Menschheit „lebensnotwendig“ war und ist.

Galt eine lange Zeit bei den Menschen per se auch das Recht und Gesetz des Stärkeren, waren diese also mit Stärke und Macht verbunden, aber auch mit „geheimen und höheren Mächten“, kam mit dem Wort und der Sprachfindung bei den Menschen die Ausformung des Rechtes und der Gesetze in Form von Regeln, Gesetzen und Paragraphen, hervorgehend aus den diversen Formen von Moral, Empathie und Ethik. Im Laufe der Jahrtausende erfuhr das – von Menschen geschaffene - Recht und die damit verbundenen Gesetze ständig Änderungen und Anpassungen in Form von jederzeit wiederum veränderbaren Gesetzen und Paragraphen. Und jeweils nach Form der geltenden Moral, Ethik und der Gesellschaftsentsprechung, vor allem derjenigen, die die Macht und das Sagen hatten, wurde das Gesetz und damit das Recht immer und immer wieder „neu geformt.

Aber der Reihe nach. Vielleicht sollten wir zunächst einfach mal den Begriff „Recht“ betrachten, wie dieser im Lexikon oder unter Wikipedia definiert wird:

Recht gemäß Lexika:

Allg.: Recht ist ein Sammelbegriff für alle Ordnungssysteme, deren Ziel es ist, das Zusammenleben in einer Gesellschaft verbindlich und auf Dauer zu regeln bzw. soziale Konflikte zu vermeiden. Es wird zwischen dem (auf Traditionen beruhenden, ungeschriebenen) Gewohnheits-Recht und dem (staatlich festgelegten) gesetzten Recht unterschieden.

Spez.: 1) Als objektives Recht wird ein System zeitlich und räumlich tatsächlich geltender und garantierter Rechtsnormen bezeichnet. Gegenüber der o.a. allgemeinen Bedeutung von Recht handelt es sich bei objektivem Recht um (i. d .R. staatlich) erzwingbares, d.h. mit legitimer Zwangsgewalt versehenes Recht. Dieses vom modernen (Daseins- und Vorsorge-)Staat garantierte Recht schafft eine Rechtssicherheit, die einerseits immer komplizierter wird und mehr und mehr Lebensbereiche umfasst (Verrechtlichung), andererseits trotzdem in einem dauernden Spannungsverhältnis zum Prinzip der Gerechtigkeit steht.

2) als subjektives R. werden die gesetzlich geschützten individuellen (Bürger-) Rechte bezeichnet.
3) Als materielles R. werden alle Rechtsnormen bezeichnet, die sich auf das Verhältnis zwischen den Individuen und zwischen Individuum und Staat beziehen. Demgegenüber steht das formelle R., das sich mit dem Verfahren (der Art und Weise, wie materielles R. durchgesetzt wird)beschäftigt.

4) Als zwingendes R. werden unabänderliche Rechtsnormen, als dispositives (nachgiebiges) R. solche Rechtsnormen verstanden, die nur gelten, wenn zwischen den Beteiligten nichts anderes (vertraglich) vereinbart wurde.

Recht nach Wikipedia:

Das Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen mit gesetzgebender Institution wird allgemein als objektives Recht bezeichnet. Als solches besteht es aus der Gesamtheit der Normen, die nach ihrem nationalen oder internationalen Geltungsbereich in Rechtssysteme und das global geltende Völkerrecht eingeteilt sind. * persönliche Anmerkung: Recht im Sinne herrschaftlicher Rechtsordnungen müsste allerdings allgemein als subjektives Recht bezeichnet werden, da es sich um eine von den Herrschenden und damit subjektiv verbindlich gemachte Rechtsordnung handelt.

Die Jurisprudenz, besonders die Rechtstheorie, unterteilt diese Rechtssysteme des objektiven Rechts wiederum in Rechtsgebiete, die nach methodischen Gesichtspunkten in die drei großen Bereiche des öffentlichen Rechts, Privatrechts und Strafrechts, nach sachlichen oder inhaltlichen Gesichtspunkten in Methodenübergreifende Rechtsgebiete wie das Verkehrsrecht, das Wirtschaftsrecht oder das Baurecht gegliedert werden.

Aus den Normen des objektiven Rechts ergibt sich für die Normadressaten im Einzelfall eine Berechtigung (subjektives Recht), wie etwa das Recht auf freie Meinungsäußerung, das Eigentumsrecht, ein Anspruch (zum Beispiel eines Verkäufers auf den Kaufpreis) oder das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten.

Zur Ermittlung des geltenden Rechts ist von Rechtsquellen *(was und woher genau sind aber diese Quellen des Rechts?!) auszugehen. Die wichtigste Quelle des objektiven Rechts ist heute das Gesetz. * (das – jederzeit veränderbare - Gesetz kann niemals die Quelle sein, sondern ist bereits Auslegung der Quelle!)

Selbst das Präjudiz aus dem Case Law (Richterrecht) des anglo-amerikanischen Rechtskreises wird dort immer mehr vom förmlichen Gesetzesrecht (Statutory Law) abgelöst. Das auch im Völkerrecht geltende Gewohnheitsrecht füllt als ungeschriebene Rechtsquelle Lücken in den gesetzlichen Regelungen.

Ob es über dieses positive Recht hinaus weitere Rechtsquellen gibt, ist in der Rechtswissenschaft umstritten.

Die rechtsphilosophische Richtung der Naturrechtslehre stellt dem positiven Recht ein überpositives Recht gegenüber, ein ewig gültiges, dem menschlichen Einfluss entzogenes Recht, das seine Gültigkeit von der Natur des Menschen oder einer höheren Macht (Vernunft, Natur oder Gott) ableitet und nicht legitim durch staatliche Gesetzgebung geändert werden kann.

Im Gegensatz zu Moral und Sitte sieht das Recht – vor allem das Strafrechtstaatliche Sanktionen für den Fall vor, dass Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Je nach Gesellschaftsordnung und politischer Auffassung überschneiden sich Recht, Moral und Sitte unterschiedlich stark. * (Was auch der Grund dafür ist, dass Gesetze ständig korrigiert, nivelliert und damit „gebrochen“ und wieder „neu“ formuliert werden.)

Dies sind Definitionen und Begriffe von Recht, wie wir sie heute als so genannte zivilisierte und demokratische Gesellschaft kennen.

Recht an sich aber ist unabhängig. Unabhängig von materiellen Werten, von Äußerlichkeiten, von Menschen. Menschen aber sind abhängig vom Recht an sich, von einem Rechtsverständnis und damit von Rechtsauslegern.

Rechtsauslegungen aber sind das – stets geprägt durch das in sie gesetzte Vertrauen - Resultat einer „Erkenntnis- und Fortschrittsbildung“, welche sich aber erst über Jahrtausende hinweg so „bildeten“, wie wir diese heute vorfinden.

Aber welche Definitionen und Begriffe hatten die ersten Menschen von Recht und Gerechtigkeit, ohne Sprache und Worte, also ohne jegliche Möglichkeit, Ethik und Moral in Regeln und Gesetzen auszudrücken? Wer „bestimmte“ was Recht war und ist, solange es kein – durch Religionen, Wissenschaften oder Philosophien (der sogenannten Aufklärung) gedeutetes und ausgelegtes - Rechtsbewusstsein, sondern „nur“ die Evolution gab?

Nach der Erkenntnistheorie Darwins über die Evolution gab und gibt es nur das Recht des Stärkeren, ohne Frage nach Ethik, Moral, Sinn oder Gerechtigkeit, also ohne jegliches Rechtsbewusstsein. Wer stärker war überlebte und hatte damit Recht.

Und somit war und ist Recht, auch in seiner Umsetzung primär ein Akt der Gewalt. (Die Verwirklichung des Rechts ist ursprünglich ein Akt der Gewalt. Vgl. „Zur Entwicklung von Rechtsbewusstsein“ S. 29; Prof. Dr. jur. Ernst-Jochaim Lampe)

So gab es für die ersten Menschen, welche noch geschichts-, sprach- und religionslos waren, keine andere oberste Instanz, als die eigene Stärke, Emotion und Moral, respektive das eigene Gewissen.

Und genau dieses „Gewissen“ wird auch auf weiteren Seiten dieser Betrachtung als die Ursache, der absolute Grund für die Beleuchtung von Recht und Gerechtigkeit und deren Auslegbarkeit sein.

Erst mit dem Glauben an eine Übernatürlichkeit, an Götter (Vielgötterei) und deren Recht und Gesetzgebung, dem Polytheismus und mit der Sprachfindung, in welchen der Glauben an Götter und damit die Religionen, später dem Monotheismus und dem verkündetem und ausgelegtem Wort (dem damit auch verbundenen Streit der Wissenschaften untereinander) bekam das Recht und die Gerechtigkeit (damit verbundene Strafbarkeit), ein auslegbares Bewusstsein, einen „auslegbaren“ Sinn. Und es fanden sich immer auch genügend „Ausleger“, Rechtsgelehrte, Heilverkünder, Wissenschaftler und Gerechtigkeitsfanatiker.

Dass die Sprachfindung und das damit verbundene Wort allerdings kein Garant für ein absolutes Recht und damit für Gerechtigkeit waren und sind, sondern nur für eine entsprechende Auslegung, ein entsprechendes Rechtsbewusstsein, dafür ist u. a. Deutschland ein sehr gutes Beispiel. Eine Sprache, ein Land – allerdings über Jahrzehnte hinaus geteilt durch ein unterschiedliches Gesellschaftssystem und im späteren Geschichtsverlauf durch eine Mauer -, zweierlei Rechte, ein unterschiedliches Rechtsverständnis, Rechtsbewusstsein und damit verbunden die verschiedensten Gesetzesauslegungen und Rechtsprechungen.

So ist mit dem Fall der Mauer nicht nur eine materielle Grenze gefallen, sondern auch ein ganzes Rechts- und Gesetzessystem. Ein Bewusstsein, welches zu entsprechenden Erkenntnissen führte und damit auch ein scheinbar, in sich logisches Rechtsbewusstsein. Denn was „gestern“ noch Recht war, ist heute Unrecht. Und „Landsleute“ richten über die Vergehen und den Rechts- und Gesetzesbruch ihrer „Landsleute“ im anderen Teil Deutschlands. Über deren bisheriges Bewusstsein, deren Erkenntnisse von Recht und Gesetz. Bedeutet eine Sprache auch zugleich eine Erkenntnis, ein Bewusstsein, ein Gesetz und ein Recht?! Ein und dasselbe Rechtsverständnis. Dieselbe Erkenntnis und das gleiche Bewusstsein von „Gut und Böse“und damit von Gerechtigkeit?!

Nein, die jeweilige Auslegung - selbst mit derselben Sprache - macht das Recht „biegsam“ und formbar in den jeweiligen Gesetzen. Womit Recht nicht gleich Recht und erst recht nicht Gerechtigkeit ist, selbst wenn Recht und Gesetze in derselben Sprache verfasst und erlassen werden.

Allgemeines zum Recht und Bewusstsein

Ein prägendes, grundsätzlich kennzeichnendes Merkmal von Recht und Rechtsprechung war und ist, dass man dem Recht und dessen Vertretung - selbst in früh geschichtlichen Zeitaltern ( auch in den frühesten Zeiten schriftloser Völker und Kulturen, wie uns dies auch die überlieferte Geschichte lehrt ) - eine scheinbar eigenständige Unabhängigkeit durch die „Berufung“ absolut vertrauens- und glaubwürdiger Personen in Form von Rechtssprechern und Richter, also das Recht an sich Verstehenden geben wollte und will.

Man schuf sich also den „primus inter pares“ - in der Frühzeit menschlicher Geschichte waren dies u. a. sogenannte Zauberer, Schamanen, Medizinmänner etc., als Pendant zur späteren Priesterschaft und Religionslehrern -; ein Mitglied einer Gruppe, welches dieselben Rechte und Pflichten hat, wie alle anderen auch, aber trotzdem eine „erhöhte Ehrenstellung“ genießt.

Diese „erhöhte Ehrenstellung“ zeichnet sich in der Rechtsprechung – nach wie vor und zwar bis heute - schon in der äußerlichen Darstellung darin aus, dass Richter und das Recht Sprechende (wobei diese Verkünder und Ausleger letztlich „nur“ Urteile verkünden) „erhöht“ - z. B. auch wie Priester von ihrer Kanzel - von oben herab ( also einer überhöhten Position, als Ausdruck ihrer „Überlegenheit“, oder ist es in Wahrheit nur Überheblichkeit), mit und zu den Beteiligten eines Rechtsstreites, bzw. zu den zu Belehrenden sprechen.

Bevor ich jetzt aber ins Detail gehe, sei mir die Anmerkung erlaubt, dass ich die „Geschichte“ des Rechts, also die Zeit bevor der Mensch Wort und Schrift als Kommunikationsmittel benutzen konnte und auch benutzte, nur skizzenhaft überfliegen werde. Denn die Vergangenheit – auch die der Gesetze und des Rechts - lässt sich nur anhand von Recherchen, wälzen von Büchern und durchforsten des Internets auflisten. Dies erspare ich mir aber, denn dies kann jeder Interessierte ja selber ebenso nachvollziehen.

In erster Linie werde ich mich mit der aktuellen Rechts- und Gesetzesauslegung, der „Gewaltenteilung“ – auch anhand von aktuellen Beispielen und Beiträgen hierzu – befassen. Allerdings lassen sich in einer Gesamtbetrachtung dieses Themas wohl Abschweifungen auch in die Vergangenheit und „Nebenschauplätze“ nicht vermeiden.

Um Recht – in welcher Form auch immer – zu verstehen, ist ein Rechtsbewusstsein notwendig. Da Bewusstsein aber ein Entwicklungsprozess ist, erfährt das Recht – auch über die zunehmenden Erfahrungen eines philosophischen Erkenntnisprozesses – eine ständige Veränderung, auch von Rechtsbewusstsein und macht so einen fortlaufenden Entwicklungsprozess durch.

Dazu müssen wir uns allerdings zunächst einmal mit der Entwicklung des Bewusstseins und was Bewusstsein ist beschäftigen.

Schauen wir also zunächst, woher der Begriff Bewusstsein stammt, was damit an sich gemeint sein könnte und was er aussagt:

Bewusstsein (lat. conscientiaMitwissen“ und agr. συνείδησις syneidesisMiterscheinung“, „Mitbild“, „Mitwissen“, συναίσθησις Mitwahrnehmung und φρόνησις von φρόνειν bei Sinnen sein, denken) ist der Besitz und die Empfindung mentaler Zustände wie Wahrnehmungen, Erinnerungen und anderer Vorstellungen,[1] Gedanken aller Art und Formen wie Überlegungen, Beurteilungen, Einschätzungen und Bewertungen, Planungen oder Konzeptbildungen einschließlich der dazu nötigen Aufmerksamkeit oder Achtsamkeit. Das Phänomen des Bewusstseins gilt als eines der größten ungelösten Probleme von Philosophie und Naturwissenschaft, während es im Bereich der Psychologie in Ansätzen eine gewisse Klärung erfahren hat. (entnommen aus Wikipedia)

Wahres Bewusstsein setzt demzufolge ein „Wissen, Mitwissen“, eine „Erinnerung“ (an was, woran?!), also Erkenntnis (bei Sinnen sein) als Grundlage für eine wahrhafte und gerechte – und damit erst die Möglichkeit für Gerechtigkeit – Erkenntnis voraus.

Von daher setzt ein wahrhaftes Rechtsbewusstsein zunächst auch den begangenen Rechtsbruch (als Unterscheidungsmöglichkeit) voraus. Auch deshalb war und ist Recht in seiner – noch unterschiedslosen - Umsetzung zuerst und primär ein „Akt der Gewalt“.

Nehmen wir als erstes Beispiel das Wortes Gottes, wie dieses in der Bibel niedergeschrieben und dargelegt ist; den Schöpfungsablauf und den „paradiesischen Urzustand“ von Leben und Recht, welches eine einzige, erste „Regel, Vorschrift, also ein göttliches Gesetz/Recht“ beinhaltet:

Wird nicht hier bereits deutlich, worin und dass sich („Schöpfers“) Recht als „Akt der Gewalt“ ausdrückt?!

Dieser „Schöpfungsablauf“ und das damit verbundene, zu erlangende „Bewusstsein“, die Erkenntnis - bzw. das erst noch in Wahrheit und damit der Unterscheidung dienend, also der tatsächlichen Erkenntnis dienstbare - ist gerade in der Schöpfungsgeschichte der Bibel eigentlich sehr klar und deutlich dargelegt:





Wenn Leben also gerecht – weil ausgewogen und damit im Gleichgewicht, aus welchem heraus erst Schöpfung möglich - ist (und ich unterstelle dem Leben an sich die Liebe und positive Grundeinstellung zu einem vollkommenen SEIN, Liebe und eine positive Grundeinstellung s. auch weiter unten), dann wohnt diesem auch ein positives Rechtsverständnis inne. Und wenn Recht ein Akt der Gewalt ist, dann ist wohl auch das Dasein im Leben, die Wirklichkeit ein Akt der Gewalt und von daher mit „Geburtswehen/-schmerzen“ verbunden.

Recht und Gerechtigkeit ist aber nicht nur ein Akt der Gewalt, sondern auch ein Akt der Liebe und Gnade (und gerade darauf, in dieser Liebe und Gnade beruht die Gerechtigkeit) und deshalb ein letztendlich positiver Akt. Denn das „endgültige“ Ergebnis ist die Schöpfung „neuen“ Lebens. Und genauso verhält es sich mit dem Leben.

Von daher wäre eine einseitige Betrachtung – nämlich dessen, dass Recht und Leben ein Akt der Gewalt sind -, des Rechtes ein völlig falsches und nur halbes Verständnis. Wenn aber nur die Hälfte erkannt und verstanden ist und wurde, dann fehlt eben die zweite Hälfte. Und schon herrschte Ungerechtigkeit. Nämlich der positive Akt der Liebe und Gnade. Und Leben kann nur als Ganzes verstanden werden.

Die von Octavio Paz ( s. h. seine Dankesrede bzgl. der Verleihung des Friedenspreises des Deutschen Buchhandels: https://www.friedenspreis-des-deutschen-buchhandels.de/sixcms/media.php/1290/1984_paz1.pdf )
beschriebene „Revolution“ ist in Wahrheit die Revolution (von revolutio – das Zurückwälzen, die Umdrehung – kommend) des (Lebens)Rechts in Form der Gnade und damit der gegebenen Möglichkeit zu einer Umkehr, der Rückkehr zur „Unschuld“ und damit zu einem Neuanfang, bzw. zu dem eigentlich und wahrhaft an sich gewollten, aber noch unbewussten – weil es zum Bewusstsein eben der Unterscheidung bedarf – Anfang und Beginn des/eines letztlich positiven Schöpfungsaktes. Erst nach diesem Prozess kann der/ein freie/r Wille sein/en eigentliches Wollen/Willen auch bewusst umsetzen. Es handelt sich demnach um die Gnade der Erkenntnis, eines bewussten Wissens und Wollens. Welchem auch nun erst (nach Erkennen des Ganzen) bewusst gewollte und freiwillige Handlungen (also wahrhaft freien Willen umsetzend) folgen können. Der davor notwendige Akt der Gewalt ist dann überholt und künftig nicht mehr notwendig. Denn er wurde durchlebt und erkannt und eröffnet dadurch den Weg zu einem liebe- und gnadevollem Leben und Recht. Von daher wird auch der Ausspruch „von der Gnade der Geburt(Wiedergeburt, Auferstehung)“ erst offensichtlich und auch verständlich.

Betrachten wir einfach mal den Weg und die Geburt eines Menschen. Auch solch einem Schöpfungsprozess gehen im „Normalfall“ durch einen Willen, zunächst Lust und Worte voraus. Worte wie z. B. „ich liebe Dich..., ich möchte mit Dir..., ich würde gerne... „Du“ bist für mich...etc.! Diesen Worten folgen dann entsprechende Taten (oder eben auch nicht). Inwieweit diese oder andere Liebeserklärungen, also die verkündeten Worte wahr sind, der Wahrheit des eigenen „freien Willens und der Lust“ entsprechen, stellt und kann sich erst im Nachhinein heraus stellen. Nämlich dahingehend, ob „man“ zu seinem vorausgegangenen Wort auch steht.

Eigentlich überhaupt kein anderer Vorgang, als dieser in der Schöpfungsgeschichte der Bibel und anderen heiligen Schriften gleichnishaft beschrieben ist. „Gott“ hatte die Lust, den Willen und die Worte für einen Vorgang, welchen er selber noch gar nicht bewusst kannte. Aber er gab sich seiner Lust, seinem Willen hin und ließ seinen Worten Taten folgen.* wie auch das Recht zunächst in Worte (Gesetze und §§) gefasst wird und sich erst danach zeigt, zeigen kann, wer sich an das Wort (Gesetz, §§ und Recht) hält und wer nicht.

Zunächst glaubt „man“ - nämlich beide Seiten – diesen Worten, den Liebesschwüren und es folgt die körperliche Vereinigung. Der Schöpfungsvorgang ist also bereits in vollem Gange. Und unter Schmerzen und nach schmerzvoll einleitenden Wehen bringt die Frau neues Leben zur Welt. Die Freude hierüber lässt all die vorhergehenden Mühen, Plagen und Schmerzen vergessen und die Freude über dieses neue Lebewesen wird/wurde zu einem Akt der gnadenvollen Liebe. Und das Ergebnis, die Erkenntnis, das Bewusstsein dieses – den Worten in der Tat folgenden - Schöpfungsaktes wird erst nach 9 Monaten sichtbar. Also auch erst im Nachhinein. Auch wenn „man“ weiß, dass man ein „Geschehen“ in Gang gesetzt hat und nun hofft und glaubt, dass es auch „gut“ geht.

Und genauso, wie man bei einer derartigen zwischenmenschlichen Beziehung Liebe und eine positive Grundeinstellung glaubend voraussetzt, sollt man wohl dem Leben an sich genau diese selbe Liebe und positive Grundeinstellung glaubend voraussetzen!

Da ich immer wieder von Gleichnissen (wie z. B. heilige Schriften und auch die Bibel nur die gleichnishafte Darstellung des Lebens in seiner Gänze sind; oder viele andere Märchen, Geschichten und Sagen ebenfalls nur eine gleichnishafte Um- und Beschreibungen des Lebens sind), muss ich hier kurz wieder einmal ein wenig abschweifen und die Bedeutung von gleichnishaft und Gleichnissen – auch in Form von Prophezeiungen -, wie ich diese sehe und verstehe einfügen. Denn auch in dem von mir angeführten Beispiel finden sich weitere Vorgänge, wie diese in der Bibel gleichnishaft beschrieben sind.

Es haben nun die „künftigen Eltern (Schöpfer)“ nach ihrem Liebesakt ein liebevolles Geheimnis des Lebens, welches sie geheim halten, oder welches sie evtl. schon den ihnen nahe stehenden Lieben offenbaren (können). Wenn sie ihr „Geheimnis“ der Schwangerschaft, also „Folge“ eines Liebesaktes offenbaren, wissen zwar diejenigen, welchen das „Geheimnis“ offenbart wurde, dass hier „neues Leben“ entsteht. Sie wissen auch, dass diesem ein „Schöpfungsakt“ vorausging, ja vorausgehen musste. Nun folgen dann auch vmtl. reichlich Mutmaßungen und Ratschläge, bzgl. des Geschlechts des neuen Lebens und wie man dieses zu behandeln hätte. Weil einige der vom „Geheimnis“ Unterrichteten evtl. schon selber die gleiche Erfahrung gemacht haben.

Nicht der geringste Unterschied zu dem „Wort Gottes“, der Bibel. Da gibt es die Verheißungen und Verkündigungen, die Prophezeiungen und Offenbarungen (derjenigen, welche angeblich „dabei“ waren) und die „Ratschläge“, wie „man“ sich im Bezug auf das Leben zu verhalten hätte.

Was aber sind nun Offenbarungen, Gleichnisse, Prophezeiungen und welchen Sinn haben diese? Gleichnisse und Prophezeiungen beschreiben ein „Geheimnis“, sind und können demnach auch noch keine Erkenntnis sein. "Offenbarung" andererseits sind aber nur dann „notwendig“, bez. „sinnvoll“, wenn es ein "Geheimnis" zu entschlüsseln und aufzulösen gilt. Also eine Erkenntnis, „die Wahrheit“ des Geheimnisses zu erkennen.

Wenn sich also „Gott“ in Gleichnissen und Prophezeiungen offenbart, dann ist „Gott“ wohl zu gewissen Zeitpunkten „geheim“, verborgen und (noch) nicht zu erkennen und nicht offenbart?
Nun aber haben sich "Religionen" verschiedenster Kulturen und deren Vertreter zu "Stellvertretern" Gottes erkoren und "ihre Erkenntnis" der Offenbarungen kundgetan. Diese Erkenntnis haben sie sich anhand der Bibel oder anderen heiligen Schriften angeeignet und dann gemäß ihrem eigenen Verständnis, der eigenen Erkenntnis folgend ausgelegt und auch entsprechend umgesetzt. Das Ergebnis dessen ist sichtbar (Wirklichkeit) geworden.
Verborgen blieb dabei aber die Wahrheit des "Geheimnisses Gottes" und auch „Gott“ selbst. Denn als „Stellvertreter“ sind und haben sie sich an die Stelle Gottes gesetzt und damit Gott von der Stelle, welche ja sie eingenommen haben verbannt. Und Wirklichkeit ist nicht per se Wahrheit. Von daher könnte es also auch durchaus sein, dass "falsche Erkenntnis" der Offenbarung - und damit des "Wortes Gottes" - eine "Gottesferne" und deren entsprechende Wirklichkeit hervorbringt resp. hervorbrachte. Genau dies steht tatsächlich auch so in der Bibel, dem Wort Gottes. Also desjenigen, den sie angeblich vertreten. Vielleicht von daher auch immer wieder zu den verschiedensten Zeiten die "Hinweise" - in welchen Büchern auch immer - zur "Umkehr" (Buße) etc.
"Der nach mir Kommende", der "Erstgeborene", "wer mein Wort hört und es tut", "ein jeder nehme sein Kreuz auf sich" usw. Ein wichtiger und deutlicher Hinweis findet sich u.a. bei Jes. 45/6-8 u. 54/16-17 [[ ...der ich das Licht mache und schaffe die Finsternis, der ich Frieden gebe und schaffe das Übel ... und ....siehe, ich schaffe es, dass der Schmied, der die Kohlen aufbläst, eine Waffe daraus mache nach seinem Handwerk; und ich schaffe es, dass der Verderber sie zunichte mache...]] und könnte vielleicht zu einer anderen Einsicht/Erkenntnis helfen, weshalb und dass "wahre Erkenntnis" und "Unterscheidung" zu einer „Umkehr, Rückkehr“ notwendig sind. Um zu erkennen, wer, was und weshalb es genau so ist. Fatal wird es einfach, wenn Gleichnisse und Prophezeiungen als Wirklichkeit oder gar als Wahrheit angenommen, ausgelegt und verkündet werden.
Denn Gleichnisse und Prophezeiungen (also auch „heilige Schriften“, Märchen und Sagen) sprechen die Wahrheit/en in Geheimnissen, über Verborgenes, also verschleiert und nicht im direkt sagen aus. Und genau deshalb ist/sind auch Offenbarung/en notwendig. Offenbarung/en sind die Erklärung/en der Geheimnisse. (Vielleicht steht deshalb auch in der Bibel die „Offenbarung“ als letztes Kapitel, als Schlüssel zur Wahrheitsfindung?). Denn direkt Gesagtes birgt ja keinerlei Geheimnis in sich, ist also bereits Erkenntnis und bedarf von daher weder eines Gleichnisses, noch einer Offenbarung, damit auch keines Glaubens und Vertrauens. Damit sind und wären auch sämtliche Ausleger, Vertreter und Verkünder überflüssig. Weil es im direkt Gesagtem nichts zu glauben, zu erklären, zum auslegen, zu deuten und erkennen gäbe und gibt.
Um jetzt wieder den Bogen zurück zum Thema „Recht“ zu finden, will ich hier einen Themenbereich einfügen, der sich mit „Gutachtern“, also ebenfalls sogenannten „Stellvertretern“ - die man ja häufig zur Rechtsfindung heran zieht – beschäftigen.
Denn was anderes als Ausleger, Erklärer und Propheten sind Gutachter, um das „Geheimnis“ Wissende? Woher nimmt und bezieht ein Gutachter – also auch wiederum nur ein primus inter pares - das/sein Recht, andere Menschen, bzw. das Leben und Geheimnis anderer Menschen zu begutachten?!

Nur auswendig gelernte Schulweisheit und das lesen kluger Bücher kann es nicht sein! Denn dies würde ja bedeuten, dass jeder, der nur willens und dazu bereit ist, Schulweisheiten auswendig zu lernen und kluge Bücher zu lesen, ebenfalls dazu befähigt und geeignet wäre „(Rechts)Gutachten“ zu erstellen. Von daher gibt es auch dermaßen viele Gutachter – und obwohl diese alle dasselbe auswendig gelernt haben, dieselben Bücher lesen, die gleichen Schulen und Lehranstalten besuchen – kommt es trotzdem zu den unterschiedlichsten und verschiedensten Gutachten. Obwohl all diese Gutachter ein und dasselbe begutachten; nämlich das Dasein und wie Menschen sich innerhalb dieses Daseins verhalten!

Von daher sind Gutachter auch nichts anderes als Propheten und Ausleger, welche etwas in die Zukunft prophezeien und prognostizieren! Also voraus sprechen, in die Zukunft schauen und selber auch abwarten müssen, ob sich einstellt, was sie voraus gesehen und gesagt haben. Ob ihre Erkenntnis – im Bezug auf das (auch künftige) Leben und damit Verhalten anderer Menschen – auch wahr ist?!

Wichtig bei dieser Betrachtung erscheint mir auch, dass Prophezeiungen das voraus sagen bestimmter Ereignisse beinhaltet und Propheten damit auch sich selbst voraus sprechen, ohne zu wissen, ob ihre Prophezeiung der Wahrheit – und damit auch sie selbst in ihrem Mensch sein – entsprechen wird.

Gutachter und andere „Propheten“ haben also ein und die gleiche geglaubte Gabe und Fähigkeit, welcher „man“ vertraut. Nämlich die Weissagung als Prophezeiung für eine noch nicht wahr und wirklich gewordene Zukunft (das Geheimnis des Daseins und damit des Lebens) zu erkennen und deuten zu können!

Im Unterschied zu Propheten glauben Gutachter allerdings auch, die Gabe und Fähigkeit zu besitzen, „die Wahrheit“ und damit das „SEIN“ desjenigen zu (er)kennen, den sie gerade begutachten. Woher sie allerdings diesen Glauben und sich dieses Recht – nämlich die gerechte und zutreffende Beurteilung Ihresgleichen – nehmen, erschließt sich mir nicht so recht.

So liegen mir Aussagen und Erkenntnisse aus mehreren – durch Gutachter - tatsächlich so erstellten Gutachten vor, welche ich auch entsprechend kommentiert habe. Um zu dokumentieren, was sich Menschen wie „unsereins“ nur mit einer anderen Schul- und Wissensbildung ausgestattet - so anmaßen, werde ich – wenn auch nur in Kurzfassung – auf diese Diskrepanzen eingehen . Das Interessante bei dieser Angelegenheit ist, dass es bei diesen Gutachten genau darum ging, inwieweit Religion in Bezug auf „das Wort Gottes“ (also eines Rechtsverständnisses Gottes, oder Naturrecht) im Widerspruch zu menschlichem Recht, wie z. B. das GG steht und von Menschen wie „Du und Ich“ in der Gestalt eines fehlerhaften – weil menschlichen - Gutachters (also eines „Propheten“, der selber noch gar nicht ist, was er über Seinesgleichen voraus sagt, weil sich „die“ Prophezeiung ja erst noch erfüllen und einstellen muss) überhaupt „gerecht“ beurteilen lässt.

Aber nicht nur Gutachter kommen hierbei in erhebliche Schwierigkeiten, sondern auch Richter und Richterinnen. Auch hierzu liegen mir entsprechende Schriftstücke vor, auf welche ich u. U. auch noch ein wenig Bezug nehmen werde. Und was ist eigentlich der Grund dafür, dass Gerichte zu ihrer Urteilsfindung Gutachter benötigen? Sind sie denn nicht die „Stellvertreter, die Auserwählten“ für das/ein gerechtes Recht?! Wenn sie aber die Hilfe anderer Menschen zu einer Urteilsfindung benötigen, dann mangelt es ihnen wohl selbst an einem ausreichendem Rechtsverständnis und auch an Eigenverantwortung. Denn mit der „Berufung“ anderer Menschen zu einer Beurteilung eines Menschen geben die Gerichte auch große Teile ihrer Verantwortung vor und gegenüber dem Recht ab. Und erst recht dann, wenn sie ihre Urteile im „Namen des Volkes“ (welches dabei doch gar nicht gefragt ist) sprechen.

Aber all diese Beurteilungen und „rechtskräftigen“ Urteile sind Ergebnis eines ungeklärten Rechtsverständnisses aus der Diskrepanz zwischen einem „übernatürlichen“ Recht und einem menschlichen Recht. Und alle handeln nach bestem Wissen und Gewissen. Bestens geeignet, um die Widersprüchlichkeit in einem Rechtsstreit aufzuzeigen, ist ein Prozess, bei welchem es um die Psychologie (also um die „Seelenlehre, die Wissenschaft um die Seele“) und das Gewissen des Menschen“ geht.

Und hier beginnt bereits der erste Widerspruch. So sollen „psychologische“ Gutachten eigentlich das „Seelenleben“, das Gewissen eines Menschen erkennen und beschreiben. Aber - auch psychologische Gutachten – die Gutachter beginnen ihre „Untersuchung“ und damit ihre Beurteilung mit einer körperlichen, also äußerlichen Begutachtung des menschlichen Körpers! Als ob sich „Seele“ und Gewissen an der Körpergröße, Leibesfülle und anderen körperlichen Merkmalen erkennen ließe?! Bevor es aber zu solch einer direkten Begutachtung kommt, liegen Gutachtern meist schon Akten – vom Gericht zur Verfügung gestellt - zur Einsicht und Beurteilung vor. So können und bilden sich Gutachter bereits vor dem direkten Kontakt mit dem zu Begutachtenden eine „Meinung“, ein „Wissen“, eine Erkenntnis, ohne überhaupt ein Wort mit dem Betreffenden gewechselt zu haben. Dass es bei einer derartigen „Meinung“, Vorkenntnis und Erkenntnis bereits zu „Vorurteilen“ kommt, welche damit auch den weiteren Verlauf der Begutachtung beeinflussen, dürfte nicht überraschen. Jetzt hat zwar jeder Mensch das Recht auf eine eigene Meinung. Aber nicht jede Meinung entspricht auch dem Recht und erst recht nicht der Gerechtigkeit. Wenn aber nun die Meinung eines Menschen wie „Du und ich“ zu einer Rechtsprechung beitragen soll, dann stellt sich doch per se die Frage: weshalb gilt die „Meinung“ des einen Menschen (auch wenn er als Gutachter bestellt ist), als „dem Recht“ entsprechend. Während die „Meinung“ des zu Begutachtenden als nicht „dem Recht“ entsprechend beurteilt wird?! Denn was außer dem Recht, der Rechtmäßigkeit von Entscheidungen soll den ansonsten beurteilt und begutachtet werden?! Welcher Rechtsmaßstab liegt einer solchen Beurteilung zu Grunde, wenn nicht nur die unterschiedlichen Meinungen, Erkenntnisse und Gewissensentscheidungen von Menschen?! Auf welches „Recht“ berufen sich Gerichte und Gutachter in einem Rechtsstreit, bei welchem zwischen Mensch und Mensch eigentlich zu klären wäre, welches Recht - „göttliches, übernatürliches“ oder „menschliches, von Menschen jederzeit (je nach „Meinung“) änderbares“ - wahrhaftes und von daher anwendbares Recht ist?! Zeigt dies nicht wiederum auf, dass es sich bei der menschlichen Rechtsprechung um ein willkürlich ausgelegtes Rechtsverständnis (also ausgelegte Meinung in §§ und Gesetze gefasst) und einen Akt der Gewalt handelt?!

Wenn aber Gutachter die Entscheidung beeinflussen, bzw. eigentlich treffen – denn wozu sonst werden sie berufen? -, dann tragen eigentlich doch auch diese die Verantwortung für – auch – einen/den Gerichtsentscheid, das Urteil, welches dann im „Namen des Volkes“ ergeht. Dann prüfen die Gerichte weder das Gesetz auf seine Rechtmäßigkeit, noch sind sie Rechtssprecher. Sondern sie sind dann nur die Ausführenden, die Lautsprecher der Gutachter, auf welche sie sich in „ihrem“ Urteil – welches eigentlich ein/e (Be)Urteil(ung) der Gutachter ist – berufen. Was ist dann die eigentliche Aufgabe von RichterInnen, der Rechtsprechung?!

Sehr gut zusammengefasst fand ich hierzu folgendes:

[[„Rechtsentscheidung ist Erzeugung von Rechtsnormen. Diese werden nicht im Gesetzbuch „gefunden“, auch nicht als präexistente auf den Einzelfall hin verengt, „individualisiert“. Sie werden produziert. Der Richter ist Konstrukteur der Rechtsnorm, nicht Mund des Gesetzes: sonst könnte die stets latente, mit dem Konflikt aufgebrochene und durch die Verfahren hinzukommende staatliche Gewalt nicht rechtsstaatlich gefaltet werden. Die Entscheidung, die normatives Recht erzeugt, spielt sich als semantischer Kampf um die Bedeutung der Vorschrift für den Konflikt ab. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist aber auch der Weg, den die ursprüngliche Gewalt des Konflikts durch die Sprache zu nehmen hat. Dabei enthält Sprache selbst schon Gewalt, ist überformt durch Gewaltverhältnisse und übt schließlich – als Ergebnis einer Arbeit mit Texten in der staatlichen Institution – selber Gewalt aus.

(Friedrich Müller/Ralph Christensen/Michael Sokolowski; Rechtstext und Textarbeit Berlin 1997)]]

Um dann aber evtl. falsch erstellte Gutachten und auch die Gutachter zu rechtfertigen, lässt z. B. die bayerische Justizministerin Merk (AZ vom 9.10.2006) schon mal folgendes verlauten: „Man kann nicht in die Seele schauen“! Womit sie ja absolut recht hat, aber dann stellt sich für mich schon die Frage, was derartige Gutachten und Gutachter dann „sehen“ sollen und wozu man sie für psychologische[[Psychologie (griechisch ψυχολογία psychología, wörtlich: Seelenkunde;[1] ψυχή psyché ‚Hauch‘, ‚Seele, ‚Gemüt‘ und -logie als Lehre bzw. Wissenschaft[2]) ist eine empirische Wissenschaft. Sie beschreibt und erklärt das Erleben und Verhalten des Menschen, seine Entwicklung im Laufe des Lebens und alle dafür maßgeblichen inneren und äußeren Ursachen und Bedingungen. Da Empirie nicht alle psychologischen Phänomene erfasst, ist auch auf die Bedeutung der geisteswissenschaftlichen Psychologie zu verweisen.]] Gutachten „beruft“? Wenn sie DAS beurteilen sollen, was man nicht sehen kann?!

Füge hier einfach mal Auszüge eines Schreibens aus einem Rechtsstreits bei, woraus ersichtlich wird, wie zweifelhaft, widersprüchlich und angezweifelt doch Gutachten und Gutachter sein können:

- zitiert aus einem Schreiben an das Bayerische Landessozialgericht, bei welchem ein Verfahren anhängig war -

[[ Nach erneutem Durchlesen des Gutachtens des Herrn ...., kann ich nicht umhin noch eine zusätzliche Bemerkung dazu abzugeben.

Einmal ganz abgesehen davon, dass ich diesen „Test“ erst nach Intervention (meine Frage: was soll dieser „Test“ bringen? Antwort des Herrn .... darauf: dies könne er erst nach dem „Test“ feststellen.) bereit war zu beantworten, verblüfft die anschließende Schlussfolgerung und die mir damit verbundene Unterstellung schon sehr.

Um mir Opportunismus zu unterstellen, müsste „man“ dann schon auch „meine persönlichen Vorteile“ darlegen.

Wenn ich mich also mal auf dieses „Niveau“ begebe, dann stellt sich selbstredend die Frage, worin meine Vorteile liegen könnten, wenn ich opportun bin?!

Auf der „wirtschaftlichen, materiellen und finanziellen“ Seite ergibt sich für mich nicht der geringste Vorteil. Im Gegenteil. So konnte ich Herrn ..... auch die Frage nach der Höhe einer evtl. zu erhaltenden Rente nicht mitteilen, da ich mich damit gar nicht befasste.

Erst auf Grund seiner Frage (Hinweis) habe ich in meinen Unterlagen nachgesehen und feststellen können (müssen), dass eine evtl. gewährte Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ sogar noch unter dem – mir derzeit gewährten – ALGII-Betrag liegen würde.

Also nicht der geringste „materielle und finanzielle“ eigene Vorteil (Opportunismus)!

Worin mein eigener Vorteil in der Beantwortung des „Testes“ liegen soll, erschließt sich wohl nur dem Herrn .....,wenn bei der „Auswertung“ ein „unzufrieden, bedrückter, gehemmter, unsicherer, erregbarer, empfindlicher, wenig aggressiver, wenig beanspruchbarer, introvertierter, zurückhaltender“ Mensch zum Vorschein kommt.

Wobei gerade auch dieses „Ergebnis“ etlichen Passagen der Argumentation des Gutachtens von Herrn Dr. Dr. ...... , welcher teilweise zu anderen Erkenntnissen kommt und damit einem Kollegen erheblich widerspricht.

Legt „man“ nämlich wiederum die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Herrn ..... zu Grunde, so stellt sich auf Seite 12 seines Gutachtens: [[„Hier beharrt er auf der Ausschließlichkeit der Richtigkeit seines Standpunktes, wobei ihm eine hoch entwickelte verbale Geschicklichkeit zu Hilf kommt.“]] der zu Begutachtende wieder ganz anders dar.

Ein Opportunist (allzu bereitwillig Anpassung an die jeweilige Lage vorzunehmen) beharrt“ auf seinem Standpunkt!

Was für ein Widerspruch an sich?!

Die Aussage – dass ich „opportun“ meine Antworten gewählt haben könnte – an sich ist schon verletzend und ehrenrührig.

Dies aber dann auch noch ohne entsprechende „Beweise“ und „Belege“ zu behaupten, bzw. anzunehmen ist schon wieder fahrlässig.

Ich will Herrn ..... aber zu Gute halten, dass er dies erstens „nur vermutet (also nicht sicher weiß) und zweitens deshalb nicht als so gravierend betrachte, weil er sich in seiner eigenen Argumentation „dass sich Jemand bereitwillig der jeweiligen Lage anpassend auf einem eigenen Standpunkt beharrt“ selber widerspricht!

Also eine völlig irrationale Schlussfolgerung zieht.

Also liegt dem Senat/Ihnen nun neuerlich ein sehr widersprüchliches und willkürliches Gutachten vor, mit welchem sie/Sie sich auseinander zu setzen haben. Dies musste noch festgestellt und zu den „Akten“ gebracht werden. ]]

Und so richtig interessant wird es erst, wenn es um die angebliche Trennung von Staat und Kirche, Religionen und der damit verbundenen Rechtslage und Rechtsprechung geht. „Unsere“ sogenannten westlichen und demokratischen Werte, resultierend aus „der Aufklärung“ sind ja auch nur der fortgeschrittene Weg und das Resultat einer „Religion“, wenn auch der sogenannten jüdisch-christlichen! Es handelt sich demnach also seit jeher um „Religionsverfahren/-kriege“. Um ein Rechtsverständnis, welches der Aufklärung folgend seinen Ursprung aber immer in der/den Religion/en hat.

der letzte und schwierigste Akt in einem Gesamt-Schöpfungsprozess, welcher uns erst noch erwartet und bevorsteht

Wie ich – wenn sicherlich nicht erschöpfend und vmtl. auch nicht ausreichend genug - darzulegen versucht habe, ist Recht und Gesetz zunächst primär immer ein (Schöpfungs)Akt der Gewalt. Aber eben auch nur die eine/erste Seite der „Schöpfung“/Medaille (z. B. im alten Testament der Bibel auch gleichnishaft beschrieben, wie z. B. in der Geschichte um Adam und Eva, Noah und die Arche, etc.; in welchem ein zürnender, das Vergehen wider sein göttliches Recht rächender und strafender Gott beschrieben ist. Scheinbar ohne jegliche Gnade, außer gegenüber Noah (weil ansonsten ja auch seine komplette Schöpfung samt „Krone der Schöpfung“ vernichtet würde) und damit diktatorisch handelnder Schöpfer wider seine eigene Schöpfung. Welcher damit aber auch sich selbst und das Leben als Ganzes - vom Schöpfer zum Vernichter werdend - zu Grunde richten und beenden würde. Eigentlich ein absehbares Ende der Schöpfungsgeschichte, allerdings eines noch nicht vollendeten Schöpfungsprozesses. Egal, wer ein derartiges (das/sein) Recht unter dieser Prämisse zum Gesetz und absolutem Recht erhebt und damit verpflichtend und verbindlich macht. Selbst wenn dies aus einer „schöpferischen“ und damit evtl. sogar „göttlicher“, übernatürlichen Sicht heraus geschehen sollte und man es evtl. auch genau so betrachtet und glaubt. Weshalb es auch in allen – selbst höchst entwickelten – (Götter)Kulturen, zu allen Zeiten und Perioden auch immer wieder zu einer „Götterdämmerung“ und einem „Untergang“ als Ergebnis dieses Streits der „Götter“, ihrer „Schöpfung“ und ihrer Völker mit- und untereinander kam, kommen muss und kommt. Weil ALLES genau einem derartigen Götter- und Rechtsverständnisses entsprechend, aus einem Akt der Gewalt resultierend nur zu genau diesen entsprechenden Wirkungen dieses/eines Gewaltaktes in Form von Kriegen wider sich selbst zu einem derartigen Resultat führen kann.

Welche Bezeichnung, Namen oder Beschreibung der „Götter“ jeweils zeitgemäß dabei zu Tage traten oder treten, spielt letztlich keine Rolle. Es handelt sich dabei stets um das erhöhte und überhöhte (Werte)System eines „Wesens“ (Schöpfer, Schaffende, Exzellenzen, Führer und Leiter). Welches Gott gleich und abgehoben vom „Mensch-Sein“, erhöht und überhöht „Anbetung“ und „Opfergaben“ - auch in Form von Rechts- und Gesetzestreue - von denjenigen erwartet und diese auch erfährt, welche sie zu ihren „Göttern“ erkoren, auserwählt und damit deren Rechts- und Gesetzesverständnis und die damit verbundene Gewalt auch als bindend und verpflichtend anerkannt haben und anerkennen. Bzw. im Umkehrschluss, welche zu Untertanen ihrer/der Schöpfung wurden und werden. Diese „Götter“ machen ihr ureigenes Recht und Rechtsverständnis verbindlich für all „diejenigen“, welchen sie dieses Recht und Gesetz verkünden (wie z. B. die „10 Gebote“ im AT, in der Fortschrittsentwicklung z. B. in Form eines Grundgesetzes). Benutzen Strafe und Rache als Druckmittel gegen Ungehorsam, Zuwiderhandeln, um damit Angst und Abhängigkeit bei ihren Untergebenen zu erzeugen. Dieses Rechtsverständnis verkündend (obwohl ja angeblich ihre eigene Schöpfung und „Kreation“) als alternativ lose Notwendigkeit und dies insgesamt als die Krone und das gerechte Recht ihres Schöpfungsprozesses verstanden und befolgt wissend wollen.

Diese „Götterdämmerung“, der „Krieg der Götter“ mit- und untereinander – welchen zunächst und im Vorfeld stets und immer ihre „Untergebenen und Untertanen, ihre Schöpfung und Kreatur [[Kreatur (lat. creatura=Schöpfung, creare=erschaffen)]] “ mit- und untereinander bestreiten und ausführen - ist jeweils zeitgemäß durchaus erkennbar und auch offensichtlich. Auch wenn diese „Götterdämmerung, der Krieg der Götter“ scheinbar nur in Märchen, Sagen, Elegien und anderen geschichtlichen Epen als Fantasieprodukt (nach)erzählbar und möglich scheint. Wenn man aber erkannt hat, dass es sich bei den Märchen, Sagen, Elegien und Epen nur um die Gleichnisse im Bezug auf das Leben, die Schöpfung als Ganzes handelt, kann man die „wahrhafte“ Aussage dahinter erkennen. Gleichnisse wie Märchen, Sagen, Epen oder auch die gleichnishafte und nicht wörtlich zu nehmenden Darstellungen „heiliger“ Schriften sind nur der Ausdruck eines „anders“ sagen dessen, was sich eigentlich und in Wahrheit im Bezug auf das Leben als Ganzes dahinter verbirgt. Und wie der Name „Gleichnis“ schon sagt, handelt es sich hierbei eben nicht um das direkt sagen dessen, was gemeint ist, sondern eben nur um die „gleichnishafte“ Darstellung. So gesehen ist auch Geschichte, also die Vergangenheit auch nur ein nach erzähltes Gleichnis für die Gegenwart und Zukunft. Wenn auch einer Wirklichkeit, wobei wir aus und bei den „heiligen Schriften“ noch nicht Alles als gesichert, als geschichtliche und bewiesene Wirklichkeit wissen, weil der Zeitraum der Geschichte wesentlich weiter zurück liegt, als die „aktuelle“ Geschichte, aus welcher wir angeblich lernten und lernen. Also lässt sich demnach aus Gleichnissen lernen. Warum dann auch nicht aus der Bibel oder anderen religiösen und empathischen Schriften der Aufklärung, in welchen der „Geist“ des (ewigen)Lebens ebenfalls nur gleichnishaft dargestellt und den nachfolgenden Generationen „erzählt“ wird?! Insbesondere dann, wenn in diesen Schriften die Rede von „Geheimnissen“ und zu guter Letzt der/einer Offenbarung (was anderes, als ein Geheimnis gäbe es denn auch zu offenbaren?) ist? Wenn es sich dabei also um ein „geheimes Tagebuch“ des Lebens handeln sollte?!

Und somit gibt es auch heute noch „Götter“ und „Anbetung“, Geheimnisse und Offenbarungen, „religiöse Schriften“ [[Als Religion (lat: religio, wörtlich: ‚die Rückbindung‘. Auch zurückgeführt auf religere, ‚immer wieder lesen‘, oder religare, ‚zurückbinden‘; frei übersetzt: „wieder verbinden [mit Gott]“) bezeichnet man eine Vielzahl unterschiedlicher kultureller Phänomene, die menschliches Verhalten, Handeln, Denken und Fühlen prägen und Wertvorstellungen normativ beeinflussen. Es gibt keine wissenschaftlich allgemein anerkannte Definition des Begriffs Religion. ]], Heilslehren und sogenannte wissenschaftliche Schriften. Auch wenn die Religionen und insbesondere die Kirchen immer mehr an Anhängern und Mitgliedern verlieren. Die Gleichnisse immer mehr an Bedeutung und damit auch an evtl. wichtigen - durchaus im Jetzt anwendbaren - Erkenntnissen verlieren.

Der technische und wissenschaftliche „Fortschritt“ hat neben scheinbaren Erleichterungen und Verbesserungen des menschlichen Daseins auch neue „Götter“, deren Lehren, Verheißungen - die ebenfalls Anbetung und Opfer erwarten – und auch entsprechende (Religions)Kriege und Götterdämmerungen hervorgebracht und mit sich gebracht.

So fiel z. B. mit dem „eisernen Vorhang“ zwar scheinbar eine „Bastion“ verheerender Anbetung einer „bösen Gottheit“ und dessen Lehre und Verheißung. Aber ein damit verkündeter und versprochener „Frieden“ und „Wohlstand“ für alle Menschen kehrte trotz alledem bis dato nicht ein. Denn an die Stelle des gefallenen „Gottes Kommunismus“ trat nun die siegreiche „Gottheit Kapitalismus“ mit dem Namen „Demokratie und Marktwirtschaft“ und deren „Priester“ und Heilsverkünder. Welche nun eine größere Gemeinde Untergebener und Unterwürfiger vorfand und findet. An der Abhängigkeit der Menschen hat sich aber trotz dieses Fortschritts und dieser „Götterdämmerung“, verbunden mit dem Sturz eines „bösen Gottes“ nichts geändert. Von daher ist im Prinzip nichts anderes geschehen, als es früh geschichtlich auch und immer wieder geschah. Eine „Kultur“ wurde durch eine andere „Kultur“ bezwungen. Eine Gottheit löste eine andere ab, eine Macht die vorhergehende. Was aber blieb ist die Abhängigkeit der Menschen von der Macht, den Mächtigen (also die sogenannte Gewaltenteilung), den jeweils herrschenden „Göttern“, deren Lehre, Verheißung, Verkündigung, Regeln, Gesetz und „Recht“.

Wäre aber ein solcher (Rechts)Akt der Gewalt mit einem entsprechenden Untergang, wie sich dieser immer wieder bei „Götterdämmerungen“ und Kulturuntergängen wiederholt das Ende aller Weisheit und damit ein derartiges Ende des Rechts das Endergebnis einer Schöpfung, dann wäre dies eine sehr trostlose Aussicht und Zukunft. Weil auf Grund dieses entsprechenden Rechtsverständnisses dieser Akt der Gewalt derartige Veränderungen (als Fortschritt und Ergebnis von weisen Erkenntnissen, Sieg der Vernunft verkauft) immer wieder durch und aufs neue mit Ausbeutung, mit Macht und Abhängigkeit, Vernichtung und weiteren Untergängen verbunden wäre. Jedwede Verkündigung und Verheißung im Bezug auf ein „besseres, freies“ Leben und Wohlstand, auf Recht und Gerechtigkeit für Alle nur Lug und Betrug, eine irreführende und unerfüllbare Hoffnung. Das Eingehen in den/einen „Himmel“ als Belohnung für ein entsprechend geführtes Leben („Leistung muss sich lohnen“) nur eine hohle Phrase. Dies diente – was bis dato auch immer schon so war – nur denjenigen, welche „als Götter“ anerkannt den „Himmel“ bereits auf Erden in ihren Besitz nahmen und nehmen.

Die „Anbetung“ und die damit verbundenen Opfer machen die „Einen“ zu „Göttern“ und die „Anderen“ zu Abhängigen der jeweiligen „Gottheit“. Zu den Leidtragenden diverser Kriege beim Kampf um den obersten und allerhöchsten Thron im „Götterhimmel“ und deren „Schöpfungsprozess“. Die jeweiligen „Götter“ zu Gewinnern eines Ausbeutungsprozesses.

Und wenn dies tatsächlich so wäre, dann wäre es auch mehr als verständlich, dass „man“ von einem „Schöpfer des Lebens“, einer „ewigen Gottheit“ immer weniger bis nichts wissen will. Sein Wort und die damit verbundenen Verkündigungen und Verheißungen wahrlich nicht von Nöten und die Befolgung desselben eine vergebliche und falsche Liebesmüh.

Desgleichen gälte dann allerdings auch für alle „anderen Heilslehren“, wie der Demokratie, der Empathie, sozialer Gerechtigkeit, Wohlstand für ALLE, für Recht und Gerechtigkeit, für sämtliche -ismusse und zu guter Letzt auch für die wohlklingenden Versprechungen des „freien Marktes“ und des Kapitalismus! Auch die wohlklingenden Verheißungen und Verkündigungen der „neuen Götter“, alles nur Schall und Rauch und hohle Phrasen, wenn sich die mit ihrem Recht verheißene Gerechtigkeit nicht einstellt..

RECHT und GNADE wäre dann immer eine Frage des Stärkeren (oder der Mehrheit) und keine Frage von Recht und Gerechtigkeit! Und vor allem der Auslegung gegenüber Nichtwissenden.

An vorderster Front stets der Klerus, die Schriftgelehrten und Pharisäer, die „Weisen und Herrschenden“. Also genau diejenigen, welche „buchstabengetreu“ nach dem (von ihnen selbst geschaffenen) Gesetz und der Auslegung, ihrer Macht und Machtausübung selbst für die Verurteilung und Kreuzigung eines Jesus Christus (dessen Lehre sie als die Grundlage ihres Demokratie- und Rechtsverständnisses bezeichnen) gesorgt haben. Voraussetzung für eine solche Haltung war und ist immer schon, dass es einen „Schuldigen“, bzw. die Feststellung von Schuld gab, gibt und geben kann/muss. Jemanden, der gegen die erlassenen Gesetze und die Rechtsauslegung dessen verstoßen hat, der diese Gesetze und das Recht als sein/das absolut geltendes Recht und Gesetz auf Grund (dieser/seiner) erlangten Macht erlassen hat. Einer Macht, welche sich insbesondere auf ein Wissen gründet, welches den Abhängigen, seiner eigenen Schöpfung vorenthalten, bzw. vor diesen geheim gehalten werden muss und wird; damit auslegbar ist und auch ausgelegt wird und so seine Macht genau dieser Auslegung folgend – notfalls mit Rache und Gewalt – umsetzend festigt. Genau deshalb bedarf es eben auch der „Offenbarung/en“ für diejenigen, welche das „Geheimnis“ aufgrund ihres Glaubens und nachvollziehendem Handeln erkennen (können)!

Ein äußerst aktuelles Beispiel der Gegenwart und unseres Landes dafür, dass der Klerus immer noch nach dieser Macht strebt, war die Kandidatur und bereits beschlossene Sache zur Wahl des neuen Bundespräsidenten Joachim Gauck. (s. h. meinen offenen Brief an selbigen, auch in diesem Blog einsehbar). Der um des neuen, weltlichen Amtes willen seinen bisherigen „Herrn“ und dessen „System“ (Gott und dessen Wort und Recht) verleugnen muss, um nun einem neuen Herrn und dessen System zu dienen. Weil Diener zweier Herrn zu sein, eine unlösbare Aufgabe zu sein scheint, bzw. ist. Oder die „Causa Wulff“ - ein äußerst christlich geprägter Mensch - mit den entsprechenden Folgen und „Konsequenzen“ seines „Dienstes“ bei der nicht zu lösenden Aufgabe, zwei „Herren“ gleichzeitig dienen zu können.

Beides Beispiele, dass Recht und Gesetz, so erkannt und verstanden immer ein Akt der herrschenden Macht und Gewalt und im Falle des Ch. Wulff auch ein Akt der Rache ist. Der logische Ablauf eines Schöpfungsprozesses und der bisherigen Geschichte der Menschheit.

Auch die Vereinigung diverser Länder und Gesellschaften zu entsprechenden Unionen (z. B. EU, UNO etc.), der Untergang des „Kommunismus“ im Ostblock oder die vielen „Friedensverträge“ führen und führten bis dato nicht zu wesentlich mehr Gerechtigkeit, Wahrheit und Freiheit des Menschen. Wie auch das „Allheilmittel“ Wachstum, Wachstum, Wachstum und damit zunehmender Wohlstand nicht im Geringsten zu mehr Gerechtigkeit, Wahrheit und Frieden führt und führte. Weil und wie sich auch Demokratie bis dato als unzureichend gerecht für alle Menschen erwiesen hat.

Einer der größten Gedankenfehler – egal aus welcher Richtung kommend und betrachtet – ist doch wohl der, dass „man“ glaubt, Gerechtigkeit ließe sich am Wohlstand, also an materiellen Äußerlichkeiten und einem „gerechteren Verteilungsschlüssel und einer Mehrheit messen“. Die Meinung, dass je mehr Wohlstand, umso mehr Gerechtigkeit für ALLE ist doch absurd. Recht, also Ungerechtigkeit oder Gerechtigkeit ist absolut KEINE und niemals die Frage eines unterschiedlichen „materiellen Verteilungsverständnisses oder -schlüssels.“

So beriefen und berufen sich doch alle „Herrschenden“ zu allen Zeiten stets auf das von ihnen vertretene Recht und die damit verordnete Gesetzgebung! Völlig unabhängig vom eigenen und dem von ihnen – wie auch immer erlangten und - beherrschten Wohlstand, Eigentum und Besitz! In diesem Rechtsverständnis empfanden diese doch auch die „Verteilung“, wie sie sie vornahmen als gerecht, dem (ihrem) Rechtsverständnis entsprechend. „Leistung muss sich lohnen“ und sowohl die Leistung, als auch den Wert der jeweiligen Leistung bewerteten und bewerten „sie“, gemäß ihrem Verständnis von Recht und Gerechtigkeit. Und dies relativ „gnadenlos“. Paradox in solch einem Zusammenhang sind auch die Gerechtigkeitserklärungen im Bezug auf die Gleichberechtigung. Der Frage, ob Frau und Mann für ihre Arbeit gleich belohnt werden müssten? Die eigentliche Frage ist jedoch, muss gleiche Leistung identisch gerecht belohnt werden?! Egal ob sie von einer Frau oder einem Mann erbracht wird!

Recht und damit ein Rechtsverständnis von „ungerecht“ und „gerecht“ ist auch keine Frage des „Eigentums“ oder des Geschlechts! Von daher alleine schon wäre eine „Gleichmacherei“ - wie diese angeblich im Kommunismus vorgesehen - als Ausdruck und Verständnis von Gerechtigkeit, NUR im Bezug auf materielle Güter und damit Äußerlichkeiten - also die These „je mehr Wohlstand, desto gerechter“ – in Wahrheit ebenfalls ungerecht. Weil in einem Akt der Gewalt nur der „Verteilungsschlüssel“ ge- und verändert würde! Nicht aber das RECHT(sverständnis)! Und da es in der Geschichte des Menschen noch niemals soviel „Wohlstand, Reich- und Eigentum an materiellen Werten“ (wenn auch nur in den Händen „einiger Weniger“) und auch Gleichstellung, Gleichberechtigung wie heute gab, müsste ja im Umkehrschluss die Welt gerechter als jemals zuvor sein?!

Aber Recht ist eben auch ein Akt der Gewalt! Gerade Deutschland ist das beste Beispiel hierfür: ein Land, dieselbe Sprache, verschiedene „Systeme“, unterschiedlich materieller Wohlstand, in beiden Ländern Herrschende und Beherrschte, beide mit „Recht und Gesetzen“ versehen (wobei ja beide davon ausgingen und -gehen, dass „ihr“ Recht und Gesetz das bessere, weil „gerechtere“ wäre) und doch verfeindet! Also weder der Wohlstand, das „politische System“, noch das Rechtsverständnis des jeweiligen Landes sorgten oder sorgen für mehr, bzw. wahrhafte Gerechtigkeit!

Und es kann doch Keiner glauben, dass man die „Gerechtigkeit“ an einem Porsche fahrenden, Almhütten besitzenden „Linken/Marxisten“, oder einem Ferrari fahrenden, Villa besitzenden „Rechten/Kapitalisten“, also am materiellen Wohlstand festmachen könnte?! Denn demnach wären ja Beide – weil wohlhabend und dieser ihr Wohlstand zur entsprechenden Gerechtigkeit führt/e. bzw. ihr gerechtes Denken und Handeln zu entsprechendem Wohlstand führte – gleichermaßen gerecht?! Weshalb und worum, um welches „gerechte (Verteilungs)System“ und welche Art von Gerechtigkeit „streiten“ sich derartige Gesellschafts- und Denksysteme dann?!

Und genauso geht es z. B. in Griechenland längst nicht mehr um den Wohlstand und Gerechtigkeit, sondern nur noch um einen Akt der Gewalt! Hierbei sind sich Individuen aus unterschiedlichen Ländern kollektiv einig, nach welchem Rechtsverständnis Griechenland zu beurteilen, zu überwachen, zu kontrollieren und auf einen „neuen gerechten“ Weg zu bringen sei! Also ebenfalls eine „Mehrheitsentscheidung“, aber keine Rechtsentscheidung und erst recht keine Gerechtigkeit.

Dies Alles ist nur die logische Konsequenz und Umsetzung, die Frucht und Ernte vom „Baum der Erkenntnis von Gut und Böse“, wie es in der Bibel beschrieben und vorhergesagt wurde. Ein scheinbar „allmächtiger Gott und Schöpfer“, dessen Schöpfung fehlerhaft scheint. Wenn aber der „Fehler“ mächtiger als die Schöpfung, bzw. der Schöpfer wäre, dann ist die „Allmacht“ nicht vollkommen und keine „Allmacht“ mehr. Ist aber der „Fehler“ Teil der Schöpfung und Allmacht des Schöpfers, dann hat dieser „eingebundene“ Fehler einen Sinn. Und zwar den, dass in Erfüllung der Schöpfung, des Schöpfungsprozesses und damit der Allmacht der „Fehler“ erkannt, überwunden und korrigiert wird (werden kann). Und der „Baum des Lebens“ - inmitten des Gartens stehend – ist bis dato noch immer unberührt. Seine Früchte bis dato nicht geerntet. Damit ist auch die Schöpfung, der Schaffensprozess einer „Allmacht“ (also des Lebens an sich) weder abgeschlossen, noch „allmächtig“. Die „Macht“ - auch einer „Allmacht“ - noch nicht aufgehoben. Recht und Gerechtigkeit NICHT hergestellt. Dazu bedarf es noch eines unerlässlichen Schrittes.

So weit und so „gut“ der bisherige Schöpfungsverlauf und -prozess. Bis dato ein absolut trostloser Vorgang, wenn es dabei bliebe, bzw. genauso weiter ginge. Gäbe es da nicht – auch in der Bibel gleichnishaft beschrieben – noch den „Ruhetag“ als „Rückbesinnung“ und Schöpfungspause vor dem letzten und schwierigsten Schöpfungsakt, nämlich den Schöpfungstag der Liebe und Gnade, den „Baum des Lebens“. Den ebenfalls beschriebenen Weg zur Rückkehr ins „Paradies“, die Gnade umkehren und vom Baum des Lebens ernten zu können und zu dürfen. Den unerlässlichen (letzten) Schritt des Lebens(prozesses).

Das Verzeihen (auch sich selbst und damit der ganzen Schöpfung gegenüber) des – zur Unterscheidung und damit des absolut freien Willens – notwendigen Vergehens und übertreten des Rechts (des Gebotes Gottes). Erst dies wäre und ist die Erfüllung der Gesetze und des Rechts, sowie die Überwindung der Gewalt. Auch des mit dem Recht verbundenen Gewaltaktes. Das Ende der Gesetze und der Gewalt. Die Erfüllung der Gesetze ist ja auch logischerweise zugleich das Ende der Gesetze, Gesetzgebung. Weil damit ja ihr eigentlicher Sinn erfüllt wäre und wird. „Einfach mal nichts zu tun, außer gnädig zu sein und zu lieben“. Und zwar Alles, was „man“ bisher geschaffen hat und als „Ganzes“ erst die Schöpfung ausmacht..

Der letzte und schwierigste Akt in einem Gesamt-Schöpfungsprozess, welcher uns erst noch erwartet und bevorsteht.

Denn erst durch die „Gnade“ gibt es die Möglichkeit zu einer Um- und Abkehr des bisher beschrittenen Weges. Damit die Möglichkeit, Gesetz und Recht in seiner bisherigen Form – als Ergebnis des bisherigen Erkenntnisweges – zu hinterfragen. Dies erst macht auch einen wahren „Schöpfer“ und eine „Gottheit“ zu einer absoluten und allmächtigen „Gottheit“ und „Schöpfer“ und „Richter“. Nämlich, dass er sich und seinen bisherigen Schöpfungsprozess selbst hinterfragen, in Zweifel stellen lässt und sich dadurch – und den bisherigen Schöpfungsablauf und -verlauf – korrigieren kann und dies letztlich auch tut. Ansonsten wäre ja auch er selbst und mit ihm seine ganze Schöpfung dem Untergang geweiht. Denn was wäre ein „Schöpfer“ ohne seine „Schöpfung“?! Was ein „König“ ohne „sein Volk“?!

Der eigentlich letzte Schöpfungstag – nach dem Ruhetag – und die Vollendung selbiger ist und konnte noch gar nicht beschrieben werden, da er erst noch stattfinden muss und auch wird. Weil sich erst dann die Schöpfung als Gesamtes vollendet hat.

Vollendet kann dieser Prozess aber erst sein, wenn durch die Gnade dieses Schöpfungs- und Rechtsprozesses das Recht in seiner bisherigen Form erfüllt wurde und ist und durch den letzten (Gnaden)Akt Recht und Gesetz – und damit die Gewalt – außer Kraft gesetzt ist. Denn die Erfüllung und Vollendung des Rechts und der Gesetze ist auch das Ende der Gesetze, das Ende der Strafe und Rache, der Frage nach Schuld und Sühne und der Beginn der absoluten und wahren Freiheit. Leben in seiner „gedachten“ Form. „Am Anfang war das Wort (das Denken, der Geist) und ohne dasselbe ward da nichts“!

Und so ist die Gnade (Leben zu schaffen und zu empfangen) sowohl Beginn und Anfang, als auch das Ende der Schöpfung, auch des Schaffensprozesses von Recht und Gerechtigkeit.
Weshalb es wohl auch die „Gnade“ gibt und geben muss, wie es z. B. der Spruch „Gnade VOR Recht“ andeutet. Gnade als Überwindung und Aufhebung von Recht. So kann man vom „Wesen“ der „Religion/en“ halten, was man will. Aber das Wesentliche aller Religionen – auch wenn von ihnen selbst nicht immer und auch nicht in letzter Konsequenz sondern nur beispielhaft umgesetzt – ist genau dieser „Gnadenakt“. Dieser „Gott“, dieser „göttliche“ Gedanke, welcher um der Gerechtigkeit willen so „gnädig“ ist, dass er um dieser, seiner Gerechtigkeit willen sogar den „eigenen Sohn“ opfert und einem (Rechts)Akt der Gewalt ausliefert! Sich und seine „Allmacht“, seine Göttlichkeit und Vollkommenheit damit in Frage stellt.

Das Recht an der eigenen „Schöpfung“ - damit auch den eigenen Sohn – in die Hände derer zu geben, die aus der Erkenntnis von „Gut“ und „Böse“ (das ist der eine Baum der Versuchung im Paradies und der sogenannte Sündenfall) ihr eigenes Rechtsverständnis entwickelt und umgesetzt haben, ohne jemals vom Baum des Lebens (der in der Mitte des Garten Edens stehende) gegessen zu haben. Damit fehlt selbstredend auch das Rechtsverständnis des Lebens an sich, als Ganzes.

Aber genau dies ist Teil und Geschichte der Gerechtigkeit und eines wahrhaft gerechten Schöpfers, eines übernatürlichen Rechts und Rechtsverständnisses.

Dieser schwierigste aller Schöpfungsakte ist m. E. der einzige Weg, um den Untergangprozessen aus der Erkenntnis von „Gut und Böse“ Einhalt zu gebieten. Denn alle anderen Versuche auf dem Weg zur Gerechtigkeit waren und sind bis dato gescheitert. Und sie werden und müssen – auf Grund der Logik des Lebensprozesses und seiner Schöpfung – auch weiterhin scheitern.

Man kann vom „Baum der Erkenntnis“ von „Gut und Böse“ als Frucht nur die Erkenntnis von „Gut und Böse“ ernten und erlangen. Egal wie sehr man diesen „Baum“ hegt und pflegt, zuschneidet und ausdünnt. Dies alles sind nur (Aus)Wirkungen. Egal wie „liebe- oder machtvoll“ man ihn auch behandelt. Egal welche „revolutionierenden“ Mittel und Wege dazu auch benutzt und gegangen werden.

Die „Frucht“ des Lebens kann NUR der „Baum des Lebens“ und nicht der „Baum der Erkenntnis“ hervorbringen!

Und solange man sich nicht um diesen „Baum“ kümmert, den „Weg“ zu diesem Baum in der Mitte des Gartens (also des Lebens) einschlägt, sondern statt dessen (absolut vergeblich) versucht, vom „Baum der Erkenntnis“ die „Lebensfrucht“ durch künstliche Eingriffe, Hege und Pflege die Frucht des Lebens – welche dieser „Baum“ NIEMALS hervorbringen kann – zu ernten, solange befindet man sich auf einem „gärtnerischen“ Irrweg. Man wird weiterhin ein Gesetz nach dem anderen erlassen, korrigieren, nivellieren und neu fassen und trotz alledem keine Gerechtigkeit finden. Und zwar weil man immer nach Mehrheiten und damit der Macht suchen wird, die dieser Auslegung von Recht und Gerechtigkeit folgen. Und sie ob dieser Mehrheiten Macht dann als gerecht, Gerechtigkeit zu verkaufen.Oder eben einfach wieder diktatorisch mit aller Gewalt dieser Macht.