Verwunderlich?! Nein,
absolut nicht.
Wie unabhängig können Richter*innen
und eine Rechtsprechung sein, wenn diese das Recht nur nach den
Gesetzen prüfen kann, in welchen auch sie selbst durch die selben
Verantwortlichen, welche die Gesetze machen ihre eigene Berufung in
das entsprechende Richteramt per Gesetzgebung von denselben
Verantwortlichen erfahren und genehmigt wird?!
Diejenigen, die
also die Gesetze machen berufen per selbst gemachten Gesetzen auch
die Richter*innen, die dann die Gesetze und damit das Recht zu prüfen
haben?!
Jetzt fällten im Falle Sami A. Richter*innen ein
Urteil gemäß der vorherrschenden Gesetzgebung!
Die Politik, also
diejenigen, die diese Gesetze gemacht haben hielten sich aber nicht
daran. Darüber entbrennt nun ein Streit, wer recht hat? Wer sich an
das Recht hält und wer nicht?! Ja es wird sogar das
Rechtsverständnis – insbesondere in diesem Fall – der berufenen
Richter*innen von denjenigen angezweifelt, die diese Gesetze gemacht
und die diese Richter*innen in ihre Ämter berufen
haben?!
https://www.bundestag.de/blob/526458/fd60a319fbbde8e8813708f0b199d9ce/wd-7-098-17-pdf-data.pdf
3.1.2.
Auswahlverfahren
und Richterwahlausschüsse
Grundsätzlich
verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der
Richterbestellung
Für die Besetzung der Ausschüsse macht
Art. 98 Abs. 4 GG keine Vorgaben;
stehen
den Ländern nach herrschender Auffassung weite Gestaltungsspielräume
zu, wobei sie jedoch an die grundgesetzlichen Vorgaben, wie
beispielsweise das Demokratieprinzip oder auch
landesverfassungsrechtliche Vorgaben, gebunden sind.
Wenn
„darüber“ also nun ein (Rechts)Streit zwischen den Regierenden
und den Berufenen entbrennt, dann ist doch offensichtlich, dass etwas
in diesem „Rechtssystem“ nicht stimmt, stimmen kann?! Wenn das
Rechtsverständnis angezweifelt und unterschiedlich auszulegen ist,
dann stimmt aber an den Gesetzen, dem Recht und dem Rechtsverständnis
oder an der jeweiligen Auslegung etwas nicht. Denn angeblich wurden
die Gesetze ja dem Recht entsprechend gemacht. Wie auch die Berufenen
in der Rechtsprechung ja nach dem Gesetz und Rechtsverständnis
ausgewählt wurden und werden?! Oder spielt bei der Auswahl und
Berufung dann gar nicht das Gesetz und das Recht, das selbe
Rechtsverständnis die primäre Rolle, sondern andere Kriterien?!
Dann haben die Kriterien aber auch nichts mehr mit dem Recht und
(eigentlich identischem) Rechtsverständnis zu tun!
Wenn also die
Gesetze und das Recht, primär aber das Rechtsverständnis und die
Rechtsauslegung unterschiedlich zu werten und auszulegen sind, dann
handelt es sich um willkürliche Gesetze, ein willkürliches Recht
und eine Willkürjustiz. Oder wenn die regierende Politik mit ihrer
Auslegung und ihrem Rechtsverständnis richtig, dem Recht
entsprechend liegt, dann sind an die Gerichte, die entsprechenden
Stellen und Posten die falschen Personen berufen worden! Die nach
ihrem eigenen Rechtsverständnis willkürlich das, was die regierende
Politik mit ihren Gesetzen und dem Recht eigentlich wollte,
entgegengesetzt auslegt?!
Wie man das Recht und die Gesetze
„korrekt“ umgeht, für ein anderes Rechtsverständnis und eine
andere Auslegung(smögölichkeit) sorgt, zeigt die Regierung in
Schleswig-Holstein (mit und durch Abnicken der „Grünen“) im
Bezug auf das Kirchenasyl. Man ändert halt einfach die Gesetze und
schon wird alles wieder korrekt. Man macht halt einfach ein neues Gesetz, bzw. ändert das alte und hat damit ein "neues Recht"?! Das alte kann dann aber wohl nicht dem Recht entsprochen haben? Denn weshalb sollte man Recht, welches Recht ist ändern, bzw. neu gestalten?!
Dies bedeutet aber dann
auch, dass die Gesetze beliebig und willkürlich gemacht, notfalls
geändert und eben ausgelegt werden können, wie es die Situation
erfordert?!
Das wurde auch schon in diversen anderen
Situationen deutlich. Da wurden Gesetze unter Finanzierungsvorbehalt
erlassen und Recht damit zu einer Finanzierungsfrage?!
Dies
alles hat allerdings absolut nichts mehr mit Recht, Gerechtigkeit und
einer „jüdisch, christlichen Tradition“, aus der dieses Rechts-
und Demokratieverständnis angeblich hervorgegangen ist zu tun.
Auffällig eben auch dabei, dass es sich meistens um die
sogenannten „christlich demokratischen“ Parteien und deren
Vertreter handelt, die das bisher vorherrschende Recht und
Rechtsverständnis in Einzelfällen immer mal anders ausgelegt,
verstanden und interpretiert wissen wollen.
Ja und wenn man
dann mal am Futtertrog der Demokratie angelangt ist, dann werfen
selbst „Grüne“ all ihr „Gutmenschentum“, ihren Ruf nach
Gerechtigkeit schon mal über Bord.
Macht innehaben ist halt doch
lukrativer als Recht und Gerechtigkeit umzusetzen!