https://www.zdf.de/politik/dunja-hayali
und ein paar meiner Gedanken zu ihrer letzten Sendung (Link oben).
Nahles verweist ständig, sich selbst
auf die Schulter klopfend darauf hin, was sie schon alles an
Veränderungen geleistet hat?! Geht es um die Beamten und Politiker
verweist sie auf ein Gesetz von Bismarck?! Kann „man“ derart alte
und überholte Gesetze nicht korrigieren?!
Außerdem müsste man ihr eigentlich mal die Frage stellen, weshalb sie ständig Korrekturen und Verbesserungen in die Regierungsarbeit einbringen muss/te, wenn ihre Partei doch seit Jahrzehnten mit für die Regierungsarbeit verantwortlich ist?! Sie verweist auch ständig auf die „Fortschritte“, welche sie in ihrer Ministerzeit erreicht habe?! Hat sie dann die – auch – von ihrer Partei mitverursachten Probleme, Krisen (Eingriffe und Korrekturen bei der Rente) zu korrigieren und zu verbessern und bezeichnet dies dann als „Fortschritt“?! Weshalb eigentlich, wenn sie und ihre Partei doch so hervorragende Arbeit leisteten und leisten?!
Interessant wird es auch immer dann, wenn PolitikerInnen, wie auch Nahles in diesem Falle immer dann darauf hinweist, dass die zusätzlichen Belastungen von all den Steuerzahlern finanziert werden müssen, wenn es dabei nicht um Beamte, Politiker oder Herrschende geht?!
Außerdem müsste man ihr eigentlich mal die Frage stellen, weshalb sie ständig Korrekturen und Verbesserungen in die Regierungsarbeit einbringen muss/te, wenn ihre Partei doch seit Jahrzehnten mit für die Regierungsarbeit verantwortlich ist?! Sie verweist auch ständig auf die „Fortschritte“, welche sie in ihrer Ministerzeit erreicht habe?! Hat sie dann die – auch – von ihrer Partei mitverursachten Probleme, Krisen (Eingriffe und Korrekturen bei der Rente) zu korrigieren und zu verbessern und bezeichnet dies dann als „Fortschritt“?! Weshalb eigentlich, wenn sie und ihre Partei doch so hervorragende Arbeit leisteten und leisten?!
Interessant wird es auch immer dann, wenn PolitikerInnen, wie auch Nahles in diesem Falle immer dann darauf hinweist, dass die zusätzlichen Belastungen von all den Steuerzahlern finanziert werden müssen, wenn es dabei nicht um Beamte, Politiker oder Herrschende geht?!
Deren Bedürfnisse und Kosten werden
doch seit Jahrhunderten (Jahrtausenden) von der Allgemeinheit
getragen!
„Aber momentan habe ich die Mehrheit
nicht“ so Nahles. Und warum hat sie die Mehrheit dafür nicht?!
Glaubt sie wirklich, dass es in diesem Land keine Mehrheit für
Gerechtigkeit gibt?! Wenn sie also die Mehrheit momentan nicht hat,
dann muss es einen anderen Grund dafür geben?!
Und weshalb müsste, wenn nun alle einzahlen, eine doppelte Finanzierung für aktuelle Pensionen erfolgen?! Die bis dato und auch künftig erfolgten Pensionszahlungen, auch die für PolitikerInnen (weil sie ja betonten, dass sie keine Beamtin seien) werden doch immer schon – ohne jegliche Einzahlung, also Gegen- und Eigenfinanzierung – ausbezahlt und finanziert?! Von wem wohl?! Das Geld dafür ist doch anscheinend bereits vorhanden?!
Nein, werte Frau Nahles. Ihre (wie auch die vieler anderer) Argumentation zieht, bei entsprechender Prioritätensetzung nicht! Es ist eine Frage des politischen Willens und Wollens, eine Frage der Interessen! Wenn Gesetze und damit Recht (Rechtsverständnis und -auslegung) eine Frage des Finanzierungsvorbehalts ist, dann sind die Prioritäten falsch gesetzt! Denn dann ist das Recht eine Frage des Geldes! Dies ist dann aber ein Verstoß gegen das – sich selbst gegebene – Grundgesetz Art. 3!
Und weshalb müsste, wenn nun alle einzahlen, eine doppelte Finanzierung für aktuelle Pensionen erfolgen?! Die bis dato und auch künftig erfolgten Pensionszahlungen, auch die für PolitikerInnen (weil sie ja betonten, dass sie keine Beamtin seien) werden doch immer schon – ohne jegliche Einzahlung, also Gegen- und Eigenfinanzierung – ausbezahlt und finanziert?! Von wem wohl?! Das Geld dafür ist doch anscheinend bereits vorhanden?!
Nein, werte Frau Nahles. Ihre (wie auch die vieler anderer) Argumentation zieht, bei entsprechender Prioritätensetzung nicht! Es ist eine Frage des politischen Willens und Wollens, eine Frage der Interessen! Wenn Gesetze und damit Recht (Rechtsverständnis und -auslegung) eine Frage des Finanzierungsvorbehalts ist, dann sind die Prioritäten falsch gesetzt! Denn dann ist das Recht eine Frage des Geldes! Dies ist dann aber ein Verstoß gegen das – sich selbst gegebene – Grundgesetz Art. 3!
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