Freitag, 17. August 2018

Justizia weint (Krokodils)Tränen


Der Aufschrei im Rechtsstaat. Politik und Justiz streiten im Falle Sami A. und des weiteren um das Kirchenasylrecht.

https://www.tagesspiegel.de/politik/der-fall-sami-a-bei-sami-a-gibt-der-rechtsstaat-ein-erschreckendes-bild-ab/22921350.html

Verwunderlich?! Nein, absolut nicht.

Wie unabhängig können Richter*innen und eine Rechtsprechung sein, wenn diese das Recht nur nach den Gesetzen prüfen kann, in welchen auch sie selbst durch die selben Verantwortlichen, welche die Gesetze machen ihre eigene Berufung in das entsprechende Richteramt per Gesetzgebung von denselben Verantwortlichen erfahren und genehmigt wird?!
Diejenigen, die also die Gesetze machen berufen per selbst gemachten Gesetzen auch die Richter*innen, die dann die Gesetze und damit das Recht zu prüfen haben?!

Jetzt fällten im Falle Sami A. Richter*innen ein Urteil gemäß der vorherrschenden Gesetzgebung!
Die Politik, also diejenigen, die diese Gesetze gemacht haben hielten sich aber nicht daran. Darüber entbrennt nun ein Streit, wer recht hat? Wer sich an das Recht hält und wer nicht?! Ja es wird sogar das Rechtsverständnis – insbesondere in diesem Fall – der berufenen Richter*innen von denjenigen angezweifelt, die diese Gesetze gemacht und die diese Richter*innen in ihre Ämter berufen haben?!

https://www.bundestag.de/blob/526458/fd60a319fbbde8e8813708f0b199d9ce/wd-7-098-17-pdf-data.pdf

3.1.2.

Auswahlverfahren und Richterwahlausschüsse

Grundsätzlich verfügen die Landesregierungen über die Personalhoheit bei der Richterbestellung

Für die Besetzung der Ausschüsse macht Art. 98 Abs. 4 GG keine Vorgaben;

stehen den Ländern nach herrschender Auffassung weite Gestaltungsspielräume zu, wobei sie jedoch an die grundgesetzlichen Vorgaben, wie beispielsweise das Demokratieprinzip oder auch landesverfassungsrechtliche Vorgaben, gebunden sind.


Wenn „darüber“ also nun ein (Rechts)Streit zwischen den Regierenden und den Berufenen entbrennt, dann ist doch offensichtlich, dass etwas in diesem „Rechtssystem“ nicht stimmt, stimmen kann?! Wenn das Rechtsverständnis angezweifelt und unterschiedlich auszulegen ist, dann stimmt aber an den Gesetzen, dem Recht und dem Rechtsverständnis oder an der jeweiligen Auslegung etwas nicht. Denn angeblich wurden die Gesetze ja dem Recht entsprechend gemacht. Wie auch die Berufenen in der Rechtsprechung ja nach dem Gesetz und Rechtsverständnis ausgewählt wurden und werden?! Oder spielt bei der Auswahl und Berufung dann gar nicht das Gesetz und das Recht, das selbe Rechtsverständnis die primäre Rolle, sondern andere Kriterien?! Dann haben die Kriterien aber auch nichts mehr mit dem Recht und (eigentlich identischem) Rechtsverständnis zu tun!

Wenn also die Gesetze und das Recht, primär aber das Rechtsverständnis und die Rechtsauslegung unterschiedlich zu werten und auszulegen sind, dann handelt es sich um willkürliche Gesetze, ein willkürliches Recht und eine Willkürjustiz. Oder wenn die regierende Politik mit ihrer Auslegung und ihrem Rechtsverständnis richtig, dem Recht entsprechend liegt, dann sind an die Gerichte, die entsprechenden Stellen und Posten die falschen Personen berufen worden! Die nach ihrem eigenen Rechtsverständnis willkürlich das, was die regierende Politik mit ihren Gesetzen und dem Recht eigentlich wollte, entgegengesetzt auslegt?!

Wie man das Recht und die Gesetze „korrekt“ umgeht, für ein anderes Rechtsverständnis und eine andere Auslegung(smögölichkeit) sorgt, zeigt die Regierung in Schleswig-Holstein (mit und durch Abnicken der „Grünen“) im Bezug auf das Kirchenasyl. Man ändert halt einfach die Gesetze und schon wird alles wieder korrekt. Man macht halt einfach ein neues Gesetz, bzw. ändert das alte und hat damit ein "neues Recht"?! Das alte kann dann aber wohl nicht dem Recht entsprochen haben? Denn weshalb sollte man Recht, welches Recht ist ändern, bzw. neu gestalten?!

Dies bedeutet aber dann auch, dass die Gesetze beliebig und willkürlich gemacht, notfalls geändert und eben ausgelegt werden können, wie es die Situation erfordert?!

Das wurde auch schon in diversen anderen Situationen deutlich. Da wurden Gesetze unter Finanzierungsvorbehalt erlassen und Recht damit zu einer Finanzierungsfrage?!

Dies alles hat allerdings absolut nichts mehr mit Recht, Gerechtigkeit und einer „jüdisch, christlichen Tradition“, aus der dieses Rechts- und Demokratieverständnis angeblich hervorgegangen ist zu tun.
Auffällig eben auch dabei, dass es sich meistens um die sogenannten „christlich demokratischen“ Parteien und deren Vertreter handelt, die das bisher vorherrschende Recht und Rechtsverständnis in Einzelfällen immer mal anders ausgelegt, verstanden und interpretiert wissen wollen.

Ja und wenn man dann mal am Futtertrog der Demokratie angelangt ist, dann werfen selbst „Grüne“ all ihr „Gutmenschentum“, ihren Ruf nach Gerechtigkeit schon mal über Bord.

Macht innehaben ist halt doch lukrativer als Recht und Gerechtigkeit umzusetzen!

9 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Es ist schon ein Kreuz mit der Justiz. Wie die Religionen ist auch die Justiz/das Recht, Menschengemacht. So wie es die unterschiedlichen Religionen gibt, gibt es auch unterschiedliches Recht und damit unterschiedliche Gerechtigkeit. Es kommt halt darauf an, in welchem Land man lebt und in welcher Tradition sich das geschriebene Recht entwickelt hat.

Entwickelt bedeutet aber auch, dass sich das Recht ändert, ändern kann, letztlich auch ändern muss. So wie die Welt sich weiterdreht, so wie die Entwicklung in allen Lebensbereichen sich fortentwickelt, so muss auch das Recht sich den veränderten Lebensformen und Lebensmöglichkeiten anpassen.

Wichtig dabei ist meines Erachtens, dass sich das Rechtsverständnis in einer geraden Linie von A nach Z über B und C usw. bewegt, dass es keine Seitensprünge macht und diese später erst wieder zurückgeholt werden. Dann sind die Urteile, welche in der Zeit der Seitensprünge gefällt wurden, zwar zu der Zeit rechtens gewesen, aber es wurde nach einem falschen Rechtsverständnis geurteilt. Und da tut sich die Politik, aber noch mehr die Justiz mit ihrer Rechtsfällung sehr schwer. Fehler zuzugeben ist diesen "hohen Damen und Herren" wie es scheint, unmöglich.

Das geschieht manchmal nur nach verlorenen Kriegen, da darf man dann mit den Siegern auf einige Politiker "eindreschen" und auch auf einige wenige Richter. Aber die Richter, welche Unrechtsurteile fällten, denen passiert nichts, weil sie ja nach den damals dort herrschenden Gesetzen immer zu Recht urteilten. So durften sich auch entsprechende Richter der DDR in der BRD frei von Verfolgung durch zu Unrecht Verurteilte sicher fühlen.

Es ist in meinen Augen das alte Lied, dass sich die Parteien in Deutschland den Staat untertan gemacht haben. Wir leben in einem Parteienstaat. Die Parteien bestimmen bis in kleinste Begebenheiten hinein, wie was zu Regeln ist. Dazu haben sie sich auch die Richterschaft zu Eigen gemacht. Es wird zwar behauptet, die Richter sind unabhängig, aber das sollte mal ein Richter ausprobieren, der würde schnell eines Besseren belehrt werden. Versetzung in eine andere Behörde mit anderem Aufgabengebiet oder Versetzung in den vorläufigen Ruhestand.

Wenn politisch gewählte Parlamentarier letztlich die Hoheit haben, Ausschüsse zu bestimmen oder selber als Minister bestimmen, welche Richter als solche zuzulassen sind, bestimmen sie dadurch, welche Richter mit welcher Gesinnung zugelassen werden. Gleiches gesellt sich gerne zu Gleichem!

Wie sie es schon anführten, macht die Politik die Gesetze und dann bringt sie auch noch die ihnen genehmen Menschen als "ihre" Richter ins Amt. Das werden zwar alle Beteiligten mit Vehemenz bestreiten, aber wer Menschen und ihr Verhalten kennt, wird an der Aussage nicht zweifeln können.

Und so schließt sich der Kreis, dass Gesetze von Politikern nach ihren Vorgaben (natürlich auch incl. Einflüsterungen der Ihnen wie auch immer und womit auch immer zuwendungsfreundlichen Klientel), verfasst und durchgesetzt werden, für die sie eine Mehrheit im Parlament finden.

Anonym hat gesagt…

II
Was passiert nun mit den Richtern, welche zu einer anderen Zeit von einer anderen Partei in ihr Amt gehievt wurden, wenn sie in einer politischen Tätigkeit einer ihr nicht genehmen Partei zu urteilen haben? Dann war die politisch motivierte Aktion falsch und es gibt ein entsprechendes Urteil. Und nun streiten Parteien über die Rechtmäßigkeit der Tat und des Urteils. Und das führt zu Stellungnahmen je nach Parteibuch.

Aber es führt auch dazu, dass es neue Verfahrensvorschriften geben wird, damit der Gerechtigkeit genüge getan wird und der "Hundsgemeine Bürger" nicht mehr an Staat, Politik und Justiz zweifelt. Justitia lebe hoch!

Wenn man bei uns in Deutschland eine wirklich unabhängige Justiz erhalten möchte, dann kann dies nur nach einer Dauer von mehreren Generationen von Richtern so gehen, dass diese Richter ihre Nachfolger selber völlig unabhängig von der Politik und den Regierungen wählen werden. Auch und vor allen Dingen in die höchsten Richterämter. Auch dürfen Richter nicht mehr durch die Politik/Regierungen Weisungen erhalten, Absetzbar sein, Entlohnt und in ihrer Anzahl eingeschränkt werden können.

Auch müssten Gesetze, welche die Politiker erlassen, vorab einer richterlichen Überprüfung standhalten, weil sie sonst nicht Rechtskräftig würden. Aber so wie es bei uns (leider in anderen Ländern oft noch viel schlimmer) gehandhabt wird, kann nur dort von einer Gerechtigkeit gesprochen werden, wo die Politik und das Geld über die Politik keinen oder nur einen geringen Einfluss hat.

Zum Schluss noch direkt zu Sami A. Wie kann es gerecht sein, egal was passiert ist oder noch passiert, dass Sami A. seit 2006 in Deutschland politisches Asyl begehrt und Unterstützung erhält, auch für seine vielen Prozesse, auch gegen die geplante Abschiebung, ohne dass Gerichte zu einem endgültigen Urteil kommen. Ein angeblicher Salafist und Gefährder und Hassprediger führt unsere Justiz im Nasenring durch die Manege Asyl und Abschiebung! Toll! Solche Gesetze und solche Verfahrensdurchführungen und durch diese Urteile zu erlangen, sind eine Schande! Eine Schande für die Politik, aber auch für die Justiz!

Da sich die Parteien ein ihrer Ausrichtung, wie etwas auszulegen ist streiten, auf Kosten der Allgemeinheit, bringen sie nichts zustande, was für die Allgemeinheit tragbar wäre. Nein, ein FDP-Minister zeigt nun mal einer abgewählten SPD/Grünen-Regierung, wie man so etwas durchführt. Trickreiches Abschieben von Sami A. Da wird dann die SPD-Richterin ins Feld geführt, welche der neuen Regierung auf die Finger klopfen soll!

Gerechtigkeit? Was ist das? Nur hohle Worte auf beiden Seiten ohne tatsächlichen Bezug zu Solcher! Das aber werden beide Seiten noch vehement bestreiten. Sie handeln immer nach Recht und Gesetz! Fragt sich nur, nach welchem Recht und wer macht dazu die Gesetze?

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

ich möchte mal so sagen. Die 10 Gebote aus der jüdisch-christlichen Überlieferung und Tradition übernommen (auch und gerade insbesondere von den sogenannten „christlichen Parteien“ vehement verteidigt) und Grundlage unserer weiteren Gesetze und Rechte würden, konsequent nach Ursache und Wirkung beurteilt und „ausgelegt“ vmtl. als Gesetz und Recht völlig ausreichen. Denn all die nachfolgend ausgeformten Gesetze und Rechte basieren ja primär immer noch auf diesen 10 Geboten und dem Grundsatz „Du sollst.... und Du sollst nicht“! Darin enthalten ist eben genau, was Ursache und Wirkung auslösen. Also was rechtens und was nicht rechtens ist. Selbst durch die sogenannte Aufklärung wurde dieser Fakt nicht abgelehnt. Sondern nur in der Auslegung weiter ausgeformt.
Unsere Gesetzbücher haben inzwischen einen viel größeren Umfang als die Bibel selbst. Das Recht und die Gerechtigkeit aber werden nach wie vor dadurch gebrochen, dass „man“ etwas tut, was „man“ eigentlich nicht dürfte und sollte.
Mehr Gesetzestext bedeutet daher allerdings und eben auch nicht, dass es dadurch zu mehr Recht und schon gar nicht Gerechtigkeit käme, kommt und kam.
Wer sich an die 10 Gebote nicht hält, halten kann und will, den hindern auch keine weiteren 1000de Gebote und Gesetze daran, dass zu tun, was „man“ eigentlich nicht tun sollte, darf.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kroiß

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Da denke ich mal, sie verkennen die Vorstellungen und den wachen Geist der Gattung Mensch. Wenn nur die 10 Gebote gelten würden, wären unsere Gefängnisse ziemlich leer. Denn auch in der Dehnung der 10 Gebote würde viele Menschen Spitzenleistungen erbringen. Eine andere Denkart wäre, wenn die Richter nur nach den 10 Geboten richten würden, müssten sie eine völlige Unabhängigkeit von Allem besitzen. Diese Unabhängigkeit würde sie zu den absoluten Herrschern auf Erden machen! Wollen wir das? Nein! Zumindest ich nicht!

Der Mensch ist äußerst Kreativ. Das äußert sich leider auch in Rechtsbrüchen. Da diese so verschieden sind, müssen sie auch verschieden beurteilt werden. Dafür werden immer feinere Vorschriften gebraucht, wie was zu behandeln und zu bewerten ist. Da kommen wir mit den 10 Geboten leider nicht aus.

Immer mehr Gesetze und Vorschriften führen doch zu mehr Rechtssicherheit. Heute sind die Möglichkeiten sich kriminelle Vorteile zu verschaffen, gegenüber früher enorm gestiegen. Die ganze technische Entwicklung bietet so viele davon für kreative Vorteilsnehmer.

Die Menschheit ist noch lange nicht reif genug, um sich alleine den 10 Geboten zu unterwerfen. Und die Richter sind auch noch lange nicht reif genug, um diese ihnen dann gegebene Machtfülle nicht für sich auszunutzen.

Sorry, tut mir leid, ihnen die 10 Gebote für heute madig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

Sie können mir „meine“ 10 Gebote gar nicht madig machen. Ich für meinen Teil begnüge mich mit einem einzigen Gebot und einer einzigen Regel. „Was Du nicht willst, das man Dir tu´, das füg´ auch keinem andern zu.“ Oder um es mit Kant zu sagen: „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“ Die konsequente Einhaltung und Erfüllung dieses einen Gesetzes würde jedes weitere Gesetz überflüssig machen.

Denn Gesetze (Regeln) werden ja gemacht um eingehalten und erfüllt zu werden. Zunächst völlig unabhängig ihrer Anzahl und Menge. So wie bestimmte „Formeln“ ja den Sinn und Zweck haben, zu einem bestimmten Ergebnis zu führen. Hält man sich aber nicht an die „Grundformel“, dann führen auch weiter ausführlichere Formeln nicht zu dem eigentlich gewünschten Ergebnis. Genauso verhält es sich m. E, mit Gesetzen und Regeln. Die Erfüllung der (ersten) Gesetze (Regeln) wäre zugleich das Ende der Gesetze und weitere damit überflüssig, weil der Sinn und Zweck derselben ja durch die Erfüllung des „Grundgesetzes“ erreicht und erfüllt wäre. Wenn wir also immer mehr Gesetze und Regeln benötigen, beweist dies letztlich nur, dass wir nicht in der Lage sind, die ersten, einfachsten Gesetze, das „Grundgesetz“ einzuhalten und zu erfüllen.
Die Erwartung, dass wenn man das „Grundgesetz“ nicht einhält und erfüllt, weitere Gesetze und Regeln dann dazu führen würden, dass das Gesetz und damit das Recht erfüllt würden ist ein fataler Irrtum. Mit den weiteren zusätzlichen Gesetzen und Regeln ergeben sich nur weitere Möglichkeiten diese nicht einzuhalten und zu erfüllen. Ständige Nivellierungen, Korrekturen, Anpassungen und Neufassungen führen daher, egal in welcher Quantität und Qualität nicht annähernd dazu, dass dem Recht und den Gesetzen Genüge getan wird.
Egal in welcher Anzahl ausgefeilt und differenziert Regeln und Gesetze erlassen werden. Wenn der eigentliche Sinn, nämlich den Kreislauf von Opfer – Täter, Schuld – Sühne zu durchbrechen mit einem einzigen Gesetz nicht erreicht wird, dann wird dieser auch durch eine höhere Anzahl von Regeln und Gesetzen nicht durchbrochen. Im Gegenteil. Die Gefängnisse weltweit waren noch nie so voll wie derzeit.

Mit freundlichem Gruß

Robert Kroiß

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Sie haben vollkommen recht damit, dass es reichen würde, wenn alle Menschen sich daranhalten würden, was Du nicht willst, dass man Dir tu', das füg' auch keinem anderen zu. Aber es ist nun mal leider so, dass sich die Wenigsten daranhalten. Und was machte man dann mit all denen, die sich nicht daranhalten? Die so Geschädigten müssten es einfach ertragen? Oder Richter befragen Täter, ob sie für sich das als angemessen sehen, was sie einem Anderen angetan haben? Was, wenn die Aussage ist, sie dies auch gegen sich so gelten lassen würden? Überprüfen kann man es Aktuell dann kaum. Also wäre derjenige, welcher dies nicht mit anderen machen würde, immer der Dumme, der Geschädigte. So aber heruntergebrochen geht Zusammenleben nicht.

Für solches Gedankengut ist die Menschheit nicht reif, im Gegenteil ist sie durch die globale Industrialisierung auf Grundlage der kapitalistischen Wirtschaftsordnung ins Gegenteil angekommen. Wer sich einen sicheren Lebens-Platz schaffen will, muss im Ausnutzen von Gelegenheiten, andere zu übervorteilen, schneller als die Konkurrenz sein und aufpassen, dass niemand es schafft, ihn selber einmal zu übervorteilen. Das ist so im großen "Haifischbecken", färbt aber leider immer mehr auch in kleinere Einheiten ab.

Allein aus diesen Gründen werden immer neue Gesetze und Erlasse nötig, weil immer mehr versuchen Lücken in diesen Vorgaben zu finden, um damit ihren eigenen Vorteil zu suchen und zu finden. Dabei sind denen die Nachteile, die ihre Geschädigten in Kauf zu nehmen haben nicht nur völlig egal, nein, sie verachten dabei noch die Geschädigten als dumm, gutgläubig und man müsse diese Opfer doch zum Opfer machen, weil sie dafür da wären. Wenn sie es nicht machten, machte es jemand anders und sie wären auch ein Opfer, weil sie zu spät kämen.

Gesetze werden gemacht, damit sie eingehalten werden. Wer sie nicht einhält, kommt bei Anzeige oder durch die Staatsanwaltschaft vor Gericht. Dort wird aber geprüft, ob der Vorwurf durch das Gesetz auch sanktioniert werden kann. Dabei ist dem Beschuldigten die Einrede gegeben und es muss ihm bewiesen werden, dass er sich dies oder jenes zu Schulden hat kommen lassen. Zeugen müssen bei Strafandrohung die Wahrheit bekunden. Beschuldigte dürfen es meist ungestraft mit der Wahrheit nicht so genau nehmen. Dabei helfen ihnen Anwälte, welche sich oftmals die vielen Gesetze zu nutzen machen, eines gegen das Andere auszuspielen.

Da kommt dann ihre berechtigte Kritik an der Vielfalt dieser Vorschriften zum Tragen. Eine Vereinfachung würde aber dieser Menschenart noch viel mehr Möglichkeiten geben, ungeschoren andere Menschen in allen möglichen Arten zu Übervorteilen. Das ist zugegeben heute ein Dilemma, wobei ich dafür plädiere, Gesetze und Verordnungen mit mehr Sorgfalt auszustatten, damit klar ist, was geht und was nicht.

Da aber zu viele Souffleure mit im Spiel sind, sehe ich leider dafür nur noch schwarz.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

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