http://www.politikparadox.blogspot.de/2014/01/anne-will-unschuldig-hinter-gittern.html
Sind Justizirrtümer
Ausnahmen? Nein, sind sie nicht und können sie auch gar nicht sein,
weil irren eben menschlich ist. So schlimm es auch in den einzelnen
Fällen bekannt gewordener Betroffener ist, wird die eigentliche
Frage nach der Ursache nicht gestellt. Dieses Thema ist so komplex,
dass man dazu nicht mit ein paar Zeilen Stellung nehmen kann.
Dazu müsste man das
„geltende Recht“ hinterfragen dürfen und können! Dies wird aber
dadurch behindert, dass sogenannte „Unabhängige“
weisungsgebunden – worin besteht dann die Unabhängigkeit?! - ihren
Auftrag – an die Weisungen gebunden – erfüllen (müssen)!
Damit ist Rechtsprechung
und Rechtsauslegung in der heutigen Zeit und bei aktuellen
Rechtsprechungen primär keine Frage der eigenen (unabhängigen)
Erkenntnis Beteiligter/Berufener im Bezug auf „das Recht an sich“.
Sondern nur die Fortschreibung, das Studieren, das Erlernen und
Anwendung bereits vorgegebener (weisungsgebundener) Fremderkenntnisse
und Fachliteratur (welche selbstredend auch Gesetze und deren
Auslegung beinhaltet)! Diese Gesetze wiederum werden von jenen
Menschen gemacht, welche auch die Weisungsbefugnis gegenüber jenen
haben, welche sie „berufen“?!
Dieser „Kreis“ der
Studierenden und künftig Recht Sprechenden ist aber bereits wieder
ein – auf Grund entsprechender Wertungen (damit auch
Rechtsanschauung und -auslegung, was bereits wieder „Auslegung“
im eigenen Sinne und eigener Erkenntnis bedeutet) in der Gesellschaft
- „auserlesener, unkontrollierbarer und unüberprüfbarer
Kreis/Zirkel“.
Das bedeutet primär, dass
angeblich nur bestimmte Menschen – mit einer der Gesellschaft und
deren Werten entsprechenden Schul- und Berufsbildung - eine
Anschauung, Erkenntnis, Verständnis und Bewusstsein „das Recht und
damit auch das Unrecht“ betreffend „erlangen“ könnten und
können?!
Recht, Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit damit gar nicht von „Jedermann“ bewusst
wahrgenommen werden kann?! Wenn Recht, Gerechtigkeit und
Ungerechtigkeit aber nicht „bewusst“ von Jedermann wahrgenommen
werden Kann, dann kann wohl auch Niemand – außer „jenen“,
welche darin „geschult und ausgebildet“ wurden - „bewusst“
gegen Recht verstoßen?!
Hier liegt bereits der
erste ganz offensichtliche Widerspruch aktueller Rechtsauslegung und
Rechtsprechung derjenigen, welche das Recht auslegen dann schon darin
begründet vor, dass dieser „Kreis/Zirkel“ seine Tätigkeit und
eigene Rechtfertigung darin sieht, zu vertreten und umzusetzen, dass
„vor dem Recht alle Menschen gleich seien“! Bewusstsein und
Unbewusst-sein sind aber 2 ganz verschiedene Ansatzpunkte, selbst in
der vorherrschenden Rechtsprechung!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht überhaupt gleich zu sein (können), Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?! Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?! Wie ist ein Bewusstsein oder auch Unbewusst-sein des selbigen festzustellen und zu kontrollieren?! Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht überhaupt gleich zu sein (können), Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?! Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?! Wie ist ein Bewusstsein oder auch Unbewusst-sein des selbigen festzustellen und zu kontrollieren?! Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!
So ist es einem - im
vorherrschendem Rechtsverständnis und Rechtsverfahren verstandenen -
„Laien“ in Fragen der Rechtsanschauung, Rechtsfragen,
Rechtsverständnis – schon vom System her, in Gesetz und §§
hinterlegt – allerdings gar nicht erlaubt und zugestanden, das
Recht und damit beschäftigte Menschen zu hinterfragen ( seine
Verteidigung ohne auserwählten „Rechtsbeistand“ und sich dabei
NUR auf „das Recht“ und seine Erkenntnisse, sein eigenes Wissen
berufend selbst wahr zu nehmen), ohne eben gleich als Querulant und
„geistig krank“ geltend zu hinterfragen! Es existiert also
bereist ein Urteil und eine Wertung, ehe „man“ sich überhaupt
mit der „Rechtssache“ beschäftigt/e!
Der eigentliche
Ausgangspunkt bei jeglicher Rechtsauslegung und Rechtsprechung ist
aber primär und immer eine Glaubensfrage! Auch und erst recht bei
„Urteilen“ von sogenannten „Gutachtern“!
Welchen/m Mensch/en und
dessen jeweiliger Erkenntnis in einer Sache glaubt man?!
Wer sich gegen die
Rechtsprechung, gegen „Gutachter“ - damit selbstredend auch gegen
die „Ehre, die Anerkennung“ derjenigen, welche dieses System
weisungsgebunden vertreten - wehrt, ist – was ja auch absolut kein
Widerspruch ist – ein „Querulant“! Er/Sie stellt sich ja nur
gegen ein „hierarchisches Wertesystem“ und ebenfalls
„hierarchisches Rechtssystem“ dieser Gesellschaft, welches
unüberprüft und unüberprüfbar als gegeben und „gerecht“
hingenommen wurde und wird.
Ein „Querulant“ macht
also letztlich nichts anderes, als jeder Richter/in! Er zweifelt an
dem, was sich ihm als „Sache“ so darstellt, wie es sich
darstellt. Sucht Klarheit, Erkenntnis und Wissen über „die/eine
Sache“! Sind Richter/innen demnach dann also per Aufgabe und Arbeit
„Querulanten“?!
Beurteilen dann
„Querulanten“ andere „Querulanten“?!
Wenn dann auch noch
angeordnet wird, dass ein „Gutachter“ einen anderen „Gutachter“
kritisch begutachten soll, dann stellt sich doch per se die Frage,
weshalb „glaubt/e“ ein Gericht dem ersten „Gutachten“,
welches in der Folge dann ange- und bezweifelt wird und ein „neues“
Gutachten notwendig macht?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!
„Gutachter/innen“ -
also wiederum Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung
- unterliegen keiner Kontrolle und leben häufig auch davon, dass sie
von Richter/innen für ein Gutachten berufen werden! Richter/innen –
ebenfalls „nur“ Menschen mit einer bestimmten Schul- und
Berufsbildung - berufen sich aber in sehr vielen „Rechtsfällen“
auf die „Wertungen“ von „unkontrollierten und
unkontrollierbaren“ Menschen?! Weshalb wohl?!
Um genau dem Bild des
„Pontius Pilatus“ zu entsprechen und sich die Hände in Unschuld
waschen und auf die „Beweise“ derer berufen zu können, welchen
sie zugestehen, dass diese eigentlich mehr wissen als sie selbst?!
Also eine zusätzliche Abhängigkeit!
Jetzt haben Richter/innen
aber die „letzte Entscheidung“ dahingehend, was mit einem
Menschen künftig passiert, wie dessen Zukunft aussieht! Aber selbst
diese letzte Entscheidung wird dann im „Namen des Volkes“
getroffen?! Genau wie es „Pontius Pilatus“ eben auch getan hat!
Menschen bestimmen also
über die Zukunft eines anderen Menschen! Und zwar auf Grund dessen,
was sie wem glauben! Haben sie Zweifel, bestellen und berufen sie
wieder andere Menschen dazu, dass diese dann wiederum einen Menschen
beurteilen und damit wesentlich über des Beurteilten Zukunft
bestimmen!
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also keine Frage von Erkenntnissen und Wissen, sondern eine Frage von „Glauben“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt und verkündet, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!
Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch öffentlich werdende Justizirrtümer immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann können öffentlich gewordene Justizirrtümer im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und Abhängigkeiten zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also keine Frage von Erkenntnissen und Wissen, sondern eine Frage von „Glauben“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt und verkündet, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!
Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch öffentlich werdende Justizirrtümer immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann können öffentlich gewordene Justizirrtümer im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und Abhängigkeiten zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.
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