Es wird immer grotesker in diesem
Land
Die Rechtsanwältin Beate Bahner wurde am
Ostersonntag 19.30 Uhr
festgenommen, polizeilich schwer misshandelt und im
Hochsicherheitsgefängnis, Ableger Psychiatrie Heidelberg für 24 Stunden
festgehalten. Jetzt bis auf weiteres gefangen genommen in der
geschlossenen neuen „Isolierstation“ der Psychiatrie Heidelberg nach
ihrer Bereitschaft, dort mundschutz zu tragen. Diese Station ist
eigentlich für Depressionspatienten und ist völlig leer. Ein
richterlicher Beschluss oder ein Staatsanwaltschaftliches
Ermittlungsverfahren liegt nicht vor.
https://waltersiegrist.ch/AUD-20200413-WA0016.mp3"
zum Anhören bitte klicken
Bitte diese Links verbreiten:
waltersiegrist.ch
https://waltersiegrist.ch/AUD-20200413-WA0016.mp3
https://soundcloud.com/user-948040119/ra-beate-bahner-verhaftet
9 Kommentare:
Ja, Gerd, der unten stehende Link ist schon nicht mehr erreichbar - die polizeistaatliche Zensur ist in vollem Gang und Bahner sitzt nach deutlich mehr als 24 Stunden offensichtlich noch immer rechtswidrig in der Psychiatrei.
Meine Cousine aus dem Stuttgarter Raum hat gestern eine Seite mit Bildern und Beiträgen zu einem rechtswidrigen Polizeieinsatz im Stuttgarter Raum verfolgt, der sie regelrecht geschockt hat, wer für den rechtswidrigen Einsatz verantwortlich war, ihn angeordnet hat wurde auf mehrfache Nachfrage verschwiegen und heute war, ja was wohl, die Seite nicht mehr erreichbar.
Marie
Ist bei Ken FM noch zu hören https://kenfm.de/corona-krise-anwaeltin-beate-bahner-in-psychiatrie-gesteckt/
auch noch bei
You Tube https://www.youtube.com/watch?time_continue=11&v=p_OjhG5hFhc&feature=emb_logo
Da interessant die Kommentare 491 zu lesen und beachtlich auch die Aufrufe der Seite über 53 Tausend seit gestern.
Proteste gibt es auch noch woanders https://www.rationalgalerie.de/
Virulente Meinungsfreiheit
Kommentar Hannover
1. 13. Apr 2020 | 17:35:06
2. #27123
Ich denke, ab dieser Woche werden unsere Politiker der Leopoldina folgen.
Die Bundeskanzlerin hatte im Vorfeld der Veröffentlichung erklärt, ein wichtiger Anhaltspunkt werde ein Gutachten der Akademie der Wissenschaften Leopoldina sein. Ungeklärt bleibt, warum der Auftrag an Leopoldina so spät erfolgte und wo eigentlich die bisherigen „Experten“ – von Drosten bis RKI – geblieben sind. Auch einschlägige Medien tun so, als hätte es diese gar nicht gegeben. Typisch dafür ZDF Heute am 13. April um 19:00 Uhr.
Albrecht Müller schreibt von Auftragsarbeit, kann man so sehen.
https://www.nachdenkseiten.de/?p=60193
Und was passiert dann? Der Michel versinkt erst ein mal wieder in den Tiefschlaf, da interessiert doch keine B. Bahner mehr.
Ralf
Die Rechtslage, als in DL noch die Verfassung gegolten hat und der Polizeistaat noch nicht eingeführt war: Eine zwangsweise Unterbringung auf Antrag beispielsweise der Polizei darf nur bei UNMITTELBARER "Gefahr im Verzug" vorgenommen werden. Wenn also der Eingewiesene zum Zeitpunkt seiner Festnahme eine ERHEBLICHE und UNMITTELBARE Gefahr für sich oder sein Umfeld darstellt. Für diesen Fall ist ein psychiatrisches Sachverständigengutachten ZWINGEND vorgeschrieben. Außerdem hat der zwangsweise Untergebrachte sofortigen Anspruch auf einen Rechtsbeistand seiner Wahl. Desweiteren muss in einem SOFORTIGEN Eilverfahren ein Richter unverzüglich mit einer einstweiligen Anordnung die Zwangsunterbringung (vorläufig) genehmigen.
Zu diesem Zweck halten die zuständigen Gerichte auch an Wochenenden/Feiertagen einen erreichbaren Richter vor. Dass jemand einen "verwirrten Eindruck" angeblich macht, rechtfertigt eine Zwangseinweisung auf gar keinen Fall.
Sämtliche Voraussetzungen lagen bei Bahner nicht vor:
Es bestand zum Zeitpunkt ihrer Festnahme keine erhebliche und unmittelbare Gefahr; Gefahr war nicht unmittelbar im Verzug.
Ein Rechtsbeistand wurde ihr rechtswidrig verweigert
Es lag kein psychiatrisches Sachverständigen-Gutachten vor
Es lag auch nach 24 Stunden keine vorläufige Genehmigung durch einen Richter vor
Mittlerweile hat ein Rechtsanwalt die Rechtsanwaltskammer aufgefordert, öffentlich Stellung zu diesen ungeheuerlichen Vorgängen zu beziehen.
https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/04/14/brief-an-die-bundesrechtsanwaltskammer-in-causa-bahmer/
Ich gehe davon aus, dass hier bereits ein Rechtsanwalt eingeschaltet worden sein dürfte und dieser rechtswidrige Spuk in Kürze sein vorläufiges Ende finden wird. Und wie ich Bahner einschätze, wird sie die Rechtsbrecher der Polizei und der Psychiatrie auch zur Verantwortung ziehen und nicht einfach davonkommen lassen. Diese rechtswidrige Sauerei wird ein gerichtliches Nachspiel haben, da bin ich mir sicher. Aber leider wird das dauern. Die möglicherweise letzte Instanz ist der EuGH. Ich bin inzwischen so geschockt, dass ich bei deutschen Gerichten im Polizeistaat BRD keine Sauerei mehr vollständig ausschließe.
Marie
Betreffend die Vorgänge um Frau Beate Bahner stelle ich hier die Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim und der Staatsanwaltschaft Heidelberg ein:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571083
Es wird hier abgestritten, dass Bahner im Rahmen des Ermittlungsverfahren zwangsweise untergebracht wurde.
Daraufhin habe ich an mannheim.pp.stab.oe@polizei.bwl.de eine Anfrage mit folgendem Text verschickt:
Ihre Pressemitteilung Nr. 2 betreffend Einweisung der Rechtsanwältin Beate Bahner in die Psychiatrie
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Schätzle,
Die gemeinsame Pressemitteilung (Staatsanwaltschaft Heidelberg und Polizeipräsidium Mannheim) habe ich mit Erstaunen zur Kenntnis genommen.
Wollen Sie damit sagen, die in der Öffentlichkeit „kursierenden“ Berichte, nach denen Frau Beate Bahner von der Polizei festgenommen und in die Psychiatrie zwangsweise verbracht wurde, seien nicht zutreffend? Befindet sich Frau Bahner gar nicht zwangsweise in der Psychiatrie?
Für den Fall, dass Frau Bahner zwangsweise gegen ihren Willen in die Psychiatrie verbracht wurde und dieser m. E. ungeheuerliche Vorgang nicht von der Staatsanwaltschaft Heidelberg und/oder dem Polizeipräsidium Mannheim veranlasst wurde, möchte ich als Staatsbürgerin dieses Landes wissen:
Wer hat die Unterbringung von Frau Beate Bahner in der Psychiatrie aus welchem Grund angeordnet? Wer ist für die zwangsweise Unterbringung von Frau Beate Bahner in der Psychiatrie verantwortlich?
Ich protestiere als Staatsbürgerin der BRD gegen die Kriminalisierung von und die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens gegen Frau Beate Bahner. Frau Beate Bahner hat zu einer bundesweiten Demonstration eingeladen und explizit darauf hingewiesen, diese Demonstration gemäß § 14 Abs. 1 Versammlungsgesetz zuvor bei den zuständigen Behörden ordnungsgemäß anzuzeigen.
Was ist an einer Demonstration, die nach der Verfassung eines der elementarsten Grundrechte aller Bürger darstellt, nach Anmeldung bei den zuständigen Behörden strafbar? Ist das Demonstrationsrecht und die Anmeldung beabsichtigter Demonstrationen in der BRD abgeschafft worden und falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Die Anmeldung von Demonstrationen ist nach meiner Kenntnis nur in Polizeistaaten verboten.
Ich bin als Staatsbürgerin der BRD zutiefst entsetzt über diese m. E. ungeheuerlichen Vorgänge, die nur in Polizeistaaten üblich sind, aber nicht in einer Demokratie mit einer demokratischen, rechtsstaatlichen Verfassung.
Mit freundlichen Grüße
Namen, Anschrift
M. E. wäre es hilfreich, wenn möglichst viele Bürger entsprechende Anfragen/Protest den zuständigen Behörden übermitteln, damit die realisieren, dass viele Bürger dieses Landes gegen die Einführung von Polizeistaatsmethoden protestieren und Aufklärung über die Verantwortlichen fordern. Wenn die damit durchkommen, ist es zu spät. Aktiv werden ist m. E. das Gebot der Stunde
Sorra, hatte vergessen zu unterzeichnen, der Beitrag über diePressemitteilung ist von mir, Marie
@ Marie
Zitat aus dem Link:
"In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik. Hierzu stellen die Staatsanwaltschaft Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim fest, dass im Rahmen des gegen die Beschuldigte geführten strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens weder die Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik noch eine sonstige strafprozessuale Zwangsmaßnahme veranlasst wurden."
Zitat Ende.
Ich lese aus dieser Pressemitteilung nur heraus, dass im "Rahmen des Ermittlungsverfahrens" keine Einweisung in die Psychiatrie erfolgte. Die Betonung liegt hierbei auf "im Rahmen des Ermittlungsverfahrens". Aus anderen nicht näher benannten Gründen wird dies in der Pressemitteilung zumindest nicht ausgeschlossen. Das wird bestimmt noch spannend.
Peter Fischer
Ich habe bei Ken FM unter https://kenfm.de/beate-bahner-keine-unterbringung-oder-sonstige-strafprozessuale-zwangsmassnahme-veranlasst/
die Pressemitteilungen gelesen.
Ich versuche mir eine Meinung zu bilden. Dazu folgende Überlegung.
Mir kann kein Polizeibeamter weismachen, dass sie nach der Feststellung der Personalien nicht wussten, wer B. Bahner ist. Wenn, man also als Bürger äußert, dass man sich verfolgt führt, reicht das aus , aus lauter Vorsorge durch die Polizei medizinische Hilfe anzufordern und vor allem im Hintergrund der Coronahysterie in eine Klinik verbracht zu werden.
„Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.“
Seltsam diese Erklärung.
Wie soll Frau Bahner beweisen, dass es nicht so war? Gibt es neutrale Zeugen?
Ob Frau Bahner verwirrt ist, stellt sich ja heute heraus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft eine Verwirrte befragt. Sollte sie das auch so sehen, wird es interessant, denn dann müssten ja Kollegen/ innen sie rechtlich vertreten.
Siehe dazu https://www.nachrichtenspiegel.de/2020/04/14/brief-an-die-bundesrechtsanwaltskammer-in-causa-bahmer/
sollte man unbedingt lesen. War ein guter Linkhinweis von Marie.
Dazu auf ihrer Homepage:
Beate Bahner wurde am Dienstagabend, 14. April 2020 aus dem Hochsicherheitsgefängnis Heidelberg, Geschäftsstelle Psychiatrie Heidelberg, Voßstraße 4, geleitet von der ärztlichen Direktorin Prof. Dr. Sabine Herpetz, entlassen.
Es ist ihr damit möglich, die heutige Anhörung am Mittwoch, 15. April 2020, 13 Uhr in Heidelberg, Polizeipräsidium Römerstr. 2-4 wahrzunehmen.
Die Staatsanwaltschaft Heidelberg ermittelt gegen Beate Bahner wegen des Vorwurfs der „öffentlichen Aufforderung zu Straftaten“ nach § 111 StGB.
Beate Bahner wird sich zur Sache äußern.
Anwaltliche Vertretung: Beate Bahner benötigt keine anwaltliche Vertretung, nachdem nahezu die gesamte Anwaltschaft und nahezu die gesamte Justiz seit zwei Wochen in ganzer Hinsicht versagt und damit zur Abschaffung des Rechtsstaats und zur blitzschnellen Etablierung des monströsesten und ungeheuerlichsten Unrechtsregimes beigetragen haben, das die Welt je gesehen hat.
http://www.beatebahner.de/
Werden eigentlich Verwirrte immer in ein Hochsicherheitsgefängnis verbracht?
Kann eine ärztliche Direktorin einfach so eine Verwirrte entlassen? Für mich spricht das nicht für die Polizeibeamten aus Mannheim.
@ Peter Fischer, genau so ist es natürlich auch gemeint - aber aufgrund der Formulierung: "In der Öffentlichkeit, namentlich im Internet, kursieren derzeit Berichte über eine zwangsweise Unterbringung der Beschuldigten in einer psychiatrischen Klinik." wird zumindest der irreführende Eindruck erweckt, die "kursierenden" Berichte über eine zwangsweise Unterbringung seien nicht richtig. Ich weise auf folgende weitere Presseerklärung hin:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/4571057
Hier steht geschrieben: "Am Sonntagabend, kurz vor 20 Uhr, informierte ein Zeuge das Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim per Notruf darüber, dass in der Thibautstraße/Bergheimer Straße eine Frau stehe, die angegeben habe, sie werde verfolgt.
Eine Streife traf die Frau an und stellte die Personalien fest. Im Rahmen des weiteren Gesprächsverlaufs und aufgrund ihrer Verhaltensweise hielten es die Beamten für erforderlich, medizinische Hilfe einzuholen. Hierzu wurde die Frau festgehalten und sollte in eine Klinik gebracht werden. Daraufhin setzte sie sich zur Wehr und trat mehrfach gegen einen Beamten. Diesbezüglich wurden die Ermittlungen gegen die Verdächtige wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte aufgenommen.
Anschließend wurde die Frau zur Universitätsklinik Heidelberg gebracht und dort stationär aufgenommen."
Denn Sachverhalt, dass Bahner gegen ihren Willen "festgehalten" wurde, sich dagegen (völlig zu Recht!)gewehrt hat und trotz ihrer Ablehnung einer "Medizinischen Hilfe" von der Polizei rechtswidrig in die Psychiatrie überstellt wurde (was nur zulässig gewesen wäre, wenn sie bei dem Eintreffen der Polizei eine unmittelbare erhebliche Gefahr für ihr Umfeld dargestellt hätte, also beispielsweise mit dem Messer/Waffen auf Passanten losgegangen oder sie verprpügelt usw. hätte,) will ich jetzt eben wissen, aufgrund welcher anderen Sachverhalte die Rechtsanwältin Bahner festgenommen und in die Psychiatrie zwangsweise verbracht wurde. Das Ermittlungsverfahren soll ja der Grund angeblich nicht gewesen sein - da sollen die Herrschaften nun eben den Grund nennen. Die Wahrheit ist: Es gibt keine Rechtsgrundlage für die Zwangseverbringung in die Psychiatrie, das ist so sicher, wie das Amen in der Kirche.
Ob jemand "medizinische Hilfe" in Anspruch nehmen will, der keine unmittelbare erhebliche Gefahr für sein Umfeld darstellt, entscheidet in einem Rechtsstaat der Betroffene und nicht die Polizei und auch kein Arzt/keine Ärztin in der Psychiatrie, der/die sich den Beamten als Komplize für die rechtswidrige Freiheitsberaubung/psychiatriesche Zwangsbehandlung (medizinische Hilfe, unglaublich) zur Verfügung stellt.
Ich finde, die Bürger dieses Landes, die keinen Polizeistaat in einer Gesundheitsdiktatur haben wollen, sollten m. E. tätig werden - je mehr Anfragen und Proteste dort eingehen, umso mehr wäöchst der Druck.
Gruß
Marie
Hallo, Herr Nietzschmann,
eine ärztliche Direktorin darf eine "Verwirrte", die sich nicht medizinisch behandeln lassen will, gar nicht aufnehmen. Die zwangsweise Verbringung von "Verwirrten" in die Psychiatrie ist VERBOTEN. Die Polizei darf eine "Verwirrte", die sich nicht behandeln lassen will, nicht festhalten und in die Psychiatrie verbringen. Das dürfte sie nur, wenn die "Verwirrte" aktuell eine schwere UNMITTELBARE Gefahr für ihre Umgebung oder sich selbst darstellt. Da kenne ich mich wirklich sehr gut aus - ich hatte einen solchen Fall in der Familie, und da ging es nicht um "Verwirrung", sondern um Messerangriffe, schwere Körperverletzungen, Zusammenschlagen von Dritten, Morddrohungen, Besitz von Waffen, unzählige kriminelle Übergriffe. Von Gutachtern wurde bei mehreren Strafverfahren "Schuldunfähigkeit" attestiert. Somit ein Fall nicht für das Gefängnis, sondern die Unterbringung in der Psychiatrie. Bevor aber deutsche Richter solche Leute unterbringen lassen, müssen die i. d. R. einen Tötungsversuch oder eine Tötung begehen - sonst machen die i. d. R. nichts. Trotzdem gab es für die Polizei, die unzählige Male zu den Tatorten gerufen wurde, keine Handhabe, diese Person, die über mindestens 15 Jahre ihr gesamtes Umfeld, Nachbarn, Personal in Rehakliniken usw. terrorisierte, um an Geld für Drogen zu gelangen, einweisen zu lassen. Ich habe mich da seinerzeit sehr umfassend rechtskundig gemacht. Egal, wie die Polizei und die Direktorin das nun drehen und wenden, sie haben sich auf jeden Fall des widerrechtlichen Freiheitsentzugs schuldig gemacht. Jedenfalls dann, wenn Bahner sich nicht freiwillig dorthin verbringen ließ und das das nicht der Fall war, ist durch die erste Pressemitteilung nachgewiesen. Dass Bahner nicht mehr in der Lage war, sich selbst zu versorgen, können die Herrschaften jedenfalls nicht behaupten und an den Verlautbarungen in Ihrer Presseerklärung kann die Polizei jetzt nichts mehr drehen und womöglich behaupten, als sie am Schauplatz des Geschehens angekommen sei, habe Bahner Umstehende mit Waffen angegriffen, bedroht oder anderweitig in gefährlicher Weise attackiert. Aus diesem Grund äußert sich die Polizei ja auch nicht zu den Gründen, sondern teilt die Gründe mit, die nicht maßgeblich gewesen sein sollen. Dass die Mietmäuler der Regierung, die das natürlich auch wissen, zumindest in Erfahrung bringen können, nicht nachhaken und stattdessen versuchen, Bahner als "hysterisch" darzustellen, spricht Bände. Das wird für die Verantwortlichen noch unangenehm werden - ich glaube nicht, dass Bahner das auf sich beruhen lassen wird. Aber es wird, wie alles vor deutschen Gerichten, dauern.
Gruß
Marie
Kommentar veröffentlichen