Samstag, 22. September 2018

Die Causa Maaßen

Die „Sauerei“ in der Causa Maaßen hat wohl ein Nachspiel?!

Was ich in der Causa Maaßen und in anderen derartigen Auseinandersetzungen fatal finde ist, dass man sich dazu verleiten lässt, Dinge in einer Sache mit anzuführen, zu vermischen, die wie im Falle der Causa Maaßen (nämlich einem angeblich schuldhaften Dienstvergehens) an sich nichts miteinander zu tun haben.
Dies führt dann dazu und wird zumeist zu einem „Gegenargument“ derer, denen man Verfehlungen nachweist, bzw. die sich nachweislich als solche herausstellen. Man wird dann eben ganz schnell als Neider oder als Nazi bezeichnet.

Was hat die Causa Maaßen mit den Migranten (oder mit links – rechts) zu tun? Oder all die Probleme, die sich unter einer Merkel seit vielen Jahren, Jahrzehnten abzeichneten? Die „Migranten“ sind doch nur ein weiteres und hinzu gekommenes Problem zu den bereits längst vorhandenen Problemen.
Ich bin der Meinung, man sollte, bzw. muss Fehlentscheidungen (Lügen, Betrug und Ungerechtigkeiten) als solche in der jeweiligen Sache benennen und nicht miteinander vermischen.

In der Causa Maaßen stellt sich die Sachlage doch folgendermaßen dar:
Da hat ein Beamter seine Arbeit – evtl. sogar bewusst - nicht richtig, dem Amt entsprechend ausgeführt. Es liegt also ein schuldhaftes Fehlverhalten eines Beamten vor. Darüber waren sich die Entscheidungsträger (die Chefs, der Arbeitgeber) einig geworden.

Wenn also ein Beamter (einfach nach dem „Beamtenprinzip – und -status“) eine Beurteilung bzgl. seiner Arbeit erfährt, dann kann er bei guter, sehr guter Leistung befördert werden. Hat er aber die ihm obliegende Dienstpflicht schuldhaft verletzt, kann er zwar nicht entlassen, aber durch ein entsprechendes Disziplinarverfahren, welches der Dienstherr einzuleiten hat bestraft werden.

[[ Je nach Schwere des Dienstvergehens können vom Dienstherrn nach pflichtgemäßem Ermessen folgende Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden: Verweis, Geldbuße, Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Auch ohne Disziplinarverfahren können die Beamtenrechte bei schweren Straftaten verloren gehen. Das ist etwa bei rechtskräftiger Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlichen Tat der Fall (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG).

Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird allerdings nur dann verhängt, wenn die Beamtin oder der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Das Disziplinarverfahren findet dabei neben einem ggf. durchzuführenden Strafverfahren statt.

Gegen Ruhestandsbeamte ist nur eine Kürzung oder eine Aberkennung des Ruhegehalts möglich.

Die Disziplinarmaßnahme des Verweises, der Geldbuße, der Kürzung der Dienstbezüge und der Kürzung des Ruhegehalts können die Dienstvorgesetzten selbst durch eine so genannte Disziplinarverfügung aussprechen. Sie ist ein Verwaltungsakt, der mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des Widerspruchs, der Anfechtungsklage und – unter bestimmten Voraussetzungen – der Berufung und der Revision angefochten werden kann. Um eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts aussprechen zu können, muss der Dienstherr vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine so genannte Disziplinarklage erheben. Über die gebotene Maßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.

Bei einem Strafausspruch wegen einer vorsätzlichen Tat von einem Jahr Freiheitsstrafe und mehr ist der Beamte kraft Gesetzes ohne weiteres Verfahren aus dem Beamtenverhältnis entlassen (§ 41 des Bundesbeamtengesetzes). ]]


Was in der Causa Maaßen bekannt wurde ist, dass er von seiner bisherigen Aufgabe aufgrund eines schuldhaften Fehlverhaltens entbunden werden soll! Wie es zu diesem Sachverhalt kam, wissen nur die Beteiligten. Der Öffentlichkeit, dem Volk wird verschwiegen, bzw. nicht erklärt und bewiesen, wer in dieser Sache was „falsch oder richtig“ dargestellt und gemacht hat.

Anstatt nun ein Disziplinarverfahren wegen seines „angeblich schuldhaften“ Fehlverhaltens – wie dies zumindest von Merkel und Nahles erklärt wurde - einzuleiten, hat sich sein Dienstherr mit Zustimmung der die Richtlinien der Politik bestimmenden Kanzlerin und Nahles zu einer Beförderung als disziplinäre Maßnahme entschlossen!

Dies ist und war bisher der eigentliche Skandal, den die beteiligten Entscheidungsträger völlig unterschätzt hatten.

Nun, aufgrund der Reaktionen auf diese „Disziplinarmaßnahme“ versuchen dieselben Akteure eine Rolle rückwärts.
Die dadurch evtl. fallende „neue, andere“ Entscheidung bleibt abzuwarten. Sollte sie dazu führen, dass Maaßen mit seinen vollen Pensionsansprüchen vorzeitig in den Ruhestand gehen dürfte, wäre dies nur eine Fortsetzung der „Sauerei“! Denn die Beurteilung und die Folgeentscheidungen in der Causa Maaßen haben ihren Ursprung ja in einem „angeblichen schuldhaften Fehlverhalten“ Maaßens und müsste von daher mit einem einzuleitendem Disziplinarverfahren weiter verfolgt werden. Wie es bei jedem anderen „einfachen“ Beamten ja genauso gehandhabt wird.

Darauf sollten „wir, das Volk“ unser Augenmerk richten. Denn erst wenn gegen Maaßen AUFGRUND seines schuldhaften Fehlverhaltens, was man ihm ja (angeblich be- und nachgewiesen) vorwirft ein Disziplinarverfahren angestrebt würde, könnte sein, dass sich noch ganz andere Erkenntnisse, auch für die Öffentlichkeit und das Volk ergäben.

Soweit meine Sicht zur Causa Maaßen und der Rolle rückwärts. So auch andere Probleme (Bankenkrise, Dieselgate, falsche Statistiken etc.) in der SACHE argumentierend und nicht mit anderen Dingen vermischend bringt die Herrschenden in Erklärungsnot. Ohne dass sie dann darauf verweisen könnten, es handle sich bei den Argumenten um neidische, nationalistische oder sonst wie geartete (linke- rechte) Meinungen.

Es zeigt sich doch ganz deutlich, dass die AfD nicht das geringste tun oder gar erklären muss, um noch stärker zu werden. Sie müssen die GroKo nur weiter ihre „Arbeit“ machen lassen! Sie ist so auch nicht aufzuhalten, denn sie müssen nur die Stimmen der Ge- und Enttäuschten einsammeln. Die Schwäche, die Verlogenheit und das Gemauschel der Regierenden wird so zur Stärke einer Partei, die selber gar nichts leistet und leisten muss! Das Versagen der Regierenden ist die Ursache dafür, dass es eine immer stärkere werdende AfD, eine Spaltung der Gesellschaft, Demokratieverlust und Politikerverdruss (nicht zu verwechseln mit Politikverdruss) überhaupt gibt! Erst das Interesse und der Unmut an der Politik der GroKo führte ja auch bei den Entscheidungsträgern zu der Erkenntnis, dass sie sich geirrt haben!

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Ob Herr Maaßen sich eines schuldhaften Fehlverhaltens schuldig machte, liegt wohl mehr im Auge des Betrachters. Manche sagen so, manche anders. Herr Seehofer als sein Dienstvorgesetzter hat ihn nicht eines Fehlverhaltens wegen entlassen, sondern auf Wunsch seiner beiden Koalitionspartner. Dass ihm das Verhalten des Herrn Maaßen in dieser Angelegenheit eher gefallen hat, zeigt doch auch seine Wertschätzung, dass er ihn gleich zwei Stufen höher auf einen wichtigeren Posten weglobte. Für mich hat Herr Maaßen zumindest im Sinne von Herrn Seehofer gehandelt, wenn nicht gar mit ihm in Absprache.

Wie weit nun die Treue von Herrn Seehofer ihm gegenüber geht, wird sich wohl im erneuten Disput mit seinen beiden Koalitionspartnern zeigen. Bekommt er einen etwas niederen Posten oder wird er in Pension geschickt. Da ist dann mein Augenmerk darauf gerichtet, mit welcher Stufe seine Pension berechnet wird. Die als Abteilungsleiter des Bundesverfassungsamtes oder die als Staatssekretär? Was kann Herr Seehofer für ihn herausholen oder zerbricht gar die Koalition daran?

Was hat die Causa Maaßen mit den Migranten zu tun, fragen sie? Meiner Meinung nach Alles. Die Tötung eines Deutschen in Chemnitz war der Ausgangspunkt und die daran anschließende Diskussion, welche von den Medien in die Richtung gelenkt wurde, dass linke und rechte sich befehden. Dass die Bevölkerung, besonders im Osten, gegen die ihnen durch Frau Merkel aufgedrückte Migration in großem Maße sind, sollte nicht Thematisiert werden. In diese Kerbe hat nun Herr Maaßen seine Beiträge gesetzt. Alles Folgende rührt doch daher.

Die Causa Maaßen und ihre Ausweitungen werden lang und breit öffentlich in den Medien diskutiert und sind wohl dazu gemacht, von vielen anderen notwendigen Diskussionen in unserem Land abzulenken.

Wenn die SPD sich in der Koalition dafür stark macht, dass Herr Maaßen wegen in ihren Augen ungebührlicher politischer Aussagen und Gespräche, seinen Posten räumen muss, dann kann Frau Nahles nicht hingehen und zustimmen, dass im Sinne von Herr Seehofer dieser als Belohnung Herrn Maaßen zwei Gehaltsstufen höher ansiedelt. Frau Nahles hat dies wohl nicht erkannt, da muss erst ihre Basis kommen und sie zurechtweisen. Ich bin gespannt zu welchem Kompromiss sie sich nun hinreißen lässt. Unter souveräner Parteiführung verstehe ich was anderes. Aber so hilft sie mit, die SPD weiter ins Abseits zu führen.

Dafür bedankt sich natürlich die AFD. Ob Herr Seehofer mit seiner Taktik etwas für seine Partei für die nächste Landtagswahl in Bayern erreichte, möchte ich auch bezweifeln. Aber vielleicht ist dies gar nicht gewollt, weil er seinem ungeliebten Nachfolger so Steine in den Weg legen kann. Seehofer ist lange Nachtragend, meiner Meinung nach.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

die Meinungen bzgl. Chemnitz mit dem Auslöser und all seinen Folgen haben ja nach wie vor Bestand. Der einzige erkennbare und offensichtliche Fakt mit einer aktuellen Auswirkung ist jedoch die Causa Maaßen. Deshalb sehe ich genau diesen Vorgang als seperat zu behandeln an.
Denn in diesem Falle erfolgte ja eine wirksame, auch politische und arbeitsrechtliche Reaktion, die auch öffentlich gemacht wurde. Und weil diese Reaktion aufgrund eines "angeblichen schuldhaften Fehlverhaltens" von Maaßen so ausfiel, wie sie ausfiel kam es zu massenhafter Empörung. Da wir uns über die tatsächlichen Hintergründe nur eine "Meinung" bilden können, wäre eben genau der ansonsten übliche Vorgang, nämlich ein Disziplinarverfahren wegen "schuldhaftem Fehlverhalten, Verstoß gegen die Dienstvorschriften" durch den Dienstherren einzuleiten notwendig. Denn die Forderungen einer Nahles und Merkel gründen sich ja genau auf diesen Sachverhalt. Und dies eben völlig unabhängig der "Migranten". Durch ein solches Disziplinarverfahren, gegen welches ein Maaßen ja vorgehen könnte, würde sich vmtl. auch erst zeigen, um was genau es bei der ganzen "Sauerei" geht. Die Vorgänge in Chemnitz bleiben so zumindest, wie "man" es bisher zu regeln versuchte davon völlig unberührt und unaufgeklärt. Deshalb trenne ich derartig Vorgänge immer sehr gerne von unterschiedlichen Meinungen. In einem Disziplinarverfahren geht es dann nämlich nicht mehr um Meinungen, sondern um die Fakten, ob man Maaßen zurecht ein schuldhaftes Dienstvergehen anlasten kann oder eben nicht.
So wird nämlich genau mit jedem "gewöhnlichen Beamten" verfahren, wenn ihm ein Dienstvergehen vorgeworfen wird. Genau dies gilt es dann zu klären und nicht ob die "Migranten" die Ursache für sein "Fehlverhalten" sind.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kroiß

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Ein Disziplinarverfahren gegen Herrn Maaßen wird nicht eingeleitet, glaube ich. Denn Herr Seehofer als Dienstherr hat nicht erkennen lassen, dass er die Äußerungen des Herrn Maaßen
als falsch ansieht, schon gar nicht als schuldhaftes Verhalten. Auf seine Ansicht wird es aber ankommen. Sollte er für den Fortbestand der Koalition Herrn Maaßen in den einstweiligen Ruhestand schicken, werden die Politiker trotzdem eine Auseinandersetzung über die tatsächlichen Gründe verhindern.

Das was sie meinen, dass dann die wirklichen Hintergründe und Seilschaften und Verstrickungen zu Tage treten, werden sicherlich alle Parteien, vlt. außer der AFD, unbedingt vermeiden wollen. Wo kämen wir denn da hin, wenn die Bürger mal etwas aus dem "Nähkästchen" erfahren würden.

Der Staatsekretär, welcher seinen Posten für Herrn Maaßen räumen musste, wurde auch in den einstweiligen Ruhestand geschickt ohne ein Disziplinarverfahren durchlaufen zu müssen. Wird er nun wieder aktiviert und erhält er seinen Posten zurück? Setzt sich Frau Nahles entsprechend für ihn ein? Oder reicht ihr Mitgefühl nicht so weit? Oder ihre Macht?

Herr Maaßen ist kein in vielerlei Hinsicht "gewöhnlicher Beamter", darum wird es auch kein Disziplinarverfahren geben.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Robert Kroiß hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Neumann,

genau hier:
„Herr Maaßen ist kein in vielerlei Hinsicht "gewöhnlicher Beamter", darum wird es auch kein Disziplinarverfahren geben.“
sind wir bei dem entscheidenden Punkt, der aktuellen Sache an sich. Herr Maaßen ist genauso Mensch wie jeder andere, nur mit einer anderen Berufslaufbahn!

Damit bin ich dann auch bei der aktuell, neuesten Forderung von Nahles:
"Erstens muss es eine Lösung geben, die nicht das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen verletzt. Zweitens muss Vertrauen wiederhergestellt werden."

Wenn der Mensch und Beamte Maaßen vor dem Recht anders behandelt werden soll, wie jeder andere Mensch und Beamte, dann ist genau dies der Grund dafür, weshalb es in der Bevölkerung solch einen „Aufschrei“ über die bisher getroffene Entscheidung gab. Die offensichtlich Ungerechtigkeit und Rechtsauslegung der Herrschenden.
Genau von daher kommt auch die Unterteilung in „die da oben und die da unten“! Und auch dies hat nicht das geringste mit „Migration“ zu tun.
Diese Einteilung in „die da oben und die da unten“ kommt genau von solchen Meinungen, dass die da oben keine gewöhnlichen Menschen sind.
Die „da oben“ verhalten sich eben auch genau so, indem sie für sich eine andere Rechtsauslegung anwenden, als wie für jeden anderen Menschen, also ihresgleichen.
Von daher kommt es auch, dass „die da oben“ so überheblich von oben herab, auf die „da unten“ schauen und sie auch genau so behandeln.
Menschen „wie du und ich“ glauben aufgrund ihrer Position tatsächlich, dass sie „Eliten“, also was besseres, als die „unter ihnen“ und ihre Richtlinien befolgenden Menschen sind!
Dies wird mit der Causa Maaßen erneut sehr deutlich und öffentlich. Und genau dies muss man als Argumentation anführen.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Kroiß

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Herr Maaßen ist kein gewöhnlicher Beamter. Herr Maaßen war in seiner Funktion als Amtsleiter Präsident des Bundesamtes für Verfassung (BfV) tätig. Als dem Innenministerium nachgeordnete Behörde wird über diese die Bundesregierung über die aktuelle Sicherheitslage informiert.

Wenn Herrn Maaßen keine kriminellen Delikte vorgeworfen werden können, nach denen er wie jeder andere Beamte auch disziplinarisch beurteilt werden würde, dann ist er in Ausübung seines Amtes kein gewöhnlicher Beamter. Er ist der Chef einer Behörde und leitet diese nach seinen Vorstellungen. Natürlich in Absprache mit dem Innenminister und den vorliegenden Gesetzen. Sonst würde er von diesem ja nicht ins Amt eingeführt.

Wenn dem Innenminister dann seine Handhabung dieses Amtes nicht passt, kann er ihn Entlassen oder eben auf einen anderen Posten versetzen. Er kann es natürlich auch dann so halten, wenn die Koalitionspartner nicht mit der Handhabung von Herrn Maaßen einverstanden sind. Das ist nun geschehen. Diese Angelegenheit ist eine rein politische und keine, welche die Qualifikation von Herrn Maaßen als Chef des BfV berührte. Daher ist auch ein Disziplinarverfahren unangebracht. Es sei denn, ihm würden Verfehlungen vorgeworfen und nachgewiesen werden können.

Auch ohne Verfehlung kann er als politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Das hat man ja im Stellenwechsel als Tausch eines Staatsekretärs Maaßen und dafür die Pensionierung eines 55-jährigen SPD Staatssekretär gesehen. Das geht also reibungslos. Da wird für mich nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipien vorgegangen, sondern einfach nach politischem Interesse, auch politischer Willkür.

Ich sehe dies in diesem Falle etwas anders wie sie, Herr Kroiß. Gesetze und Beamtenrecht sind das Eine, Politik ist das Andere. Ich plädiere auch dafür, dass es da keinen unterschied geben sollte, die Betonung liegt auf sollte, aber Politik und Gesetze sind zweierlei. Das war so, das ist so und das bleibt auch so.

Die Politik, sprich die Politiker haben ihre eigenen Vorstellungen von Moral, Anstand und Auslegung der eigens von ihnen selber eingeführten Gesetze. Die handeln so als Regierung wie früher die Feudalherren, die Gesetze gelten nur fürs Volk, sie stehen darüber.

Im Falle Maaßen hat Herr Seehofer nun einfach seinen Unmut über Frau Merkel und deren politischer Vorgaben, über den Chef des BfV freien Lauf gelassen. Er hat persönlich wie es scheint, genügend direkten Dampf abgelassen, nun lässt er andere für sich sprechen. Auch jetzt noch lässt er Herrn Maaßen nicht fallen. Wenn er nicht als Staatssekretär in seinem Ministerium arbeiten soll, dann will er vor weiteren Gesprächen wissen, wo und wie Herr Maaßen anderswo eingesetzt werden kann, sonst spricht er erst gar nicht darüber.

Will er den Bruch mit der SPD? Will er, dass ihn Frau Merkel als Innenminister entlässt? Noch vor der Landtagswahl in Bayern? Oder will er beiden Damen seinen Willen aufzwingen und damit Desavouieren? Zeigen wer der starke Mann ist?

Warten wir ab, wie das politische Ränkespiel der Ablenkung von Wichtigerem weitergeht.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann