Nachdem
nun auch den "Spitzen" der Koalition klar geworden ist,
dass die Beförderung von Hans Georg Maaßen der deutschen
Bevölkerung nicht zu vermitteln ist, folgte heute eine öffentliche
Abkehr von der getroffenen Mauschelei. Dabei gab die Kanzlerin
folgendes zu Protokoll:
"Ich
halte das für richtig und für notwendig. Für richtig und für
notwendig deshalb, weil wir angesichts der vielen außen- und
innenpolitischen Herausforderungen eine volle Konzentration auf das
Regierungshandeln brauchen und weil die Menschen in unserem Land ein
Anrecht darauf haben, dass wir ihre Sorgen und ihre Probleme lösen."
Zitat
Ende!
Ich
gestatte mir nun einfach mal die Frage zu stellen, seit wann die
Beförderung von Hans Georg Maaßen ein Problem der Menschen in
unserem Land ist? Haben wir Herrn Maaßen befördert oder wollten ihn
ablösen? Wenn nicht, wieso ist das dann unser Problem? Nein Frau
Bundeskanzlerin Merkel, es ist ihr Problem! Sie haben Deutschland mit
Islamisten geflutet und es waren eben nicht die Menschen in unserem
Land! Sie allein waren das, Frau Bundeskanzlerin Merkel! Mit welchem
Recht versuchen Sie, Frau Bundeskanzlerin Merkel, nun Ihr Problem zum
Problem der Menschen in Deutschland zu machen? Merken Sie, Frau
Bundeskanzlerin Merkel, wirklich nicht, dass Sie, Frau
Bundeskanzlerin Merkel, sich immer weiter von den Menschen hier
entfernen? Wir haben die Nase endgültig voll von Ihnen, Frau
Bundeskanzlerin Merkel! Treten Sie sofort zurück, Frau
Bundeskanzlerin Merkel, wenn Sie tatsächlich die Sorgen und Probleme
der Mensche in diesem Land ernst nehmen, denn gelöst haben Sie, Frau
Bundeskanzlerin Merkel, bisher noch gar nichts! Das genaue Gegenteil
ist der Fall, Frau Bundeskanzlerin Merkel! Sie, Frau Bundeskanzlerin
Merkel, haben die Probleme erst geschaffen!!!
Peter
Fischer
Da meine Antwort als Kommentar zu lange ist, habe ich mir erlaubt diese direkt an Deinen Post anzuhängen.
Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird allerdings nur dann verhängt, wenn die Beamtin oder der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Das Disziplinarverfahren findet dabei neben einem ggf. durchzuführenden Strafverfahren statt.
Gegen Ruhestandsbeamte ist nur eine Kürzung oder eine Aberkennung des Ruhegehalts möglich.
Die Disziplinarmaßnahme des Verweises, der Geldbuße, der Kürzung der Dienstbezüge und der Kürzung des Ruhegehalts können die Dienstvorgesetzten selbst durch eine so genannte Disziplinarverfügung aussprechen. Sie ist ein Verwaltungsakt, der mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des Widerspruchs, der Anfechtungsklage und – unter bestimmten Voraussetzungen – der Berufung und der Revision angefochten werden kann. Um eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts aussprechen zu können, muss der Dienstherr vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine so genannte Disziplinarklage erheben. Über die gebotene Maßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.
Bei einem Strafausspruch wegen einer vorsätzlichen Tat von einem Jahr Freiheitsstrafe und mehr ist der Beamte kraft Gesetzes ohne weiteres Verfahren aus dem Beamtenverhältnis entlassen (§ 41 des Bundesbeamtengesetzes). ]]
Da meine Antwort als Kommentar zu lange ist, habe ich mir erlaubt diese direkt an Deinen Post anzuhängen.
Lieber Peter,
ich verstehe ja durchaus Deine
berechtigte Erregung in dieser Angelegenheit und teile diese an
sich.
Und ich habe Dich ja auch als ruhigen und sachlichen Gesprächspartner kennengelernt.
Und ich habe Dich ja auch als ruhigen und sachlichen Gesprächspartner kennengelernt.
Was ich aber bei diesem Post – nicht
nur in dieser Causa Maaßen – und in derartigen
Auseinandersetzungen fatal finde ist, dass man sich dazu verleiten
lässt, Dinge mit anzuführen, die wie in diesem Falle mit der Causa
Maaßen an sich nichts zu tun haben.
Dies führt und wird zumeist dann genau das „Gegenargument“ derer, denen man Verfehlungen nachweist, bzw. die sich nachweislich als solche herausstellen. Man wird dann eben ganz schnell als Neider oder als Nazi bezeichnet.
Was hat die Causa Maaßen mit den Islamisten zu tun? Oder all die Probleme, die sich unter einer Merkel seit vielen Jahren, Jahrzehnten abzeichneten? Die „Migranten“ sind doch nur ein weiteres und zusätzliches zu den bereits vorhandenen Problemen gekommenes.
Dies führt und wird zumeist dann genau das „Gegenargument“ derer, denen man Verfehlungen nachweist, bzw. die sich nachweislich als solche herausstellen. Man wird dann eben ganz schnell als Neider oder als Nazi bezeichnet.
Was hat die Causa Maaßen mit den Islamisten zu tun? Oder all die Probleme, die sich unter einer Merkel seit vielen Jahren, Jahrzehnten abzeichneten? Die „Migranten“ sind doch nur ein weiteres und zusätzliches zu den bereits vorhandenen Problemen gekommenes.
Ich bin der Meinung, man sollte, bzw.
muss die Fehlentscheidungen als solche in der jeweiligen Sache
benennen und nicht miteinander vermischen.
In der Causa Maaßen stellt sich die Sachlage doch folgendermaßen dar:
Da hat ein Beamter seine Arbeit – evtl. sogar bewusst - nicht richtig, dem Amt entsprechend ausgeführt. Darüber waren sich die Entscheidungsträger (die Chefs, der Arbeitgeber) einig geworden.
Wenn also ein Beamter (einfach nach dem „Beamtenprinzip – und -status“) eine Beurteilung bzgl. seiner Arbeit erfährt, dann kann er bei gut, sehr guter Leistung befördert werden. Hat er die ihm obliegende Dienstpflicht schuldhaft verletzt, kann er zwar nicht entlassen, aber durch ein entsprechendes Disziplinarverfahren, welches der Dienstherr einzuleiten hat bestraft werden.
In der Causa Maaßen stellt sich die Sachlage doch folgendermaßen dar:
Da hat ein Beamter seine Arbeit – evtl. sogar bewusst - nicht richtig, dem Amt entsprechend ausgeführt. Darüber waren sich die Entscheidungsträger (die Chefs, der Arbeitgeber) einig geworden.
Wenn also ein Beamter (einfach nach dem „Beamtenprinzip – und -status“) eine Beurteilung bzgl. seiner Arbeit erfährt, dann kann er bei gut, sehr guter Leistung befördert werden. Hat er die ihm obliegende Dienstpflicht schuldhaft verletzt, kann er zwar nicht entlassen, aber durch ein entsprechendes Disziplinarverfahren, welches der Dienstherr einzuleiten hat bestraft werden.
[[ Je nach Schwere des Dienstvergehens
können vom Dienstherrn nach pflichtgemäßem Ermessen folgende
Disziplinarmaßnahmen ausgesprochen werden: Verweis, Geldbuße,
Kürzung der Dienstbezüge, Zurückstufung und Entfernung aus dem
Beamtenverhältnis. Auch ohne Disziplinarverfahren können die
Beamtenrechte bei schweren Straftaten verloren gehen. Das ist etwa
bei rechtskräftiger Verurteilung durch ein deutsches Gericht zu
einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer
vorsätzlichen Tat der Fall (§ 41 BBG, § 24 BeamtStG).
Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird allerdings nur dann verhängt, wenn die Beamtin oder der Beamte durch ein schweres Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit endgültig verloren hat. Das Disziplinarverfahren findet dabei neben einem ggf. durchzuführenden Strafverfahren statt.
Gegen Ruhestandsbeamte ist nur eine Kürzung oder eine Aberkennung des Ruhegehalts möglich.
Die Disziplinarmaßnahme des Verweises, der Geldbuße, der Kürzung der Dienstbezüge und der Kürzung des Ruhegehalts können die Dienstvorgesetzten selbst durch eine so genannte Disziplinarverfügung aussprechen. Sie ist ein Verwaltungsakt, der mit den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des Widerspruchs, der Anfechtungsklage und – unter bestimmten Voraussetzungen – der Berufung und der Revision angefochten werden kann. Um eine Zurückstufung, eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder die Aberkennung des Ruhegehalts aussprechen zu können, muss der Dienstherr vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine so genannte Disziplinarklage erheben. Über die gebotene Maßnahme entscheidet das Verwaltungsgericht selbst.
Bei einem Strafausspruch wegen einer vorsätzlichen Tat von einem Jahr Freiheitsstrafe und mehr ist der Beamte kraft Gesetzes ohne weiteres Verfahren aus dem Beamtenverhältnis entlassen (§ 41 des Bundesbeamtengesetzes). ]]
Was in der Causa Maaßen bekannt wurde
ist, dass er von seiner bisherigen Aufgabe aufgrund eines
Fehlverhaltens entbunden werden soll!
Anstatt nun ein Disziplinarverfahren wegen seines „angeblich schuldhaften“ Fehlverhaltens einzuleiten, hat sich sein Dienstherr mit Zustimmung der die Richtlinien der Politik bestimmenden Kanzlerin und Nahles zu einer Beförderung als disziplinäre Maßnahme entschlossen!
Dies ist und war bisher der eigentliche Skandal, den die beteiligten Entscheidungsträger völlig unterschätzt hatten.
Nun, aufgrund der Reaktionen auf diese „Disziplinarmaßnahme“ versuchen dieselben Akteure eine Rolle rückwärts.
Die dadurch fallende „neue, andere“ Entscheidung bleibt abzuwarten. Sollte sie dazu führen, dass Maaßen mit seinen vollen Pensionsansprüchen vorzeitig in den Ruhestand gehen dürfte, wäre dies nur eine Fortsetzung der „Sauerei“! Denn die Befassung mit der Causa Maaßen hat ihren Ursprung ja in einem „angeblichen Fehlverhalten“ Maaßen und müsste von daher mit einem Disziplinarverfahren weiter verfolgt werden. Wie es bei jedem anderen „einfachen“ Beamten ja genauso gehandhabt wird.
Darauf sollten „wir, das Volk“ unser Augenmerk richten. Denn erst wenn gegen Maaßen AUFGRUND seines schuldhaften Fehlverhaltens, was man ihm ja vorwirft ein Disziplinarverfahren angestrebt würde, könnte sein, dass sich noch ganz andere Erkenntnisse ergäben.
Soweit meine Sicht zur Causa Maaßen und der Rolle rückwärts. So auch andere Problem in der SACHE argumentierend und nicht mit anderen Dingen vermischend bringt die Herrschenden in Erklärungsnot. Ohne dass sie dann darauf verweisen könnten, es handle sich bei den Argumenten um neidische, nationalistische oder sonst wie geartete Meinungen.
Es zeigt sich doch ganz deutlich, dass die AfD nicht das geringste tun oder gar erklären muss, um die Stimmen der Enttäuschten einzusammeln. Sie müssen die GroKo nur weiter ihre „Arbeit“ machen lassen!
Gruß Robert
Anstatt nun ein Disziplinarverfahren wegen seines „angeblich schuldhaften“ Fehlverhaltens einzuleiten, hat sich sein Dienstherr mit Zustimmung der die Richtlinien der Politik bestimmenden Kanzlerin und Nahles zu einer Beförderung als disziplinäre Maßnahme entschlossen!
Dies ist und war bisher der eigentliche Skandal, den die beteiligten Entscheidungsträger völlig unterschätzt hatten.
Nun, aufgrund der Reaktionen auf diese „Disziplinarmaßnahme“ versuchen dieselben Akteure eine Rolle rückwärts.
Die dadurch fallende „neue, andere“ Entscheidung bleibt abzuwarten. Sollte sie dazu führen, dass Maaßen mit seinen vollen Pensionsansprüchen vorzeitig in den Ruhestand gehen dürfte, wäre dies nur eine Fortsetzung der „Sauerei“! Denn die Befassung mit der Causa Maaßen hat ihren Ursprung ja in einem „angeblichen Fehlverhalten“ Maaßen und müsste von daher mit einem Disziplinarverfahren weiter verfolgt werden. Wie es bei jedem anderen „einfachen“ Beamten ja genauso gehandhabt wird.
Darauf sollten „wir, das Volk“ unser Augenmerk richten. Denn erst wenn gegen Maaßen AUFGRUND seines schuldhaften Fehlverhaltens, was man ihm ja vorwirft ein Disziplinarverfahren angestrebt würde, könnte sein, dass sich noch ganz andere Erkenntnisse ergäben.
Soweit meine Sicht zur Causa Maaßen und der Rolle rückwärts. So auch andere Problem in der SACHE argumentierend und nicht mit anderen Dingen vermischend bringt die Herrschenden in Erklärungsnot. Ohne dass sie dann darauf verweisen könnten, es handle sich bei den Argumenten um neidische, nationalistische oder sonst wie geartete Meinungen.
Es zeigt sich doch ganz deutlich, dass die AfD nicht das geringste tun oder gar erklären muss, um die Stimmen der Enttäuschten einzusammeln. Sie müssen die GroKo nur weiter ihre „Arbeit“ machen lassen!
Gruß Robert
1 Kommentar:
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