Sonntag, 20. Dezember 2015

Herrschendes Recht ist das Recht der Herrschenden ...

Zunächst ein Extra-Kompliment  an den Blog von Robert. Es entwickelt sich hier ein lebendiger Gedankenaustausch der "kleinen Leute" (d. h. der nicht Mächtigen) die gleichwohl mitdenken und sich so schnell - von wem auch immer - nicht ein X für ein U vormachen lassen. Die Themen die hier behandelt werden, liegen im Zentrum der politischen Debatte, sie haben so zusagen "des Pudels Kern" am Wickel.

Der wird nur fruchtbar, wenn man bereit ist  Rede und Gegenrede gedanklich  zu verarbeiten, daraufhin eigene Gedanken zu entwickeln und erst dann zu reagieren. Wie wir Verschiedene hier erlitten haben, das kann nicht jede(r), es muss misslingen wenn nur Reflexe im schwarz/weiß Schema abrufbar sind. Ihr wisst wen ich meine. Sie will und kann gar nicht ernsthaft debattieren - es mangelt sowohl an Bereitschaft wie an Bildung.

Eine generelle, und in meinen Augen völlig zutreffende Einschätzung des Charakters bürgerlicher Gesetzgebung liefert Peter Fischer wieder einmal  in einfachen und klaren Worten. Er lässt sich auf eine Formel bringen, die bereits Karl Marx in seiner "Einleitung der Kritik an Hegels Rechtsphilosophie" prägnant hinschreibt: "Das herrschende Recht ist das Recht der Herrschenden", weil es kurz gesagt den juristisch abgesicherten Rahmen für ein Herr - Knecht Verhältnis festschreibt. Der zentrale Hebel dazu ist ein quasi absolut gesetzter Eigentumsbegriff. Erst er errichtet  "die Herrschaft einer Person über eine Sache" absolut und unverrückbar, d. h. in der Folge die Herrschaft von Menschen über Menschen die in Eigentümer und Nichteigentümer geteilt sind. Die Nichteigentümer müssen ihre Arbeitskraft den Eigentümern von Produktionsmitteln anbieten - eine andere "Wahlfreiheit" haben sie nicht. Denn die Herrschaft  einer Person grenzt  Herrschaft/Einfluss aller anderen Personen aus, ihre ökonomische "Herrschaft" schrumpft auf Null zusammen. Damit wird  ein (gesellschaftliches)  Herrschaftsverhältnis definiert/etabliert, das über ein Machtmonopol des Staates garantiert wird, "gewährleistet" wie die Juristen zu formulieren pflegen. Denn das BGB regelt in seinem Kern die nur Frage: "Wer schuldet wem?". Diesem Klammergriff soll niemand entkommen.l

Unser BGB ist von Menschen in die Welt gesetzt als sog. positiver Recht (mit Bezug auf lange juridische Traditionen) als ein  die Menschen sich über parlamentarische Prozeduren sich gegenseitig gewährendes  Recht , dessen Traditionen bis zum römischen "Besatzerrecht" zurück reichen. Denn römisches Recht konnte nur das Recht der imperialen Besatzer "römischer" Provinzen sein. Es kann also von Menschen auch jederzeit abgeschüttelt werden, durch ein anders ausgestaltetes Recht.  Eine wichtige und nicht zu unterschätzende Grenze, hat diesem römischen Anspruch des im Späteren  genannten "Heiligen römischen Reich deutscher Nation", ein gewisser "Arminius" mit militärische Mitteln gesetzt ein Ende Gesetz. Er hat den "römischen Spuk" im alten Germanien verscheucht. Eine solche vernichtende Niederlage in einer Provinz , hatte der  römische Kaiser bis dahin  noch nie erlebt (mit AM als Ratgeberin wäre Arminus gescheitert).

Einen aberwitzigen, "imperialistischen Dreh" erhält von Menschen gesetztes Recht durch seinen Anspruch auf "universelle Geltung" - denn damit wird nationales Recht ausgehebelt - zu welchem Zweck auch immer. Denn hier wird wieder deutlich, das herrschende Recht "ist das Recht der herrschenden VSA".  Recht niemals ein Selbstzweck  oder zum Vollzug von Gerechtigkeit installiert - sondern ein Mittel zu Herrschaftszwecken. Auch wenn es mit großem "Faltenwurf" universalistisch daher kommt ("wir können gar nicht anders weil...") und von unserer Regierungschefin willfährig nachgebetet wird. Vasallen sind und bleiben Vasallen - insbesondere dann, wenn sie sich noch selbst als solche verstehen oder sehen wollen - wie Frau Merkel.

Gruß
Paulus

1 Kommentar:

Ralf Nietzschmann hat gesagt…

Hallo Paulus, hallo Lesende.

Ich möchte aus meiner Sicht einige Gedanken äußern.
Mit dem Beitritt der DDR zum GG der BRD hat sich in Deutschland vieles verändert.
Dabei spielt aus meiner Sicht der Erfahrungsaustausch der „kleinen Leute“zwischen Ost und West eine nicht zu unterschätzende Rolle. Aus diesem Grund habe ich immer wieder den Kontakt mit Menschen aus den alten BL gesucht. Eine wertvolle Hilfe dabei waren für mich die Nachdenkseiten.
Ich habe aber auch sofort zugestimmt, meine Erfahrungen mit der DDR und nun vorallen auch aktuelle Ereignisse im gemeinsamen D. im Internet auf unabhängigen Blogs zu veröffentlichen, also nicht nur in Foren des ÖRF.
Leider musste ich aber zur Kenntnis nehmen, dass man auch dort negative Erfahrungen erfahren und entsprechende Konsequenzen ziehen musste. Ein Kapitel das nun aus meiner Sicht vor dem Ende steht.
Ich bin sehr froh, dass der Münchner Robert Kroiß, der Hochsauerländer Gerd Dietrich und der Sachse Ralf Nietzschmann zueinander gefunden haben und mit dazu beitragen auf den Blogs http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/ und
http://politikparadox.blogspot.de/

die gewünschte Diskussion für interessierte Menschen mitzugestalten.

Gruß
Ralf