Da ich 2 Monate Zeit habe, um eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen, werde ich diese Möglichkeit durchaus noch wahrnehmen. Noch dazu, wenn man mir "zum Teil an Beleidigungen grenzende Worte" unterstellt, nur weil ich mich auf die Aussagen von Merkel, Seehofer und Schäuble beziehe?!
Wieso
und seit wann ist das zitieren und die sich daraus ergebende
Schlussfolgerung – nämlich dass nur eine von beiden „Tatsachen“
(nämlich entweder DAS, von den Zitierten Ausgesprochene und Gesagte,
oder die „freien und souveränen Wahlen“ in einem „freien und
souveränen Land“ von tatsächlichen Entscheidungsträger/Innen“)
die Wahrheit sein kann - „beleidigend“?!
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