Montag, 12. Mai 2014

meine Email an Herrn Lammert, Bundestagspräsident

An: go-ausschuss@bundestag.de<go-ausschuss@bundestag.de>;



Sehr geehrter Herr Lammert,
 

davon ausgehend, dass Sie die - mir zugestellte - Beschlussempfehlung als Präsident des Deutschen Bundestags unterschreiben mussten, ohne die Begründung selbst getroffen zu haben, würde ich Sie, bzw. diejenigen, welche von mir angeblich geäußerte „Beleidigungen“ erkannt zu haben glauben, um Aufklärung darüber bitten, wie es zu dieser unterstellten Feststellung im 3.ten Absatz des Tatbestands in der Beschlussempfehlung kam und kommt? Dass ich angeblich „zum Teil an Beleidigungen grenzende Worte“ in meiner Begründung geäußert hätte und worauf genau sich dieser völlig ungerechtfertigte Vorwurf begründet?!
 

In meiner durchaus begründeten Wahlanfechtung hatte ich als Beweis für den Tatbestand des „Wahlbetrugs“ nur die öffentlichen Aussagen von Herrn Seehofer und Herrn Schäuble angeführt und mit keinem einzigen Wort auch nur einen einzigen Parlamentarier persönlich angegriffen oder gar beleidigt. Ich habe mich nur an die öffentlichen Aussagen der von mir Zitierten gehalten, daraus eine entsprechend logische Schlussfolgerung, welche sich auf Grund des Geäußerten ergibt gezogen und genau darauf meine Wahlanfechtung begründet.
Wieso und seit wann ist das zitieren und die sich daraus ergebende Schlussfolgerung – nämlich dass nur eine von beiden „Tatsachen“ (nämlich entweder DAS, von den Zitierten Ausgesprochene und Gesagte, oder die „freien und souveränen Wahlen“ in einem „freien und souveränen Land“ von tatsächlichen Entscheidungsträger/Innen“) die Wahrheit sein kann - „beleidigend“?! Fühlen sich Parlamentarier schon deshalb beleidigt, weil man die öffentliche ausgesprochene Wahrheit zitiert?!
Ist es da nicht eher eine Beleidigung der Intelligenz ganz „normaler“ Menschen, wenn diese genau hinhören und hinsehen, was von den „gewählten“ Parlamentariern und Regierenden gesagt und getan wird?! Fühlen sich Parlamentarier schon deshalb beleidigt, weil sie u. U. schon so abgehoben sind und es deshalb „beleidigend“ ist, wenn und dass sich der Normalbürger erlaubt, berechtigte Fragen, mit sich an den in der Öffentlichkeit geäußerten Aussagen von zitierten „Entscheidungsträgern“, daraus ergebenden Fragen und logischen Schlussfolgerungen orientiert und diese – auch in Form einer Wahlanfechtung - an sie stellt?!
Mit der Bitte um Klärung, wen, mit welchen meiner Worte ich Jemand „beleidigt“ haben sollte, damit ich mich – sofern dies tatsächlich zutreffend wäre – auch dafür entschuldigen kann,
verbleibe ich mit freundlichem Gruß


Robert Kroiß

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