An den
Deutschen Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
Deutschen Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
zu Hd. Herrn. Dr. Austermann
Platz der Republik 1
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Ihr Schreiben vom 25.9.2013 Ihre Zeichen: WP 7/13
Anfechtung
der Bundestagswahl 2013
Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,
auch wenn ich es für sehr
problematisch halte, die Anfechtung eines bestimmten Verhaltens
denjenigen vorzutragen, deren Verhalten ich ja anfechte und die dann
darüber entscheiden, ob diese Anfechtung auch gerechtfertigt sei,
(dies ist ja in etwa so, als ob man einem notorischen Lügner die
Entscheidung darüber vorlegt, was Lüge oder Wahrheit ist) möchte
ich die Anfechtung der Bundestagswahl 2013 mit nachfolgenden
Begründungen frist- und formgerecht aufrecht erhalten.
Nach § 49 BwahlG können
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das
Wahlverfahren beziehen angefochten werden.
Begründung
Da
die in den Wahlunterlagen aufgeführten Personen und Parteien weder
frei, noch souverän und damit erst recht keine „Entscheidungsträger“
- wozu sie sich aber angeblich wählen lassen - sind, handelt es sich
bei diesen Wahlen, Wahlunterlagen um die Vorspiegelung falscher
Tatsachen, Betrug und Diebstahl (bei der Wahlkostenerstattung
entsprechend dieser Wahl aus Steuermitteln des Volkes).
s.
h. § 263, 1 StGB „Betrug“; § 108a StGB „Wählertäuschung“;
§ 123 BGB „Anfechtbarkeit wegen Täuschung“
Dass
die gewählten Personen und Parteien weder frei, noch souverän und
damit tatsächlich Entscheidungsträger sind, widerlegen Personen aus
Parteien, welche sich wählen lassen, ließen und bisher auch gewählt
wurden.
Beweise
So
verkündet MP Seehofer (CSU) in aller Öffentlichkeit, dass : [[
„Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen,
die gewählt sind haben NICHTS zu entscheiden!“ ]]
Wenn also durch die
angeblich freie Wahl Personen und Parteien als
EntscheidungsträgerInnen in Amt und Würde gewählt werden (sollen),
obwohl sie – laut eigener Aussage – NICHTS zu entscheiden haben,
dann stellt sich doch die Frage, WER bzw. WAS steht hier tatsächlich
zur Wahl?!
Die laut Herrn Seehofer eigentlichen und tatsächlichen Entscheidungsträger standen und stehen dann NICHT zur Wahl und damit auch NICHT in den Wahlunterlagen!
Entweder belog MP
Horst Seehofer mit seiner öffentlichen Aussage bzgl. von Wählbaren
und tatsächlichen Entscheidungsträgern das Volk und die
Öffentlichkeit und stand dann selber als „Lügner“ zur
Landtagswahl 2013 und als Vorsitzender der CSU zur Bundestagswahl
2013 in den jeweiligen Wahlunterlagen zur Verfügung?! Oder, wenn
seine Aussage zutreffend und damit wahr ist, dann war die
Bundestagswahl 2013 schon aufgrund „falscher Wahlunterlagen“ eine
Farce, Lüge und Betrug am Volk!
Was die
„Wahlinhalte“ und „Wahlversprechen“ (welche in den
Wahlunterlagen ja durch entsprechende Personen und Parteien ihren
Ausdruck finden) angeht, zitiere ich (auch wenn es hierzu bereits
frühere Aussagen gewählter Politiker und Amtsinhaber wie Adenauer
und Müntefering gibt) die aktuelle Bundeskanzlerin Frau Merkel
(CDU):
[[ „Man kann sich
nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wurde,
auch wirklich nach den Wahlen gilt! Und wir müssen damit rechnen,
dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann!“ ]]
Demzufolge
wird „Etwas“ zur „freien Wahl“ gestellt, dessen Einhaltung
nach der Wahl NICHT gegeben ist?! Dies ist eine Vorspiegelung
falscher Tatsachen und damit Wählertäuschung! Siehe hierzu §
108a StGB „Wählertäuschung“; § 123 BGB „Anfechtbarkeit wegen
Täuschung“.
Dass
die Bundestagswahl 2013 keine freien Wahlen sein konnten, belegt auch
eine Aussage des Herrn Schäuble (CDU): [[
„Die Souveränität sei “in
Europa längst ad absurdum geführt worden”,
“…
und
wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr
voll souverän gewesen.“
]]
http://www.youtube.com/watch?v=YWfy63Wmdlw
Wenn
also ein Land „seit
dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän“ ist,
wie
kann dieses Land dann freie, geheime und souveräne Wahlen abhalten
(lassen)?!
Auch in diesem Falle
gilt: entweder belügt und betrügt der Herr Schäuble mit seiner
Feststellung – nicht nur die Congressteilnehmer – das Volk. Oder,
wenn er die Wahrheit sagt, dann sind Wahlen in einem NICHT souveränen
Staat und Land weder frei, noch geheim und in den Wahlunterlagen
fehlen dann ganz offensichtlich diejenigen, welche die tatsächlichen
Entscheidungen treffen, die Souveränität und damit die
Richtlinienkompetenz dieses Landes haben?!
Zur Souveränität
und damit erst möglichen freien Wahlen in Deutschland führe ich
zusätzlich noch nachfolgende (mit der ausdrücklichen Erlaubnis des
Autors) verlinkte Begründung (um diese nicht seitenweise kopieren zu
müssen) an:
Sollte
Ihnen der verlinkte Hinweis als Beweisführung und entsprechende
Begründung nicht genügen, bin ich gerne bereit diese PDF-Datei
auszudrucken und Ihnen nachträglich zukommen zu lassen. Ein
entsprechender Hinweis Ihrerseits wäre dabei sehr hilfreich.
Mit
freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
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