Dienstag, 1. Oktober 2013

Wahlanfechtung der Bundestagswahl 2013 (aktuelle Fassung)

An den
Deutschen Bundestag
Wahlprüfungsausschuss
zu Hd. Herrn. Dr. Austermann

Platz der Republik 1
11011 Berlin




Ihr Schreiben vom 25.9.2013 Ihre Zeichen: WP 7/13



Anfechtung der Bundestagswahl 2013



Sehr geehrter Herr Dr. Austermann,


auch wenn ich es für sehr problematisch halte, die Anfechtung eines bestimmten Verhaltens denjenigen vorzutragen, deren Verhalten ich ja anfechte und die dann darüber entscheiden, ob diese Anfechtung auch gerechtfertigt sei, (dies ist ja in etwa so, als ob man einem notorischen Lügner die Entscheidung darüber vorlegt, was Lüge oder Wahrheit ist) möchte ich die Anfechtung der Bundestagswahl 2013 mit nachfolgenden Begründungen frist- und formgerecht aufrecht erhalten.

Nach § 49 BwahlG können Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen angefochten werden.


Begründung

Da die in den Wahlunterlagen aufgeführten Personen und Parteien weder frei, noch souverän und damit erst recht keine „Entscheidungsträger“ - wozu sie sich aber angeblich wählen lassen - sind, handelt es sich bei diesen Wahlen, Wahlunterlagen um die Vorspiegelung falscher Tatsachen, Betrug und Diebstahl (bei der Wahlkostenerstattung entsprechend dieser Wahl aus Steuermitteln des Volkes).
s. h. § 263, 1 StGB „Betrug“; § 108a StGB „Wählertäuschung“; § 123 BGB „Anfechtbarkeit wegen Täuschung“

Dass die gewählten Personen und Parteien weder frei, noch souverän und damit tatsächlich Entscheidungsträger sind, widerlegen Personen aus Parteien, welche sich wählen lassen, ließen und bisher auch gewählt wurden.

Beweise

So verkündet MP Seehofer (CSU) in aller Öffentlichkeit, dass : [[ „Diejenigen, die entscheiden, sind nicht gewählt und diejenigen, die gewählt sind haben NICHTS zu entscheiden!“ ]]

Wenn also durch die angeblich freie Wahl Personen und Parteien als EntscheidungsträgerInnen in Amt und Würde gewählt werden (sollen), obwohl sie – laut eigener Aussage – NICHTS zu entscheiden haben, dann stellt sich doch die Frage, WER bzw. WAS steht hier tatsächlich zur Wahl?!

Die laut Herrn Seehofer eigentlichen und tatsächlichen Entscheidungsträger standen und stehen dann NICHT zur Wahl und damit auch NICHT in den Wahlunterlagen!

Entweder belog MP Horst Seehofer mit seiner öffentlichen Aussage bzgl. von Wählbaren und tatsächlichen Entscheidungsträgern das Volk und die Öffentlichkeit und stand dann selber als „Lügner“ zur Landtagswahl 2013 und als Vorsitzender der CSU zur Bundestagswahl 2013 in den jeweiligen Wahlunterlagen zur Verfügung?! Oder, wenn seine Aussage zutreffend und damit wahr ist, dann war die Bundestagswahl 2013 schon aufgrund „falscher Wahlunterlagen“ eine Farce, Lüge und Betrug am Volk!

Was die „Wahlinhalte“ und „Wahlversprechen“ (welche in den Wahlunterlagen ja durch entsprechende Personen und Parteien ihren Ausdruck finden) angeht, zitiere ich (auch wenn es hierzu bereits frühere Aussagen gewählter Politiker und Amtsinhaber wie Adenauer und Müntefering gibt) die aktuelle Bundeskanzlerin Frau Merkel (CDU):

[[ „Man kann sich nicht darauf verlassen, dass das, was vor den Wahlen gesagt wurde, auch wirklich nach den Wahlen gilt! Und wir müssen damit rechnen, dass das in verschiedenen Weisen sich wiederholen kann!“ ]]

Demzufolge wird „Etwas“ zur „freien Wahl“ gestellt, dessen Einhaltung nach der Wahl NICHT gegeben ist?! Dies ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen und damit Wählertäuschung! Siehe hierzu § 108a StGB „Wählertäuschung“; § 123 BGB „Anfechtbarkeit wegen Täuschung“.

Dass die Bundestagswahl 2013 keine freien Wahlen sein konnten, belegt auch eine Aussage des Herrn Schäuble (CDU): [[ „Die Souveränität sei in Europa längst ad absurdum geführt worden”, “… und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“ ]] http://www.youtube.com/watch?v=YWfy63Wmdlw

Wenn also ein Land „seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän“ ist, wie kann dieses Land dann freie, geheime und souveräne Wahlen abhalten (lassen)?!

Auch in diesem Falle gilt: entweder belügt und betrügt der Herr Schäuble mit seiner Feststellung – nicht nur die Congressteilnehmer – das Volk. Oder, wenn er die Wahrheit sagt, dann sind Wahlen in einem NICHT souveränen Staat und Land weder frei, noch geheim und in den Wahlunterlagen fehlen dann ganz offensichtlich diejenigen, welche die tatsächlichen Entscheidungen treffen, die Souveränität und damit die Richtlinienkompetenz dieses Landes haben?!

Zur Souveränität und damit erst möglichen freien Wahlen in Deutschland führe ich zusätzlich noch nachfolgende (mit der ausdrücklichen Erlaubnis des Autors) verlinkte Begründung (um diese nicht seitenweise kopieren zu müssen) an:

Sollte Ihnen der verlinkte Hinweis als Beweisführung und entsprechende Begründung nicht genügen, bin ich gerne bereit diese PDF-Datei auszudrucken und Ihnen nachträglich zukommen zu lassen. Ein entsprechender Hinweis Ihrerseits wäre dabei sehr hilfreich.



Mit freundlichen Grüßen




Robert Kroiß

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