Dienstag, 30. April 2013

Wir sind alle „kleine Sünderlein“...

...rauscht es derzeit durch den Blätterwald fast sämtlicher Printmedien, liest man in etlichen Bloggs, Foren und Kommentaren, schallt es in den Studios diverser Talkshows dem „sündigen“ Volk entgegen.



Ja, kein Mensch ist von „Sünde“, bzw. Fehler frei.



Aber.... und da beginnt das eigentliche Problem. „Sünden“ und Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen. Selbige nicht mehr zu begehen und sich selbst in seinem Verhalten zu korrigieren. Um sich aber korrigieren und berichtigen zu können, muss man den Fehler und Sünde als das erkennen, was sie sind und auch deutlichst beim Namen nennen.



So ist durch den „Fall Hoeneß“ derzeit wieder das Thema „Steuersünder“ und die Beurteilung und Bewertung von „Sünde, eines Fehler“ sehr aktuell. Diese Beurteilungen und Bewertungen unterliegen aber einem entsprechenden Rechtsverständnis und Gesetzen, von Menschen für Menschen gemacht. Und dieses „Rechtsverständnis“ wird nun ebenfalls von Menschen für Menschen ausgelegt.



Was für ein Rechtsverständnis muss man aber haben, wenn man sich die Steuergesetzgebung und das damit verbundene „Strafverfahren“ ansieht. Bei einem „SteuerBETRUG und SteuerRAUB“ wird von einem „Steuervergehen“ eines „Steuersünders“ gesprochen. Der, wenn er sich selbst des Betrugs und des Raubs bezichtigt und anzeigt mit einer großzügigen Gnade und relativen Straffreiheit rechnen kann. Dies liegt bereits in der „Beurteilung“ und „Bewertung“ durch eine Gesellschaft und deren „Gesetzgeber“, also einem entsprechenden „Rechtsverständnis“. Zum Teil ist sogar die Rede von „legalem“ und „legitimem“ Verhalten bei „Steuerhinterziehung“ und in derartigen „Sündenfallen“ - hierzu folgt noch ein weiteres Beispiel von „kleinen Sündern - die Rede.



Kein Mensch käme auf die Idee, einen Betrüger und Räuber einen „EigentumsSÜNDER“ zu nennen. Kein Mensch käme auf die Idee einen „Schläger“ einen „RingerSÜNDER“ zu nennen. Kein Mensch käme auf die Idee einen "Mörder" einen "Lebenssünder" oder einen Vergewaltiger“ einen „BeischlafSÜNDER“ zu nennen. 
Und erst recht käme kein Mensch und damit auch die gültige Gesetzgebung und Rechtssprechung auf die Idee, Vorgenannte bei einer Selbstanzeige entsprechend gnädig zu behandeln und fast straf frei davon kommen zu lassen. Und es käme auch kein Mensch auf die Idee, die gesamte Gesellschaft mit derartigen „Sündern“ gleich zu stellen und zu behaupten, "wir sind doch alle kleine Sünderlein". Aber bei Steuerhinterziehung gelten genau derartige Maßstäbe und ein ganzes Volk wird als „Steuersünder“ bezichtigt!

Der Sinn dabei ist und kann nur sein, dass „man“ ein ganzes Volk, eine ganze Gesellschaft zu „Sündern“ macht, damit nur ja nicht ein „Sünder“ über einen anderen „Sünder“ richte, sich ein eigenes "Urteil" darüber bilde. Dafür hat „man“ ja eine „Rechtsprechung“! Bestehend aus ebenfalls lauter „kleinen Sünderlein“. Oder sind diese Menschen, welche in der Rechtsprechung tätig sind, keine „normalen“ Menschen und damit von dem Kreis der „Sünderlein“ ausgenommen und "Fehler frei"?! 
Demnach „richten“ also IMMER „kleine Sünderlein“ über andere „kleine Sünderlein“?! Die einen „kleinen Sünderlein“ richten nach Gesetzen und damit nach einem „Recht“, welches von anderen „kleineren Sünderlein“ als Recht und Gesetz niedergeschrieben wurde und wird. Und genau darin liegt „der Hase begraben“!

Eine „Handvoll“ Mächtiger und Herrschender lässt IHR „Rechtsverständnis“ in Gesetzen niederschreiben und festlegen. Dieses wird dann entsprechend „ausgelegt“ und das nennt sich dann „Rechtssprechung“.



Damit bin ich beim nächsten Beispiel der aktuellen „kleinen Sünderlein“.



Da haben einige bayerische (wer weiß, was da noch nachkommt?) Landtagsabgeordnete ihre Familienangehörigen als „Mitarbeiter“ angestellt und diese von der Allgemeinheit „entlohnen“ und bezahlen lassen. UND.... dies war alles „legal“ und „legitim“, weil es genau so in der Gesetzgebung DERER - welche diese Gesetze erlassen und in solche schreiben ließen - steht, die davon Betroffene waren und sind! "Man" hat sich also seine "eigenen" Gesetze und damit ein "eigenes Recht" geschaffen!

Jetzt frage ich mich allerdings, weshalb die ersten Abgeordneten ihren Familienangehörigen gekündigt haben und auch noch selbst von ihren „Ämtern“ zurück getreten sind, wenn doch ALLES ganz „legal“ und „legitim“ war und ist, Recht und Gesetz ist?!



Demnach kann es dann doch bloß an einem „falschen“ Rechtsverständnis und einer „falschen“ Gesetzgebung gelegen haben und liegen?! Oder würde „man“ wahrhaftes – ein immer, ewig und für ALLE Menschen gleichermaßen gültiges - Recht und Gesetz „einfach nur mal so“ außer Kraft setzen?! Wegen der „Moral“ oder einer Gesellschaft von lauter „kleinen Sünderlein“?!



Nein, die „Probleme“ liegen viel tiefer, als sie derzeit an die Öffentlichkeit gelangen! Und es ist längst noch nicht ALLES an die Öffentlichkeit gelangt.

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