...rauscht es derzeit durch den
Blätterwald fast sämtlicher Printmedien, liest man in etlichen
Bloggs, Foren und Kommentaren, schallt es in den Studios diverser
Talkshows dem „sündigen“ Volk entgegen.
Ja, kein Mensch ist von „Sünde“,
bzw. Fehler frei.
Aber.... und da beginnt das eigentliche
Problem. „Sünden“ und Fehler sind dazu da, um daraus zu lernen.
Selbige nicht mehr zu begehen und sich selbst in seinem Verhalten zu
korrigieren. Um sich aber korrigieren und berichtigen zu können,
muss man den Fehler und Sünde als das erkennen, was sie sind und auch deutlichst beim Namen nennen.
So ist durch den „Fall Hoeneß“
derzeit wieder das Thema „Steuersünder“ und die Beurteilung und
Bewertung von „Sünde, eines Fehler“ sehr aktuell. Diese
Beurteilungen und Bewertungen unterliegen aber einem entsprechenden
Rechtsverständnis und Gesetzen, von Menschen für Menschen gemacht. Und
dieses „Rechtsverständnis“ wird nun ebenfalls von Menschen für
Menschen ausgelegt.
Was für ein Rechtsverständnis muss
man aber haben, wenn man sich die Steuergesetzgebung und das damit
verbundene „Strafverfahren“ ansieht. Bei einem „SteuerBETRUG
und SteuerRAUB“ wird von einem „Steuervergehen“ eines
„Steuersünders“ gesprochen. Der, wenn er sich selbst des Betrugs
und des Raubs bezichtigt und anzeigt mit einer großzügigen Gnade
und relativen Straffreiheit rechnen kann. Dies liegt bereits in der
„Beurteilung“ und „Bewertung“ durch eine Gesellschaft und
deren „Gesetzgeber“, also einem entsprechenden
„Rechtsverständnis“. Zum Teil ist sogar die Rede von „legalem“
und „legitimem“ Verhalten bei „Steuerhinterziehung“ und in
derartigen „Sündenfallen“ - hierzu folgt noch ein weiteres
Beispiel von „kleinen Sündern - die Rede.
Kein Mensch käme auf die Idee, einen
Betrüger und Räuber einen „EigentumsSÜNDER“ zu nennen. Kein
Mensch käme auf die Idee einen „Schläger“ einen „RingerSÜNDER“
zu nennen. Kein Mensch käme auf die Idee einen "Mörder" einen "Lebenssünder" oder einen Vergewaltiger“
einen „BeischlafSÜNDER“ zu nennen.
Und erst recht käme kein
Mensch und damit auch die gültige Gesetzgebung und Rechtssprechung
auf die Idee, Vorgenannte bei einer Selbstanzeige entsprechend gnädig
zu behandeln und fast straf frei davon kommen zu lassen. Und es käme auch kein
Mensch auf die Idee, die gesamte Gesellschaft mit derartigen
„Sündern“ gleich zu stellen und zu behaupten, "wir sind doch alle kleine Sünderlein". Aber bei Steuerhinterziehung gelten
genau derartige Maßstäbe und ein ganzes Volk wird als
„Steuersünder“ bezichtigt!
Der Sinn dabei ist und kann nur sein,
dass „man“ ein ganzes Volk, eine ganze Gesellschaft zu „Sündern“
macht, damit nur ja nicht ein „Sünder“ über einen anderen
„Sünder“ richte, sich ein eigenes "Urteil" darüber bilde. Dafür hat „man“ ja eine „Rechtsprechung“!
Bestehend aus ebenfalls lauter „kleinen Sünderlein“. Oder sind
diese Menschen, welche in der Rechtsprechung tätig sind, keine
„normalen“ Menschen und damit von dem Kreis der „Sünderlein“
ausgenommen und "Fehler frei"?!
Demnach „richten“ also IMMER „kleine Sünderlein“
über andere „kleine Sünderlein“?! Die einen „kleinen
Sünderlein“ richten nach Gesetzen und damit nach einem „Recht“,
welches von anderen „kleineren Sünderlein“ als Recht und Gesetz
niedergeschrieben wurde und wird. Und genau darin liegt „der Hase
begraben“!
Eine „Handvoll“ Mächtiger und
Herrschender lässt IHR „Rechtsverständnis“ in Gesetzen
niederschreiben und festlegen. Dieses wird dann entsprechend
„ausgelegt“ und das nennt sich dann „Rechtssprechung“.
Damit bin ich beim nächsten Beispiel
der aktuellen „kleinen Sünderlein“.
Da haben einige bayerische (wer weiß, was da noch nachkommt?) Landtagsabgeordnete
ihre Familienangehörigen als „Mitarbeiter“ angestellt und diese
von der Allgemeinheit „entlohnen“ und bezahlen lassen. UND....
dies war alles „legal“ und „legitim“, weil es genau so in der
Gesetzgebung DERER - welche diese Gesetze erlassen und in solche
schreiben ließen - steht, die davon Betroffene waren und sind! "Man" hat sich also seine "eigenen" Gesetze und damit ein "eigenes Recht" geschaffen!
Jetzt frage ich mich allerdings,
weshalb die ersten Abgeordneten ihren Familienangehörigen gekündigt
haben und auch noch selbst von ihren „Ämtern“ zurück getreten
sind, wenn doch ALLES ganz „legal“ und „legitim“ war und ist,
Recht und Gesetz ist?!
Demnach kann es dann doch bloß an
einem „falschen“ Rechtsverständnis und einer „falschen“
Gesetzgebung gelegen haben und liegen?! Oder würde „man“
wahrhaftes – ein immer, ewig und für ALLE Menschen gleichermaßen gültiges - Recht und Gesetz „einfach
nur mal so“ außer Kraft setzen?! Wegen der „Moral“ oder einer
Gesellschaft von lauter „kleinen Sünderlein“?!
Nein, die „Probleme“ liegen viel
tiefer, als sie derzeit an die Öffentlichkeit gelangen! Und es ist
längst noch nicht ALLES an die Öffentlichkeit gelangt.
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