hierzu
ein paar meiner Gedanken (welche ich auch im A. Will Blog eingestellt
habe) in leicht abgeänderter Version:
Sanktionen sind „nur“ EIN Teil
eines Rechtsverständnisses. Und zwar EIGENTLICH der Teil, welcher
dann zum Tragen kommt und kommen soll, wenn Jemand gegen des Recht
und die Gerechtigkeit verstößt. All die erlassenen und ständig
korrigierbaren und korrigierten Gesetze, welche ja auch Grund
dieses/eines Rechtsverständnisses – orientiert woran, wenn NICHT
an Gerechtigkeit?! - sind, müssten doch irgendwann dazu führen,
dass die Sanktionen greifen und ihren „Zweck“ erfüllen?! Denn
der SINN und Zweck von Sanktionen ist und soll doch sein, dass sich
ALLE an das Recht und die Gerechtigkeit halten?! Sie werden doch auch
genauso erlassen und verfasst, dass sie bei Sanktionen als
Strafandrohung, oder auch ausgeführter Strafe zu einem „heilenden“
Ergebnis kommen müssten?! Einfach mal überlegen, was „Sanktion“
tatsächlich – auch im Wortsinn – bedeutet und ausdrücken soll.
(Eine Sanktion (französisch
sanction; aus lateinisch
sanctio ‚Heilung‘,
‚Anerkennung‘, ‚Bestätigung‘, ‚Billigung‘,
‚Strafandrohung‘; zu sancire
‚heiligen‘, ‚unverbrüchlich festsetzen‘, ‚bei Strafe
androhen‘) ist die Erteilung der Gesetzeskraft.
(s. Wikipedia). Wenn nun aber weder die Gesetze eines deratigen,
dieses Rechtsverständnisses, noch die daraus resultierenden
Sanktionen dazu führen, wofür sie gedacht sind, dann sollte man
doch mal das Rechtsverständnis ( in seiner Grundanlage ) und das
Gerechtigkeitsverständnis einer derartigen Gesetzgebung
hinterfragen?!
Wer die Fragen nach dem Recht und der
Gerechtigkeit als „Gutmenschentum“ ( wie z. T. in dem Blog als
Minderheitenfantasie dargelegt ) bezeichnet, hat doch noch nicht
einmal den Sinn des derzeit und hier gültigen Rechts und der Gesetze
verstanden. Denn sind die Gesetze – inklusive Sanktionen – NICHT
gerade deshalb so geschrieben und erlassen, wie sie geschrieben und
erlassen worden sind, dass es KÜNFTIG „gerecht“ und damit „gut“
zugeht?! Recht und Gesetz sind also die Grundlage und Ursache für
ein „Gutmenschentum“!
Von daher stellt sich doch primär gar
NICHT die Frage – nachdem ja ALLE (und nicht nur eine angebliche
Minderheit) ob nur eine Minderheit von „Gutmenschen“ nach
Gerechtigkeit und damit einem „Gutmenschentum“ streben -, sondern
die Frage, weshalb sich dieses „GUTE“ und „GERECHTE“ in
seiner angestrebten Form nicht um- und durchsetzen lässt?!
Sanktionen – in z. T. brutalsten Ausführungen ( man betrachte
sich doch nur einmal das Rechtsverständnis in der Geschichte, auch
dieses Landes ) – haben doch bis dato nichts daran geändert, dass
man immer noch und ständig nach neuen Sanktionen suchen muss?!
Weshalb sonst die ständigen Gesetzesänderungen, Neufassungen,
Nivellierungen, Anrufung und Überprüfungen durch das BverfG?! Der
Grund hierfür kann doch NUR sein, dass die bisherige Gesetzgebung
und damit verbundene Rechtsprechung „ihren Sinn und Zweck“ eben
NICHT erfüllt haben und erfüllen! Vielleicht liegt es einfach an
den Prioritäten eines vielleicht falsch verstandenen
Rechtsverständnisses?!
Wenn man dann gestern die Nachrichten
hörte, dann kann man sich des Eindrucks doch überhaupt nicht mehr
erwehren, dass in diesem Staate etwas völlig schief (UNGERECHT=als
Ergebnis eines völlig falsch verstandenem und ausgelegte,
Rechtsverständnis ) läuft?! Wenn z. B. Sexualstraftäter im
Nachhinein dafür entschädigt werden müssen, dass GESETZE (also
Ausdruck eines gelernten, gelehrten wissenschaftlichen
Rechtsverständnis) falsch angewendet wurden, dann stellt sich doch
nicht mehr die Frage, wieso „Täter“ besser behandelt werden, als
Opfer. Sondern es muss sich die Frage stellen und auch gestellt
werden, WER hat, WIESO und mit welcher „Erkenntnis, welchem „weisen
angelernten WISSEN“ derartige Gesetze (aus „seinem“
Rechtsverständnis heraus) genau SO erlassen?! Wenn – wie bereits
kurz erwähnt – Sanktionen IMMER den Problemverursacher treffen
sollen und MÜSSEN (aus genau dem „eigenen“ - und gar nicht aus
einem Rechtsverständnis angeblicher „Gutmenschen und der daraus
erlassenen Gesetze heraus), wie kann es dann sein, dass – auch
gestern in den Nachrichten – die Problemverursacher der
Energieprobleme NICHT sanktioniert werden (können); dass die
Problemverursacher in der FINANZWIRTSCHAFT nicht sanktioniert werden
(können); sondern diese Probleme dadurch gelöst werden sollen, dass
die ALLGEMEINHEIT dafür aufkommen soll?! Dafür werden dann wieder
entsprechende Gesetze und Regelungen verfasst und zwar, weil die
bisherigen Gesetze und Regelungen diese Sachlage so NICHT erfassten?!
Bedeutet logischerweise aber doch eigentlich, dass die VORHER
erlassenen Gesetze und Regelungen NICHT richtig waren und sein
können. Denn sonst bedürfte es ja keiner „Neuregelung“,
Gesetzesnivellierung oder gar Neufassung von Gesetzen?!
Der „einfache“ Grund m. E. ist der, dass in einem derartigen Rechtsverständnis und Recht, gar nicht die Gerechtigkeit – unabhängig der Herkunft eines Menschen – die Priorität hat. Sondern das, was „finanziell“ machbar und damit in Gesetze zu fassen ist. Damit schreibt aber NICHT das Leben und dessen (Lebens)RECHT und Naturgesetz das Recht und die Gesetze. Sondern das Kapital und diejenigen, die dieses - und damit auch die entsprechende Macht haben – besitzen das/ein Rechtsverständnis und damit auch die darauf begründeten Gesetze – UND NICHT DIE GERECHTIGKEIT – und geben damit das herrschende Recht und Gesetz VOR!
Der „einfache“ Grund m. E. ist der, dass in einem derartigen Rechtsverständnis und Recht, gar nicht die Gerechtigkeit – unabhängig der Herkunft eines Menschen – die Priorität hat. Sondern das, was „finanziell“ machbar und damit in Gesetze zu fassen ist. Damit schreibt aber NICHT das Leben und dessen (Lebens)RECHT und Naturgesetz das Recht und die Gesetze. Sondern das Kapital und diejenigen, die dieses - und damit auch die entsprechende Macht haben – besitzen das/ein Rechtsverständnis und damit auch die darauf begründeten Gesetze – UND NICHT DIE GERECHTIGKEIT – und geben damit das herrschende Recht und Gesetz VOR!
Von daher ist es doch auch nicht
verwunderlich, dass in „unserer“ Rechtsprechung und Gesetzgebung
dem KAPITAL ein viel höherer Wert – selbst bei den Sanktionen
(auch hierzu einfach mal in Gesetzen nachlesen) – zugesprochen
wird, als dem Leben. Nicht dass Leben und das diesem zugrunde
liegende (Natur)Recht hat Priorität. Sondern in den Gesetzen wird
geregelt, wie es sich das Rechts und Gesetz mit Kapital und Macht am
besten regeln lässt. Also eine völlige Umkehrung von Recht und
Gerechtigkeit.
Deshalb sind auch Aussagen, wie sie z.
B. von Klaus-Peter-Hansen im Bezug auf ein angeblich „empathisches“
Handeln der (von der Gesetzeslage ABHÄNGIGEN) Jobcenter Angestellten
eine Farce. Als ob sich Empathie an Statistiken messen und
ausdrücken ließe. Sanktionen in Geldwert allerdings lässt sich in
Statistiken nicht nur ausdrücken, sondern sorgt auch dafür, dass
Statistiken an Statistiken – in Gewinn und Verlust; NICHT an
Empathie und Gerechtigkeit - gemessen werden (können), Und es somit
also doch einen „internen“ Wettbewerb – um den materiellen Wert
- derer gibt, die eben auch (auf Grund ihrer ABHÄNGIGKEIT) an diesen
Statistiken (Tabellenplätzen) gemessen werden. Deshalb musste er
auch so um den „heißen Brei“ herum reden und konnte die an ihn
gestellten Fragen weder direkt und erst recht nicht wahrheitsgemäß
beantworten. Aber auch dieses ist durchaus verständlich. Ist er doch
genauso ein ABHÄNGIGER und von den Gesetzen derer abhängig, die
diese machen!
Zum Thema "Recht" und "Sanktionen", Rechtsverständnis z. B. in in Bayern ein ganz allgemeiner Hinweis auf Grund aktueller Berichterstattung(en):
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-bayerns-justizministerin-merk-ordnet-ueberpruefung-an-a-870207.html
Zum Thema "Recht" und "Sanktionen", Rechtsverständnis z. B. in in Bayern ein ganz allgemeiner Hinweis auf Grund aktueller Berichterstattung(en):
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/fall-gustl-mollath-bayerns-justizministerin-merk-ordnet-ueberpruefung-an-a-870207.html