Freitag, 28. November 2025

De jure und de facto

 

Mein Freund hat mal wieder ÖRF geschaut und dabei ganz paradoxe Dinge erfahren.
 
Mit den Worten meines Freundes hat N. Roettgen gestern bei Illner erklärt, dass sich de jure in der Ukraine ohne die Zustimmung der Ukrainer nichts verändert hat und auch nicht ändern darf. Die Ukrainer müssen zusammen mit den Europäern einfach nur darauf bestehen, was de jure gilt und dies einfach um- und durchsetzen. 
 
Dies muss Putin und Russland de facto einfach nur verstehen.
Denn de jure dürfen keine Gesetze gebrochen werden! Darauf muss man nur bestehen. Dies gilt insbesondere auch bei Kriegen?!
Lieber de jure Krieg als de facto Frieden!
 
Deshalb sind de facto auch die Gefängnisse voller Gesetzesbrecher, die einfach darauf pfeifen, was de jure gilt!
Und deshalb gibt es auch Kriege, weil de facto sich in solchen Fällen keiner an de jure hält und gebunden fühlt.
 
Und dann erfuhr mein Freund in der nächsten Sendung, dass „man“ viele Vorschriften, §§ und Gesetze erlassen hat, damit man Minderheiten schützen kann und die Würde des Menschen (aller Menschen, die vor dem Gesetz – also de jure – gleich sind) erhalten bleibe. Und vor allem auch die Meinungsfreiheit.
Dieselben, die diese Vorschriften erlassen haben, haben dann aber auch noch einen §§ in ein Gesetz 
 
(§ 188 StGB:
(1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben zusammenhängen, und ist die Tat geeignet, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Das politische Leben des Volkes reicht bis hin zur kommunalen Ebene.
(2) Unter den gleichen Voraussetzungen wird eine üble Nachrede (§ 186) mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren und eine Verleumdung (§ 187) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
 
gepackt, der deutlich macht, dass „man“ auch per Gesetz Menschen herabwürdigen und deren Meinung einschränken kann. Indem „man“ nämlich einen bestimmten Menschenkreis (in diesem Falle Politiker) de jure und auch de facto beim Schutz vor anderen als „würdiger“ und damit die „anderen“ als „unwürdiger“ (also nicht gleich in der Würde) erachtet und schützt!

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