https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/corona-enquetekommission-100.html
14 Abgeordnete * und 14 Sachverständige wollen von heute an aufarbeiten, was in der Corona-Pandemie schiefgelaufen ist - und was gut war. Die Enquete-Kommission bekommt dafür rund zwei Jahre lang Zeit. Worum geht es konkret?
„Die Kommission soll ein Gesamtbild der Pandemie - deren Ursachen, Verläufe und Folgen - sowie der staatlichen Maßnahmen aufzeigen und bewerten und Mitte 2027 einen Bericht vorlegen.“
* also diejenigen (Abgeordnete), die zu den Ursachen, Verläufen und Folgen, dem Gesamtbild beitrugen, sollen nun aufarbeiten, was durch ihr „Verhalten“ (Vorschriften, Gesetze und Strafverfolgung) - ggf. falsch und widerrechtlich - verursacht wurde?! Und die Folgen waren ja wirklich nicht unwesentlich!
Da stellt sich als erstes die Frage: weshalb untersuchen dies nicht Unabhängige, nicht selbst Verursachende oder Gerichte?!
Dann stellt sich als nächstes die Frage: was ist mit all jenen, die aufgrund der nun zu untersuchenden falsch gelaufenen Ursachen(erkennung), den Verläufen und Folgen, wie strafbewehrte Verfolgung derjenigen, die diese Pandemie anders beurteilten, als vorgegeben?!
Die ja nur deshalb – auch strafrechtlich – verfolgt wurden, weil sie das, was schiefgelaufen war schon eher erkannten und sich deshalb weigerten, einen falsch eingeschlagenen Weg zu gehen?!
Man würde auch eine Enquete Kommission doch nicht einberufen, wenn klar wäre, dass „man“ alles richtig gemacht hatte?! Es ist also offensichtlich, dass da etwas falsch gelaufen war?!
Darunter hatten aber eben auch jene zu leiden, die – aus welchen Gründen – auch immer, diesen falsch eingeschlagenen Weg nicht mitgehen wollten!
Da gab es auch keine Enquete Kommission durch die Betroffenen, die erst mal untersuchen durften, ob ihr eigenes Verhalten richtig wäre?! Sondern die wurden sofort – auch strafbewehrt aufgrund der Verläufe und Folgen – be-, ver- und abgeurteilt!
Kein normal und vernünftig denkender Mensch käme auf die Idee, Täter und deren mögliches Fehlverhalten erst von einer Enquete Kommission mit Mittätern daraufhin prüfen zu lassen, ob ihre Tat ein Fehlverhalten war?!
Nein, da schlägt sofort die Justiz zu!
Aber in „unserem demokratischen Rechtsstaat“ ist derartiges möglich. Und zwar, weil diejenigen, die die Gesetze machen auch diejenigen sind, die hinterher überprüfen können und dürfen, ob es bei ihren Taten zu einem Fehlverhalten kam?! Weil sie eben die Macht und den „Machtapparat“ haben und dies eben auch entsprechend nutzen (können)!
Irre, oder sehe ich da etwas falsch?! Aber ich könnte ja eine Enquete Kommission (besetzt mit Gleichgesinnten) einberufen und dann überprüfen, ob ich falsch liege!
Sehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenSie liegen falsch!
Nach meinem Verständnis haben sie unsere parlamentarische Demokratie nicht verstanden oder aber sie lehnen sie prinzipiell ab und damit dann auch die aus und durch sie entstanden Regularien.
Das Mandat hat die Regierung. Sie hat die politische Führung Deutschlands. Sie ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundestages, ist für die Einbringung von Gesetzesvorschlägen zuständig und für die Ausführung von beschlossenen Gesetzen. Sie ist ausführende Gewalt, ist verantwortlich für Gestaltung von Innen und Außenpolitik und für die Probleme unseres Landes.
Daher ist es nur folgerichtig, dass eine Untersuchungskommission durch den deutschen Bundestag eingesetzt wird, um einen Tatbestand aufzuarbeiten, der durch die gleichen Gremien entstanden ist.
Wenn ich für mich persönlich in einer Situation so und nicht anders handle, ich im Nachhinein feststelle, es war nicht alles richtig so, wie ich es gemacht habe, dann mache ich mir Gedanken darüber, wie ich es und was ich für die Zukunft anders machen würde/könnte.
Und so geht es unserem Parlament/Regierung.
Die Abgeordneten machen sich an die Aufarbeitung aus Sicht des Parlamentes mit Vorschlägen für die Regierung, was war falsch, was war richtig, was wäre noch zu bedenken, was wäre besser gewesen, was wäre schlechter gewesen. Dafür sind sie da, dafür sind sie gewählt worden. Dafür nehmen sie Fachleute aller Art mit in ihre Kommission und machen es ganz Demokratisch, 14 Abgeordnete nach Parlament Proporz und 14 Fachleute bilden die Kommission. Dazu werden sie weitere Personen zu deren Expertise vorladen und nach Abschluss ihre Erkenntnisse für die Allgemeinheit veröffentlichen.
Alles richtig, wie es in einer parlamentarischen Demokratie zu laufen hat. Meinen sie etwa, in China würde so etwas für, mit, durch die Bevölkerung erarbeitet? Da lobe ich mir unsere Demokratie!
Sie gehen in ihrem Beitrag von Tätern aus, dass lässt tief blicken!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschenselbstredend gehe ich in einem demokratischen Rechtsstaat (nicht in China „lebend“), gegründet auf jüdisch-christlicher Tradition von „Tätern“ aus:
Matth. 7:16 „an ihren Früchten soll ihr sie erkennen“ und 1. Johannes 2 „an ihren Taten sollt ihr sie erkennen“ = jüdisch - christliche Tradition und Überlieferung.
Davon, dass alle Menschen gleich (zu behandeln) sind:
[[Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Menschenwürde unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, unabhängig ob Legislative, Exekutive oder Judikative. Daraus ergibt sich somit auch die Pflicht des Staates, jegliche tatsächlichen sowie rechtlichen Eingriffe in die Menschenwürde zu verhindern. Im Rahmen dessen ist der Staat ferner angehalten, Vorkehrungen zu treffen, die einen entsprechenden staatlichen Eingriff verhindern (sollen).]]
Ein GG, welches ebenfalls auf jüdisch-christlicher Tradition und Überlieferung beruht.
Und nicht ich liege falsch, sondern Sie und zwar hier:
„Daher ist es nur folgerichtig, dass eine Untersuchungskommission durch den deutschen Bundestag eingesetzt wird, um einen Tatbestand aufzuarbeiten, der durch die gleichen Gremien entstanden ist.“
Es handelt sich nämlich – und zwar genauso gewollt – NICHT um einen Untersuchungsausschuss, der damit auch etwas untersuchen könnte und ggf. auch würde. Der dann evtl. auch zu anderen Konsequenzen führen könnte und würde.
Sondern es handelt sich um eine Enquete Kommission, deren Ergebnis nicht bindend und damit auch rechtlich nicht verfolgbar ist. Also außer „Geschichts-“ und Vergangenheitsbewältigung nichts weiter hervorbringen wird und kann. Die im Gegensatz zu den „Verschwörungstheoretikern, Schwurblern und anders Denkenden“, die man mit allen verfügbaren (Macht)Mitteln strafbewehrt verfolgen konnte und auch „tat“, keinerlei Konsequenzen nach sich ziehen wird.
Wären die Folgen FÜR ALLE während der Pandemie nicht so gravierend gewesen, könnte ich ja noch mitgehen. So könnte ich mich natürlich im Nachhinein mit all jenen darüber „unterhalten“, ob der eingeschlagene Weg so wie er gegangen wurde, der richtige war. Dazu reicht dann durchaus eine Enquete Kommission, oder gar ein Kaffeekränzchen mit allen Gleichgesinnten.
Dies hätte „man“ aber auch schon viel früher, vorher „tun“ können, um feststellen zu können, dass gar nicht ALLE denselben Weg gehen wollen. Dass dieser „Weg“ nicht so wie „erwartet“ und als „Wegweiser“ beschrieben, ist inzwischen erwiesen. Sonst würde und müsste „man“ ja nicht einmal eine Enquete Kommission einberufen, um nur festzustellen, dass ja sowieso ALLES richtig war?!
Jetzt ist es aber so, dass „man“ ja alle dazu gezwungen und genötigt hat, diesen Weg mitzugehen!
Dies hatte ja Konsequenzen und z. T. sehr böse Folgen für alle jene, die sich weigerten denselben Weg mitzugehen.
Ich denke, ich muss hier nicht anführen, wie man in der „TAT“ diejenigen „behandelt“, drangsaliert, genötigt und verunglimpft hat, die es eben zu einem früheren Zeitpunkt schon anders gesehen hatten?!
Nein, so einfach mache ich es mir nicht, dass ich einfach – einmal mehr glaube – „DIE“ würden das schon zu recht und richtig machen! Nur weil sie – nicht einmal von einer tatsächlich absoluten Mehrheit – gewählt wurden und sind. Denn es sind auch nur Menschen wie „Du und Ich“.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
kleiner Nachtrag:
Löschenhttps://achern-weiss-bescheid.de/2024/10/15/europas-oberste-medizinbehoerde-ema-entlarvt-die-covid-impfung-als-farce-eu-fvd-pk-21-11-23/
Europas oberste Medizinbehörde (EMA) entlarvt die Covid-Impfung als Farce – EU/FvD- PK 21.11.23
ach ja, weil es mir gerade noch auffällt. "Wir" hatten "damals" keine demokratischen, sondern tatsächlich "chinesische/russische" (diktatorische) Verhältnisse, mit der "Jagd" auf anders Denkende.
LöschenSehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenSie schreiben zwar richtigerweise:
< Aber in „unserem demokratischen Rechtsstaat“ ist derartiges möglich. Und zwar, weil diejenigen, die die Gesetze machen auch diejenigen sind, die hinterher überprüfen können und dürfen, ob es bei ihren Taten zu einem Fehlverhalten kam?! >
Um dann dieses demokratische Verhalten als falsch darzustellen. Sie wollen stattdessen diejenigen der Regierung/Parteien bestraft wissen, die etwas angeordnet, vorgeschrieben haben, für eine Bestrafung von Zuwiderhandlung eingestanden sind.
Dies will der eingesetzte Untersuchungsausschuss aber nicht. Daher haben sie ihn Enquete-Kommission genannt. Für mich ist und bleibt es aber in Deutsch ein Untersuchungsausschuss, weil:
< "Enquete" ist ein französisches Wort für Befragung oder Untersuchung und wird im Deutschen häufig für Enquete-Kommissionen verwendet, die sich mit umfassenden und wichtigen Themen befassen. Diese Kommissionen bestehen aus Abgeordneten und Sachverständigen und legen dem Bundestag Abschlussberichte mit Empfehlungen für die Gesetzgebung vor. >
Und dafür allein ist diese Kommission eingesetzt worden. Nicht um festzustellen welche Person persönlich falsch geredet, falsch gehandelt, falsche Gesetze, Verordnungen mitentschieden haben oder sich widerrechtlich bereichert haben.
Wir haben nach Wahlen die entsprechenden Mehrheiten in Form von Abgeordneten, die dann mit Mehrheit auch für alle, gültige Entscheidungen treffen können. Damit muss man nicht einverstanden sein, aber man hat sich daran zu halten, weil sonst Strafe droht.
Für Zuwiderhandlungen von Coronavorschriften und auch für Fehlverhalten der Politiker sind unsere Gerichte zuständig. Dass Parteien, welche nicht an der Regierung sind/waren, gerne einen Untersuchungsausschuss mit Feststellung von strafbarem Fehlverhalten der Regierungsparteien während der Coronazeit hätten, um sie bestrafen zu können, ist Parteipolitik. Wenn sie dies ebenfalls gerne möchten, weil sie sich in ihrer Lebensqualität beeinträchtigt fühlten, kann ich auch verstehen, aber es ist nicht relevant.
Um es nochmals klarzustellen. Diese Kommission will prüfen, was falsch war und was richtig und was man daraus für die Zukunft lernen und vorbereiten kann oder/und muss, gerade für immer unterschiedliche Vorkommnisse.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschenich hoffe doch, dass Sie die eigene Widersprüchlichkeit in Ihrer Argumentation erkennen.
„Für Zuwiderhandlungen von Coronavorschriften und auch für Fehlverhalten der Politiker sind unsere Gerichte zuständig.“
Gerichte und damit RichterInnen, die davon abhängig sind, wer sie beruft. Gerichte, die nur danach urteilen können und dürfen, wie es das „verbreitete“ Recht und die entsprechenden Gesetze und Vorschriften vorgeben. Und zwar von jenen, die dann eine Enquete Kommission einberufen, um ihr eigenes Verhalten zu „überprüfen“?! Von der Immunität derer, die diese Vorschriften und Gesetze erlassen (haben) ganz zu schweigen. Gleiches Recht für ALLE. Dies wäre allerdings nochmals ein ganz eigenes Thema.
Ob Gesetze und Vorschriften dem Recht entsprechen, kann „man“ wiederum nur über das BvferG prüfen lassen. „Man“ jedoch auch nur dann, wenn „man“ die entsprechenden Macht und Mittel (auch finanzieller Art) zur Verfügung hat. Verfassungsbeschwerden kommen in der Mehrheit gar nicht erst auf den Tisch derjenigen, die von jenen (abhängig) berufen wurden, die auch die Gesetze und Vorschriften erlassen, welche ggf. zur Überprüfung an stünden?! (Habe ich selbst erfahren)
Die RichterInnen des BVerfG sind wiederum davon abhängig, wer sie in dieses höchste Amt beruft.
Stichwort: Brosius-Gersdorf!
Es sind wiederum diejenigen, die die Gesetze und Vorschriften und eben auch die „Berufung“ kraft „ihres Amtes“ erlassen!
„Damit muss man nicht einverstanden sein, aber man hat sich daran zu halten, weil sonst Strafe droht.“
Dass „man“ damit nicht einverstanden sein muss,. dessen rühmt sich gerade „die Demokratie“! Dass auch die „Meinung, Betrachtungsweise“ der anderen ihre Berechtigung hat. Ohne dafür aber bestraft zu werden. Denn worin bestünde dann der Unterschied zur Diktatur?!
Nur muss „man“ dazu eben dann auch die „Macht“ und Mittel haben, um diesem demokratischen Selbstverständnis gerecht werden zu können.
Aber da sind gerade diejenigen davor, die diese „Macht“ und Mittel, wenn auch aus Wahlen hervorgehend haben!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Sehr geehrter Herr Kroiß.
LöschenEs ist verdammt schwer mit Ihren Argumenten. Was wollen sie denn? Wo leben sie denn? Natürlich sind Gerichte an einmal beschlossene Gesetze gebunden. Natürlich sind das dieselben Abgeordneten, welche Gesetze beschließen und die auch die Kommissionen einsetzen. Wollten sie dies stattdessen selber überprüfen? Welches Mandat haben sie dafür? Wer außer den Abgeordneten hat ein Mandat dafür? Schreiben, sich beschweren, mit mir und anderen sich hier oder auf Facebook oder anderswo austauschen, können sie, aber nicht aktiv irgendwie eingreifen. Dies ist der Regierung und dem Bundestag vorbehalten. Die bestimmen nach der Wahl alle Richtlinien, wofür sie eine Mehrheit, notfalls eine 2/3 Mehrheit erzielen.
Eine Klage vor dem BVerG ist kostenfrei!!!
Außer die Beschwerde stellt einen Missbrauch dar.
Es wird eine Vorauswahl getroffen, ob eine Klage, Beschwerde Aussicht hat, bearbeitet zu werden.
Wir Bürger wählen und die dann Gewählten sind alleine diejenigen, welche alle notwendigen Beschlüsse fassen, die für die Aufrechterhaltung einer parlamentarischen Demokratie notwendig sind. Dazu gehören auch die Richter unserer höchsten Ämter.
Sie können mit allem nicht einverstanden sein. Wenn sie aber gegen ein Gesetz verstoßen, müssen sie mit Strafe rechnen. Es wird nicht anders gehen! In jeder Gemeinschaft gibt es Regeln. Wer sich nicht daran hält, steht außerhalb der Gemeinschaft und in einem Staatengebilde kann man diese Menschen nicht ausweisen, ausstoßen (wohin denn auch?), also müssen sie mit Strafe auf die Regeln zurückgeführt werden.
Wenn sie das alles nicht wollen, müssen sie genügend Mitstreiter finden und mit denen zusammen eine andere Republik erreichen. Daran arbeitet die AfD mit leider immer größerer Zustimmung. Aber dort werden sie das alles nicht finden, was sie hier anklagen. Die werden die Freiheit radikal mehr einschränken als es bis jetzt bei uns ist!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschenwas ist jetzt daran so schwer zu verstehen, dass es weder demokratisch, noch gerecht und auch nicht neutral ist, wenn ein „Brandstifter“ aufklären soll, woher der „Brand“ kommt und sich als Held des Löschkommandos des „Brandes“ sieht, den er selbst gelegt hat?!
Sie bringen dann wieder die AfD ins Spiel, so als ob ich darin eine Lösung sähe?! Dabei handelt es sich bei denen auch nur wieder um „Brandstifter“.
Genau das ist doch wieder das Problem, die Ursache der Erstarkung dieser Partei.
Nämlich, dass sich die anderen gewählten Parteien nicht mit ihren eigenen Fehlern auseinandersetzen, diese beim Namen nennen, echte Konsequenzen daraus ziehen und künftig nicht mehr machen. Sondern für ihr eigenes Versagen wieder nur einen anderen Schuldigen suchen.
Würde man aus den eigenen Fehlern gelernt haben und lernen, müsste „man“ doch „nur“ die Ursachen für die selbst verursachten Probleme erkennen und ändern.
Kein Mensch käme doch auf die Idee, wenn ihm eine vorgesetzte „Speise“ schmeckt und sättigt, dass er dann eine andere „Speise“ möchte?! Mehr als „schmackhaft satt“ werden benötigt doch niemand.
Müsste das, was man vor Wahlen ankündigt auch umsetzen.
Diejenigen, die ihre Hoffnung nun auf die AfD setzen glauben ja auch nur wieder den Versprechungen vor der Wahl. Und zwar in der Hoffnung, dass nun endlich jemand seine Versprechen hält und erfüllt. Geht garantiert wieder „in die Hose“.
Das erstarken dieser Partei ist doch wiederum nur der Beweis dafür, dass sich das bisherige „System“ nicht so bewehrt (hat) wie verkündet?! Dies muss und kann aber nur daran liegen, dass es in diesem „System“ entsprechende (bis dato nicht korrigierte) Fehler gab und gibt.
Dass es bei unterschiedlichen Parteien (darin liegt doch bereits eine Krux) Kompromisse geben muss, ist doch auch klar. Wenn aber das Hauptinteresse dann in der Parteipolitik und nicht am Staat und der Gesellschaft, der Lösung der gesamtgesellschaftlichen Probleme liegt, können auch Kompromisse nicht zur Lösung führen. Genau dies tritt doch immer deutlicher zu Tage. Nicht die Problemlösung (Staat und Gesellschaft) hat Priorität, sondern Parteiinteressen und damit verbundene Posten (und damit die Eigeninteressen/ Lobbyismus)).
Was nun die Gerichte und damit das Recht angeht. So einfach, wie Sie dies darzulegen versuchen ist es leider nicht.
Das einzige, was sie zunächst beim BVerfG kostenlos einreichen können ist eine Verfassungsbeschwerde. Die kann angenommen oder abgelehnt werden. Gegen ZAHLUNG kann „man“ bei Ablehnung darauf bestehen, dass die Beschwerde doch angenommen wird. Also „ich“ muss dafür nochmal extra bezahlen, dass ich eine Rechtsfrage geklärt haben will?!
Bei Klagen ist es wieder ganz anders. Bevor sie eine Klage beim BVerfG einreichen können, müssen zuerst alle anderen Gerichtsinstanzen durchschritten werden. Ab einer bestimmten Instanz MÜSSEN sie dies mit einem Anwalt (KOSTEN) machen.
Es ist also nicht so, dass die berufenen RichterInnen und Gerichte, obwohl bereits durch die Gesellschaft finanziert sich den Rechtsfragen widmen müssen. Also ihrer eigentlichen Tätigkeit (wozu sie ja berufen wurden und finanziert sind) nachgehen. Sondern „man“ erschwert dem einzelnen Bürger den Gang zur Klärung darüber, inwieweit was dem Recht entspricht.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Noch ein kleiner Nachtrag zu den Gerichten und damit zum eigentlichen Problem, auch einer Demokratie.
LöschenPriorität von Gerichten, RichterInnen wäre ja eigentlich das Recht, das Rechtsverständnis und seine (Aus)Wirkungen.
Jetzt ist es aber so, dass auch bei dieser „Sachlage“ primär im Vordergrund steht, wie lässt sich damit und daraus entsprechend Profit schlagen. Obwohl ja für die Berufung und Finanzierung dieser Ämter längst durch die Gesellschaft gesorgt ist und damit der eigentlichen Tätigkeit nichts mehr im Wege stünde.
Genau das ist die eigentliche Ursache, das primäre Problem und versagen der Demokratie: wie, womit und woraus lässt sich noch Profit machen.
Und diejenigen, die den höchsten Profit gemacht haben und haben bestimmen letztlich und eigentlich auch die „Richtlinien“ der Politik. Ziehen an den Fäden der Marionetten und der Macht!
Dieser Macht (des Kapitals und Profitstrebens) müsste Einhalt geboten werden, Dann würde die Demokratie wohl besser als dato funktionieren.
Ach ja, um noch etwas klarzustellen.
LöschenEs ist die Unzufriedenheit, die Gier und das Machtstreben (mehr zu sein als seinesgleichen) des Menschen, die mangelnde Eigenverantwortung. Die allerdings durch entsprechende Gesetze auch eingeschränkt wird.
Es sind also nicht nur „die Politiker“, welche Probleme verursachen. Sie sind jedoch die „Spitze“, die führenden und leitenden, „der Kopf“ des Systems.
Und die werden von Menschen gewählt, die primär auch nur ihr Eigeninteresse vertreten sehen wollen.
Dass dies letztlich nicht besonders erfolgreiche sein kann, ergibt sich fast von selbst.
„Man“ sollte und müsste schon wissen, dass „man“ nur ein Teil des Ganzen, des Gesamten ist. Und diese Teile können nicht alle „identisch“ sein. Sondern jedes Teil (wie bei einem Puzzle) hat seinen Platz und seine Teilnahmeberechtigung. Niemand ist mehr oder weniger wert, als der andere. Denn fehlt auch nur ein Teil in diesem Lebenspuzzle, dann wird das „Bild“ eben nicht komplett.
Dies sollte und müsste „man“ allerdings auch so sehen, erkennen und danach handeln.
Sehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenIhre Beiträge strotzen nur so davon, dass sie unseren Staat, so wie er ist, ablehnen und aus dieser Ablehnung heraus formulieren sie ihre negativen Gedanken. Sie wollen sich nicht mit dem Bestehenden abfinden, sondern argumentieren so, als wenn sie aus einer absoluten Demokratie heraus die mangelnden Differenzen in unserer bestehenden Demokratie bloßlegen und anklagen.
Aus welcher Vergangenheit kommen wir denn? Vor mehr als 2.000 Jahren lebten unsere Vorfahren noch mehrheitlich in Wäldern und kamen erst durch die Römer mit Städten und damit mit größeren Bevölkerungsgruppen in Verbindung. Daraus wurden die bestehenden Gerechtigkeiten langsam neu entwickelt. Über Kaiser Karls Zeit, dem Mittelalter mit dem Erstarken der kath. Kirche und deren Moralvorstellungen, bis zur Kaiserzeit und der dt. Einheit zu den beiden Weltkriegen, waren die deutschen Lande Obrigkeitshörig. Die Freiheit und Selbstverwaltung der gesamten Bevölkerung entwickelten sich nur langsam, außer bei den Privilegierten. Erst nach dem 2. Weltkrieg konnten wir uns zu einer parlamentarischen Demokratie entwickeln mit allen ihren bestehenden Unzulänglichkeiten. Aber wir haben uns in den 80 Jahren hervorragend entwickelt. Die Möglichkeiten, die Freiheiten des Einzelnen ist nicht mehr mit den Zeiten von vorher vergleichbar.
Sie, Herr Kroiß möchten in einer wirklichen Demokratie leben, wo jeder Mensch eine absolut gleiche Stimme hat und es keine privilegierten Menschen mehr gibt. Glauben sie mir, das möchte ich auch. Aber ich bin auch Realist. So ist mir klar, Änderungen können nur langsam vorangehen und nicht per Revolution. Unrealistische Forderungen schaden dem Vorankommen in Sachen Demokratie, weil das den radikal gesinnten Menschen in die Hand spielt. Dazu kommt die sich immer schneller entwickelnden Neuerungen auf allen Gebieten, die es schwer macht, immer auf der Höhe der Möglichkeiten zu bleiben. Zusätzlich ist die Globalisierung nicht nur ein Gewinn, sondern auch eine Bedrohnis, weil durch die von außen leichter, schneller auf das eigene Land eingewirkt werden kann. Auch der Zusammenschluss zur EU ist nicht nur vorteilhaft, sondern auch schwächend, weil auch die Belange der anderen Länder mit bedacht und wie wir feststellen, in neue Gesetze eingeschlossen werden müssen.
Unsere Demokratie ist eine sogenannte Parlamentarische. Parteien stellen die Abgeordneten und haben mittlerweile alle möglichen Bereiche mit oder durch ihre Abgeordneten besetzt oder durch Stellvertreter besetzen lassen oder durch ihnen genehme Fachleute. Dazu gehören auch die höchsten Richter! Aber wer sollte außer dem Parlament solche Entscheidungen treffen?
Die Entscheidung, unsere Rechtsprechung in Stufen anzulegen scheint mir sinnvoll. Auch, dass nicht jeder sofort die obersten Gerichte anrufen kann. Dann kämen die nicht mehr zurecht. Oder wir müssten nur noch Richter am Obersten Gericht haben. Es ist auch sinnvoll, bei der Menge unserer Gesetze und den Gerichtsgepflogenheiten, es nur durch Rechtsanwälte anrufen zu dürfen. Wer nicht in der Materie bekannt ist, kann zwar Recht haben, würde es dann aber nur schwerlich auch vor Gericht erreichen.
Wie wollen sie Menschen mit Machtstreben anders als durch Gesetze und Anklagen daran hindern?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschendas finde ich jetzt eine sehr interessante Argumentation.
Glauben Sie, dass wir uns heute da befinden würden, wo wir uns befinden, wenn nicht Menschen dafür sorgten, dass wir uns weiter entwickeln, weil sie sich eben NICHT mit der vorgefundenen Situation abgefunden hatten?!
Und zwar nicht, weil sie negativ dachten. Sondern gerade umgekehrt. Sie glaubten daran, dass es bessere, positivere Möglichkeiten geben könnte und würde das Dasein zu gestalten.
Dass Revolution der richtige Weg dazu wäre, habe ich bereits vor Jahren als völlig falschen Weg erkannt und beschrieben (hier nachlesbar). Obwohl es nach wie vor Revolutionen, Demonstrationen gibt, weil einige Menschen glauben, dies wäre der richtige Weg. Und zwar um das zu ändern, was im aktuellen Dasein negativ ist. Genau so ist es nach wie vor mit den Kriegen.
Aber weder Revolution noch Krieg war und ist das positive Mittel um das Negative in den Griff zu bekommen. Sind sie ja selbst nur negative Auswirkungen dessen, was man verbessern und verändern will. Sie sind ja nur Reaktion und nicht positive Aktion.
Dass es negative Fakten in unserem Dasein gibt, dürfte wohl unbestritten sein. Wenn ich diese beschreibe entspringen sie also nicht meiner negativen Einstellung. Sondern sind nur eine realistische Beschreibung dessen was ist.
Ist nicht anders, als vor 2000 Jahren. Als es Menschen gab, die sich nicht damit abfinden wollten, dass das Negative die Oberhand gewinnt und behält.
Dazu war und ist es aber notwendig dieses Negative zu erkennen, zu benennen und am besten selbst im eigenen Dasein diesem entgegen zu wirken („Vorbildfunktion“).
[[Wie wollen sie Menschen mit Machtstreben anders als durch Gesetze und Anklagen daran hindern?]]
Indem ich diejenigen, die die Macht innehaben darauf hinweise, dass Recht und Gesetz für alle Menschen gleichermaßen gilt. So wird es auch von ihnen selbst beschrieben, verkündet und erwartet.
Indem „man“ sie darauf hinweist, dass sie sich selbst nicht an das halten, was sie von allen anderen fordern und erwarten. Dass sie ihre eigenes Wort brechen. Und dies auch nur können, weil sie die Macht dazu haben.
Aber genau dazu wären eigentlich UNABHÄNGIGE Gerichte, RichterInnen notwendig. Die sich „nur“ an die erlassenen Gesetze und das verkündete Recht zu halten hätten. Aber dazu müsste „man“ eben unabhängig und nur dem Recht und Gesetz verpflichtet sein.
Dies zu hinterfragen, notfalls durch RichterInnen überprüfen zu lassen müsste jedem Menschen – unabhängig seines Status, seiner finanziellen Möglichkeiten – vor dem „höchsten (BVerfG)“ Gericht ermöglicht werden.
Dies wäre zumindest eine gewaltfreie Möglichkeit. Um zu sehen, erkennen und ggf. umsetzen zu können, was positiv veränderbar wäre.
Also eine Demokratie „leben“, wie auch Sie sie (gleiche Stimme, gleiches Recht für alle) scheinbar als erstrebenswert betrachten.
Mit dem „abfinden“ der aktuellen Situation wird sich allerdings nichts ändern (lassen). Wie bereits auch vor 2000 Jahren.
Deshalb meine Posts. Deshalb meine Versuche, so unabhängig und frei wie möglich auf das existierende Negative auf diese Art und Weis zu reagieren. Es zu erkennen und auch „beim Namen“ zu nennen.
Vielleicht auch deshalb mein (nicht beeinflussbares?) Dasein im hier und jetzt? Und nicht vor 2000 Jahren, nicht in China und nicht in Russland?
Aber wer weiß dies wiederum schon genau?! Ob es sich dabei um „Schicksal“ (was wieder ein anderes Thema wäre, auf welches sich u. a. auch schon mal ein BK Scholz berief) handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Ach ja zu den überlasteten Gerichten fällt natürlich besonders auf, dass sich „unsere“ PolitikerInnen in zunehmendem Maße genötigt sehen, sofort Anzeige gegen jeden zu erstatten, der nicht ihrer Meinung und Betrachtungsweise ist und weil sie sich – mitunter natürlich mit unmöglichen Worten – in ihrer Eitelkeit beleidigt fühlen.
LöschenWenn „man“ sich selbst nicht so wichtig nimmt, in und von der eigenen Sache aber überzeugt ist, dann kann „mich“ niemand beleidigen. Dies ist nur möglich, wenn ich glaube, dass „ich“ und „meine“ Eitelkeit – und nicht die Sache an sich – beleidigt wurde.
Dann geht es allerdings auch nicht mehr um die „richtige Sache“ und Lösungsansätze in der Sache. Sondern um verletzte persönliche Eitelkeiten, die „ich“ mir in „meiner“ überhöhten Position nicht bieten lassen will.
ach ja und dann macht "man" noch ein Gesetz und noch ein Gesetz. Wobei im Gesetz ursprünglich bereits klar und deutlich niedergeschrieben wurde und wird, was rechtens ist und was nicht. Was verboten ist und was nicht. Beispiel: Waffengesetz; Waffen zum töten benutzen ist verboten; Waffen zu tragen und zu benutzen ist in der Zeit von bis und auf den Plätze und Orten X Y verboten; Waffenverbotszonen und so weiter. Dies gilt für zigfache andere Gesetze in derselben Art und Weise. Wer sich an des "erste" Gesetz und Recht nicht hält, wird sich durch weitere, differenzierte und ausführlicher Gesetze auch nicht halten.
AntwortenLöschenSehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenDa ist es wieder. Sie schreiben so, als wenn nur in der Vergangenheit Menschen dafür sorgten, dass wir uns weiter entwickelten und sich nicht mit der vorgefundenen Situation abgefunden hätten. Auch heute denken viele Menschen dauernd daran, wie diese oder jene Situation verbessert werden kann. Auch unsere Politiker. Doch es gibt viele unterschiedliche Strömungen, was für diese oder jene Situation die richtige Vorgehensweise wäre.
Sie finden es falsch, dass die Parteien mit 2/3 Mehrheit Richter ins höchste Verfassungsgericht wählen. Was wäre ihrer Meinung dann richtiger? Etwa eine Organisation? Fachleute, aber wer wählt diese Fachleute, wer würde die dann wählen dürften, auswählen und wer diese? Man muss eine Sache bis zum Ende durchdenken, meine Meinung, bevor man mit etwas nicht einverstanden ist. Auch mir ist vieles falsch in unserem Staate, welches ich gerne verbessert werden wissen möchte. Aber dass wie und dass wohin verbessert ist schwierig. Aus meinem Gefühl heraus denke ich so, aber wenn ich überlege, was dann alles geändert werden müsste, weil eine Änderung oft einen Rattenschwanz weiterer Änderungen nach sich ziehen müsste, dann bin ich mit meinem Wissen und Können eher ratlos. Wünschen ist das eine, tatsächlich verbessern das andere.
Vor Jahren hatte ich ihnen schon mal sinngemäß geschrieben, nur bei Gott gibt es die Absolute Gerechtigkeit. Wir Menschen werden dies nicht bewerkstelligen können. Alle Menschen können nur dann absolut Gleichberechtigt sein, wenn es alles im Überfluss gibt und jeder alles haben kann. Ansonsten wird es immer Unterschiede geben und für diese Unterschiedsmöglichkeiten kämpfen Menschen gegen andere.
Warum verstehen sie nicht, dass das Verfassungsgericht nur solche Klagen annimmt, deren Sachverhalt noch nicht durch das Oberste Gericht geklärt wurde. Dazu erfolgt eine Vorprüfung und stellt die fest, der Sachverhalt ist geklärt, wird die Klage nicht angenommen, sondern an die normalen Gerichte verwiesen. Und da ist Anwaltszwang und das kostet, vor allen Dingen, wenn man verliert. Das hält manche unnütze Klage ab. Leider auch Klagen, die gerechtfertigt wären, aber mangels Geld unterbleiben. Soll unser Rechtsstaat alle Klagen auf kostenlos stellen und dafür alle Anwälte bezahlen? Wollen sie dieses neue Fass der Sozialabgaben aufmachen? Kommen wir jetzt schon nicht mit unseren Abgaben mehr hin? Es wäre dann davon auszugehen, dass es Unmengen von Gerichtsverfahren für jeden Sch… geben würde. Mehr Richter, mehr Anwälte müssten her, woher nehmen?
Wenn ihnen unser aktuelle Gerichtsbarkeit nicht passt, machen sie mal einen praktikablen Vorschlag!
Ach ja, wenn ich in einem öffentlichen Amt wäre und beleidigt würde, würde ich auch gerichtlich dagegen vorgehen, schon alleine zum Schutz meines von mir innegehaltenen Amtes und zum Schutz gegen weitere Verrohung!
Waffen zu tragen und zu nutzen usw. sind keine neuen Gesetze, sondern Verordnungen, welche Behörden, Kommunen für gewisse Begebenheiten extra platzieren!
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschenjetzt verstehe ich „die Welt“ nicht mehr.
Sie stören sich daran, dass ich [[Sie wollen sich nicht mit dem Bestehenden abfinden, …]] und selbstredend nehme ich dies nicht nur für mich in Anspruch auf das Negative des Bestehenden hinweise und mich nicht damit abfinden will.
Um mir dann mitzuteilen, dass wir aus einer Vergangenheit kommen, die ich ebenfalls nur beschreibe und beschrieb.
Dann verweisen Sie selbst darauf, dass vieles verbesserungswürdig sei? Verweisen dann darauf, dass dies aber einen Rattenschwanz nach sich ziehen würde?
Jetzt verweise ich selbst auch nur darauf, dass vieles verbesserungswürdig sei. Im Unterschied zu Ihnen denke ich jedoch, dass eine Vereinfachung durchaus möglich wäre. Ohne dabei das Recht an sich zu verletzen.
Wir haben gerade und ins besonders in den letzten Jahren eine Anhäufung (Rattenschwanz) von Gesetzen.
Um es nochmals ganz einfach zu sagen: wer die 10 Gebote (gilt nur als Beispiel, man könnte auch das GG nehmen) nicht einhalten kann und will, der kann und wird auch die 10000 Gesetze (den tatsächlichen Rattenschwanz) nicht einhalten. Wer die 10 Gebote (das GG) einhält, benötigt keine weiteren Gesetze mehr. Er hält sich dann bereits an Recht und Gesetz, an Menschlichkeit, Nächstenliebe, Gerechtigkeit usw.!
Hat auch nur eine einzige gerichtliche Vorgehensweise (Anzeige) der beleidigten Menschen (Ämter kann man nur beleidigen, wenn man sie über die Menschen, das Menschsein stellt) dafür gesorgt, dass die offensichtliche Verrohung gestoppt oder beseitigt wurde?! Das Gegenteil ist doch der Fall!
Genau dies ist doch „nur“(das negative), was ich beschreibe.
Trotz aller Gesetze, Kriege, Verteilungskämpfen usw. usf. hat sich doch im gesamten Miteinander der Menschen, des Menschsein nichts verbessert?!
Ich kann daraus nur schließen, dass man wie bereits Einstein feststellte, Probleme nicht derselben Denkweise lösen kann durch die sie entstanden sind.
Dies ist meine Gedankenansatz. Ein notwendiger Paradigmenwechsel, wie er selbst von diversen Politikern immer mal wieder „in den Raum“ geworfen – aber bis dato nie umgesetzt – wurde.
Vielleicht kommt er ja noch. Ein erster aktueller Ansatz ist da Jens Spahn mit seiner Erkenntnis, dass Gerechtigkeit nicht nur beim Bürgergeld anzuwenden sei. Sondern tatsächlich auch in der Vermögensverteilung Ungerechtigkeiten festzustellen sind. (Bei Illner diese Woche)
Wünschen und Hoffen nützt uns allen nichts. Aber Erkenntnisse bzgl. „des Negativen“ und Änderungen daran resultieren nicht aus dem wünschen und hoffen. Sondern an der einfachen Erkenntnis, das „da etwas falsch“ läuft, das einer Änderung (Umkehr, Paradigmenwechsel) bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Sehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenIhr Aufmacher dieses Beitrags war ihre Verurteilung des Einsatzes einer Enquete-Kommission durch dieselben, welche ihrer Meinung nach zu den Ursachen, Verläufe und Folgen der Coronapandemie beitrugen und nun ihn auch aufklären sollen.
Dazu hatte ich ihnen schon geschrieben, dass auch die Hälfte der Kommission aus Sachverständigen besteht und auch Experten vorgeladen werden. Sie aber wollen eine Untersuchung, welche Täter verurteilen soll. Also die Enquete-Kommission wollen sie nicht sondern eine Untersuchungskommission. Die wird kommen, durch das Parlament, aber auch das wollen sie nicht. Sie zweifeln auch die Mehrheit an. Sie haben andere Vorstellungen, wie die Aufarbeitung geschehen soll. Die nennen sie aber nicht, außer dass sie es anders geregelt haben wollen.
Wenn es aber anders ablaufen sollte, dann benötigen wir eine andere Demokratie. Wie die aussehen sollte schreiben sie auch nicht. Es ist abstrakt, wenn sie meinen, wir könnten mit den 10 Geboten als Gesetz auskommen. Da verkennen sie den Erfindungsreichtum der Menschheit. Warum wohl haben wir immer neuere Gesetze. Wohl weil man feststellt, dass man da und dort mit den bestehenden Gesetzen einen Täter nicht bestrafen kann. Wenn es nur wohlmeinende Menschen gäbe, könnte man damit auskommen. Aber wir haben einen Bodensatz an Menschen, die sich an vieles nicht halten wollen. Sie machen es sich zu einfach, wollen alles anders und wollen alles umschmeißen, dann ist es eine Revolution. Die wollen sie aber auch nicht, dann kann man nur genauer und schärfer hinschauen oder mit Vereinfachungen vielleicht mehr erreichen. Das kann aber auch in die Hose gehen und Reiche werden dann noch schneller reicher und Arme dann noch schneller ärmer.
Kurzum, ich lese aus ihren Beiträgen eben ein anderes Politikverständnis und damit eine andere Republik heraus, ohne dass sie Ross und Reiter nennen, wie es gehen soll und auch die Folgen von Veränderungen nicht bedenken. Als Laie ist es schwer, komplexe Themen folgerichtig zu beurteilen. Abgeordnete z.B. haben einen ganzen Apparat hinter sich, wo sie sich schlau machen können und Daten abrufen und Wissen in ihrer Partei bereitliegt. Das haben sie und ich nicht. Unser Wissen ist dagegen nur Stückwerk. Und das Wissen von Fachleuten, die sind meistens in eigenen Organisationen und haben dort ihr Wissen her. Neutral, wie sie es wünschen, gibt es nicht, alles ist Relativ.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
LöschenSehr geehrter Herr Neumann,
also gut, gehen wir zurück zum Ausgangspost „Ethikrat“.
Dieser wird einberufen, nachdem man nachträglich – auf viel äußeren Druck hin und „neue“ wissenschaftliche Erkenntnisse hin – festgestellt hat, dass man in und während der Pandemie diverse Fehleinschätzungen mit nachfolgendem Fehlverhalten getroffen hatte. Die Konsequenz dieser Fehleinschätzungen und des Fehlverhaltens der Verantwortlichen ist bis dato gleich null.
Dies wird sich mit und durch einen Ethikrat nicht ändern. Deshalb fordern ja etliche einen Untersuchungsausschuss, welcher Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Ich schreibe bewusst könnte, da ich nicht daran glaube, dass es auch dazu kommt. Dies auch gar nicht mein persönliches und primäres Interesse ist.
Mir geht es um die eigene Widersprüchlichkeit dieses Systems und derer, die es „verantworten“.
Auch Ihr Hinweis auf die Sachverständigen in der Kommission hilft dabei nicht wirklich weiter. Waren nicht auch während der Pandemie „entsprechende“ (um nicht zu sagen „genehme“) Sachverständige beratend, z. T. fordernd an der Seite der Verantwortlichen?!
Hier verweise ich nochmals auf Einstein: Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise [[ meine Anmerkung: und jene, die dafür verantwortlich waren und sind]] lösen, durch die sie entstanden sind.
Diejenigen, die dieser nachträglich festgestellten und im Detail noch genauer festzustellenden Fehleinschätzung keinen Glauben schenkten, wurden aber aufgrund von Fehleinschätzungen, daraus resultierendem Fehlverhalten und daraus wiederum resultierenden erlassenen strafbewehrten Vorschriften und Gesetzen (angeblich untermauert durch Sachverständige) nicht unerheblich betraft!
Ganz abgesehen davon, wie man diese ausgrenzte, beleidigte und ihnen nur das schlimmste wünschte. Alles belegbar.
Wie war das mit dem verfolgen und anzeigen (weshalb eigentlich, wenn es nicht um Konsequenzen gehen sollte) von Beleidigungen, Hass etc., welches Sie befürworten?!
Die konnten sich nicht ohne nachteilige Konsequenzen auf die eigene Verantwortung, einen eigenen Ethikrat berufen, welcher vor der Bestrafung, den Konsequenzen fragwürdiger Entscheidungen aus einer Fehleinschätzung und einem Fehlverhalten überprüfen hätte können Die wurden ganz ohne jede Ethik, jeden Ethikrat aufgrund von Fehleinschätzungen und nachfolgendem Fehlverhalten be- und verurteilt!
Darum geht es mir. Um die eigene Widersprüchlichkeit, welche ja entsprechende Konsequenzen mit sich brachte und weiterhin bringt dieses (Gedanken)Systems.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Sehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenNochmal: Wir leben in einer parlamentarischen demokratischen Republik. Wenn von diesen Abgeordneten Gesetze und Vorgaben beschlossen werden, hat sich jeder daran zu halten. Wenn nicht drohen entsprechende Strafen. Was kann das Parlament anders machen? Die eigenen Vorgaben als falsch erkennen und korrigieren. Notfalls auch für die Vergangenheit, indem man Verurteilte rehabilitiert und auch entschädigt. Das aber geschieht verdammt selten und nur dann, wenn ein Parlament dies für sich festgestellt hat und entsprechende Beschlüsse fast. Das aber ist ungeheuer schwer, weil Menschen und so auch Parlamentarier sich schwer damit tun, etwas einzugestehen. Sie verlangen nun, dass sie dies müssen und dafür einen Untersuchungsausschuss in die Wege leiten, der feststellt, wer in der Regierung falsch gedacht und damit auch falsch gehandelt hat. Sie verstehen nicht, dass es unserem Rechtsverständnis entspricht, dass Angeklagte von Grund auf Unschuldig sind und die Schuld erst festgestellt werden muss. Das geht aber bei einer vom Volk über Abgeordnete gewählten Regierungen nicht, wenn ein Teil der Bevölkerung dies so wünscht. Wenn eine Regierung, wohl immer erst eine Nachfolgende, auch zum Selbstschutz, sich dazu überhaupt bereit erklärt, dies prüfen zu lassen, dann doch wohl nur, wenn sie durch Überprüfung erst einmal feststellt, ob überhaupt ein Fehlverhalten vorliegt. Und das macht sie alleine für sich und in ihrem eigenen Auftrag. Auch hilft da nichts anderes, weil ansonsten unser Parlament ausgehebelt würde und Rechtsprechung von Außerparlamentariern erfolgen würde. Dies wäre eine Revolution, weil es unsere Republik zerstören würde. Und dies, so schrieben sie wollen sie auch nicht. Also muss es in und vom Parlament mit deren Mitteln geregelt werden. Dazu gehört vorweg die Prüfung und dann können daraus die Konsequenzen gezogen werden, aber dies kann nur das Parlament.
Da mache ich ihnen nichts vor, wenn ich glaube, dass niemand von den zuständigen Akteuren dieserhalb angeklagt werden wird. Was man machen wird, man wird feststellen, dieses und jenes war nicht zielführend, war nicht angebracht, war zu vermeiden, hätte anders gelöst werden müssen/können. Aber man wird auch feststellen, dass man ansonsten die Pandemie nach bestem Wissen und Gewissen gemeistert hat und nur für die Zukunft dies und das anders handhaben würde. Damit kann ich leben, sie wahrscheinlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
Löschennatürlich kann und muss ich damit leben. Ansonsten müsst ich mich ja einer Revolution anschließen oder gar in Angriff nehmen. Wobei ich selbst ja klar darüber schrieb, dass ich davon nichts halte (die Revolution frisst ihre eigenen Kinder). Aber genauso gut kann und darf ich auf die Ungereimtheiten, Diskrepanzen und Ungerechtigkeiten in diesem System hinweisen. Genau dies mache ich mit meinem Blog.
Wobei wir dann schon wieder bei der nächsten, von Ihnen angesprochenen Diskrepanz wären. Nämlich dem Wissen und Gewissen. Jetzt mag es ja durchaus so sein, dass Politiker ein mehr an Wissen um sich scharren können. Aber dies macht dann noch kein „anderes“ (gar „besseres“) Gewissen aus. Heißt, jeder Mensch (im Normalfall) hat ein/sein Gewissen und lebt im besten Falle danach. Wird aber in dem Moment schwierig, wo ihm andere vor denken und vor allem vorschreiben (gar noch in Gesetze gepackt), dass er sich nach dem Gewissen derjenigen zu richten hat, die die Macht innehaben. Wenn sich dann im Nachhinein gar raus stellen sollte, dass sich das Handeln aus Gewissensgründen als falsch herausstellt. Wenn aber die einen aus Gewissensgründen falsch handeln können und dürfen, dann müsste dies – nach „unserem“ Rechtsverständnis (GG) – ja jedem Menschen zustehen. Ohne dass er für sein Handeln aus Gewissensgründen bestraft wird. Erst recht, wenn „man“ dies für sich (durch den Ethikrat bestärkt) in Anspruch nimmt.
Oder sehe ich da wieder etwas falsch?!
Wissen Sie, worauf ich gespannt bin?
Wie die Enquete Kommission wissenschaftlich erklärt, was der Grund dafür war und ist, dass („verteufelte“) Ungeimpfte weder angesteckt, noch erkrankt und schon gar nicht gestorben sind?!
Während Geimpfte erkrankten, andere ansteckten und z. T. heute noch darunter leiden, aber auch gestorben sind?! Ausnahmen in beiden Fällen bestätigen „die Regel“. Rechtfertig(t)en aber nicht die gravierenden Maßnahmen, die „man“ für die gesamte Gesellschaft traf.
Dies ist für mich keine theoretische Frage, sondern aufgrund eigener Erfahrungen gestellt. Denn in meinem eigenen Familienkreis (bestehend aus der Altersgruppe von 30 bis über pflegebedürftige 90 Jährige), der sich nicht spalten ließ, nicht entzweit und gegenseitig bevormundet hat gab es das alles. Die sich aufgrund der alltäglichen und tatsächlichen Notwendigkeiten (Beruf, Pflege, Familienzusammenhalt) nicht isolieren ließen, ja gar nicht konnten.
Darunter sind freiwillig Geimpfte, genötigte Geimpfte (Beruf) und nicht Geimpfte. Und am besten kamen bisher die nicht Geimpften durch die ganze Situation?!
Und ich bin mir ganz sicher, dass dies nicht nur in meiner Familie so war und ist.
Aber die Ungeimpften waren zumindest bis dato (angeblich nach wissenschaftlichen Erkenntnissen) die Pandemietreiber, die Schuldigen an allem, was in Verbindung mit der Pandemie geschah?! Obwohl die wohl auch nur nach eigenem besten Wissen und Gewissen handelten.
Wobei es da auch inzwischen andere Erkenntnisse gibt. Weshalb „man“ u. a. auch dies ja anhand eines Ethikrates aufarbeiten will.
Sonst gäbe es ja nichts zu aufarbeiten. Wäre weder ein Ethikrat, noch ein Untersuchungsausschuss nötig. Wenn doch alles hervorragend gelaufen ist?!
Mit freundlichen Grüßen
Robert Kroiß
Sehr geehrter Herr Kroiß.
AntwortenLöschenSie schreiben immer vom Extremen her. Man sagt doch, es ist nicht alles richtig gelaufen. Spahn sagt doch auch, man müsse sich nach Corona vieles verzeihen. Sowas wollen sie scheinbar nicht gehört haben. Auch nicht, dass man festgestellt hat, dass es Menschen gab, die sogenannte Coronaschleudern waren, weil sie sehr viele Viren an die Umwelt abgaben ohne selber zu erkranken. Man brachte diese Menschen mit der Blutgruppe Null in Verbindung. Es wurde auch beschrieben, dass es Menschen gab, die Corona hatten und das Virus nicht weitergaben. Es gab bei dieser Pandemie, wie wohl übrigens beim gesamten Leben auch, nicht schwarz oder weiß, sondern alle Zwischenfarben.
Daher hat die Regierung aus Vorsicht mehr verboten und angeordnet als es in manchen Bereichen notwendig war. Im Zweifel ist Vorsicht besser als Nachsicht! Und wenn es in ihrer Familie gemeinsam so war, dass sie untereinander zusammenkamen, obwohl nicht geimpft, dann war das doch für sie richtig so. Allerdings, wenn andere involviert waren, die nicht zur Familie gehöhrten, dann sieht es anders aus. Es wird meist so gehen, wie eine Mehrheit es will. Regierungen haben die Mehrheit der Wähler. Minderheiten haben sich unterzuordnen. Sie können sich äußern, dagegen sein, aber es nützt nichts, weil die Mehrheit bestimmt. Will man die Meinung der Minderheit voranbringen, muss man sie Mehrheitsfähig machen. Auf diesem Wege befindet sich die AfD.
Ungeimpfte waren für Geimpfte ein Risikofaktor. Menschen ohne Mundschutz waren für solche mit Mundschutz ein Risikofaktor. Menschenansammlungen waren für die Verbreitung der Pandemie ein Risikofaktor. Alles leicht mit eigener Intelligenz nachvollziehbar. Wer das leugnet, dem fehlt neben der Humanität auch eine gewisse Intelligenz und darüber hinaus eine Rücksichtslosigkeit Andersdenkenden gegenüber. Man kann für sich eine andere Meinung haben und auch leben, aber nur unter Rücksichtnahme auf die Menschen, welche für sich in Corona eine Gefährdung sehen.
Es hat sich im Nachhinein nicht herausgestellt, dass die aus Gewissensgründen heraus getroffenen Entscheidungen falsch waren, sondern nur, dass aus Vorsicht, aus fehlendem Wissen, aus vorliegenden Entscheidungsgründen heraus dieses oder jenes doch nicht notwendig war, hätte unterlassen bleiben können, war nicht Fallrelevant! Was sie anprangern ist, dass die Regierenden wider besseres Wissen etwas anordneten und damit nicht nach ihrem Gewissen handelten. Es kann aber nur wegen fehlendem Wissen oder Anordnung aus Vorsicht trotz Nichtwissen sein. Ich konnte für mich alle Maßnahmen mit meinem Gewissen vereinbaren und kann für mich auch die Gewissensentscheidungen der Handelnden so sehen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Neumann