Mein
Freund mal wieder. LOL
Am Anfang hielt er das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ja noch für
eine Laune des Gesetzgebers.
Aber jetzt erkennt er den positiven
Nutzen desselben!
Wenn das neue Wehrdienstgesetz in Kraft tritt kann „man(n)“ ja
jährlich auf das SBGG zurückgreifen und sich je nach Bedarf selbst
bestimmt erklären!
Als weibliche Person ist man(n) dann nicht von der Melde- und
Wehrpflicht betroffen, sondern kann sich freiwillig (wie beim SBGG)
dazu entschließen, dass man den Fragebogen erst gar nicht ausfüllen
muss.
Nach Ablauf der Sperrfrist kann man(n) sich ein Jahr später wiederum
selbst bestimmt umbenennen und sich ein nun passendes Geschlecht
aussuchen!
Gilt aktuell ja bereits jetzt schon für den Strafantritt in einem
Gefängnis.
So kann ich dem SBGG (als Frieden stiftendes Gesetz) im Nachhinein
sogar noch etwas positives abgewinnen.
Könnte also schwierig werden mit der Aufstockung der Bundeswehr
und damit
Kriegstüchtigkeit.
"Je näher der Zusammenbruch des Imperiums rückt, desto verrückter
sind seine Gesetze." Marcus Tullius Cicero
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