Mittwoch, 27. August 2025

Mein Freund mal wieder LOL

 

Mein Freund mal wieder. LOL

Am Anfang hielt er das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ja noch für

eine Laune des Gesetzgebers.

 
Aber jetzt erkennt er den positiven Nutzen desselben!



Wenn das neue Wehrdienstgesetz in Kraft tritt kann „man(n)“ ja 

jährlich auf das SBGG zurückgreifen und sich je nach Bedarf selbst 

bestimmt erklären!


Als weibliche Person ist man(n) dann nicht von der Melde- und 

Wehrpflicht betroffen, sondern kann sich freiwillig (wie beim SBGG)

dazu entschließen, dass man den Fragebogen erst gar nicht ausfüllen

muss.



Nach Ablauf der Sperrfrist kann man(n) sich ein Jahr später wiederum

selbst bestimmt umbenennen und sich ein nun passendes Geschlecht

aussuchen!



Gilt aktuell ja bereits jetzt schon für den Strafantritt in einem

Gefängnis.



So kann ich dem SBGG (als Frieden stiftendes Gesetz) im Nachhinein

sogar noch etwas positives abgewinnen.

 

Könnte also schwierig werden mit der Aufstockung der Bundeswehr

und damit Kriegstüchtigkeit.

"Je näher der Zusammenbruch des Imperiums rückt, desto verrückter

 sind seine Gesetze." Marcus Tullius Cicero


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