Donnerstag, 17. Dezember 2015

Universelle Menschenrechte?

Die These, auf das sich AM immer wieder stützt um ihre Ablehnung einer Obergrenze für die Zahl der aufzunehmenden Flüchtlinge zu begründen, ist von abstrakter, rechtlicher Natur. Sie beruft sich auf angeblich "universell gültige" Menschenrechte, die D zur Aufnahme von Flüchtlingen zwingen. Die Menschenrechte in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und den §§ 16 + 16a des GG zwingen zum Schutz von Menschen vor Krieg, Vertreibung und Angst um Leib und Leben. Die Menschenrechte gewähren damit ein Rechtsanspruch auf Schutz und Unterbringung der D nicht ausweichen kann, wenn es sich rechtstreu zum international gültigen Standard verhalten will. Wo aktive Rechte (die Forderungen begründen) gewährt werden, müssen zugleich Rechtsverpflichtungen "in die Welt gesetzt" werden, die Staaten zwingen Flüchtlingen Schutz und Unterkunft zu gewähren. D. h. sie schränken nach der Idee Menschenrechte die Befugnisse von Regierungen und Parlamenten ein, das ist nichts anderes sein als die Begrenzung staatlicher Souveränität. Anne Will hat in Ihrer letzten Sendung als eine "Kanzlerin Getreue", gegenüber dem Historiker Barnowski, der eine Obergrenze für Zuwanderung gefordert hat mit dem Hinweis auf rechtliche Verpflichtungen seine Forderung zurückweisen wollen.. Nach dem Muster: Geht gar nicht, wir müssen ja wg. der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) usw..

Ob universelle Rechte überhaupt ausgereicht werden können, ob sie denn überhaupt eine Legitimationsgrundlage haben könne,, hängt von der Antwort auf die Frage ab, was macht den Menschen in seinem Wesen aus, was ist seine Natur um daraus  unveräußerliche Rechte ableiten zu können können?. Es ist also die Frage nach EINEM Menschenbild, nach den Bedingungen seiner Existenz, die von allen Befürwortern der Menschenrechte einheitlich und unisono zu beantworten ist. Gelingt das nicht, können "universell gültige" Rechte nicht legitim und fr alle verbindlich abgeleitet werden. Mit anderen Worten: Ohne die Festlegung auf Ein Menschenbild sind die Menschenrechte die dem  Individuum zu gewähren sind nicht "an die Natur des Menschen anschließbar. Aber, wenn wir uns umschauen, gibt nicht das EINE Menschenbild, wohl aber ein jüdisches, christliches oder an weder das Eine noch das andere gebunden. Der Begriff vom Menschenbild  trägt damit eine kulturelle Bandbreite in sich und wird zu einer interpretierbare Größe von begrenzter Gültigkeit gebunden (vgl. dazu Otfried Höffe: "Transzendentaler Tausch - eine Legitimationsfigur für Menschenrechte?" S. 33 ff). und können keine Basis für legitime, universell gültige Menschenrechte herstellen.
 
Dann aber kommt etwas ganz anderes als eine  "universell gültig" ausgegebene Rechtslage zum Vorschein. Sie wird in ein Instrument zur Aushebelung nationaler Souveränität transformiert und eröffnet dem imperialen Hegemon ganz neue politische Möglichkeiten um seinen Machenschaften eine humane Note vor den Augen der r Weltöffentlichkeit zu geben. Und das wollen die VSA und die ihnen hinterher laufenden  EU Staaten erreichen. So lassen sich an beliebigen Orten auf dem Planeten  "rechtlich begründete" Eingriffe in staatliche Souveränität vornehmen, die den Anschein der Wahrung internationaler Rechtsstandards erwecken, z. B. zum Schutz irgendwelcher Minderheiten um den Griff nach Rohstoffen und anderen Ressourcen zu bemänteln um den es in Wahrheit geht.

Erstaunlich ist  daher, dass insbesondere "Linke" und "Grüne" den Anspruch von "universell gültigen" Rechtslagen nicht kritisch hinterfragen. Wer glaubt, mit dem Hinweis auf "unverhandelbare, weil universell gültige" Rechte eine moralisch einwandfreie Position zu haben, der/die übersieht, wie schnell man sich mit vor Moral triefenden Argumenten zum "moralisch integeren" Handlanger imperialistischer Ausbeutung selbst umfunktioniert.

Gruß
Paulus

14 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Zitat Paulus:
" Erstaunlich ist daher, dass insbesondere "Linke" und "Grüne" den Anspruch von "universell gültigen" Rechtslagen nicht kritisch hinterfragen. Wer glaubt, mit dem Hinweis auf "unverhandelbare, weil universell gültige" Rechte eine moralisch einwandfreie Position zu haben, der/die übersieht, wie schnell man sich mit vor Moral triefenden Argumenten zum "moralisch integeren" Handlanger imperialistischer Ausbeutung selbst umfunktioniert."
Zitat Paulus Ende.

Glaubst Du ernsthaft, dass Foristin Marie Dir da folgen kann?

Anonym hat gesagt…

Marie hat einen begrenzten Horizont, das weiß ich. Sie leidet scheinbar an Verfolgungswahn wenn sie eine Bemerkung von mir (eine auf die Mütze geben das die Ohren weg fliegen..) für die Androhung einer Tätlichkeit hält. Ich bin dieser Tante Gott sei Dank noch nie persönlich begegnet und werde mit Sicherheit nie in eine solche Verlegenheit kommen - das ist nicht meine Kragenweite.

Gruß
Paulus

Anonym hat gesagt…

Zitat Paulus:
"Marie hat einen begrenzten Horizont, das weiß ich."
Zitat Paulus Ende.

Du immer mit Deinen Untertreibungen!

Gerd Dietrich hat gesagt…

Hallo Paulus,
"Nach dem Muster: Geht gar nicht, wir müssen ja wg. der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) usw.."
wie Recht sie da haben!
Zuerst wurde immer rumgetönt: Wir sind dazu verpflichtet wegen GG Artikel 16, danach hieß es Artikel 16a, dann hat eventuell mal einer nachgelesen und festgestellt, da ist von "politisch Verfolgten" die Rede, also nichts mit Kriegsflüchtlingen und seitdem heisst es nach "Menschenrechten in Verbindung mit der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)".
Das habe ich verstanden, was ich aber nicht verstehe ist, warum gilt das offensichtlich nur für Deutschland und Schweden? In Polen, Großbritannien und vielen anderen europäischen Ländern scheint man davon noch nichts gehört zu haben, oder irre ich mich da? Muss aber was dran sein, wenn einige Länder ihre Grenzen wieder dicht machen wollen oder auch schon gemacht haben.

Anonym hat gesagt…

Es gibt kein RECHT für Menschen oder auf irgend etwas!
Selbst die 10 Gebote sind KEINE Pflicht, sondern nur ein DU SOLLST!
Was eben kein muß ist!
Diese Gesetzgebung ist Dummheit durch falsche Auslegung von „religiösen“ Aussagen, (Christlich (CDU, CSU)) oder entspringt einem eigenen Interesse.

Ein „RECHT“ kann jeder einfordern! Ein „SOLL“ kann keiner einfordern.
So einfach ist das.
Also ganz einfach, das Gesetz löschen!!!
Dann können wir helfen, aber wir müssen nicht. Dann werden sich auch die Flüchtlinge überlegen, ob sich diese lange Reise noch lohnt.

Anonym hat gesagt…

Die GFK gelten absolut und unbedingt nur für die Unterzeichnerstaaten, Schweden wird mit Sicherheit dazugehören - wer sonst noch, wäre zu prüfen. Der Anspruch auf Schutzgewährung gilt nicht für Flüchtlinge, die von sicheren Ländern aus in einem EU Staat einreisen wollen - denn dann sind sie keine unmittelbar Vertriebenen mehr. Den Schutzrechten der Flüchtlinge, stehen dann "Schutz-Gewährungspflichten" im Einreiseland gegenüber, wenn sie unmittelbar einer Verfolgung ausgesetzt sind. Z. B. auch in dem Land verfolgt werden, von dem aus dem sie Nach D oder S einreisen wollen. Also scheidet ein Aufnahmezwang nach der GFK für so gut wie alle EU Länder aus, die keine Außengrenze mit der EU haben.

Frau Merkel hatte mit ihrer bemerkenswerten Erklärung diese rechtliche Hürde für D und die Zuwanderung von Flüchtlingen aus Syrien abgeräumt und wie ihre Kritiker feststellen, sich damit über geltendes Recht hinweg gesetzt. Das hat Flüchtlingsströme über die Balkanroute erst "auf Drehzahl" gebracht. Sich anschließend scheinheilig an andere EU Staaten zu wenden mit der Forderung: "Ihr müsst aber auch welche nehmen" macht klar, dass dies nicht klappen wird. Auf die GFK kann sie sich nicht berufen, sobald Flüchtlinge Deutschland oder Österreich erreicht haben. Die anderen EU Staatschefs, z. B. Tusk von Polen tippen sich an Stirn und teilen ihr sinngem. mit: "Du spinnst wohl, vielleicht stimmst Du dich vorher mit uns ab bevor du mit "freundlichem Gesicht" Tatsachen in die Welt setzt, die wir mit auszulöffeln haben. Wir sind keine Befehlsempfänger der deutschen Politik."

Da D als einziger Staat der Welt ein (einklagbares) "Individualrecht" auf Asyl nach §§ 16 + 16a GG kennt, das aufgeschrieben wurde zu einer Zeit als weltweit noch keine 11 Millionen Menschen auf der Flucht waren, es noch keine Schlepperindustrie gab und nicht massenhaft Smartphons (in Österreich) an Flüchtlinge ausgegeben wurden über die Gerüchte und S-Haus Parolen gestreut werden, passen diese Bestimmungen nicht mehr. In diesem Punkte stimme ich den Forderungen der AfD ausdrücklich zu.
Gruß
Paulus

Anonym hat gesagt…

Den Gedanken stimme ich teilweise zu. Nach altem Naturrecht (J. Locke) wurden "dem Menschen" unveräußerliche Rechte wie z. B. das Eigentum am eigenen Leib, von Gott gegeben, sind also transzendental verankert. Nach modernerem Naturrecht können sich die Menschen nur gegenseitig ihre "angeborenen" Rechte (z. B. auf streben nach Glück) zusichern, sie werden sozusagen abstrakt im freien Willen verankert. Dem Staat allerdings kommt für den Bestand der gegenseitig gewährten Rechte eine besondere, wenngleich subsidiäre Rolle zu. Die wird dadurch legitimiert, dass er die Durchsetzung/Einklagbarkeit der gegenseitig eingeräumten Rechte garantiert, z. B. das Recht auf Eigentum. Die Juristen nennen das, sie zu gewährleisten.

Übertragen auf die Menschenrechte heißt das, sie gelten als vereinbart, wenn die Staaten legitimiert durch einen "Gesellschaftsvertrag", diese unterzeichnen. Ein Sonderproblem bildet die Radikalisierung des Geltungsbereiches der Menschenrechte, die ihnen zugeschriebene "universelle" Gültigkeit: Sie gelten angeblich überall und alle Zeit, sie schränken so die Souveränität von Staaten ein. Wie weit das reichen kann und ob die "Universalität" von allen staaten der UN anerkannt werden kann, denn viele Fragen bleiben offen: Wie kann dieser Anspruch konstruiert sein,, wovon lässt er sich ableiten, wie er kann er funktionieren, wie wird die Einhaltung überwacht, kann Missbrauch entstehen, ...? Wie sich zeigen lässt ein weites Feld für Rede und gegenrede. Ein spannendes Thema für eine aktuelle politische Grundsatzdebatte für Leute die an echter Auseinandersetzung interessiert sind und die nicht schon davon überzeugt "alles wesentliche in der politischen Debatte zu wissen" oder mit Leidenschaft geifern und ihre Animositäten ausbreiten. Für eine solche Haltung steht die Foristen "Marie" prototypisch.

Gruß
Paulus

Robert Kroiß hat gesagt…

Entweder es gibt ein universelles Recht, welches dann für alle Menschen im Universum Gültigkeit besitzt. Oder es gibt Menschenrechte, welche Menschen zu universellen Menschenrechten erklären.
Dies sind dann aber willkürliche, von Menschen erlassene und ständige korrigierbare Rechte und damit nicht universell.
Die wesentliche Frage, welche es allerdings zu beantworten gäbe, ist die Frage nach der „Rechtslage“, begründend auf einer „Gesetzmäßigkeit“ oder eines Zufalls des Universums. Der „Gesetzmäßigkeit“ als Grundlage eines Lebensrechts des „einen Menschenbildes“.
Solange es darüber keine „endgültige“ Erkenntnis und ein „Wissen“ darüber gibt, ist alles reine Willkür. Willkür beruft sich aber weder auf Recht, noch auf ein universelles Gesetz! Sondern Willkür schafft sich eigene Gesetze und Rechte.
„Ein universelles Menschenrecht“ (mehrere und unterschiedliche „Menschenrechte“ schließen sich aufgrund eines einzigen universellen Gesetzes und damit Recht gegenseitig aus) könnte ggf. nur dann als „universell“ gelten, wenn sich alle staatlichen Gebilde, also Führende und Herrschende von Mehrheiten auf ein, als das „eine universell“ geltende Recht einigen und „unterschreiben“ würden und könnten. Dies würde aber wiederum voraussetzen, dass sich all die Führer und Herrscher in der „Erkenntnis“ und dem „Wissen“ um ein universell geltendes Recht und Gesetz einig sein müssten. Diese gemeinsam erlangte Erkenntnis würde dann nämlich willkürliche Auslegungen ausschließen.
In der Menschheitsgeschichte sind es aber gerade die Auslegungen durch die sogenannten „Weisen“, Religionen verschiedenster Art im Bezug auf die „Entstehung des Universums“, welche nicht zu einer gemeinsamen Erkenntnis im Bezug auf das „universelle Leben“ führten.
Läge der Entstehung des Universum der Zufall zu Grunde, dann ist auch alles Nachfolgende genau diesem Zufall unterworfen. Dies hat dann aber weder mit einer „Gesetzmäßigkeit“, noch mit „Recht“ zu tun!
Unterliegt die Entstehung des Universums allerdings einer „Gesetzmäßigkeit“ und damit einem „Recht(sverständnis)“ des Lebens, kann es nur eine Gesetzmäßigkeit, resultierend aus diesem „Lebensrecht“ geben. Alles andere wäre und ist der Auslegung, mangels wahrer Erkenntnis und echtem Wissen geschuldet. Weshalb es auch unterschiedlich ausgelegtes Recht und Gesetze gibt.
So würde ich das sehen.

Gruß Robert

Anonym hat gesagt…

Hallo Paulus,

gute Fragen zum Abschluss Ihres Beitrags. Die Grundfrage ist aber, wo fängt Recht an und wo hört es auf, oder, wo fängt Unrecht an, und wo hört es auf?
Wir haben auf Erden die Polarisation. Nehmen wir einfach Sonne und Regen. Sonne sorgt für Blühen und Reifen – kann aber auch verbrennen und austrocknen. Regen sorgt für Wachstum, kann aber auch Überschwemmen. Der Gastwirt will Sonne, damit sich seine Terrasse füllt. Der Landwirt will Regen, damit seine Pflanzen wachsen.
Ich will damit nur zeigen, NICHTS ist NUR gut oder NUR böse, und EINES ALLEINE, ist immer schlecht. Wir brauchen Beides.
So braucht der Mensch auch gut UND böse, zu seinem geistigen Wachstum von Erkenntnis und Verständnis, bis zum bewussten SEIN.

Ein Grundprinzip der materiellen Natur ist es, daß es auf der Weld NICHTS Dauerhaftes gibt. Alles ist ständig in Bewegung, und auf Dauer ist nichts fest zu halten. So gibt es auch kein Dauerhaftes Glück – oder auch Leid.
Auch das falsche System der Marktwirtschaft wird sich nicht ewig halten. Wobei es schon längst nur mit immer mehr Schulden künstlich erhalten wird.
Es gibt immer ein Aufstieg, eine „HOCHZEIT“ und einen Zerfall. Ob Privat, ob Verein, ob Konzern, oder Regierungsform.

Grüße,
Demetrius

Anonym hat gesagt…

Hallo Robert,

das, was wir Gott nennen, ist ein lebendiges (Geist) Prinzip (Seele) = Lebensprinzip.
Die materielle Natur entspricht dem Prinzip und diese Materie wird von einem Geist belebt.
Ohne Geist kein Leben. Auch wenn die Wissenschaft immer noch glaubt, daß sich MATERIE weiterentwickeln könnte.

Das Prinzip ist zunächst die Polarisation: (Zeit + Raum).
Die Zeit erscheint in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.
Der Raum erscheint in Länge, Breite und Höhe.
Schon haben wir das Grundprinzip (6 „Tage“ der Schöpfung), auf dem alles Aufgebaut ist.
(http://www.demetrius-degen.de/religionen/hinduismus/gita5.htm) Bhagavad Gita: Die 3 Erscheinungsweisen der materiellen Natur.

Die SYMBOLIK für dieses Prinzip ist in den Religionen der Würfel.
Bibel: „Ich sah das Neue Jerusalem. Länge, Breite und Höhe waren gleich“! (ein Würfel)
Auch im Islam war die Symbolik des Würfels bekannt (Kaaba)
(https://de.wikipedia.org/wiki/Kaaba)
Auch der Buddha spricht in einer Lehrrede: „Gleich einem klaren Kristall mit 8 Ecken..“ (ein Würfel).

Der Mensch auf Erden ist in seinem Bewusstsein außerhalb des Würfels (aus der Einheit heraus gefallen).
Jetzt unterliegt er in der materiellen Welt immer nur ANSICHTEN aus seinem STANDPUNGT zur jeweiligen Seite des Würfels.
Kurz: Der Mensch nimmt immer nur EINE Seite des Würfels für WAHR.
Dadurch wird verständlich, warum sich die Menschen immer streiten. Weil die Masse immer nur vom EIGENEN Standpunkt und seiner persönlichen WAHRNEHMUNG aus geht – aber eben noch lange nicht das Ganze kennt oder gar versteht.

Doch die wirkliche Wahrheit sind alle 6 Seiten.
Wer alle 6 Seiten erkannt und verstanden hat, kann wieder „INN“ den Würfel gehen.
Bibel: Am 7. Tage sollt Ihr ruhen. Also IM Würfel (wieder in der EINHEIT).

Grüße,
Demetrius

Anonym hat gesagt…

Die Frage nach Notwendigkeit oder Kontingenz unseres Daseins bzw. des gesamten Universum wird seit Jahrhunderten in der Metaphysik und seit neuerem in der Physik behandelt (Was war vor dem Urknall?). Populär ist Einsteins Bemerkung bezogen auf Heisenbergs Unschärfe Relation, "Gott würfelt nicht". Als Naturalist vertrat er eine streng deterministische Auffassung, auch wenn uns noch nicht alle "Determinanten" und deren Wirkungsweisen bekannt sind.

Davon abzukoppeln ist die Fragestellung nach Geltungsbereich und Reichweite von positiven, durch menschliche Beschlüsse zustande gekommene Gesetze/Normen. Dazu ein Auszug aus der UN Menschenrechtserklärung vom 10.12.1948, aus dem ein "Universalitätsanspruch" geltend gemacht wird, die von Menschen per Votum in die Welt ("ins normative Nichts", Carl Schmitt) gesetzt werden:
Zitat:
"Artikel 2

Jeder hat Anspruch auf alle in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Anschauung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand. Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist."
Zitatende

Der 2. Satz in der kursiv gesetzte Hervorhebung von mir, meldet einen Anspruch auf universelle Gültigkeit der in dieser Erklärung formulierten Rechte und Freiheiten an - sie sollen unabhängig von Zeit und Raum gelten, könnten also nicht noch Gesetzgebungsverfahren mit geringerer, sprich nationaler Reichweite eingeschränkt oder aufgehoben werden.. Die Frage, ob diese hier vorgenommene Rechtsetzung mit unserem Menschenbild in Einklang steht, wird allerdings beiseite gelassen - spielt überhaupt keine Rolle. Damit steht der Anspruch auf "Universalität", anthropologische gesehen auf schwankendem Boden. Wir können nicht angeben, warum gerade diese und nicht andere "Menschenrechte" gelten sollen Das Interesse an einer "Installation" rechtlicher Universalität, wird also von anderen als anthropologische Argumenten getragen. Das können dann nur Gründe politischer Natur sein, denn dieser Anspruch eignet sich hervorragend als "Rechtskeule", mit der sich imperiale Eingriffe in staatliche Souveränität, politisch legitimieren lassen.

Wenn AM die Position vertritt, die Regierung von D könnte eine Obergrenze der Aufnahme von Flüchtlingen gar nicht festlegen, sie sind sozusagen einer nationalen Kontrolle/Begrenzung entzogen, dann sagt sie implizit, wir müssen uns an universell geltende Rechte halten, die einer Kontrolle von Parteitagen und Parlamenten gar nicht unterliegen. Jetzt verstehen wir auch, warum Frau Merkel von einem vs-amerikanischen Magazin zur "Frau des Jahres" gekürt wurde.

Gruß
Paulus

Robert Kroiß hat gesagt…

Die „Anbetung“ und „Anrufung“ eines helfenden Gottes (z. B. beim Amtseid), sowie ein damit verbundenes „Universalrecht“ (z. B. bei der Aushebelung eigener erlassener Gesetze) sind immer dann sehr hilfreich, wenn es darum geht, eigenes Unvermögen, eigenes Versagen genau auf DAS zu schieben, was ansonsten keinerlei Bedeutung hat. Da hat auf einmal immer das „Schicksal“, oder eben „Gott“ seine Finger im „Spiel“. Ansonsten ist man stets der/die Größte und schon auch mal Frau des Jahres 2015! Die „Verführung“ zu sein „wie Gott“ ist schon sehr groß, auch wenn dies auf einer „teuflischen“ Idee beruht! Dies entspricht genau der jüdisch-christlichen Tradition (von lateinisch tradere „hinüber-geben“ oder traditio „Übergabe, Auslieferung, Überlieferung“)!

Gruß Robert

Anonym hat gesagt…

Vieleicht ist ja dieser alte Beitrag für die heutige Zeit noch aktueller als damals.
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2013/05/das-lebensprinzip-als-uhrwerk.html
Er hatte 435 Aufrufe und 43 Beiträge.

Oder auf meiner HP: http://www.demetrius-degen.de/zeit-themen/mensch28.htm

Grüße,
Demetrius

Anonym hat gesagt…

Ich habe nochmals den Titel dieses Beitrags gelesen: Universelle Menschenrechte?

Um das ganz klar zu sagen, das gibt es NICHT!
Der Mensch hat keine Rechte, denn die kann – oder könnte – er einfordern!
Von WEM denn???
Ein Recht auf etwas, muß von jemandem gegeben werden, und dieser Jemand muß es dann auch SELBST gewährleisten. (Wer für mich arbeitet, hat das Recht auf diesen Lohn).

Ein gegebenes Recht erzeugt BEGEHREN! (was deutlich bei den Einwanderern zu sehen ist) Sie kommen nicht um zu BITTEN, sondern sie VERLANGEN ihr Recht!
Wer dieses Recht gegeben hat, war der Staat. Wer dafür zahlen muß, ist das Volk – und das ist falsch.

Daher gibt es auch im Religiösen keine Rechte für den Menschen, sondern PFLICHTEN!
Diese könnte man dann einfordern, wenn diese Pflichten universell wären oder sind.
Doch diese Pflichten werden nichtmal von den Religionen gefordert, sondern diese sind ein SOLLEN und kein müssen!

So sagt der Buddha: „Was für mich eine unliebe und unangenehme Sache ist, das ist auch für den anderen eine unliebe und unangenehme Sache. Was da für mich eine unliebe und unangenehme Sache ist, wie könnte ich das einem anderen aufladen?“ (In einer Lehrrede fügt er noch an: „Seid Gebefreudig“!)
Kurz: „Was Du nicht willst was man Dir tu, das füg auch keinem Anderen zu“!

Würde jeder so leben und danach handeln, hätten wir garantiert keine Probleme.
Aber wir haben eine Gesetzesflut auf „Teufel“ komm raus, und doch wird betrogen und gelogen wie noch nie auf der Welt.
Ob in der Politik, den Banken, den Großkonzernen, selbst Pharmaindustrie oder Sport.

Grüße,
Demetrius