Sehr geehrter Herr Röttgen,
bereits im Okt. 2009 hatten wir einen
Schriftwechsel, in welchem Sie mir Ihre Sichtweise bzgl. Recht und
Gerechtigkeit zu erklären versuchten. Auch wenn es sich zum
damaligen Zeitpunkt um ein anderes Thema handelte, so handelt es sich
bei dem aktuellen Thema ebenfalls wieder um die Sicht- und
Auslegungsweise von Recht und Gerechtigkeit. Wie eben das
Recht(sverständnis) und die Auslegung und Umsetzung von
Gerechtigkeit die Ursache für alle Probleme und Krisen ist.
Nun habe ich Sie erneut bei Anne Will
am Mi., den 26.3.2014 mit Erklärungsversuchen erlebt, welche bei mir
neuerlich Fragen zu Ihrem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis
aufwarfen. Von daher wende ich mich erneut an Sie mit der Bitte, mir
zu erklären, was ein „christlicher“ Politiker unter Recht und
Gerechtigkeit versteht? Hierzu führe ich einfach wieder an, was Sie
in dieser Sendung ausführten:
[[ „Was ist der Sachverhalt ?!“
sagten Sie bei Anne Will. „Verletzung der „Regeln“ durch Putin.
Verletzung eines Konsenses. Machtpolitische Ansprüche NICHT durch
Militär und Einschüchterung durch zu setzen. Gelten diese Regeln,
gelten sie nicht, nehmen wir dies hin?! Und darauf müssen wir
reagieren!“ ]]
Der – von Ihnen geschilderte
Sachverhalt – ist demnach der/ein Verstoß gegen die Regeln und ein
für ALLE zu allen Zeiten geltendes Recht! Nicht aber die Frage,
welches Land derzeit gegen dieses Recht verstößt! Sie/sie müssen
also darauf reagieren, OB die Regeln gelten, das Recht eingehalten
wird oder nicht?! Ob gedroht, eingeschüchtert, machtpolitische
Ansprüche durch Militär um- und durchgesetzt wird, oder derartiges
versucht wird. Dies ist der eigentliche und einzige Sachverhalt, auf
welchen Sie sich bezogen! Der/ein Verstoß gegen die Regeln und das
Völkerrecht! Der Sachverhalt ist demnach dann aber AUCH die Frage,
wer, welches Land und wann dagegen verstoßen hat. Weil es ja im
Sachverhalt – auch Ihrer eigenen Aussage und Schlussfolgerung
glaubwürdig folgend - darum geht, DASS gegen die Regeln und damit
das Recht verstoßen wurde und wird! Ansonsten würde dies ja
bedeuten, dass der eigentliche und tatsächliche Sachverhalt NUR dann
zu tadeln wäre, wenn „nur“ ein bestimmtes Land, zu einem
bestimmten Zeitpunkt gegen diese Regeln/ das Recht verstoßen würde!
Dies kann aber wohl niemals Konsens und Zustimmung aller Beteiligten
bei der Implementierung dieses Rechts und dieser Regeln gewesen
sein?! Man darf doch davon ausgehen, dass dieses Recht so
implementiert wurde, dass es für ALLE Beteiligten gleichermaßen und
zu ALLEN Zeiten Geltung hat?!
Also WESHALB reagieren Sie/sie und die
„Staatengemeinschaft“ eigentlich dann erst JETZT auf den/einen –
früher allerdings ebenfalls schon mal - eingetretenen Sachverhalt?!
Nämlich DASS gegen die Regeln und damit das (Völker)Recht an sich
verstoßen wurde?!
Wo blieben und bleiben die Reaktionen
gegenüber dem Land/ den Ländern, welche diese Regeln und damit das
Völkerrecht bereits vor Jahren ebenfalls verletzt und gegen selbiges
verstoßen haben?!
Anhand eines „Rechts, Regeln“ (
hier dem Völkerrecht ), welches tatsächlich und in seiner
„Ausführung“ schon seit Jahren/Jahrzehnten – von jenen, die
es als „Recht“ implementierten - weder respektiert, noch als
solches angewandt und „anerkannt“ ist (s. h. einfach die bereits
erfolgten „Rechtsverletzungen“ durch die USA und seiner
Verbündeten in den diversen Ländern, wie z. B. in Ex-Jugoslawien,
im Irak etc. ) -, soll NUN auf einen „Rechtsverstoß“ eines
Landes reagiert werden?! Die – dieses Recht begründeten Maßnahmen
- damit verbundenen „Strafen“ und „Maßregelungen“ sollen nun
gegen ein Land Anwendung erfahren, welches DERZEIT gegen diese Regeln
und dieses Recht verstößt! Diese Art, die Regeln und diesen
„Rechtsverstoß“, in dieser Weise und „nur“ zum jetzigen
Zeitpunkt SO zu beurteilen und zu verurteilen, grenzt allerdings an
Willkür und diktatorische Auslegung des/eines „Rechts“! Ein
„Recht“, welches „man“ auf Grund eigener Nichtbeachtung
längst missachtet und damit per Fakten außer Kraft gesetzt hat,
einem anderen Land NUN als „Rechtsbruch“ - welchen „man“ ja
selbst längst begangen hat und damit dieses „Recht“ selbst zu
einem „UnRecht“ erklärte, machte und damit ad acta legte –
vorzuwerfen, ist dann doch reine Auslegungswillkür und hat mit
Recht(sverständnis) und Gerechtigkeit nicht mehr sehr viel zu tun!
Denn entweder gilt ein derartiges
„Recht“ zu jeder Zeit und für ALLE, die es als solches
vereinbart und anerkannt wissen wollen, oder es gilt NICHT und für
NIEMANDEN mehr! Weil es wohl – auf Grund eigener Auslegungen und
Rechtfertigungsgründe – überhaupt nicht einzuhalten ist (war).
Um was für ein „Recht“ ( Rechts –
und Gerechtigkeitsverständnis ) handelt es sich dann aber, wenn
„man“ dieses „NUR“ jetzt als anwendbare und notwendige
Voraussetzung für einen „Dialog“ sieht und befolgen kann, wenn
gegen dieses seit Jahren/Jahrzehnten doch von denjenigen verstoßen
wurde und wird, welche nun die Einhaltung der „Regeln“ und eines
Rechts fordern, welche/s längst nicht mehr die entsprechende Geltung
besitzt?!
In der Hoffnung, dass Sie mir auch
dieses Mal antworten, verbleibe ich mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß
Antwort erhalten:
Also eines muss ich den Herren Röttgen und Laschet lassen. Sie nehmen sich jedenfalss die Zeit, Schreiben zu beantworten. Dies ist zumindest eine Art von "Volksvertretung", welche ich respektiere, auch wenn man nicht derselben Meinung ist.
Hier nun seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Kroiß,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 30. März und Ihre Ausführungen zu Recht und Gerechtigkeit in der derzeitigen Krise in der Ukraine.
Zurzeit ist die Friedensordnung, die uns in Europa seit Jahrzehnten Frieden garantiert hat, in Gefahr. Wie Sie sagen, das Völkerrecht gilt für alle und zu jeder Zeit. Doch ein völkerrechtswidriger Akt kann nicht dadurch relativiert werden, dass ein anderer Staat ebenso einen völkerrechtswidrigen Akt begangen hat. In der Sache diskutieren wir die brachialen militärischen Methoden der Unterwerfung, die der russische Staatspräsident Putin in Bezug auf die Krim angewendet hat und somit insbesondere die Gefahr, die davon für den Rest der Ukraine oder gar andere benachbarte Länder ausgeht. Hierbei schweigend zuzusehen, weil das Völkerrecht bereits schon von anderen Akteuren gebrochen wurde, wäre absolut inakzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Röttgen
Robert Kroiß
Antwort erhalten:
Also eines muss ich den Herren Röttgen und Laschet lassen. Sie nehmen sich jedenfalss die Zeit, Schreiben zu beantworten. Dies ist zumindest eine Art von "Volksvertretung", welche ich respektiere, auch wenn man nicht derselben Meinung ist.
Hier nun seine Antwort:
Dr. Norbert Röttgen MdB
(norbert.roettgen@bundestag.de)
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 30. März und Ihre Ausführungen zu Recht und Gerechtigkeit in der derzeitigen Krise in der Ukraine.
Zurzeit ist die Friedensordnung, die uns in Europa seit Jahrzehnten Frieden garantiert hat, in Gefahr. Wie Sie sagen, das Völkerrecht gilt für alle und zu jeder Zeit. Doch ein völkerrechtswidriger Akt kann nicht dadurch relativiert werden, dass ein anderer Staat ebenso einen völkerrechtswidrigen Akt begangen hat. In der Sache diskutieren wir die brachialen militärischen Methoden der Unterwerfung, die der russische Staatspräsident Putin in Bezug auf die Krim angewendet hat und somit insbesondere die Gefahr, die davon für den Rest der Ukraine oder gar andere benachbarte Länder ausgeht. Hierbei schweigend zuzusehen, weil das Völkerrecht bereits schon von anderen Akteuren gebrochen wurde, wäre absolut inakzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Röttgen