Sonntag, 30. März 2014

Neues Schreiben an Herrn Röttgen (CDU) bzgl. seiner Aussagen bei Anne Will am Mi. 26.3.2014

Sehr geehrter Herr Röttgen,



bereits im Okt. 2009 hatten wir einen Schriftwechsel, in welchem Sie mir Ihre Sichtweise bzgl. Recht und Gerechtigkeit zu erklären versuchten. Auch wenn es sich zum damaligen Zeitpunkt um ein anderes Thema handelte, so handelt es sich bei dem aktuellen Thema ebenfalls wieder um die Sicht- und Auslegungsweise von Recht und Gerechtigkeit. Wie eben das Recht(sverständnis) und die Auslegung und Umsetzung von Gerechtigkeit die Ursache für alle Probleme und Krisen ist.

Nun habe ich Sie erneut bei Anne Will am Mi., den 26.3.2014 mit Erklärungsversuchen erlebt, welche bei mir neuerlich Fragen zu Ihrem Rechts- und Gerechtigkeitsverständnis aufwarfen. Von daher wende ich mich erneut an Sie mit der Bitte, mir zu erklären, was ein „christlicher“ Politiker unter Recht und Gerechtigkeit versteht? Hierzu führe ich einfach wieder an, was Sie in dieser Sendung ausführten:



[[ „Was ist der Sachverhalt ?!“ sagten Sie bei Anne Will. „Verletzung der „Regeln“ durch Putin. Verletzung eines Konsenses. Machtpolitische Ansprüche NICHT durch Militär und Einschüchterung durch zu setzen. Gelten diese Regeln, gelten sie nicht, nehmen wir dies hin?! Und darauf müssen wir reagieren!“ ]]



Der – von Ihnen geschilderte Sachverhalt – ist demnach der/ein Verstoß gegen die Regeln und ein für ALLE zu allen Zeiten geltendes Recht! Nicht aber die Frage, welches Land derzeit gegen dieses Recht verstößt! Sie/sie müssen also darauf reagieren, OB die Regeln gelten, das Recht eingehalten wird oder nicht?! Ob gedroht, eingeschüchtert, machtpolitische Ansprüche durch Militär um- und durchgesetzt wird, oder derartiges versucht wird. Dies ist der eigentliche und einzige Sachverhalt, auf welchen Sie sich bezogen! Der/ein Verstoß gegen die Regeln und das Völkerrecht! Der Sachverhalt ist demnach dann aber AUCH die Frage, wer, welches Land und wann dagegen verstoßen hat. Weil es ja im Sachverhalt – auch Ihrer eigenen Aussage und Schlussfolgerung glaubwürdig folgend - darum geht, DASS gegen die Regeln und damit das Recht verstoßen wurde und wird! Ansonsten würde dies ja bedeuten, dass der eigentliche und tatsächliche Sachverhalt NUR dann zu tadeln wäre, wenn „nur“ ein bestimmtes Land, zu einem bestimmten Zeitpunkt gegen diese Regeln/ das Recht verstoßen würde! Dies kann aber wohl niemals Konsens und Zustimmung aller Beteiligten bei der Implementierung dieses Rechts und dieser Regeln gewesen sein?! Man darf doch davon ausgehen, dass dieses Recht so implementiert wurde, dass es für ALLE Beteiligten gleichermaßen und zu ALLEN Zeiten Geltung hat?!



Also WESHALB reagieren Sie/sie und die „Staatengemeinschaft“ eigentlich dann erst JETZT auf den/einen – früher allerdings ebenfalls schon mal - eingetretenen Sachverhalt?! Nämlich DASS gegen die Regeln und damit das (Völker)Recht an sich verstoßen wurde?!


Wo blieben und bleiben die Reaktionen gegenüber dem Land/ den Ländern, welche diese Regeln und damit das Völkerrecht bereits vor Jahren ebenfalls verletzt und gegen selbiges verstoßen haben?!

Anhand eines „Rechts, Regeln“ ( hier dem Völkerrecht ), welches tatsächlich und in seiner „Ausführung“ schon seit Jahren/Jahrzehnten – von jenen, die es als „Recht“ implementierten - weder respektiert, noch als solches angewandt und „anerkannt“ ist (s. h. einfach die bereits erfolgten „Rechtsverletzungen“ durch die USA und seiner Verbündeten in den diversen Ländern, wie z. B. in Ex-Jugoslawien, im Irak etc. ) -, soll NUN auf einen „Rechtsverstoß“ eines Landes reagiert werden?! Die – dieses Recht begründeten Maßnahmen - damit verbundenen „Strafen“ und „Maßregelungen“ sollen nun gegen ein Land Anwendung erfahren, welches DERZEIT gegen diese Regeln und dieses Recht verstößt! Diese Art, die Regeln und diesen „Rechtsverstoß“, in dieser Weise und „nur“ zum jetzigen Zeitpunkt SO zu beurteilen und zu verurteilen, grenzt allerdings an Willkür und diktatorische Auslegung des/eines „Rechts“! Ein „Recht“, welches „man“ auf Grund eigener Nichtbeachtung längst missachtet und damit per Fakten außer Kraft gesetzt hat, einem anderen Land NUN als „Rechtsbruch“ - welchen „man“ ja selbst längst begangen hat und damit dieses „Recht“ selbst zu einem „UnRecht“ erklärte, machte und damit ad acta legte – vorzuwerfen, ist dann doch reine Auslegungswillkür und hat mit Recht(sverständnis) und Gerechtigkeit nicht mehr sehr viel zu tun!

Denn entweder gilt ein derartiges „Recht“ zu jeder Zeit und für ALLE, die es als solches vereinbart und anerkannt wissen wollen, oder es gilt NICHT und für NIEMANDEN mehr! Weil es wohl – auf Grund eigener Auslegungen und Rechtfertigungsgründe – überhaupt nicht einzuhalten ist (war).

Um was für ein „Recht“ ( Rechts – und Gerechtigkeitsverständnis ) handelt es sich dann aber, wenn „man“ dieses „NUR“ jetzt als anwendbare und notwendige Voraussetzung für einen „Dialog“ sieht und befolgen kann, wenn gegen dieses seit Jahren/Jahrzehnten doch von denjenigen verstoßen wurde und wird, welche nun die Einhaltung der „Regeln“ und eines Rechts fordern, welche/s längst nicht mehr die entsprechende Geltung besitzt?!



In der Hoffnung, dass Sie mir auch dieses Mal antworten, verbleibe ich mit freundlichem Gruß


Robert Kroiß

Antwort erhalten:

Also eines muss ich den Herren Röttgen und Laschet lassen. Sie nehmen sich jedenfalss die Zeit, Schreiben zu beantworten. Dies ist zumindest eine Art von "Volksvertretung", welche ich respektiere, auch wenn man nicht derselben Meinung ist.

Hier nun seine Antwort:


Dr. Norbert Röttgen MdB (norbert.roettgen@bundestag.de)


Sehr geehrter Herr Kroiß,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail vom 30. März und Ihre Ausführungen zu Recht und Gerechtigkeit in der derzeitigen Krise in der Ukraine.
Zurzeit ist die Friedensordnung, die uns in Europa seit Jahrzehnten Frieden garantiert hat, in Gefahr. Wie Sie sagen, das Völkerrecht gilt für alle und zu jeder Zeit. Doch ein völkerrechtswidriger Akt kann nicht dadurch relativiert werden, dass ein anderer Staat ebenso einen völkerrechtswidrigen Akt begangen hat. In der Sache diskutieren wir die brachialen militärischen Methoden der Unterwerfung, die der russische Staatspräsident Putin in Bezug auf die Krim angewendet hat und somit insbesondere die Gefahr, die davon für den Rest der Ukraine oder gar andere benachbarte Länder ausgeht. Hierbei schweigend zuzusehen, weil das Völkerrecht bereits schon von anderen Akteuren gebrochen wurde, wäre absolut inakzeptabel.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Röttgen

Keine Kommentare: