Dienstag, 25. September 2012

Antwort von Jens Spahn (CDU) auf mein Schreiben vom 10.9.2012

  • Ihre Email vom 10. September 2012
  • 25.09.2012 um 14:32 Uhr Mehr Informationen
  • Von:
    • Spahn Jens

  • Sehr geehrter Herr Kroiss,

    haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben zum Thema Zuschussrente. Ich habe es mit Interesse gelesen. Aufgrund der Vielzahl der Schreiben, die mich zu diesem Thema erreicht haben, kann ich leider nicht in jedem Detail auf Ihre Punkte eingehen. Seien Sie aber versichert, dass ich sie alle zur Kenntnis genommen habe.

    Der vorliegende Vorschlag zur Einführung der Zuschussrente stellt das jahrzehntealte Grundprinzip der Rentenversicherung in Frage. Unser heutiges Rentensystem basiert auf dem Solidaritätsprinzip, das heißt: Die arbeitende Generation von heute bezahlt auch die heutige Rente. Aufgrund des demographischen Wandels wird es für die wenigen jungen Menschen von morgen immer schwieriger die Rente der vielen älteren Menschen zu finanzieren.

    Außerdem unterliegt sie dem Äuquivalenzprinzip. Das wiederum heißt, die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland richten sich grundsätzlich nach der Höhe der gezahlten Beiträge. Durch das System der so genannten Entgeltpunkte wird pro Jahr ein bestimmter Rentenanspruch erworben, der sich an der relativen Einkommensposition des Versicherten orientiert. Mit der Einführung der Zuschussrente würde dieses Prinzip außer Kraft gesetzt. Die Zuschussrente, wie sie derzeit geplant ist, führt zudem zu einer milliardenschweren finanziellen Mehrbelastung der Rentenversicherung. Damit wird das gesetzlich festgelegte Ziel, den Rentenbeitragssatz bis 2030 auf höchstens 22 Prozent zu begrenzen, ernsthaft gefährdet. Heutige und künftige Beitragszahler würden zusätzlich belastet werden, obgleich diese jetzt schon überproportional viel und länger – das Renteneintrittsalter steigt bis 2031 proportional auf 67 Jahre – Beiträge zahlen müssen.

    Wer Beiträge bezahlt, erwirbt Ansprüche, aus denen sich die Höhe der Rente ergibt. Im Endeffekt würde die Finanzierung der Zuschussrente bedeuten, dass die rentenversicherungpflichtigen Bürgerinnen und Bürger einen höheren Beitrag - nämlich vom Bruttolohn – zahlen müssen, um das Vorhaben zu finanzieren. Das halte ich für falsch, denn damit wird die immer kleiner werdende Mittelschicht noch stärker belastet. Rente ist keine Sozialleistung. Eine Mindestsicherung im Alter muss meines Erachtens steuerfinanziert sein und darf nicht überwiegend aus Beitragsgeldern mitfinanziert werden. Eine klare Trennung zwischen Steuern und Abgaben stärkt zudem das Vertrauen in unser Rentensystem.

    Um dennoch eine flächendeckende Altersarmut zu verhindern, wurden im Zuge der Rentenreformen 2002 und 2004 die Lebensarbeitszeit verlängert und das Rentenniveau gesenkt. Gleichzeitig wurden staatliche Fördermaßnahmen eingeführt, mit denen der Aufbau einer individuellen ergänzenden kapitalgedeckten Altersvorsorge subventioniert wird. Damit soll gezielt auch Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen der Aufbau einer kapitalgedeckten Zusatzvorsorge ermöglicht werden. Sofern Versicherte diese Förderung nutzen, wird – nach den Berechnungen der Bundesregierung, wie sie im Rentenversicherungsbericht 2011 veröffentlicht wurden – im Alter zwar ihr Rentenniveau geringer, das Niveau ihrer Alterseinkünfte aus gesetzlicher Rente und Zusatzvorsorge insgesamt aber sogar höher ausfallen als heute.

    Wir als Junge Gruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, haben daher vorgeschlagen, die kommende Beitragssenkung von 19,6 Prozent auf 19,0 Prozent zumindest teilweise auszusetzen, um eine größere Rücklage in den sozialen Sicherungssystemen aufzubauen, denn nur so können Äquivalenz- und Solidaritätsprinzipien auch für kommende Generationen gewährleistet werden.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen meine Position nun ausreichend darlegen und verbleibe

    mit freundlichen Grüßen
    Jens Spahn MdB


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    Jens Spahn MdB

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