Donnerstag, 13. September 2012

„Ein guter Tag für......?!“ (die Lüge)

 Das BVerfG und der "ESM"

Wenn im Land der Dichter und Denker ein Tag mit einer faustdicken Lüge beginnt und dieser Tag dann für „GUT“ erklärt wird, dann ist und war gestern ein sehr guter Tag für Deutschland, Europa und die Welt.

Da treten die Vertreter der höchstrichterlichen Instanz Deutschlands an die Öffentlichkeit und verkünden „im Namen des Volkes“ (welches sie weder in ihr Amt gewählt, noch berufen hat; denn dies machen stets die Herrschenden) ein Urteil in einer „SACHE“, zu welcher das Volk – in dessen Namen man nun das Urteil fällt – NIEMALS befragt wurde?!

Da wird „Recht“ gesprochen, indem man die Rechte derer, in dessen Namen man dieses Recht und Urteil spricht NICHT wahr nimmt?! Was für eine Art von „RECHTsprechung“ und Gerechtigkeit?!

Wenn sie sich schon in der Tradition eines Pontius Pilatus die Hände in Unschuld waschen (wollen), dann sollten sie zumindest dieser Tradition einer „Rechtsprechung“ folgend auch dem Volk die „Wahl“ lassen, wer „ans Kreuz geschlagen und wer frei gelassen“ werden soll (Jesus oder Barnabas)?! Dazu müsste man aber (wie es eben ein Pontius Pilatus tat) auch das Volk in der „SACHE“ befragen!

Wenn also das „abtreten“ der eigenen Verantwortung in einer Rechtsentscheidung an das Volk eine gute Sache ist, dann war gestern wieder einer dieser sehr guten Tage!

Davon mal ganz abgesehen stellt sich dann auch noch die Frage, was an dieser Entscheidung in der „Sache“ - abgesehen davon, dass die Verantwortung nun ja beim Volk liegt – gut sein soll, wenn letztlich doch NICHTS entschieden wurde?!

Denn betrachtet man sich das „Urteil“ des BverfG mal genauer, dann ist es an Belanglosigkeit und NICHTS Sagendem kaum mehr zu überbieten:

Denn das BverfG hat gestern die Entscheidung getroffen, dass der „Wetterbericht“ (ESM) unter dem Vorbehalt, dass sich das „Wetter“ auch an den „Wetterbericht“ hält, zulässig ist. Sollte sich das „Wetter“ allerdings nicht an den „Wetterbericht“ halten, so ist ein „neuer Wetterbericht“ zu erstellen. Und dazu müssen dann wieder die „Meteorologen/Innen“ befragt werden, welche bereits den aktuellen „Wetterbericht“ erstellt haben. Halten sich die „Meteorologen/Innen“ allerdings nicht daran einen „neuen Wetterbericht“ unter Einbeziehung „aller Meterologen/Innen“ zu erstellen, dann darf erneut das BverfG feststellen, dass der „neue Wetterbericht“ wiederum nur unter dem Vorbehalt zulässig ist, dass sich das „Wetter“ auch an den „Wetterbericht“ hält.
Das ist Rechtsprechung, an der sich nun alle erfreuen! Sowohl die "Kläger", als auch die "Beklagten". Und es gibt - im Land der immer wieder kehrenden Sommermärchen - eben NUR Sieger.


Und darüber gab es gestern dann auch noch eine Sendung in der ARD, bei der sich entsprechende „Wetterfrösche“ äußern dürfen! 


Da haben alte Sprüche/Bauernregeln (Bauernschläue) noch mehr Wahrheitsgehalt und Gültigkeit:

„Kräht der Hahn auf dem Mist
ändert sich’s Wetter – oder’s bleibt wie es ist.“

Deutschland, das Land der Dichter und Denker hat das Denken       - an maßgeblichen Stellen - längst aufgegeben.

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