An das
Bundespräsidialamt
zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan
Pieper
Spreeweg 1
Spreeweg 1
11010 Berlin
Ihr Schreiben vom 18. April 2012 „Ehrensold für den
Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff"
Sehr geehrter Herr Pieper,
zunächst danke auch ich Ihnen für Ihre Antwort. Ihr Bemühen um
bessere Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in allen Ehren,
bitte ich dennoch um Verständnis, dass mich diese Ihre Antwort nicht
zufrieden stellt und ich deshalb nochmals auf Ihre Antwort und die
Entscheidungsbegründung eingehen und sie erneut belästigen muss.
So muss ich Ihnen zunächst mal grundsätzlich dahingehend
widersprechen, „dass die Gewährung der Ruhebezüge an
Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ bei mir „solchen Unmut
hervorgerufen hat“. Es mag durchaus sein, dass diese Entscheidung
evtl. bei einer Mehrheit der Bevölkerung Unmut hervorgerufen hat.
Bei mir hat sich kein Unmut breit gemacht, sondern einfach die Frage
nach dem Rechtsverständnis einer derartigen Entscheidung derer
gestellt, die so entschieden haben. Und ich mache diese Frage nicht
an einer Person fest und wie Sie meinem Schreiben entnehmen
können, auch nicht an Beträgen. Es geht mir hierbei weder um Unmut,
noch um eine „Neiddebatte“. Es geht mir um Recht und
Gerechtigkeit, nach welchen Gesichtspunkten im Sinne von Recht und
Gerechtigkeit das Bundespräsidialamt seine Entscheidung danach
trifft. Welcher Art das/ein Rechtsverständnis derer ist, die solch
eine „rechtmäßige“ Entscheidung zu treffen haben.
Mit Ihrer 3seitigen „Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident
a. D. Christian Wulff“ nehmen Sie nun auch nur Bezug auf die –
bereits von mir in meinem Schreiben angeführten - §§ und Gesetze
zum Ruhebezugsanspruch eines scheidenden Bundespräsidenten.
Nicht eingegangen sind Sie allerdings auf meine Fragen und die
Begründung, die Bitte um Klarstellung, nach welchem
Rechtsverständnis das Bundespräsidialamt seine Entscheidung
getroffen hat. Auf die Frage des „Arbeitsverhältnisses zwischen
dem Arbeitgeber (die Bürger und Bürgerinnen) und dem Arbeitnehmer
(der Bundespräsident)!“
Denn ist es nicht so, dass der „Arbeitnehmer Bundespräsident“
vom „Arbeitgeber BürgerInnen“ für seine „erbrachte Leistung“, sowohl in seiner "aktiven", als auch seiner "passiven" Zeit
be- und entlohnt wird?!
Dies wird auch in Ihrer Antwort deutlich. So schreiben Sie: „Er hat
sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe
berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine
Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe - welche ihn allerdings NICHT in dieses Amt berufen haben
(können und dürfen). Womit die Frage, ob ein breites Vertrauen in seine Person
vorherrschte und ihm vor seinem Rücktritt entgegengebracht wurde
auch nicht zweifelsfrei geklärt und bewiesen sein dürfte -,
das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde. Dies beschränke seine
Wirkungsmöglichkeit als Bundespräsident nachhaltig.“
Weiter schreiben Sie: „Diese Gründe sind politische Gründe
i. S. des Gesetztes.“ und fahren dann fort: „Der Begriff
„politischer Grund“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff,
dessen Bedeutung im Wege der Auslegung erschlossen werden
muss. Er ist im Gesetz sowie durch Rechtsprechung und Literatur NICHT
definiert.“ Also „politische Gründe i. S. eines Gesetzes,
das es gar nicht gibt, weil gar nicht definiert?!
Demnach handelt es sich dann doch um eine willkürliche Auslegung
und Entscheidung, für die es eigentlich – selbst nach Ihren
eigenen Worten – keinerlei Rechtsbegriff, noch Gesetze
gibt?!
Dass „sie/Sie“ sich dann aber willkürlich auf den § 1 des
Ruhebezügegesetzes, sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des
Reichspräsidenten (mit entsprechenden Fußnoten versehen) beziehen,
ist doch dann auch nur Auslegungssache?! Hat also mit Recht und
Gesetz eigentlich nichts zu tun.
Weiter schreiben Sie, dass „dafür spricht, dass nur von der
Willensentschließung des Amtsinhabers abhängige rein persönliche
Gründe nicht zum „Ehrensold“ berechtigen sollen.“
Jetzt stellt sich für mich dann selbstredend die Frage, ob der
Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei seinem Rücktritt und
seiner Rücktrittserklärung evtl. gar nicht seinen eigenen
Willen kund tat und somit von einer „Willensentschließung des
Amtsinhabers“ überhaupt nicht die Rede sein kann?!
Hat
Herr Wulff bei seiner Rücktrittserklärung doch wortwörtlich zu
erkennen gegeben, dass er die – mit dem Arbeitsplatz des
Bundespräsidenten verbundene – notwendige Leistung
nicht mehr
erbringen kann. Wörtliches Zitat aus der Rücktrittserklärung: „Aus
diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des
Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen,
wie es notwendig ist.“ Musste
er dann eine Erklärung abgeben, die gar nicht seinem Willen und
seiner Willensentschließung entsprach?!
Was
daran bitte ist politisch,
wenn „Jemand“ seine Aufgabe und das Amt, in welches er – nicht
von den Bürgern und Bürgerinnen, sondern nur von einem
„auserwähltem Gremium“ und damit ebenfalls willkürlich -
berufen wurde, nicht mehr ausüben und wahrnehmen kann?!
Und
noch interessanter wird es dann, wenn ein „herausragendes Merkmal
der Leistung des ehemals amtierenden Bundespräsidenten“ im
Nachhinein auch noch als „Fehlleistung“ interpretiert wird.
Wie
ich zu dieser Feststellung komme? Die hochgradig gelobte Rede als
große Leistung des „amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff“ zum
Islam in Deutschland wird gerade konterkariert. Siehe hierzu einfach
die Aussage des Herrn Kauder: „"Der
Islam ist nicht Teil unserer Tradition und Identität in Deutschland
und gehört somit nicht zu Deutschland", sagte Kauder der
"Passauer Neuen Presse" und widersprach damit der Aussage
von Ex-Bundespräsident
Christian Wulff, wonach der Islam ein Teil von Deutschland sei.“
Zitat aus dem „Stern.de“ vom 19. April 2012.
Finden
sie/Sie, gerade als Justitiariat, Referat für Verfassung und Recht
es selbst nicht geradezu paradox, dass für die Gewährung der Ruhebezüge
eines – seine Willensentschließung in einer Rücktrittsrede
ausdrückenden – vorzeitig aus dem Amte scheidenden
Bundespräsidenten ein „unbestimmter
Rechtsbegriff“, welcher weder im Recht,
noch im Gesetz, noch in der Literatur definiert ist, dann zu einem
„Rechtsanspruch“ - nicht nur des Amtsinhabers, sondern auch
seiner „Partnerin“ und Hinterbliebenen - auf Lebenszeit führt?!
Auf
meine Fragen bzgl. eines derartigen Rechtsverständnisses sind Sie
mit keinem Wort eingegangen. Ich darf nochmals aus meinem ersten
Schreiben zitieren:
„Ist
gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur
Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht
dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und
Recht ein anderes wieder auf?!
Um
es noch ein wenig anders zu formulieren: sind bestimmte
Entscheidungen (allerdings mit einer sehr großen Tragweite) einfach
nur Auslegungssache und damit willkürliche
Entscheidungen
von Menschen in Positionen, welche Menschen vor dem Recht und Gesetz
dann gleicher
als gleich machen?!
Ist
Recht und Gerechtigkeit
in diesem Lande dann eine Frage der Auslegung und Willkür?! Also
letztlich dann eine Frage der Macht und der „Mächtigen“, als
derer, die vor dem Gesetz (welches Sie zitieren, obwohl es dieses-
Zitat: „Diese
Gründe sind politische
Gründe i. S. des Gesetztes.“
-
gar nicht gibt, weil nirgends
definiert?)
gleicher als gleich
sind?
Dies
war der eigentliche Anlass meines Schreibens und meiner Fragen an
sie/Sie, welche allerdings auch trotz Ihrer Antwort unbeantwortet
blieben.
Von
daher bitte ich um Verständnis, dass ich Sie nun neuerlich mit
dieser „Sache“ belästige, in der Hoffnung,
dieses Mal darauf
eine Antwort zu bekommen.
Mit freundlichem Grüßen
Robert Kroiß
sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet
PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
Mit freundlichem Grüßen
Robert Kroiß
sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet
PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2012/04/schriftwechesel-zu-meinem-post.htmlveröffentlichen,
da
von Anfang an Interesse anderer Leser an diesem Schriftwechsel
bestand.
3 Kommentare:
Bravo Robert, da bin ja mal auf eine Antwort gespannt.
Sag mal Robert, nur mal so als Frage, glaubst Du ernsthaft, dass Herr Prof. Dr. Stefan Pieper Dir folgen kann?
Hallo Peter, dürfte doch von einem "Studierten", den Exzellenzen zugehörigem und durch weitreichende Entscheidungen das Volk Leitenden zu erwarten sein, dass er dem Brief eines aus dem "Prekariat der römischen Dekadenz" und "über seine Verhältnisse Lebenden" mit entsprechend gerinerger Bildung folgen kann. Ob er es WILL, ist natürlich eine andere Frage.
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