Freitag, 20. April 2012

Meine Antwort auf das Antwortschreiben des Bundespräsidialamts bzgl. des "Ehrensolds"



An das
Bundespräsidialamt

zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan Pieper

Spreeweg 1
11010 Berlin



Ihr Schreiben vom 18. April 2012 „Ehrensold für den Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff"


Sehr geehrter Herr Pieper,

zunächst danke auch ich Ihnen für Ihre Antwort. Ihr Bemühen um bessere Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in allen Ehren, bitte ich dennoch um Verständnis, dass mich diese Ihre Antwort nicht zufrieden stellt und ich deshalb nochmals auf Ihre Antwort und die Entscheidungsbegründung eingehen und sie erneut belästigen muss.

So muss ich Ihnen zunächst mal grundsätzlich dahingehend widersprechen, „dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ bei mir „solchen Unmut hervorgerufen hat“. Es mag durchaus sein, dass diese Entscheidung evtl. bei einer Mehrheit der Bevölkerung Unmut hervorgerufen hat. Bei mir hat sich kein Unmut breit gemacht, sondern einfach die Frage nach dem Rechtsverständnis einer derartigen Entscheidung derer gestellt, die so entschieden haben. Und ich mache diese Frage nicht an einer Person fest und wie Sie meinem Schreiben entnehmen können, auch nicht an Beträgen. Es geht mir hierbei weder um Unmut, noch um eine „Neiddebatte“. Es geht mir um Recht und Gerechtigkeit, nach welchen Gesichtspunkten im Sinne von Recht und Gerechtigkeit das Bundespräsidialamt seine Entscheidung danach trifft. Welcher Art das/ein Rechtsverständnis derer ist, die solch eine „rechtmäßige“ Entscheidung zu treffen haben.

Mit Ihrer 3seitigen „Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ nehmen Sie nun auch nur Bezug auf die – bereits von mir in meinem Schreiben angeführten - §§ und Gesetze zum Ruhebezugsanspruch eines scheidenden Bundespräsidenten.

Nicht eingegangen sind Sie allerdings auf meine Fragen und die Begründung, die Bitte um Klarstellung, nach welchem Rechtsverständnis das Bundespräsidialamt seine Entscheidung getroffen hat. Auf die Frage des „Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitgeber (die Bürger und Bürgerinnen) und dem Arbeitnehmer (der Bundespräsident)!“
Denn ist es nicht so, dass der „Arbeitnehmer Bundespräsident“ vom „Arbeitgeber BürgerInnen“ für seine „erbrachte Leistung“, sowohl in seiner "aktiven", als auch seiner "passiven" Zeit be- und entlohnt wird?!

Dies wird auch in Ihrer Antwort deutlich. So schreiben Sie: „Er hat sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe - welche ihn allerdings NICHT in dieses Amt berufen haben (können und dürfen). Womit die Frage, ob ein breites Vertrauen in seine Person vorherrschte und ihm vor seinem Rücktritt entgegengebracht wurde auch nicht zweifelsfrei geklärt und bewiesen sein dürfte -, das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde. Dies beschränke seine Wirkungsmöglichkeit als Bundespräsident nachhaltig.“
Weiter schreiben Sie: „Diese Gründe sind politische Gründe i. S. des Gesetztes.“ und fahren dann fort: „Der Begriff „politischer Grund“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Bedeutung im Wege der Auslegung erschlossen werden muss. Er ist im Gesetz sowie durch Rechtsprechung und Literatur NICHT definiert.“ Also „politische Gründe i. S. eines Gesetzes, das es gar nicht gibt, weil gar nicht definiert?!

Demnach handelt es sich dann doch um eine willkürliche Auslegung und Entscheidung, für die es eigentlich – selbst nach Ihren eigenen Worten – keinerlei Rechtsbegriff, noch Gesetze gibt?! 

Dass „sie/Sie“ sich dann aber willkürlich auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes, sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten (mit entsprechenden Fußnoten versehen) beziehen, ist doch dann auch nur Auslegungssache?! Hat also mit Recht und Gesetz eigentlich nichts zu tun.
Weiter schreiben Sie, dass „dafür spricht, dass nur von der Willensentschließung des Amtsinhabers abhängige rein persönliche Gründe nicht zum „Ehrensold“ berechtigen sollen.“

Jetzt stellt sich für mich dann selbstredend die Frage, ob der Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei seinem Rücktritt und seiner Rücktrittserklärung evtl. gar nicht seinen eigenen Willen kund tat und somit von einer „Willensentschließung des Amtsinhabers“ überhaupt nicht die Rede sein kann?!

Hat Herr Wulff bei seiner Rücktrittserklärung doch wortwörtlich zu erkennen gegeben, dass er die – mit dem Arbeitsplatz des Bundespräsidenten verbundene – notwendige Leistung nicht mehr erbringen kann. Wörtliches Zitat aus der Rücktrittserklärung: „Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist.“ Musste er dann eine Erklärung abgeben, die gar nicht seinem Willen und seiner Willensentschließung entsprach?!
Was daran bitte ist politisch, wenn „Jemand“ seine Aufgabe und das Amt, in welches er – nicht von den Bürgern und Bürgerinnen, sondern nur von einem „auserwähltem Gremium“ und damit ebenfalls willkürlich - berufen wurde, nicht mehr ausüben und wahrnehmen kann?!

Und noch interessanter wird es dann, wenn ein „herausragendes Merkmal der Leistung des ehemals amtierenden Bundespräsidenten“ im Nachhinein auch noch als „Fehlleistung“ interpretiert wird. 
Wie ich zu dieser Feststellung komme? Die hochgradig gelobte Rede als große Leistung des „amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff“ zum Islam in Deutschland wird gerade konterkariert. Siehe hierzu einfach die Aussage des Herrn Kauder: „"Der Islam ist nicht Teil unserer Tradition und Identität in Deutschland und gehört somit nicht zu Deutschland", sagte Kauder der "Passauer Neuen Presse" und widersprach damit der Aussage von Ex-Bundespräsident Christian Wulff, wonach der Islam ein Teil von Deutschland sei.“ Zitat aus dem „Stern.de“ vom 19. April 2012.

Finden sie/Sie, gerade als Justitiariat, Referat für Verfassung und Recht es selbst nicht geradezu paradox, dass für die Gewährung der Ruhebezüge eines – seine Willensentschließung in einer Rücktrittsrede ausdrückenden – vorzeitig aus dem Amte scheidenden Bundespräsidenten ein „unbestimmter Rechtsbegriff“, welcher weder im Recht, noch im Gesetz, noch in der Literatur definiert ist, dann zu einem „Rechtsanspruch“ - nicht nur des Amtsinhabers, sondern auch seiner „Partnerin“ und Hinterbliebenen - auf Lebenszeit führt?!

Auf meine Fragen bzgl. eines derartigen Rechtsverständnisses sind Sie mit keinem Wort eingegangen. Ich darf nochmals aus meinem ersten Schreiben zitieren: 
Ist gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und Recht ein anderes wieder auf?!
Um es noch ein wenig anders zu formulieren: sind bestimmte Entscheidungen (allerdings mit einer sehr großen Tragweite) einfach nur Auslegungssache und damit willkürliche Entscheidungen von Menschen in Positionen, welche Menschen vor dem Recht und Gesetz dann gleicher als gleich machen?!
Ist Recht und Gerechtigkeit in diesem Lande dann eine Frage der Auslegung und Willkür?! Also letztlich dann eine Frage der Macht und der „Mächtigen“, als derer, die vor dem Gesetz (welches Sie zitieren, obwohl es dieses- Zitat: „Diese Gründe sind politische Gründe i. S. des Gesetztes.“ - gar nicht gibt, weil nirgends definiert?) gleicher als gleich sind?

Dies war der eigentliche Anlass meines Schreibens und meiner Fragen an sie/Sie, welche allerdings auch trotz Ihrer Antwort unbeantwortet blieben.

Von daher bitte ich um Verständnis, dass ich Sie nun neuerlich mit dieser „Sache“ belästige, in der Hoffnung, dieses Mal darauf eine Antwort zu bekommen.


Mit freundlichem Grüßen





Robert Kroiß



sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet

PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2012/04/schriftwechesel-zu-meinem-post.htmlveröffentlichen,

da von Anfang an Interesse anderer Leser an diesem Schriftwechsel bestand.

3 Kommentare:

Gerd Dietrich hat gesagt…

Bravo Robert, da bin ja mal auf eine Antwort gespannt.

Peter Fischer hat gesagt…

Sag mal Robert, nur mal so als Frage, glaubst Du ernsthaft, dass Herr Prof. Dr. Stefan Pieper Dir folgen kann?

Robert Kroiß hat gesagt…

Hallo Peter, dürfte doch von einem "Studierten", den Exzellenzen zugehörigem und durch weitreichende Entscheidungen das Volk Leitenden zu erwarten sein, dass er dem Brief eines aus dem "Prekariat der römischen Dekadenz" und "über seine Verhältnisse Lebenden" mit entsprechend gerinerger Bildung folgen kann. Ob er es WILL, ist natürlich eine andere Frage.