Freitag, 20. April 2012

Schriftwechsel zu meinem Post "Ehre(nsold) wem Ehre(nsold) gebührt

Die heute vom Bundespräsidialamt erhaltene Antwort (nachdem meine Emails ungelesen und unbeantwortet im Papierkorb landeten) auf Grund meines Schreibens in Briefform und mit Briefpost versendet lautet (die 3seitige Begründung lasse ich mal beseite) im wesentlichen folgendermaßen:

[[ Sehr geehrter Herr Kroiß,



für Ihr Schreiben vom 13. April 2012 danke ich Ihnen. Es ist bedauerlich, dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei Ihnen solchen Unmut hervorgerufen hat. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage des geltenden Ruhebezügegesetzes getroffen worden. Beifgefügt finden Sie zusammengefasst die Gründe für diese Entscheidung. Ich hoffe, so zu einer besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit beitragen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

(unterschrieben von)
Prof. Dr. Stefan Pieper
Referat Verfassung und Recht
Justitiarrat ]]



Soweit das Anschreiben der Antwort.


In der 3seitigen "Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff" wird dann Bezug auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes mit der Fussnote und Hinweis auf das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBI. I. S. 160), sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1922 RGBI 1933, S. 53 Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Dr 3494 v. 24.6.1952 S. 3 "Sachlich bestehen keine Bedenken, das neue Gesetz nach dem früheren zu gestalten." genommen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf war klargestellt, dass ein "lediglich aus persönlichen Gründern zurücktretender" Reichspräsident keinen Anspruch auf Ruhegehalt besitze. Fussnote 3 bezieht sich hierbei auf Reichstag, Aktentück Nr. 5153 S. 5614


Dieser Begründung zufolge ist Bundespräsident a. D. Christian Wulff weder aus persönlichen, noch gesundheitlichen, sondern rein politischen Gründen zurück getreten (worden = meine eigene Anmerkung).


Sobald ich mich mit diesem Antwortschreiben und der "entsprechenden" Begründung genauer befasst habe, werde ich diesen Schriftwechesel fortsetzen und meine neuerliches Schreiben ebenfalls hier posten.

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