diverse Texte zum Thema "Gott und das Leben" "Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu belassen und zu hoffen, dass sich was ändert" Albert Einstein
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Dienstag, 24. April 2012
Freitag, 20. April 2012
Meine Antwort auf das Antwortschreiben des Bundespräsidialamts bzgl. des "Ehrensolds"
An das
Bundespräsidialamt
zu Hd. Hrn. Prof. Dr. Stefan
Pieper
Spreeweg 1
Spreeweg 1
11010 Berlin
Ihr Schreiben vom 18. April 2012 „Ehrensold für den
Bundespräsidenten a. D. Christian Wulff"
Sehr geehrter Herr Pieper,
zunächst danke auch ich Ihnen für Ihre Antwort. Ihr Bemühen um
bessere Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit in allen Ehren,
bitte ich dennoch um Verständnis, dass mich diese Ihre Antwort nicht
zufrieden stellt und ich deshalb nochmals auf Ihre Antwort und die
Entscheidungsbegründung eingehen und sie erneut belästigen muss.
So muss ich Ihnen zunächst mal grundsätzlich dahingehend
widersprechen, „dass die Gewährung der Ruhebezüge an
Bundespräsident a. D. Christian Wulff“ bei mir „solchen Unmut
hervorgerufen hat“. Es mag durchaus sein, dass diese Entscheidung
evtl. bei einer Mehrheit der Bevölkerung Unmut hervorgerufen hat.
Bei mir hat sich kein Unmut breit gemacht, sondern einfach die Frage
nach dem Rechtsverständnis einer derartigen Entscheidung derer
gestellt, die so entschieden haben. Und ich mache diese Frage nicht
an einer Person fest und wie Sie meinem Schreiben entnehmen
können, auch nicht an Beträgen. Es geht mir hierbei weder um Unmut,
noch um eine „Neiddebatte“. Es geht mir um Recht und
Gerechtigkeit, nach welchen Gesichtspunkten im Sinne von Recht und
Gerechtigkeit das Bundespräsidialamt seine Entscheidung danach
trifft. Welcher Art das/ein Rechtsverständnis derer ist, die solch
eine „rechtmäßige“ Entscheidung zu treffen haben.
Mit Ihrer 3seitigen „Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident
a. D. Christian Wulff“ nehmen Sie nun auch nur Bezug auf die –
bereits von mir in meinem Schreiben angeführten - §§ und Gesetze
zum Ruhebezugsanspruch eines scheidenden Bundespräsidenten.
Nicht eingegangen sind Sie allerdings auf meine Fragen und die
Begründung, die Bitte um Klarstellung, nach welchem
Rechtsverständnis das Bundespräsidialamt seine Entscheidung
getroffen hat. Auf die Frage des „Arbeitsverhältnisses zwischen
dem Arbeitgeber (die Bürger und Bürgerinnen) und dem Arbeitnehmer
(der Bundespräsident)!“
Denn ist es nicht so, dass der „Arbeitnehmer Bundespräsident“
vom „Arbeitgeber BürgerInnen“ für seine „erbrachte Leistung“, sowohl in seiner "aktiven", als auch seiner "passiven" Zeit
be- und entlohnt wird?!
Dies wird auch in Ihrer Antwort deutlich. So schreiben Sie: „Er hat
sich in seiner Rücktrittserklärung auf politische Gründe
berufen, indem er geltend gemacht hat, dass er für seine
Amtsausübung eines breiten Vertrauens der Bevölkerung bedürfe - welche ihn allerdings NICHT in dieses Amt berufen haben
(können und dürfen). Womit die Frage, ob ein breites Vertrauen in seine Person
vorherrschte und ihm vor seinem Rücktritt entgegengebracht wurde
auch nicht zweifelsfrei geklärt und bewiesen sein dürfte -,
das ihm nicht mehr entgegengebracht wurde. Dies beschränke seine
Wirkungsmöglichkeit als Bundespräsident nachhaltig.“
Weiter schreiben Sie: „Diese Gründe sind politische Gründe
i. S. des Gesetztes.“ und fahren dann fort: „Der Begriff
„politischer Grund“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff,
dessen Bedeutung im Wege der Auslegung erschlossen werden
muss. Er ist im Gesetz sowie durch Rechtsprechung und Literatur NICHT
definiert.“ Also „politische Gründe i. S. eines Gesetzes,
das es gar nicht gibt, weil gar nicht definiert?!
Demnach handelt es sich dann doch um eine willkürliche Auslegung
und Entscheidung, für die es eigentlich – selbst nach Ihren
eigenen Worten – keinerlei Rechtsbegriff, noch Gesetze
gibt?!
Dass „sie/Sie“ sich dann aber willkürlich auf den § 1 des
Ruhebezügegesetzes, sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des
Reichspräsidenten (mit entsprechenden Fußnoten versehen) beziehen,
ist doch dann auch nur Auslegungssache?! Hat also mit Recht und
Gesetz eigentlich nichts zu tun.
Weiter schreiben Sie, dass „dafür spricht, dass nur von der
Willensentschließung des Amtsinhabers abhängige rein persönliche
Gründe nicht zum „Ehrensold“ berechtigen sollen.“
Jetzt stellt sich für mich dann selbstredend die Frage, ob der
Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei seinem Rücktritt und
seiner Rücktrittserklärung evtl. gar nicht seinen eigenen
Willen kund tat und somit von einer „Willensentschließung des
Amtsinhabers“ überhaupt nicht die Rede sein kann?!
Hat
Herr Wulff bei seiner Rücktrittserklärung doch wortwörtlich zu
erkennen gegeben, dass er die – mit dem Arbeitsplatz des
Bundespräsidenten verbundene – notwendige Leistung
nicht mehr
erbringen kann. Wörtliches Zitat aus der Rücktrittserklärung: „Aus
diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des
Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen,
wie es notwendig ist.“ Musste
er dann eine Erklärung abgeben, die gar nicht seinem Willen und
seiner Willensentschließung entsprach?!
Was
daran bitte ist politisch,
wenn „Jemand“ seine Aufgabe und das Amt, in welches er – nicht
von den Bürgern und Bürgerinnen, sondern nur von einem
„auserwähltem Gremium“ und damit ebenfalls willkürlich -
berufen wurde, nicht mehr ausüben und wahrnehmen kann?!
Und
noch interessanter wird es dann, wenn ein „herausragendes Merkmal
der Leistung des ehemals amtierenden Bundespräsidenten“ im
Nachhinein auch noch als „Fehlleistung“ interpretiert wird.
Wie
ich zu dieser Feststellung komme? Die hochgradig gelobte Rede als
große Leistung des „amtierenden Bundespräsidenten Christian Wulff“ zum
Islam in Deutschland wird gerade konterkariert. Siehe hierzu einfach
die Aussage des Herrn Kauder: „"Der
Islam ist nicht Teil unserer Tradition und Identität in Deutschland
und gehört somit nicht zu Deutschland", sagte Kauder der
"Passauer Neuen Presse" und widersprach damit der Aussage
von Ex-Bundespräsident
Christian Wulff, wonach der Islam ein Teil von Deutschland sei.“
Zitat aus dem „Stern.de“ vom 19. April 2012.
Finden
sie/Sie, gerade als Justitiariat, Referat für Verfassung und Recht
es selbst nicht geradezu paradox, dass für die Gewährung der Ruhebezüge
eines – seine Willensentschließung in einer Rücktrittsrede
ausdrückenden – vorzeitig aus dem Amte scheidenden
Bundespräsidenten ein „unbestimmter
Rechtsbegriff“, welcher weder im Recht,
noch im Gesetz, noch in der Literatur definiert ist, dann zu einem
„Rechtsanspruch“ - nicht nur des Amtsinhabers, sondern auch
seiner „Partnerin“ und Hinterbliebenen - auf Lebenszeit führt?!
Auf
meine Fragen bzgl. eines derartigen Rechtsverständnisses sind Sie
mit keinem Wort eingegangen. Ich darf nochmals aus meinem ersten
Schreiben zitieren:
„Ist
gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur
Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht
dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und
Recht ein anderes wieder auf?!
Um
es noch ein wenig anders zu formulieren: sind bestimmte
Entscheidungen (allerdings mit einer sehr großen Tragweite) einfach
nur Auslegungssache und damit willkürliche
Entscheidungen
von Menschen in Positionen, welche Menschen vor dem Recht und Gesetz
dann gleicher
als gleich machen?!
Ist
Recht und Gerechtigkeit
in diesem Lande dann eine Frage der Auslegung und Willkür?! Also
letztlich dann eine Frage der Macht und der „Mächtigen“, als
derer, die vor dem Gesetz (welches Sie zitieren, obwohl es dieses-
Zitat: „Diese
Gründe sind politische
Gründe i. S. des Gesetztes.“
-
gar nicht gibt, weil nirgends
definiert?)
gleicher als gleich
sind?
Dies
war der eigentliche Anlass meines Schreibens und meiner Fragen an
sie/Sie, welche allerdings auch trotz Ihrer Antwort unbeantwortet
blieben.
Von
daher bitte ich um Verständnis, dass ich Sie nun neuerlich mit
dieser „Sache“ belästige, in der Hoffnung,
dieses Mal darauf
eine Antwort zu bekommen.
Mit freundlichem Grüßen
Robert Kroiß
sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet
PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
Mit freundlichem Grüßen
Robert Kroiß
sowohl als Email, als auch per Briefpost versendet
PS: auch dieses Schreiben, wie auch Ihre auszugsweise Antwort werde ich auf meinem Blog
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2012/04/schriftwechesel-zu-meinem-post.htmlveröffentlichen,
da
von Anfang an Interesse anderer Leser an diesem Schriftwechsel
bestand.
Schriftwechsel zu meinem Post "Ehre(nsold) wem Ehre(nsold) gebührt
Die heute vom Bundespräsidialamt erhaltene Antwort (nachdem meine Emails ungelesen und unbeantwortet im Papierkorb landeten) auf Grund meines Schreibens in Briefform und mit Briefpost versendet lautet (die 3seitige Begründung lasse ich mal beseite) im wesentlichen folgendermaßen:
[[ Sehr geehrter Herr Kroiß,
für Ihr Schreiben vom 13. April 2012 danke ich Ihnen. Es ist bedauerlich, dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei Ihnen solchen Unmut hervorgerufen hat. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage des geltenden Ruhebezügegesetzes getroffen worden. Beifgefügt finden Sie zusammengefasst die Gründe für diese Entscheidung. Ich hoffe, so zu einer besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit beitragen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(unterschrieben von)
Prof. Dr. Stefan Pieper
Referat Verfassung und Recht
Justitiarrat ]]
Soweit das Anschreiben der Antwort.
In der 3seitigen "Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff" wird dann Bezug auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes mit der Fussnote und Hinweis auf das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBI. I. S. 160), sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1922 RGBI 1933, S. 53 Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Dr 3494 v. 24.6.1952 S. 3 "Sachlich bestehen keine Bedenken, das neue Gesetz nach dem früheren zu gestalten." genommen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf war klargestellt, dass ein "lediglich aus persönlichen Gründern zurücktretender" Reichspräsident keinen Anspruch auf Ruhegehalt besitze. Fussnote 3 bezieht sich hierbei auf Reichstag, Aktentück Nr. 5153 S. 5614
Dieser Begründung zufolge ist Bundespräsident a. D. Christian Wulff weder aus persönlichen, noch gesundheitlichen, sondern rein politischen Gründen zurück getreten (worden = meine eigene Anmerkung).
Sobald ich mich mit diesem Antwortschreiben und der "entsprechenden" Begründung genauer befasst habe, werde ich diesen Schriftwechesel fortsetzen und meine neuerliches Schreiben ebenfalls hier posten.
[[ Sehr geehrter Herr Kroiß,
für Ihr Schreiben vom 13. April 2012 danke ich Ihnen. Es ist bedauerlich, dass die Gewährung der Ruhebezüge an Bundespräsident a. D. Christian Wulff bei Ihnen solchen Unmut hervorgerufen hat. Diese Entscheidung ist auf der Grundlage des geltenden Ruhebezügegesetzes getroffen worden. Beifgefügt finden Sie zusammengefasst die Gründe für diese Entscheidung. Ich hoffe, so zu einer besseren Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit beitragen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
(unterschrieben von)
Prof. Dr. Stefan Pieper
Referat Verfassung und Recht
Justitiarrat ]]
Soweit das Anschreiben der Antwort.
In der 3seitigen "Begründung zum Ehrensold für Bundespräsident a. D. Christian Wulff" wird dann Bezug auf den § 1 des Ruhebezügegesetzes mit der Fussnote und Hinweis auf das Gesetz über die Ruhebezüge des Bundespräsidenten vom 17. Juni 1953, zuletzt geändert durch Art. 15 Abs. 2 des Gesetzes vom 5. Februar 2009 (BGBI. I. S. 160), sowie auf das Gesetz über das Ruhegehalt des Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1922 RGBI 1933, S. 53 Begr. des Regierungsentwurfs, BT-Dr 3494 v. 24.6.1952 S. 3 "Sachlich bestehen keine Bedenken, das neue Gesetz nach dem früheren zu gestalten." genommen.
In der Begründung zum Gesetzentwurf war klargestellt, dass ein "lediglich aus persönlichen Gründern zurücktretender" Reichspräsident keinen Anspruch auf Ruhegehalt besitze. Fussnote 3 bezieht sich hierbei auf Reichstag, Aktentück Nr. 5153 S. 5614
Dieser Begründung zufolge ist Bundespräsident a. D. Christian Wulff weder aus persönlichen, noch gesundheitlichen, sondern rein politischen Gründen zurück getreten (worden = meine eigene Anmerkung).
Sobald ich mich mit diesem Antwortschreiben und der "entsprechenden" Begründung genauer befasst habe, werde ich diesen Schriftwechesel fortsetzen und meine neuerliches Schreiben ebenfalls hier posten.
Donnerstag, 19. April 2012
Politik als „Unternehmensberatung“
oder wie die SZ vom 16.4.
richtig schreibt:
„Danke, wir wissen dass
die Lage schlecht ist“
Da bringt die
Familienministerin Schröder ein „neues“ Buch heraus, in welchem
sie das ständig beklagte und vorherrschende Rollenverständnis in
unserer Gesellschaft analysiert. Sie findet also, bei all der vielen
Arbeitszeit, dem Stress und der Verantwortung, welche ja so ein
Ministeramt mit sich bringt, die Zeit, eine Analyse nieder
zuschreiben, die doch sowieso offensichtlich ist.
Sie übernimmt also
zusätzlich zu ihrer Ministertätigkeit noch die Aufgabe einer
„Unternehmensberatung“.
Jetzt weiß man ja, dass UnternehmensberaterInnen genau damit ihr Geld verdienen, dass sie feststellen, was sowieso offensichtlich ist. Denn wozu sonst würden sie gerufen und benötigt? Sie werden geholt, wenn die/eine Lage schlecht ist. Allerdings in der Hoffnung, dass sich nach deren Analyse und daraus resultierender Verbesserungsvorschlägen die Lage verbessert.
Jetzt weiß man ja, dass UnternehmensberaterInnen genau damit ihr Geld verdienen, dass sie feststellen, was sowieso offensichtlich ist. Denn wozu sonst würden sie gerufen und benötigt? Sie werden geholt, wenn die/eine Lage schlecht ist. Allerdings in der Hoffnung, dass sich nach deren Analyse und daraus resultierender Verbesserungsvorschlägen die Lage verbessert.
Im Unterschied zu
üblichen Unternehmensberatungen, welche nach ihrer Analyse auch
entsprechende Vorschläge zur Verbesserung, bzw. Beseitigung der
„schlechten Lage“ Lösungsvorschläge anbieten, bleibt die
Ministerin all dies schuldig, obwohl sie eigentlich gerade deshalb
Ministerin in diesem Amt ist und sich in dieses berufen ließ, damit sie für entsprechende
Veränderungen, respektive sich mit dem Anspruch, dass sie diese
Aufgabe besser erfüllen könnte und würde, als die vorhergehenden
AmtsinhaberInnen.
Und
Unternehmensberatungen sorgen im Ergebnis dafür, dass sich immer
mehr Kapital in immer weniger Händen befindet. Deshalb sind „unsere
PolitikerInnen“ auch so hervorragende „UnternehmensberaterInnen“!
Dafür und nur dafür lassen sie sich in die entsprechenden
Positionen wählen und berufen.
Am deutlichsten wird dies
bei ihren Versprechen: schenken sie mir/uns – uns Leistungsträgern und
Exzellenzen - ihr Vertrauen, damit ich/wir dieses für sie umsetzen und für das
Land die Verantwortung übernehmen und die Lage verbessern können. Sind sie dann genau in
dieser Position angekommen, dann verkünden sie: ein Jeder ist seines
Glückes Schmied, ein jeder kann Leistungsträger werden, wenn er nur
genug Selbstvertrauen und Eigenverantwortung habe.
Stellen dann fest, wie
aktuell Familienministerin Schröder fest, dass die „Lage schlecht
sei“, bieten keinerlei Lösungsvorschläge an und warten darauf,
dass sich die „Lage bessert“!
Was für eine
„herausragende Leistung“?!
Wer braucht eigentlich
solche „Exzellenzen“, Analysten und MandatsträgerInnen?!
Wobei, wenn man genau
hinsieht, dann machen diese „Abgeordneten“ genau das, was das
Wort „Mandat“ eigentlich aussagt: nämlich nichts, außer
beauftragen, befehlen und aus der Hand geben und eine "Verantwortung
wahrnehmen", welche keine genaue Handlungsweise beinhaltet! Als Mandat
(von lateinisch mandare
‚aus der Hand geben‘, ‚beauftragen‘, ‚befehlen‘)
bezeichnet man grundsätzlich einen Auftrag
oder eine Ermächtigung,
die jedoch keine genaue Handlungsanweisung beinhaltet.
Was aber sind "Lösungen und Lösungsvorschläge" von "MandatsträgerInnen" wert, wenn man sich auf deren Wort (Versprechen), zu welchem sie nicht stehen (können) schon nicht verlassen kann?!
Das einzig "wahre" Interesse von "Unternehmensberatungen" ist, aus einer "schlechten Lage oder beschissenen Situation" noch eine Menge Kapital für sich selbst heraus zu holen. (könnte es sich hierbei um die Arbeitsplatzbeschreibung von MandatsträgerInnen handeln?!) Unternehmensberatungen arbeiten hierbei mit FlipChart und Handbüchern. Unsere Familienministerin hat dies alles in einem Buch zusammengefasst!
Was aber sind "Lösungen und Lösungsvorschläge" von "MandatsträgerInnen" wert, wenn man sich auf deren Wort (Versprechen), zu welchem sie nicht stehen (können) schon nicht verlassen kann?!
Das einzig "wahre" Interesse von "Unternehmensberatungen" ist, aus einer "schlechten Lage oder beschissenen Situation" noch eine Menge Kapital für sich selbst heraus zu holen. (könnte es sich hierbei um die Arbeitsplatzbeschreibung von MandatsträgerInnen handeln?!) Unternehmensberatungen arbeiten hierbei mit FlipChart und Handbüchern. Unsere Familienministerin hat dies alles in einem Buch zusammengefasst!
Hier noch der lesenswerte
Artikel aus des SZ vom 16.4.
Montag, 16. April 2012
Versehen oder Machtdemonstration?
Dass ausgerechnet in einem Organ des Springer-Imperiums, nämlich in der „Welt“ die Wahrheit über den ESM-Vertrag zu lesen ist, kann entweder nur ein Versehen, oder die ungeschminkte Machtdemonstration derer sein, die ein Eigeninteresse an dem ESM-Vertrag haben und deshalb auch kein ungutes Gefühl dabei haben.
Anders kann ich mir diesen Beitrag nicht erklären:
ESM kann gegen deutsche Stimme Geld abrufen
ESM kann gegen deutsche Stimme Geld abrufen
Wenn der Rettungsschirm installiert ist, darf er über den Gouverneursrat Zugriff auf die deutschen Staatsfinanzen nehmen. Er steht außerhalb demokratischer Kontrolle. Sparer sollten sich absichern. Von Erwin Grandinger
http://www.welt.de/finanzen/article106142019/ESM-kann-gegen-deutsche-Stimme-Geld-abrufen.html
Passend hierzu habe ich gestern noch per Email von Egon W. Kreutzer noch folgendes bekommen:
http://www.stop-esm.org/home
Passend hierzu habe ich gestern noch per Email von Egon W. Kreutzer noch folgendes bekommen:
http://www.stop-esm.org/home
http://www.stop-esm.org/unterzeichner
eine weitere Möglichkeit seine Stimme gegen den ESM-Vertrag abzugeben.
eine weitere Möglichkeit seine Stimme gegen den ESM-Vertrag abzugeben.
Samstag, 7. April 2012
Günter Grass und "Was gesagt werden muss..."
Zu diesem derzeit heiß diskutiertem Theam habe auch ich mir ein paar Gedanken gemacht und in Form eines Gedichtes - was sich hier geradezu anbietet - zu Papier gebracht:
http://www.youtube.com/watch?v=mYjuUoEivbE
Da bringt der Dichter Günter Grass
mit ungereimten Worten und auch Zeilen
zum überlaufen fast ein Fass
mit ungereimten Worten und auch Zeilen
zum überlaufen fast ein Fass
man muss den Inhalt doch nicht teilen
Und schaut man dann genauer hin
was dies Gedicht soll sagen
sucht darin einen ernsten Sinn
darf man doch durchaus fragen
was den Zorn der Massen so empört
sind es die Namen von den Ländern
Und schaut man dann genauer hin
was dies Gedicht soll sagen
sucht darin einen ernsten Sinn
darf man doch durchaus fragen
was den Zorn der Massen so empört
sind es die Namen von den Ländern
was Kritiker so stört
die lassen sich doch ändern
sind es die Führer der Nationen
die sich stets feindlich sind gesinnt
die Menschen, die ihn jenen wohnen
und deren Blut stets rinnt
wenn diese Führer Schuld erkennen
beim Gegenüber, der stets Böses sinnt
und diesen dann Aggressor nennen
sind es die Führer der Nationen
die sich stets feindlich sind gesinnt
die Menschen, die ihn jenen wohnen
und deren Blut stets rinnt
wenn diese Führer Schuld erkennen
beim Gegenüber, der stets Böses sinnt
und diesen dann Aggressor nennen
sind da nicht Beide voll des Hasses blind
wenn dann in dieser Beiden Hände
als Argumentation `ne Waffe zählt
die bei Benutzung führt ans Ende
nicht nur der eignen „kleinen“ Welt
die bei Benutzung führt ans Ende
nicht nur der eignen „kleinen“ Welt
Rechtfertigung und zwar mit Waffen
um Schuld des Andern zu beweisen
hat Frieden doch noch nie geschaffen
hat Frieden doch noch nie geschaffen
es müssen Worte her und zwar die leisen
Anstatt sich endlich mal zu fragen
und zwar ein jedes Land für sich
wie man zum Frieden kann beitragen
wie man zum Frieden kann beitragen
heißt`s immer nur, der Andere ist´s schuld, nicht ich
Diese „atomare Technik“ wird benötigt
Diese „atomare Technik“ wird benötigt
wird stets von allen Seiten lamentiert
vom Andern werde man genötigt
und nur deshalb werde diese produziert
Doch nicht die Technik ist der Feind
wenn dienstbar sie dem Menschen wär
Auslegung und das was Führung meint
und nur deshalb werde diese produziert
Doch nicht die Technik ist der Feind
wenn dienstbar sie dem Menschen wär
Auslegung und das was Führung meint
macht uns den Frieden gar so schwer
Hat Jahwe Israel nicht auserwählt
den Frieden in die Welt zu tragen
und ob „sein“ Wort nichts zählt
dies darf man doch wohl fragen
Deinen Nächsten und die Feinde sollst Du lieben
den Frieden in die Welt zu tragen
und ob „sein“ Wort nichts zählt
dies darf man doch wohl fragen
Deinen Nächsten und die Feinde sollst Du lieben
und auch ... vor Gott sind alle Menschen gleich
so steht es doch seit Ewigkeit geschrieben
ist gleich dann nur vor Menschen nicht auch gleich
So haben ungereimte Worte und auch Zeilen
als auslegbar sich wiederum erwiesen
als auslegbar sich wiederum erwiesen
wenn pro und contra um die Wahrheit keilen
in hasserfüllten Zeiten und auch Krisen
Wenn in den Köpfen und den Herzen
nur Besserwisserei und Hass geschürt
nur Besserwisserei und Hass geschürt
dann hat zu Leid und Schmerzen
selbst „guter Wille“ stets geführt
selbst „guter Wille“ stets geführt
Doch selbst in diesen schwier´gen Zeiten
gibt es noch Zeichen voller Zuversicht
Menschen die im Internet verbreiten
Iran UND Israel, wir lieben Dich, wir hassen NICHT
gibt es noch Zeichen voller Zuversicht
Menschen die im Internet verbreiten
Iran UND Israel, wir lieben Dich, wir hassen NICHT
© Robert Kroiß
We love you – Iran & Israel
http://www.youtube.com/watch?v=mYjuUoEivbE
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