Nachdem mein Brief vom 27.2.2012 an den „noch Bürger“ und „nur Kanditat“ J. Gauck entweder nicht angekommen, oder nicht beantwortet wurde, habe ich mir nun erlaubt, den „nicht mehr Bürger“ und nun neuen Bundespräsidenten J. Gauck wie nachfolgend nochmals anzuschreiben.
Offener Brief an den neuen Bundespräsidenten
(per Briefpost und Email)
Robert Kroiß München, den 19.3.2012
Email:
Sehr geehrter Herr Bundespräsident J. Gauck,
da mein Schreiben vor Ihrer Wahl und Berufung (als Sie noch „nur“ Bürger und „nur“ Kandidat waren) entweder nicht bei Ihnen angekommen ist, oder aber bewusst nicht beantwortet wurde, erlaube ich mir nun, nachdem Sie im Amt sind, Sie direkt (ein wenig – die Aktualität berücksichtigend - abgeändert) als Bundespräsident nochmals anzuschreiben.
Da ich Ihrem Interview bei „TTT-Titel, Thesen, Temperamente“ vom 26.2.2012 in der ARD entnommen habe, dass Sie im Bundespräsidentenamt die Glaubwürdigkeit als primäre und wichtigste Aufgabe eines Amtsinhabers sehen; kontrovers auch selbst Kritik erwarten (wie Sie gestern im ZDF bei „Was nun...“ wiederholt zum Ausdruck brachten), erlaube ich mir einige Gedanken, aus welchen sich die ein oder andere Frage ergibt, an Sie zu richten. Verbunden mit der Hoffnung, dass Sie in diesem Falle zu Ihrem Wort stehen und auch Kritik zur Kenntnis nehmen, beantworten und ggf. widerlegen.
Und ich würde auch gerne zunächst weg von den Pseudodiskussionen um Ihr Leitthema und den diversen Interpretationen im Bezug auf den Begriff „Freiheit“, wie er wohl von jedem Menschen anders interpretiert wird, hin zu dem, was Ihren Lebenslauf als Pastor (also Stellvertreter Gottes auf Erden) anbelangt, was Sie zu aktuellen Situationen, sowohl im Bezug auf das Amt des Bundespräsidenten, als auch zu Ihrem persönlichen Leben in der Gegenwart, aber auch jüngeren Vergangenheit gesagt haben
So darf ich Sie zunächst zitieren und erste Widersprüche anmerken:
[[„Bei der Institution Bundespräsident, wo kaum Macht existiert, erwarten wir Glaubwürdigkeit. Wie erlangt man sie? Man sollte bei sich sein. Man sollte nicht eine Show abziehen. "]]
Zu dem – auch für Sie primären - Punkt der Glaubwürdigkeit komme ich – etwas ausführlicher und zu einem späteren Zeitpunkt – noch. Als erstes irritiert mich aber Ihre Erkenntnis (m. E. eine Fehleinschätzung) und Aussage, dass in der Institution Bundespräsident kaum Macht existiert.
So gehört meines Wissens zu einer der wichtigsten Aufgaben des Bundespräsidentenamts „die Ausfertigung und Verkündung der Bundesgesetze durch Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt“! Art. 82 GG (Bedeutet wohl, dass diese erst dann in Kraft treten und ab diesem Zeitpunkt mit entsprechender Macht ausgestattet sind?!)
Zudem wachsen dem Bundespräsidentenamt „in Situationen, in denen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung beeinträchtigt ist, dem Bundespräsidenten besondere Befugnisse zu, deren Ausübung teilweise nicht gegenzeichnungsbedürftig ist. Man spricht insofern von einer Reservefunktion des Bundespräsidenten.“!
So ganz machtlos scheint das Amt dann doch nicht zu sein?!
Erst recht dann, wenn mit der Unterzeichnung von Gesetzen (also der alles entscheidenden Aufgabe des Bundespräsidenten vor Inkrafttreten eines Gesetzes, damit auch der „Rechtsprechung und -umsetzung“) und damit einem allgemein gültigem und verbindlichem Recht für das ganze Volk doch die eigentliche Macht – nämlich die nun aus gefertigte Macht des Rechts und der Gesetze - genau in dieser Form als Macht existiert und notfalls mit Gewalt durch- und umgesetzt werden kann und wird?! Mit einer derartigen Unterschrift wird der amtierende Bundespräsident dann doch auch „übergeordnet“ zum „Befehlshaber und -gebenden“ der/einer staatlichen Macht?! Und zwar einem ganzen Volk.“übergeordnet“.
Jetzt besitzt die Institution des Bundespräsidentenamtes aber auch noch die Macht der Gnade, denn der/die Inhaber/In besitzt auf der Bundesebene das Begnadigungsrecht! Art. 60 Abs. 2 GG
Der Inhaber, die Inhaberin dieses Amtes ist also die unbestrittene und unumstrittene oberste Priorität und Macht des/eines gültigen Rechts. Eines, nämlich des eigenen Rechtsverständnisses – und das damit von „ihm/ihr“ unterzeichneten und damit in Kraft gesetzten Gesetzes und Rechts -, auf welchem sich in der Folge, eben auf Grund der Rechts- und Gesetzgebung ALLES in diesem Lande begründet! Auch die Einsetzung und Handhabung von Gewalt/en! Wie z. B. die Ernennung von Bundesrichtern, Bundesbeamte, Offiziere und Unteroffiziere. Art. 60 Abs. 1 GG. Und er kann gewisse Befugnisse laut Art. 60 Abs. 3 auf andere Behörden übertragen. Also SEINE Verantwortung abtreten.
Und ich darf Sie nochmals zitieren:
[[„Und man darf zeigen, dass man die Werte, auf denen unser Land beruht, ernst nimmt."]]
Dies bedeutet doch, dass dieser einzelne Mensch, welcher diese Position einnimmt (also in diesem Falle Sie, weil sich nun in dieser Position befindend), an sich ein übergeordnetes Rechtsverständnis, ein übergeordnetes Werteverständnis haben müsste, um überhaupt prüfen zu können, ob die ihm vorgelegten Gesetze dem RECHT ( mit und welchen Maßstab dabei anwendend, wenn „man“ Gott dann lt. GG außen vorlassen muss, wobei ich zu diesem Widerspruch noch komme?!) entsprechen, ehe er derartiges unterschreibt und rechtsverbindlich macht und damit erst zu einer umsetzbaren Macht – die dieses Amt dann eben doch hat - verhilft?!
Ebenso müsste er demnach auch ein „übergeordnetes Gnadenverständnis (welches sich allerdings aus eben diesem übergeordneten Rechts- und Werteverständnis von selbst ergibt) besitzen, um nicht willkürlich und damit diktatorisch - Gnade oder Ungnade walten zu lassen, Verantwortung abtreten oder selbst wahr zu nehmen - zu handeln?!
Wenn dies keine Macht ist, was dann?!
Es bedeutet andererseits aber auch, dass dieser Primus inter pares (nun nicht mehr „Gleicher/Bürger“ unter Gleichen, sondern der „Erste“ unter Gleichen/Menschen) in der Institution des Bundespräsidentenamtes gerade und insbesondere im Bezug auf Gesetz und Recht (die „christlichen“ Werte, auf welchen dieses Land beruht und sich gründet) „rechtschaffen“, um nicht zu sagen „rechtschaffener“ als all jene, welchen er nun vorsteht – also die Gesetze und das Recht (und hierbei kommt es insbesondere bei „Kirchen- und Glaubensvertretern“ eben bereits zu der Diskrepanz: „Gottesrecht und -gesetze vs. weltliches und von Menschen geschaffenes Recht und Gesetz“) - sein muss.
Diese achtend und bei und für sich selbst zunächst erfüllend und einhaltend vorbildlich sein muss! Zu seinem eigenen Wort auch in der Tat stehen muss?! Es bedarf demnach also primär der Unterscheidung/Erkenntnis und damit Unterscheidungsmöglichkeit dieser verschiedenen (nämlich Menschen- vs. GottesRecht) Rechtsanschauungen und der daraus resultierenden Umsetzung - welche diese zur Macht werden lässt - dieser Erkenntnis!
Wobei diese Möglichkeit durchaus bei Glaubens- und Kirchenvertretern voraus zusetzen und zu erwarten ist und wäre. Was Sie persönlich dann zunächst auch als – in der Position des Bundespräsidenten – äußerst geeignet scheinen lässt.
Womit ich dann bei Ihrer nächsten Aussage und für Sie – als primäre Aufgabe in dieser Institution sehend -, wichtigsten Grundlage dieser Institution, nämlich der Glaubwürdigkeit wäre. Gehe ich recht in der Annahme, dass dann vom Amtsinhaber primär genau diese Glaubwürdigkeit zu erwarten, ja eigentlich als – auch laut Ihren eigenen Aussagen - selbstverständlich voraus zusetzen sei?!
Wie glaubwürdig aber kann jemand sein, der gegen Obrigkeitshörigkeit argumentiert und sich dann zum Primus inter pares einer Obrigkeit und der Herrschenden genau durch dieselbe/n berufen und wählen lässt?!
Der in genau dieser Funktion – was auch diese Position angeblich als einziges „Machtinstrument“ hergibt – wichtige Akzente setzen soll, Gesetze unterschreiben muss und damit das Recht der Obrigkeit, der Herrschenden für die „Untertanen“ rechtsverbindlich und über sein bisher verkündetes Gottesrecht stellend machen muss und macht! Erwartet so jemand dann, dass man seine „wichtigen Akzente“ ignoriert, die von ihm unterschriebenen Gesetze missachtet, weil man eben nicht obrigkeitshörig, sondern vielleicht gottesfürchtig, dem Wort und Recht Gottes – welches Wesentliches ganz anders sagt und verkündet, als weltliches Recht und Gesetz, welches Sie nun durch Ihre Unterschrift verbindlich machend über Gottes Wort und Recht setzen (müssen) -verpflichtet ist?! Und was bedeutet dies für Atheisten?!
Könnten Sie mir vielleicht den Sinn eines Amtes (in welches Sie ja nun gewählt wurden) ohne Macht und seine dann noch übrig bleibende Funktion erklären, in welches sich Jemand wählen lässt, der an die Eigenverantwortlichkeit des Einzelnen appelliert, der Obrigkeitshörigkeit für einen gravierenden Fehler hält, um sich dann an die Spitze der Obrigkeit und Herrschenden wählen zu lassen und zu stellen?! Um „mir“ von „oben“ - auch per von „ihm“ unterschriebener und erlassener Gesetze - herab zu sagen, dass ich selber denken und handeln soll, also eigenverantwortlich sein sollte?! Wieso macht man dies dann eigentlich nicht zunächst mal bei und für selbst, sondern „unterwirft“ sich der Meinung, dem Wohlwollen und dem „Wahlverfahren“ einer Bundesversammlung?! Wie soll ich einem „ABHÄNGINGEN“ die Mär von der Eigenverantwortung und die UNABHÄNGIGKEIT von der Obrigkeit abnehmen, wenn seine Wahl doch genau davon – nämlich dem Wohlwollen der Herrschenden, also seiner persönlichen Obrigkeit – abhängt?! Damit haben Sie doch Ihre ureigene Freiheit und Verantwortung genau in die Macht der „Wählenden“ abgetreten, bzw. Ihre Freiheit und Verantwortung in die Hände der „Bundesversammlung“ gelegt und sich von deren „Meinung“ und Zustimmung (im Jahre 2010 deren Ablehnung) abhängig gemacht?!
Und ich darf Sie nochmals zitieren:
[["Es ist total schön, dass dies mein letzter Auftritt als Bürger ist."]]
bei Ihrem Auftritt in der O2-Arena Berlin.
Bedeutet dies, dass Sie sich nun als Bürger (also Ihrer vorherigen, anderen Freiheit und Verantwortung) verabschiedet haben und dazu verlocken – eben genau durch die Aufgabe Ihrer Freiheit und Verantwortung sich selbst und Gott gegenüber in die „Hände“ der Bundesversammlung gebend - ließen, aus den Niederungen des Bürgers in die „Obrigkeit“ aufzusteigen?! In die Obrigkeit, der man nicht hörig sein soll und nicht alles (um nicht zu sagen nichts) erwarten soll?! Und was bedeutet dies „unschönes“, auch an „Freiheit und Verantwortung“ für all jene, die Bürger, also Gleiche unter Gleichen und „unten“ bleiben (müssen)?!
Noch interessanter im Bezug auf Glaubwürdigkeit wird es allerdings dann, wenn ein Inhaber dieses „weltlichen“ Amts in seinem bisherigen Dasein und Bewusstsein (u. a. seiner „Berufung“ als Pastor und damit „Stellvertreter Gottes“ auf Erden) eine Lehre und ein Bewusstsein (wie dies auch in der Präambel des GG steht) – hoffentlich glaubwürdig – von einem Reich Gottes und damit auch von einem anderen Bewusstsein ausgehend verkündete. Also von einem „anderen Reich“ als das eigentlich „wahr“ anzustrebende spricht und dieses sich erst noch verwirklichend müssende verkündet, dass doch kommen möge (wie im „Vater unser“ erfleht) und demnach noch gar nicht hier sein kann (s. h. die Bibel: „mein Reich ist nicht von dieser Welt“)?!
Aber sich dann im vorherrschenden „Reich“ (also nicht in dem von ihm verkündeten , erhofftem und erwartenden Reich Gottes) zum „Ersten“ dieses Landes wählen lässt, obwohl er eigentlich doch etwas ganz anderes „wahrhaftig“ anstrebt/e und verkündet/e?! War dann seine bisherige Lehre und sein „wahrhaftes“ Streben, seine Lehre und Verkündigung des Wort Gottes, dessen erst noch kommendes Reich........., WAS?!
Er müsste sich und sein bisheriges Bewusstsein, wie u. a. seine „Berufung“ und das Leben als Pastor und damit „Stellvertreter Gottes auf Erden“, die Lehre von einem „anderen Reich, nämlich dem Reich Gottes“, welches doch kommen möge und also nicht das Reich sein kann, in welchem er jetzt das „höchste Amt“ inne hat ( das „gelehrte“ Bewusstsein des Wort Gottes und damit auch Gott selbst bewusst verleugnend ) demnach sich selbst und sein ganzes bisheriges Leben (was ihm andererseits als positive Voraussetzung – so der große Chor der Meinungen - für das nun innehabende Amt auszeichnet) verleugnen.
Wie glaubwürdig kann er dann noch sein, wenn er sich, seinen bisherigen Lebenslauf und damit seinen Gott (Herrn) selbst – um des neuen, weltlichen Amtes willen – verleugnen muss und dies nun auch tut?! Erinnert mich ein wenig an Petrus und den Hahnenschrei vor der dreimaligen Verleugnung seines Herrn! Wobei es damals – laut Bibel, also dem Wort Gottes – um Leben und Tod und nicht nur um ein höchstes weltliches Amt ging. An den Diener zweier Herren, was Gott (und seine von Ihnen gelehrte Lehre) allerdings ausschließt!
Da in unserem Land „Kirche und Staat“ auch nur scheinbar getrennt existieren (wie bereits erwähnt, beginnt dies schon bei der Präambel des GG, welche genauso rechtsverbindlich ist, wie die nachfolgenden Artikel, über die steuerlichen Vorteile und durch die Allgemeinheit solidarischen Finanzierungen der Kirchenvertreter durch die Gesellschaft etc.), müssten Sie doch – eigentlich bereits schon vor Ihrer Wahl zum Bundespräsidenten - in einen erheblichen Gewissenskonflikt und zwar auf Grund des von Ihnen gelehrten Wort Gottes geraten sein?! Und nun, da Sie das Amt innehaben, sich erst recht in selbigem befinden?!
Dass diese Trennung von Staat und Kirche aber in Wahrheit und Wirklichkeit gar nicht gegeben ist (also ein vorherrschender Gesetzes- und Rechtsverstoß) und deshalb auch in der Frage der Ausübung des Bundespräsidentenamtes durch einen ehemals Klerikalen- dessen Werte und Würde durchaus einer kritischen Betrachtung unterzogen werden darf -, begründet sich bereits in der Präambel – welche all den Artikeln vorausgesetzt und demnach auch Recht und Gesetz ausdrückend verpflichtend ist – unseres GG!
So beginnt diese Präambel mit den Worten: „Im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen…“! Diese Aussage impliziert damit als verpflichtendes Recht und Gesetz doch bereits GOTT und damit auch Religion (es sei denn, Religion ist nicht gleich Gott) als verbindlich und eingebunden in die weitere Gesetzgebung und Rechtssprechung. Eine Trennung damit offensichtlich gar nicht mehr gegeben sein kann. Und es impliziert ebenfalls, dass es ein BEWUSSTSEIN (auch) von GOTT geben müsse, ja muss?!
Denn wie sollte – wer auch immer – Verantwortung OHNE ein BEWUSSTSEIN von Gott selbiges vor GOTT UND den Menschen wahrnehmen können?! Ohne zu wissen, was GOTT SEIN (also das/ein Bewusstsein Gottes) und Mensch SEIN ist, bzw. worin sich dieses jeweilige SEIN ausdrückt, bzw. evtl. unterscheidet?! Ganz abgesehen davon, dass sich unsere Herrschenden doch vehement darauf berufen, dass unsere Demokratie auf den christlich-jüdischen Traditionen [[Tradition (von lateinisch tradere ‚hinüber-geben‘ bzw. traditio ‚Übergabe‘, ‚Auslieferung‘, ‚Überlieferung‘)]] und deren WERTEN basieren und beruht?! Demnach also auf göttlichen Werten, einem göttlichen Bewusstsein!
Vielleicht ist aber gerade dies das „Spannende“ an Ihrer nun weltlichen Berufung in das erste Amt dieses Staates?! Hier muss ein aufrechter und wahrhafter „Kirchen- und Glaubensvertreter“ - wie Sie es ja bisher waren - im „höchsten weltlichen Amt“ genau mit dieser ungeklärten Frage konfrontiert, in einen fürchterlichen Widerspruch und persönlichen Zwiespalt geraten! Für sich und das gesamte Volk Klarheit finden und schaffen.
Denn Sie müssen nun im BEWUSSTSEIN vor GOTT UND den Menschen in diesem Lande Ihre/eine Verantwortung, welche Sie sowohl Gott, als auch den Menschen gegenüber haben, wahrnehmen, wenn Sie beiden Seiten gegenüber glaubhaft sein wollen! Dabei stellt sich für mich die Frage, wie Sie dieses unterschiedliche Bewusstsein (nicht nur für sich selbst) klären und umzusetzen gedenken und Ihrer Verantwortung gerecht werden wollen/können?! In einem Land, in welchem angeblich Staat und Kirche GETRENNT sind?! Was letztendlich ja bedeutet, dass man GOTT (und dessen Bewusstsein) von einem STAATSAMT trennen müsste. Dann bestünde Ihre erste Aufgabe wohl darin, genau diese Präambel, bzw. all die noch „verwickelnden“ Umstände aufzulösen und zu beseitigen?! Von Ihrem Amt als Pastor haben Sie sich ja bereits getrennt. Damit auch von der Lehre, dem Wort Gottes?! Und zwar Ihrer eigenen Glaubwürdigkeit wegen!
Und dies soll nun ausgerechnet ein Mann der Kirche, also ein Mensch, welchem man das/ein BEWUSSTSEIN von Gott zuschreibt?! Denn was sollte er ansonsten in seiner Funktion als Pastor anderes, als ein Bewusstsein von Gott gelehrt haben?!
Dass sich dann allerdings auch die Fragen danach stellen, wie bewusst und glaubwürdig er Gottes Recht befolgt/e, ist dann eigentlich nur logisch, ja gerecht (im Sinne, also Bewusstseins, Recht und Gesetzes des von ihm gelehrten Gottes) und müsste sogar – seiner eigenen christlichen Lehre folgend – unbedingt auch von ihm selbst gestellt werden?! Wie also das Befolgen der Lehre und des Recht Gottes dazu führen kann, das oberste und höchste Amt dieses Landes, also ein weltliches Amt einzunehmen, wo doch „sein Reich nicht von dieser Welt ist“?! Den Dienst zweier Herren anzutreten?! Worauf gründet sich dann seine Glaubwürdigkeit?!
Dass sich dann allerdings auch die Fragen danach stellen, wie bewusst und glaubwürdig er Gottes Recht befolgt/e, ist dann eigentlich nur logisch, ja gerecht (im Sinne, also Bewusstseins, Recht und Gesetzes des von ihm gelehrten Gottes) und müsste sogar – seiner eigenen christlichen Lehre folgend – unbedingt auch von ihm selbst gestellt werden?! Wie also das Befolgen der Lehre und des Recht Gottes dazu führen kann, das oberste und höchste Amt dieses Landes, also ein weltliches Amt einzunehmen, wo doch „sein Reich nicht von dieser Welt ist“?! Den Dienst zweier Herren anzutreten?! Worauf gründet sich dann seine Glaubwürdigkeit?!
Und ich darf Sie nochmals zitieren:
[[Also, ich bin jetzt 70, und das wäre ein Armutszeugnis für jede große Institution, wenn sie die 70 jährigen reaktivieren müsste. Also ich würde sagen, ich lasse mich in Ehrenämter rufen, aber wohl schwerlich in ein Hauptamt...“]]
bei der Leipziger Buchmesse 2010.
Steht diese – Ihre eigene – Aussage eigentlich nicht komplett im Widerspruch zu dem, was Sie nun tun?! Nämlich das Amt des Bundespräsidenten in der Institution [[(lat. institutio, „Einrichtung, Erziehung, Anleitung“) wird ein mit Handlungsrechten, Handlungspflichten oder normativer Geltung ausgestattetes Regelsystem bezeichnet, das soziales Verhalten und Handeln von Individuen, Gruppen und Gemeinschaften in einer Weise konditioniert, dass es für andere Interaktionsteilnehmer vorhersehbar oder zumindest erwartbar ist.]] Bundespräsidialamt als Hauptamt und als „Erster“ dieses Landes auszuüben?! Es mag zwar eine „Ehre“ für Sie persönlich sein, dazu berufen zu werden. Aber gerade in letzter Zeit hatte dieses „Ehrenamt“ nicht mehr allzu viel mit und an „Ehre“ zu tun. Ganz abgesehen davon, dass die mit diesem „Ehrenamt“ verbundenen Kosten von allen Bürgern dieses Landes – abgesehen von Ihnen seit Ihrer Rede in der O2 Arena als nun mehr Nichtbürger – in einer nicht unerheblichen Höhe getragen werden (müssen).
Wie glaubwürdig kann Jemand sein, der sich selbst so widerspricht und im völligen Widerspruch zu seinen Worten handelt?!
Können Sie, werter Herr Gauck den Widerspruch und den Zwiespalt Ihrer Aussagen, Ihrer Worte und nachfolgenden Taten, in welchen Sie sich mit Ihrer Amtsübernahme begeben haben erkennen?! Können Sie, werter Herr Gauck, die zunehmende - nicht nur Politik- Verdrossenheit der Menschen in diesem Lande verstehen?! Wenn schon der „Erste“ (nun nicht mehr Bürger seiend) im Lande, wichtige Akzente Setzende selbst nicht zu seinen eigenen Worten steht?!
Gestatten Sie mir noch eine Zusatzfrage zu Ihrem Freiheitsbegriff:
Wie interpretiert, bzw. definiert man Freiheit im Bewusstsein Gottes und vor Gott? Oder anders gefragt, wie sieht Freiheit im wahrsten Sinne und Recht Gottes aus?!
Für Ihr Interesse danke ich und verbleibe mit freundlichen Grüßen, Ihre Antwort – in der Hoffnung auf eine weiterführende Diskussion, die Sie ja gerne führen, wie Sie wiederholt sagten - erwartend
Robert Kroiß
PS: diesen offenen Brief werde ich auch auf meiner Blogseite:
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.com/ veröffentlichen und außerdem nachfolgenden Adressaten zur Kenntnis zukommen lassen
organisatoren@occupy-germany.com
Spiegel@spiegel.de
berlin@taz.de
EWK@egon-w-kreutzer.de
1 Kommentar:
Erinnerung an meine Schreiben an den Bundespräsidenten:
Ihre Nachricht an das Bundespräsidialamt
Anrede
Frau
Herr
Vor- und Zuname *
Meine Schreiben vom 27.2. und 19.3.2012 an den Herrn Bundespräsidenten Gauck
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich höflichst an meine o. g. Schreiben an den Herrn Bundespräsidenten erinnern.
Mir ist durchaus bewusst, dass Herr Gauck gerade in der Anfangszeit seines neuen Amtes vmtl. wichtigeres zu tun hat, als Briefe von ganz normalen Bürgern zu beantworten. Aber seinen eigenen Aussagen zufolge, will er sich kontrovers mit allen Menschen und ihren "Meinungen" auseinander setzen.
Von daher bitte ich um Mitteilung, ob die Beantwortung meiner o. g. Schrieben noch zu erwarten sei. oder nicht. Sollten die Schreiben evtl. in der "Ablage Papierkorb" gelandet sein, kann ich Ihnen diese gerne nochmals zukommen lassen.
Für Ihre Mühe danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß
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