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Wenn Sie sich mit einem Anliegen, einer Frage oder einer Anregung an den Bundespräsidenten oder das Bundespräsidialamt wenden möchten, können Sie uns hier eine Nachricht senden. Gerne nehmen wir auch Ihre Eindrücke von der Internetseite des Bundespräsidenten auf.
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Bundespräsidialamt
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10557 Berlin (030) 20 00 - 0
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Sehr geehrter Herr Wulff,
ich würde Ihnen gerne folgende Fragen stellen, in der Hoffnung auf Beantwortung:
Was verstehen Sie unter der und wie sehen Sie die Würde ((lateinisch dignitas) bezeichnet die Eigenschaft, eine einzigartige Seinsbestimmung zu besitzen.) des Amtes und die entsprechende Ausübung, welches Sie inne haben? Welches „Sein“ und welche „Bestimmung“ verbinden Sie damit? Wie verbindlich ist der von Ihnen geleistete Amtseid, vor allem auch in Verbindung mit der religiösen Formel? Inwieweit ist die Trennung von Staat und Kirche dann tatsächlich gegeben?
Da das Amt des Bundespräsidenten gemeinhin als Amt „ohne Macht“ gesehen wird, inwieweit haben Sie dann überhaupt die Möglichkeit Würde im Sinne einer einzigartigen Seinsbestimmung wahr zu nehmen? Wenn die einzige Macht des Amtes in der Macht der Worte besteht, sind dann Amtsinhaber eigentlich auch nichts anderes als Kirchenfürsten? Also Prediger, welche mit und durch die Verkündigung ihrer Worte auf Glaubwürdigkeit hoffen (müssen)?
Anhand welchen Seins- und Rechtsverständnisses (im Sinne von Recht und Gerechtigkeit) prüfen Sie die von Ihnen zu unterzeichnenden Gesetze und Rechtsvorschriften. (wie z. B. das SGB)?
Könnten Sie mir bitte die Diskrepanz, die Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung beim Bezug „staatlicher Transferleistungen“ (also die gewissenhafte Unterzeichnung z. B.eines solchen Gesetzes) erklären?
Erklärung meiner Frage hierzu: als Bundespräsident erhalten Sie staatliche Transferleistungen (von der Höhe, den Zusatzleistungen und der Bezugsdauer mal völlig abgesehen, erbracht durch die Mehrheit der Bürger, welche Sie repräsentieren), allerdings ohne sich genau so rechtfertigen zu müssen, wie es jeder andere Leistungsempfänger (z. B. ALG II-Bezieher) muss.
Zwar hätte ich durchaus noch die ein oder andere Frage. Aber mit der Beantwortung o. g. Fragen wäre ich schon zufrieden. Für Ihr Interesse und Ihre Mühe danke ich und verbleibe mit freundlichem Gruß
Robert Kroiß
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