Wenn aber Gutachter die Entscheidung beeinflussen, bzw. eigentlich treffen – denn wozu sonst werden sie berufen? -, dann tragen eigentlich doch auch diese die Verantwortung für – auch – einen Gerichtsentscheid. Dann prüfen die Gerichte weder das Gesetz auf seine Rechtmäßigkeit, noch sind sie Rechtssprecher. Sondern sie sind dann nur die Ausführenden, die Lautsprecher der Gutachter, auf welche sie sich in „ihrem“ Urteil – welches eigentlich ein/e (Be)Urteil(ung) der Gutachter ist – berufen. Was ist dann die eigentliche Aufgabe von RichterInnen, der Rechtssprechung?! Was für eine „Art“ von Recht vertreten dann die Gerichte?!
Sehr gut zusammengefasst fand ich hierzu folgendes:
[[„Rechtsentscheidung ist Erzeugung von Rechtsnormen. Diese werden nicht im Gesetzbuch „gefunden“, auch nicht als präexistente auf den Einzelfall hin verengt, „individualisiert“. Sie werden produziert. Der Richter ist Konstrukteur der Rechtsnorm, nicht Mund des Gesetzes: sonst könnte die stets latente, mit dem Konflikt aufgebrochene und durch die Verfahren hinzukommende staatliche Gewalt nicht rechtsstaatlich gefaltet werden. Die Entscheidung, die normatives Recht erzeugt, spielt sich als semantischer Kampf um die Bedeutung der Vorschrift für den Konflikt ab. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist aber auch der Weg, den die ursprüngliche Gewalt des Konflikts durch die Sprache zu nehmen hat. Dabei enthält Sprache selbst schon Gewalt, ist überformt durch Gewaltverhältnisse und übt schließlich – als Ergebnis einer Arbeit mit Texten in der staatlichen Institution – selber Gewalt aus.
(Friedrich Müller/Ralph Christensen/Michael Sokolowski; Rechtstext und Textarbeit Berlin 1997)]]
Um dann aber evtl. falsch erstellte Gutachten und auch die Gutachter zu rechtfertigen, lässt z. B. die bayerische Justizministerin Merk (AZ vom 9.10.2006) schon mal folgendes verlauten: „Man kann nicht in die Seele schauen“! Womit sie ja absolut recht hat, aber dann stellt sich für mich schon die Frage, was derartige Gutachten und Gutachter dann „sehen“ sollen. Wollen aber nicht können, wozu man sie für psychologische Gutachten „beruft“? Wenn sie das beurteilen sollen, was man nicht sehen kann?! Und die Gerichte fällen – auf Grund derartiger Gutachten (also über etwas, dass "man" NICHT sehen kann) – dann ein Urteil. Sprechen dies dann auch noch im Namen eines ganzen Volkes, ohne dieses jemals danach, bzw. zu dessen Rechtsverständnis zu fragen, da sie es ja willkürlich - mit der "Hilfe" von Gutachtern, also "Weisen" und "Wissenden" - selbst auslegen.
Füge hier einfach mal ein Schreiben aus einem Rechtsstreit in Auszügen bei, woraus ersichtlich wird, wie zweifelhaft und angezweifelt doch Gutachten und Gutachter sein können:
- zitiert aus einem Schreiben an das Bayerische Landessozialgericht - (aus meinem Fundus, welcher sich im Laufe der Jahre so angesammelt hat. Darin enthalten sind einige Prozessakten und diverse Zeitungsartikel mit Aussagen unterschiedlichster Personen des öffentlichen Lebens und der Politik)
[[ Nach erneutem Durchlesen des Gutachtens des Herrn ...., kann ich nicht umhin noch eine zusätzliche Bemerkung dazu abzugeben.
Einmal ganz abgesehen davon, dass ich diesen „Test“ erst nach Intervention (meine Frage: was soll dieser „Test“ bringen? Antwort des Herrn .... darauf: dies könne er erst nach dem „Test“ feststellen.) bereit war, zu beantworten, verblüfft die anschließende Schlussfolgerung und die mir damit verbundene Unterstellung schon sehr.
Um mir Opportunismus zu unterstellen, müsste „man“ dann schon auch „meine persönlichen Vorteile“ darlegen.
Wenn ich mich also mal auf dieses „Niveau“ begebe, dann stellt sich selbstredend die Frage, worin meine Vorteile liegen könnten, wenn ich opportun bin?!
Auf der „wirtschaftlichen, materiellen und finanziellen“ Seite ergibt sich für mich nicht der geringste Vorteil. Im Gegenteil. So konnte ich Herrn ..... auch die Frage nach der Höhe einer evtl. zu erhaltenden Rente nicht mitteilen, da ich mich damit gar nicht befasste.
Erst auf Grund seiner Frage (Hinweis) habe ich in meinen Unterlagen nachgesehen und feststellen können (müssen), dass eine evtl. gewährte Rente wegen „voller Erwerbsminderung“ sogar noch unter dem – mir derzeit gewährten – ALGII-Betrag liegen würde.
Also nicht der geringste „materielle und finanzielle“ eigene Vorteil (Opportunismus)!
Worin mein eigener Vorteil in der Beantwortung des „Testes“ liegen soll, erschließt sich wohl nur dem Herrn .....wenn bei der „Auswertung“ ein „unzufrieden, bedrückter, gehemmter, unsicherer, erregbarer, empfindlicher, wenig aggressiver, wenig beanspruchbarer, introvertierter, zurückhaltender“ Mensch zum Vorschein kommt.
Wobei gerade auch dieses „Ergebnis“ etlichen Passagen der Argumentation des Gutachtens von Herrn Dr. Dr. ...... erheblich widerspricht.
Legt „man“ nämlich wiederum die Feststellungen und Schlussfolgerungen des Herrn ..... zu Grunde, so stellt sich auf Seite 12 seines Gutachtens: [[„Hier beharrt er auf der Ausschließlichkeit der Richtigkeit seines Standpunktes, wobei ihm eine hoch entwickelte verbale Geschicklichkeit zu Hilf kommt.“]] der zu Begutachtende wieder ganz anders dar.
Ein Opportunist (allzu bereitwillig Anpassung an die jeweilige Lage vorzunehmen) „beharrt“ auf seinem Standpunkt!
Was für ein Widerspruch an sich?!
Die Aussage – dass ich „opportun“ meine Antworten gewählt haben könnte – an sich ist schon verletzend und ehrenrührig.
Dies aber dann auch noch ohne entsprechende „Beweise“ und „Belege“ zu behaupten, bzw. anzunehmen ist schon wieder fahrlässig.
Ich will Herrn ..... aber zu Gute halten, dass er dies erstens „nur vermutet (also nicht sicher weiß) und zweitens deshalb nicht als so gravierend betrachte, weil er sich in seiner eigenen Argumentation „dass sich Jemand bereitwillig der jeweiligen Lage anpassend auf einem eigenen Standpunkt beharrt“ selber widerspricht!
Also eine völlig irrationale Schlussfolgerung zieht.
Also liegt dem Senat/Ihnen nun neuerlich ein sehr widersprüchliches und willkürliches Gutachten vor, mit welchem sie/Sie sich auseinander zu setzen haben. Dies musste noch festgestellt und zu den „Akten“ gebracht werden. ]]
Auch in diesem Beispiel geht es selbstredend wieder um Vertrauen, wie ich bereits in meinem ersten Teil dieses Themas schon deutlich zu machen suchte. Nämlich u. a. auch mit der Frage: Vertrauen in was und in wen?
Hier, in diesem Beispiel (müssen) vertrauen die Gerichte auf die Erkenntnisse und das Wissen von Gutachtern, ohne es selbst zu prüfen (können). Und es zeigt die Abhängigkeit der Rechtsprechung nicht nur durch ihre Berufung gegenüber den „Berufenden“, sondern auch in der Sache. Vertrauen in einer Sache, ohne das Ansehen der Person wäre aber eigentlich das, was von RichterInnen zu erwarten wäre, wenn es diesen um „das Recht an sich“ ginge.
Hierzu füge ich nochmals ein Schreiben an, welches sich u. a. genau damit befasst und an den Senat des Bayerischen Landessozialgerichts erging:
[[ Sehr geehrte Damen und Herren des Senats,
da es sich bei einem Rechtsstreit nicht um das Ansehen, Erscheinungsbild von Personen und Menschen handelt, sondern um eine Rechtsangelegenheit, dürfte die Anwesenheit, das Erscheinen (m)einer Person kein primärer Entscheidungs-/Urteilsgrund sein.
Letztendlich sitzen da auch „nur“ Menschen wie „Du und ich“, wenn auch etwas „erhöht“ und mit einer anderen Berufs- und Herkunftsbildung, die einfach (an?) etwas anderes „glauben“ als ich und dies anhand von (jederzeit änderbaren menschlichen) Gesetzen in „Urteilen“ verkünden.
Zu entscheiden ist aber in einer RECHTSSACHE, unabhängig von Personen, Menschen, ihres Standes und ihrer Herkunft.
Denn „das Recht“ an sich bedarf keiner Menschen um Recht zu sein; aber Menschen bedürfen des RECHTS, um menschlicher zu werden und rechtmäßig zu handeln.
Es ist für viele Menschen in diesem Lande inzwischen – auch ohne persönliches Erscheinen vor Gerichten - offensichtlich, dass RECHT und GERECHTIGKEIT durch eine entsprechende GESETZgebung (nicht nur, aber auch), was jedoch nicht gleichbedeutend mit RECHTsgebung ist, an Glaubwürdigkeit leiden und Schaden genommen haben und weiterhin nehmen werden.
Dies sind aber Probleme einer Gesellschaft und deren Führung, wie auch deren Politik, zu welchen ich mich nicht weiter äußern werde und möchte. Womit auch der Vorwurf der vorsitzenden Richterin am Sozialgericht, nämlich dass ich eine andere Politik möchte, widerlegt sein dürfte. Dies ist nur eine persönliche Feststellung auf Grund von offensichtlichen Erkenntnissen, wie „man“ sie tagtäglich sehen und erkennen kann, wenn „man“ das „Auge und Ohr“ am Volke hat.
Meine persönliche Angelegenheit ist dabei nur ein ganz kleiner und unbedeutender Fall, von welchem ich persönlich zwar betroffen, direkt beschwert und darunter selbstredend – wie viele andere Menschen auch – leidend bin. Aber da mit meiner Arbeitslosigkeit vor mehr als ... Jahren nicht nur der soziale, sondern auch ein materieller (soweit, dass ich heute kaum mehr, als (noch) ein Dach über dem Kopf besitze) Abstieg von - für mich – unvorstellbarem Ausmaß begann, ist es mir auch völlig egal, welches Urteil der Senat treffen wird. Denn egal welche Entscheidung (wobei ja eine Urteilsverkündigung, welche sich an – von Menschen gemachten – Gesetzen orientiert, nicht per se gleichzusetzen ist, mit RECHTsverkündigung) der Senat treffen wird, die sich häufenden Probleme dieses Landes, sind nicht von (m)einem Einzelfall abhängig, sondern davon, wie sich die RECHTsprechung künftig im Bezug auf eine (sich ständig ändernde, zum Vorteil der „Einen“ und zum Nachteil der „Anderen“) von Menschen gemachte Gesetzgebung verhalten wird. Was an finanziellen und materiellen Gütern bei mir (bei einem seit ...... von HartzIV „Lebendem“, wobei die Beklagte nicht unerheblichen Anteil daran hat, wenn man sich vor Augen führt, dass deren Vermittlungsversuche weder sehr umfangreich, noch erfolgreich waren) noch zu holen ist, wird sich die Beklagte – bei ein wenig neutralem Sachverstand - selber ausmalen können.
Zur Sache (meinem Fall) noch eine Anmerkung zum Schreiben der Beklagten vom ..... letzter Absatz: „Zum einen hat der Kläger sich nach der Aufhebung trotz Aufforderung nicht erneut arbeitslos gemeldet, zum anderen stellt der Kläger in seinem Vortrag die Sinnhaftigkeit von Eigenbewerbungen…“
Die Beklagte stellte mit ihrer Aufhebung (nach einem längeren Zeitraum anerkannter Arbeitslosigkeit) willkürlich fest, dass ich nicht mehr arbeitslos sei und zwar immer und immer wieder mit der Begründung, dass es nicht um die Sinnhaftigkeit (Erfolg) von Eigenbemühungen ginge!
Nun beklagt sie wiederholt auch in o. g. Schreiben, dass sich mir die Sinnhaftigkeit von Eigenbemühungen – welche die Beklagte selber ja niemals erwartete, wenn „man“ ihren Aussagen, wie auch der Urteilsbegründung des SG Mchn. folgend Glauben schenkte - nicht erschlossen hätte!
Diese „Sinnhaftigkeit“ war ja der eigentliche Grund und Anlass, dass ich einem derartigen Ansinnen von Anfang an widersprochen habe, was aber mit dem eigentlichen Tatbestand meiner Arbeitslosigkeit nichts zu tun hatte.
Es hat also die Beklagte einen „virtuellen“ Tatbestand geschaffen, wie er zuvor und auch in der Folge nicht bestand! Diesen „virtuellen“ Tatbestand habe nicht ich herbeigeführt, sondern die Beklagte!
Diesen anhaltenden (und mit o. g. Schreiben erneuerten) Widerspruch habe ich bereits mehrfach in meinen Begründungen angeführt!
Somit stellt sich einfach die (SINN)Frage: was bezweckt/e die Beklagte mit der Herbeiführung einer derartig widersprüchlichen Argumentation und eines virtuellen Tatsachenbestandes?!
Zu diesem „Tatsachenbestand“ anbei die Stellungnahme und realistische Darstellung des obersten Chefs der Beklagten zum heutigen (konjunkturell weit günstigerem) Zeitpunkt von „Langzeitarbeitslosen:
[[Kaum noch Chancen© ZEIT online, dpa .....................
Der Aufschwung ist voll im Gang, doch Langzeitarbeitslose profitieren nicht davon. Die Bundesregierung denkt nun über staatlich geförderte Lösungen nach.
Mehr als eineinhalb Jahre nach der Hartz-IV- Reform zerfällt der deutschen Arbeitsmarkt nach Einschätzung von Fachleuten zunehmend in eine Zwei-Klassen-Gesellschaft: In jene Gruppe, die nach dem Jobverlust rasch wieder eine neue Stelle findet und jene, die nach länger zurückliegender Kündigung immer tiefer im Strudel der Arbeitslosigkeit versinkt - und kaum noch eine realistische Chance auf einen neuen Arbeitsplatz hat.
Die Zahlen sprechen für sich: Hatte bis zum Start der Hartz-IV-Reform im Januar 2005 der Anteil der Langzeitarbeitslosen noch bei 35,3 Prozent gelegen, war er im Juli 2006 auf 42,9 Prozent geklettert. Ein Blick auf die Vermittlungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) offenbart die Gründe dafür. Nur 16 Prozent aller von den örtlichen Arbeitsagenturen vermittelten Jobs gingen von Januar bis Ende Juni an Langzeitarbeitslose, 84 Prozent hingegen an Männer und Frauen, die erst vor kurzem ihre Arbeit verloren hatten.
Öffentlich aufs Tapet brachte BA-Chef Frank-Jürgen Weise das Problem der »Zweiteilung des Arbeitsmarkts« erstmals bei der Bekanntgabe der März-Arbeitslosen. Damals hatten seine Statistiker festgestellt, dass zwar die Zahl der Arbeitslosengeld-I-Empfänger seit März 2005 um 510.000 gesunken war, die Arbeitslosengeld-II-Empfänger von dem sich andeutenden Aufschwung aber nicht im geringsten profitierten; im Gegenteil. Ihre Zahl war binnen Jahresfrist sogar um 220.000 gestiegen. »Wer einmal arbeitslos ist, kommt immer schwieriger raus«, stellte Weise nüchtern fest.]]
Besser und deutlicher hätte ich die „Sinnhaftigkeit“ von Eigenbewerbungen eines Langzeitarbeitslosen gar nicht beschreiben und ausdrücken können.
Und dies bei einer konjunkturell günstigeren Situation, als zu dem Zeitpunkt, als ich arbeitslos wurde und von Februar ..... bis (zumindest) August ..... (also zweieinhalb Jahre lang und damit „langzeitarbeitslos“) als „Arbeitsloser“ anerkannt war!
Nach und mit welchem RECHT (nicht jederzeit änderbarer Gesetze und §§) negiert eine Behörde (die Beklagte) offensichtliche Tatsachen, ihre eigentliche Aufgabe, nämlich Arbeitslose wieder in Arbeit zu bringen?! Mit und nach welchem Recht, fordert diese und fördert nicht gleichermaßen, auch mit entsprechendem Nachdruck, was ja mit der wiederholten und neuerlichen Änderung des SGB öffentlich verkündet einhergehen sollte?!
Worin besteht die Sinnhaftigkeit einer sich ständig ändernden Gesetzgebung, auch und im Besonderen des SGB?! Nach und mit welchem RECHTsmaßstab kann es sein, dass sich das RECHT ständig – je nach Kassenlage und Wahlperioden – verändert?!
Dies zu klären ist m. E. die eigentliche und wahre Aufgabe von unabhängiger Rechtsprechung, wenn sie sich nicht bloß zum Munde und damit Erfüllungsgehilfen einer Gesetzgebung machen will.
[[„Rechtsentscheidung ist Erzeugung von Rechtsnormen. Diese werden nicht im Gesetzbuch „gefunden“, auch nicht als präexistente auf den Einzelfall hin verengt, „individualisiert“. Sie werden produziert. Der Richter ist Konstrukteur der Rechtsnorm, nicht Mund des Gesetzes: sonst könnte die stets latente, mit dem Konflikt aufgebrochene und durch die Verfahren hinzukommende staatliche Gewalt nicht rechtsstaatlich gefaltet werden. Die Entscheidung, die normatives Recht erzeugt, spielt sich als semantischer Kampf um die Bedeutung der Vorschrift für den Konflikt ab. Der Gang vom Normtext zum Text der Rechtsnorm ist aber auch der Weg, den die ursprüngliche Gewalt des Konflikts durch die Sprache zu nehmen hat. Dabei enthält Sprache selbst schon Gewalt, ist überformt durch Gewaltverhältnisse und übt schließlich – als Ergebnis einer Arbeit mit Texten in der staatlichen Institution – selber Gewalt aus.
(Friedrich Müller/Ralph Christensen/Michael Sokolowski; Rechtstext und Textarbeit Berlin 1997)]]
Da ich aber, selbst als Mensch zweiter Klasse noch immer ein freier und selbstständig denkender Mensch bin, werde ich Ihre Aufforderung bzgl. meines persönlichen Erscheinens nochmals überdenken.
Dies ändert jedoch nichts daran, worüber Sie „in der Sache“ zu entscheiden haben. ]]
Soweit das Schreiben in einem Rechtsstreit.
Und weil wir gerade wieder beim Vertrauen und damit selbstredend bei der Verantwortung (was und wem gegenüber) sind. Gibt es nicht tagesaktuell eine (Rechts) Sache des Vertrauens, bei der unser derzeitiger Bundespräsident genau darauf abhebt und dieses von einem (seinem geführten) ganzen Volk erhofft, um nicht zu sagen erwartet?!
Zitat Wulff:
[[ „Man muss selber wissen, was man macht. Das muss man verantworten – das kann ich.“ ]]
Bekunden die „Einen“ nicht gerade „ihr vollstes Vertrauen“, während andere selbiges verweigern?!
Ein Vertrauen, welches der Bundespräsident selbst verantworten kann ?!
Es geht also letztlich nur darum, dass „man“ den - durch ihn selbst - verantwortbaren Auslegungen unseres Bundespräsidenten glauben soll!
Der Kreis – glauben, vertrauen, verantworten – schließt sich also immer und immer wieder. Selbst in ganz „alltäglichen“ Problemen unserer „Führer“ und „Spitzenkräften“, also den Exzellenzen unseres Landes.
Diese erwarten, dass man ihnen glaubt und vertraut, ohne dass „man“ überprüft, ob sie ihre Positionen verantwortlich und vertrauensvoll wahrnehmen und damit rechtmäßig“ inne haben. Sie erwarten also „blindes“ Vertrauen. Aber „Blinde“ sehen eben nicht, was geschieht. Sondern sie müssen sich darauf verlassen, also vertrauen, was ihnen die „Sehenden“ sagen, während sie sie "führen". Behaupten "unsere Exzellenzen" in ihrer Überheblichkeit nicht auch immer wieder, dass das "Volk", also diejenigen, die sie führen und leiten "DAS" (also ihr Wissen und ihre Erkenntnisse nicht haben) nicht verstehen?! Dass "Regieren" und "Politik" nicht so einfach ist, wie "es" scheint?! Wobei wir damit schon wieder beim "Schein" wären. "Schein" ist aber nicht "SEIN", sondern nur ein/der "abstrahlende" Teil - also eigentlich der "Abklatsch" davon.
Von daher gilt es m. E. selbst „sehend“ zu werden, selber zu glauben, selber zu vertrauen und selber zu verantworten. Und zwar dem Leben gegenüber.
Wie heißt es in der Bibel über die Schriftgelehrten und Pharisäer (also die Exzellenzen)?:
[[ "... nach ihren Werken sollt ihr nicht handeln; denn sie sagen´s zwar, tun´s aber nicht." ]] Matthäus 23,3
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