Was
bedeutet Unabhängigkeit, von was für einer Unabhängigkeit eines
demokratischen Rechtsstaates, der Rechtsprechung ist die Rede (u. a.
einer IMterin Faeser), wenn die Unabhängigen davon abhängig sind,
dass "man" und wer sie ernennt und beruft?!
Und die sie
Berufenden und Ernennenden davon abhängig sind, wer sie in die
(Listen)Position beruft ("wählt"), die Unabhängigen zu
berufen und zu ernennen?!
Was davon ist dann noch unabhängig und dem Recht (nach welchem Recht, Rechtsverständnis) entsprechend?!
Wenn
doch die Berufenen von ihrer Berufung und Ernennung zur Machtbefugnis
(des ernennens und berufens) der Unabhängigkeit selber durch
abhängig Berufene ("gewählt") abhängig sind?!
Ist dann die viel gepriesene Unabhängigkeit in Wahrheit und an sich dann nicht eigentlich eine eigene Abhängigkeit und damit Willkür (Diktatur) der jeweils Abhängigen von den anderen Abhängigen?!
Wie unabhängig kann dann Recht und Rechtsprechung sein, wenn sie der Willkür und Auslegung von abhängigen Abhängigen unterliegt?!
Unabhängigkeit
durch die Abhängigkeit abhängiger Unabhängiger?!
Passend dazu:
https://www.rundblick-niedersachsen.de/kritik-an-mangelnder-unabhaengigkeit-der-staatsanwaelte/