Spahn: „Wer arbeiten kann und sich einbringen kann, der ist eben auch gefordert das zu tun“
AKK: „und das fördern und fordern ist unser Leitprinzip nicht nur bei Hartz IV“
Merz: „Der Grundsatz, dass derjenige
der aus den öffentlichen Kassen eine Leistung bezieht, begründen
muss, warum er sie bezieht und sie nicht ohne Anlass und ohne jeden
Grund bekommt, bei diesem Grundsatz muss es bleiben.“
Lebenslauf Jens Spahn:
hat sich also mit einer 2-jährigen Lehre zum Bankkaufmann in die Gesellschaft eingebracht und ist seit seinem 15. ten Lebensjahr in der CDU politisch tätig!
https://cdn2.hubspot.net/hubfs/4626331/JensSpahn_July2018/Pdf/2017_01_27_Lebenslauf_Jens_Spahn.pdf?t=1533493436940
Lebenslauf AKK:
AKK trat mit 19 Jahren in die CDU ein und hat außer Schule und Studium keinen weiteren Nachweis ihres Einbringens in die Gesellschaft erbracht!
https://www.kramp-karrenbauer.de/artikel/lebenslauf
Friedrich Merz hat bis zu seinem 30. ten Lebensjahr schulische Ausbildungen genossen und studiert, war dann ein Jahr Richter und ist seitdem – neben seinen diversen Tätigkeiten als CDU-Mitglied – Rechtsanwalt und lässt das Geld anderer Menschen arbeiten!
https://www.friedrich-merz.de/lebenslauf.html
Diese 3 Personen „unserer“ Gesellschaft liefern sich nun einen Wettstreit darum, wer mit welchen Visionen und Vorstellungen die geeignetste Person an einer entscheidenden Machtposition sei, um künftig dieses Land zu führen.
Was sie unter „fördern und fordern“ verstehen, was sie von den Menschen erwarten, kann man unter obigen Aussagen, sowie ihren Lebensläufen entnehmen.
Diese 3 Personen „unserer“ Gesellschaft liefern sich nun einen Wettstreit darum, wer mit welchen Visionen und Vorstellungen die geeignetste Person an einer entscheidenden Machtposition sei, um künftig dieses Land zu führen.
Was sie unter „fördern und fordern“ verstehen, was sie von den Menschen erwarten, kann man unter obigen Aussagen, sowie ihren Lebensläufen entnehmen.
Wie „sozial“ und „gerecht“ ihre
Vorstellungen und Erwartungen sind ebenfalls. Gerechtigkeit in dem
Sinne, dass man von anderen durchaus erwarten und fordern kann, was
man selber bis dato nicht erbracht hat?!
Gemeinsam haben alle drei nur eines. Nämlich ihre politische Entwicklung und Karriere in der CDU („Arbeitgeber“) nach der schulischen und studentischen Ausbildung!
Gemeinsam haben alle drei nur eines. Nämlich ihre politische Entwicklung und Karriere in der CDU („Arbeitgeber“) nach der schulischen und studentischen Ausbildung!
Die damit verbundenen und erreichten
„Eigenleistungen“ und Positionen bestanden und bestehen darin,
dass sie einer Partei angehören, welche von den Menschen mit einer
entsprechenden, relativen Mehrheit ausgestattet wurden. Ihre weitere
Entwicklung war und ist dann allerdings davon abhängig, wie sie
aufgrund von Parteienproporz (also Meinungsgleichen
ParteifreundInnen), Parteidisziplin, Parteienklüngel und damit
willkürlicher Auswahl und Berufung in den Genuss öffentlicher
Leistungen (Abgeordnetendiäten mit all deren Vorteilen) gelangten.
Dadurch allerdings im Gegensatz zur Gesellschaft und deren Erhalt von
öffentlichen Leistungen auch im Alter bestens abgesichert sind und
nicht auf ihr bisheriges „Eigenvermögen“ zurückgreifen
müssen!
Und sie müssen dies – im Gegensatz zu Merz Aussage – eben nicht begründen!
Worin also besteht die Gleichheit im Recht öffentliche Leistungen, allerdings mit völlig unterschiedlichen „Sanktionen“ zu beziehen?! Diese Frage müsste insbesondere ein RA wie Merz – ein Anwalt des Rechts, oder doch bloß seiner Mandanten? - doch beantworten können.
Zur Verdeutlichung des „Gerechtigkeitsverständnisses“ der 3 Kandidaten ein Beispiel:
Und sie müssen dies – im Gegensatz zu Merz Aussage – eben nicht begründen!
Worin also besteht die Gleichheit im Recht öffentliche Leistungen, allerdings mit völlig unterschiedlichen „Sanktionen“ zu beziehen?! Diese Frage müsste insbesondere ein RA wie Merz – ein Anwalt des Rechts, oder doch bloß seiner Mandanten? - doch beantworten können.
Zur Verdeutlichung des „Gerechtigkeitsverständnisses“ der 3 Kandidaten ein Beispiel:
Max Mustermann arbeitet seit seinem 14.
ten Lebensjahr. Zunächst 3 Jahre als Auszubildender, danach in den
verschiedensten Berufen. Die letzten Jahrzehnte bis zu seinem 50. ten
Lebensjahr bei einem sehr großen Arbeitgeber („Partei“). Da sein
letzter Arbeitgeber („Partei“) an „Macht“ verliert, verliert
auch M. Mustermann seinen „Job“. Nun ist er auf die „öffentlichen
Kassen“ angewiesen. Nach Auslauf des ALG I ist er genötigt, bis
auf einen kleinen „Eigenvorbehalt“ alles bis dahin selbst und durch
Eigenleistung Erworbene aufzubrauchen, ehe er in den „Genuss“ von
ALG II (Hartz IV) kommt. Eine weitere Einzahlung in das Rentensystem
erfolgt nicht mehr, sodass seine künftigen Rentenansprüche auch
entsprechend geringer ausfallen werden!
Jens Saubermann ist seit seinem 15. ten Lebensjahr in seiner Partei („Arbeitgeber“) beschäftigt. Da sein „Arbeitgeber“ (Partei) stets daran beteiligt war und ist, wie die „öffentlichen Kassen“ auszugestalten und verteilt zu werden sind, spielt es für ihn überhaupt keine Rolle, ob sein „Arbeitgeber“ (Partei) für ihn persönlich eine „Arbeit“ (Aufgabe) hat oder nicht. Er wird aus den „öffentlichen Kassen“ entlohnt. Selbst wenn sein „Arbeitgeber“ (Partei) nicht mehr direkt an der „Arbeit“ für die Gesellschaft beteiligt ist (wäre), bekäme er seine „Entlohnung“ aus den öffentlichen Kassen. Ja selbst wenn die Nachfrage (Wahlergebnisse) seiner Partei ("Arbeitgeber") erheblich nachlässt, wenn sein "Arbeitgeber" (Partei) an Kunden (Wählerstimmen) verliert, sorgt u. a. seine Partei ("Arbeitgeber") dafür, dass die Entlohnung (Diäten und Parteienfinanzierung) automatisch erhöht wird und somit eine geringere, schlechtere Leistung auch noch belohnt wird. Was für ein Hohn gegenüber denjenigen, denen man ständig verkündet, dass sich Leistung lohnen muss und auch lohnt?! Und dass diese nicht ohne Anlass und jeden Grund, deshalb auch begründen müssten, weshalb sie Anspruch aus öffentlichen Kassen erwarten?! Für seine „Renten-/Pensionsansprüche“ (und automatischen Erhöhungen) ist selbst dann gesorgt, wenn er selbst nicht einmal direkt und aktiv an der Gestaltung der „Arbeit“ seines „Arbeitgebers“ (Partei) beteiligt wäre. Er müsst auch nicht wie im Gegensatz Max Mustermann auf seinen „Eigenerwerb“ zurückgreifen, ehe er weiterhin von den „öffentlichen Kassen“ versorgt wird. Nein, er erhält seine Versorgung bis an sein Lebensende aus den öffentlichen Kassen! (Es gibt noch viel eindeutigere Beispiele für diese Ungerechtigkeit, wie z. B. EX-Kanzler, EX-Bundespräsident usw. )
Würden also die 3 Kandidaten um den CDU-Vorsitz (mit künftiger Aussicht auf das Kanzleramt) es mit der Gerechtigkeit ernst nehmen, dann müssten sie gerade ob ihrer obigen Aussagen bzgl. „fordern und fördern, Begründung für den Bezug aus öffentlichen Kassen“ als erstes bei sich selbst und allen Parteien dieser Gesellschaft anfangen und ihr Verständnis von „Leistungsprinzip“ überprüfen.
Jens Saubermann ist seit seinem 15. ten Lebensjahr in seiner Partei („Arbeitgeber“) beschäftigt. Da sein „Arbeitgeber“ (Partei) stets daran beteiligt war und ist, wie die „öffentlichen Kassen“ auszugestalten und verteilt zu werden sind, spielt es für ihn überhaupt keine Rolle, ob sein „Arbeitgeber“ (Partei) für ihn persönlich eine „Arbeit“ (Aufgabe) hat oder nicht. Er wird aus den „öffentlichen Kassen“ entlohnt. Selbst wenn sein „Arbeitgeber“ (Partei) nicht mehr direkt an der „Arbeit“ für die Gesellschaft beteiligt ist (wäre), bekäme er seine „Entlohnung“ aus den öffentlichen Kassen. Ja selbst wenn die Nachfrage (Wahlergebnisse) seiner Partei ("Arbeitgeber") erheblich nachlässt, wenn sein "Arbeitgeber" (Partei) an Kunden (Wählerstimmen) verliert, sorgt u. a. seine Partei ("Arbeitgeber") dafür, dass die Entlohnung (Diäten und Parteienfinanzierung) automatisch erhöht wird und somit eine geringere, schlechtere Leistung auch noch belohnt wird. Was für ein Hohn gegenüber denjenigen, denen man ständig verkündet, dass sich Leistung lohnen muss und auch lohnt?! Und dass diese nicht ohne Anlass und jeden Grund, deshalb auch begründen müssten, weshalb sie Anspruch aus öffentlichen Kassen erwarten?! Für seine „Renten-/Pensionsansprüche“ (und automatischen Erhöhungen) ist selbst dann gesorgt, wenn er selbst nicht einmal direkt und aktiv an der Gestaltung der „Arbeit“ seines „Arbeitgebers“ (Partei) beteiligt wäre. Er müsst auch nicht wie im Gegensatz Max Mustermann auf seinen „Eigenerwerb“ zurückgreifen, ehe er weiterhin von den „öffentlichen Kassen“ versorgt wird. Nein, er erhält seine Versorgung bis an sein Lebensende aus den öffentlichen Kassen! (Es gibt noch viel eindeutigere Beispiele für diese Ungerechtigkeit, wie z. B. EX-Kanzler, EX-Bundespräsident usw. )
Würden also die 3 Kandidaten um den CDU-Vorsitz (mit künftiger Aussicht auf das Kanzleramt) es mit der Gerechtigkeit ernst nehmen, dann müssten sie gerade ob ihrer obigen Aussagen bzgl. „fordern und fördern, Begründung für den Bezug aus öffentlichen Kassen“ als erstes bei sich selbst und allen Parteien dieser Gesellschaft anfangen und ihr Verständnis von „Leistungsprinzip“ überprüfen.
Ansonsten handelt es sich nur um
populistische Aussagen ohne jeglichen Wahrheitsgehalt, die nur dazu
dienen sollen, ihnen im Kampf um die Macht und den Posten
entscheidende Vorteile zu bringen.
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