Mittwoch, 27. April 2016

Ein Wahlmonarch kommt zum Ende seiner Amtszeit in die europäischen Protektorate - Lob und Ermahnung zugleich für Statthalter und Untertanen.

Ein Wahlmonarch kommt zum Ende seiner Amtszeit in die europäischen Protektorate - Lob und Ermahnung zugleich für Statthalter und Untertanen.


Obama kommt zum Start der Hannover Messe, am Ende seiner Amtszeit um den Besuch mit politischen Ratschlägen an Briten und Germans zu verbinden. Als VSA Statthalterin darf Merkel ein Extra-Kompliment entgegen nehmen. Es wird erteilt für ihr stures Festhalten an den von den VSA verordneten Sanktionen gegen Russland - und damit am Festhalten gegen die wohlverstandenen Eigeninteressen ihres Landes. Für die VSA - egal unter welchem Präsidenten die Wall Street regieren lässt - steht D mit eingeschränkter nationaler Souveränität unter der Fuchtel der VSA (es darf selbst feststellen wie elementar seine Westbindung ist), es ist die wichtigste Kriegsbeute aus WK II. Ein mögliches Abdriften von D mit Annäherung an Russland - geopolitisch für D mehr als naheliegend - stellte ein massives Problem für die Ambitionen der VSA dar, die sich aus Europa heraus entwickeln könnte. D in engerer Bindung an R und möglicherweise auch C sind der Alptraum amerikanischer Geopolitik.

In dieser Konstellation muss auch die Rolle von TTIP gesehen werden, die weit über ein reines Freihandelsabkommen hinausreicht. Erst im 2. Teil des Titels, in der Bestimmung einer "Investment Partnership", soll in diesem Abkommen die politische Wirkung auf alle unterzeichnenden Staaten in Europa zur Entfaltung kommen.

Die angestrebte Umkehrung der in Europa üblichen Maxime des Verbraucherschutzes, weg vom Vorsorgeprinzip - hin zum Prinzip des "wissenschaftlichen Nachweises von schädigender Wirkung" - ist für sich genommen gefährlich genug aber immer noch ein Nebenschauplatz, ein Ablenkungsmanöver. Nicht die Chlorhühnchen oder gelbe Blinker sind gefährlich. Die Aushöhlung der Rechtsprechung durch eine Paralleljustiz hinter verschlossenen Türen und ohne revisionsmöglichkeit. In Verbindung mit einer maßlosen Durchsetzbarkeit von Eigentumstitel auf Profite die noch gar nicht realisiert sind. Erwartete Profite in künftigen Perioden, werden in den Rang von dinglichem Eigentum erhoben. Zwischen realem Schaden an Vermögensbeständen und Erwartungen die sich als Illusion erweisen könnten, wird nicht mehr unterschieden. Sie werden so zum Gegenstand von Schadensersatzforderungen, die von privaten Schiedsgerichten unter Ausschluss der Öffentlichkeit ermittelt sind und keiner Revision unterworfen werden können. Das TTIP Abkommen selbst ist unkündbar, ist es einmal unterschrieben/ratifiziert, gibt es kein zurück.

Doch das ist noch längst nicht alles. TTIP soll als ein "lebendes" Vertragswerk ausgestaltet werden. darunter ist zu verstehen dass neue Gesetzesvorhaben bereits vor ihrem Inkrafttreten daraufhin überprüft u. ggfs. zu verändern sind, wenn sie "schutzwürdige" Interessen von Investoren berührt sind. Ein "regulatorisches Kooperationsforum" soll diese Prüfung/Bewertung übernehmen und wird damit in Rolle eines Co-Gesetzgebers erhoben. Nationale parlamentarische Gesetzgebungsverfahren wie sie heute bereits durch EU Ermächtigungen ausgehöhlt sind, werden zur Farce wenn der bereits bestehende Einfluss von Banken und Konzernen via TTIP Vertrag irreversibel festgeschrieben wird.

Vor diesem Hintergrund bekommt Frau Merkels Feststellung, der Wähler könne nicht damit rechnen, dass vor der Wahl abgegebene Versprechungen, nachher auch eingehalten werden, ihre besondere Bedeutung. Ist sie doch eine erklärte TTIP Befürworterin. Es ist das Ziel von Merkel, den verbliebenen Rest nationaler Souveränität und politischer Selbstbestimmung zu verschleudern um die deutsche Nation ganz aufzulösen.

Gisela von Mutius von der FES hat zu TTIP eine hervorragende Zusammenfassung erarbeitet:


Die Lektüre der 3 Seiten lohnt

Gruß

Paulus

Donnerstag, 21. April 2016

Nochmals Böhmermann und die "Justiz"

Sendetermin
Mittwoch, 20.04. | 23:15 Uhr

Staatsaffäre Böhmermann: Diktiert Erdogan Merkels Kurs?

Angela Merkel hat ihr Votum für Ermittlungen im Fall Böhmermann gegen den Widerstand der SPD durchgedrückt. Traut sie sich nun auch, beim Besuch des türkischen Staatschefs Erdogan die Presse- und Kunstfreiheit zu verteidigen?


Nach der gestrigen Sendung von Maischberger komme ich nicht umhin und muss noch mals ein paar Gedanken zum „Fall Böhmermann“ und den diversen Meinungen äußern.

Was hier bei aller „juristischen“ Betrachtung völlig außer acht gelassen wird ist, dass bereits durch diesen § 103 StGB und erst recht durch eine „Ermächtigung“ gegen „eigene, erlassene Gesetze“ und das GG verstoßen wird und es dadurch zu
1.) einer Vorverurteilung kommt und
2.) (genau durch diese Vorverurteilung, Bewertung) das Strafmaß entsprechend höher ausfallen kann
3.) dass Erdogan auf dem hier üblichen Rechtsweg ja Anzeige wegen Beleidigung erstatten kann und auch tat! Der hier übliche Rechtsweg für – vor dem Gesetz gleichen – Menschen ihm also offen steht und stand! Weil er – und auch Merkel in ihm – in sich etwas „besonderes, majestätisches“ sieht, bedarf es der „Ermächtigung“, um auch der Rechtsprechung deutlich zu machen, dass es sich hierbei nicht um einen – vor dem Gesetz gleichen - „normalen (wobei dies ja immer offensichtlicher wird) Menschen“ handelt
„Ermächtigen“ kann zudem nur jemand, der über anderen steht! Der also vor dem Gesetz ebenfalls nicht mehr gleich, sondern „gleicher“ ist!
Damit wurde sowohl dem Beleidigten, als auch dem Beleidigenden und der „Ermächtigenden“ vor dem Gesetz ein „anderer, höherwertigerer Status“ als der im GG benannte zu erkannt!
Dies steht im Widerspruch zu Art. 3/1 und 3 GG! Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und NIEMAND darf … bevorzugt oder benachteiligt werden!

Mich wundert eigentlich, dass alle nur um das – in einem Kontext zu sehendem – Gedicht streiten. Anstatt sich mit der tatsächlichen Tragweite des § 103 StGB zu befassen! Der ja selbst nach Merkels und vieler anderer Ansicht ENTBEHRLICH ist und deshalb nun beseitigt werden soll! Dieser „Fall Böhmermann“ macht erst deutlich, wie verlogen und WILLKÜRLICH die Rechtsauslegung auch in diesem Lande ist!

Davon ganz abgesehen, hat Merkel mit „ihrer Ermächtigung“ nun auch dem türkischen Volk deutlich gemacht, dass Erdogan etwas „anderes, majestätisches“ ist und deshalb auch in seinem eigenen Land „majestätisch“ vorgehen kann!
All das scheinheilige „Geheul“ um die fehlenden „Freiheiten, die Demokratie“ in der Türkei nur Verlogenheit! Die gegenseitigen Abhängigkeiten führen dazu, dass die „gleicheren“ Menschen das Recht entsprechend ihrer eigenen Abhängigkeiten auslegen und für „ihresgleichen, die sie weder sind, noch sein wollen“ verbindlich machen!

Samstag, 16. April 2016

Rechtsauslegung durch Ermächtigung

Auch wenn einige meinen, dass mit dem „Fall Böhmermann“ eine „weitere Sau“ durchs Dorf getrieben werden soll und wird, um von anderen „Schweinereien“ wie TTIP, CETA, Panama-Papers etc. abzulenken, denke ich, dass gerade durch diesen „Fall Böhmermann“ deutlich wird, dass alles, was Mächtige, „Majestäten“ entscheiden, gerade durch ihre Macht, das Recht und die Gesetze nach eigenem Interesse auszulegen deutlich wird.

Was durch den „Fall Böhmermann“ jedenfalls offensichtlich wird ist, dass vor dem Gesetz eben NICHT alle gleich sind! Dass sich das – von Menschen für Menschen ausgelegte - Recht und die zugrundeliegende Gesetzgebung selbst widersprechen! Und dass „die Mächtigen, die Majestäten“ bestimmen, wie die Auslegung des Rechts zu entscheiden ist.

Gesetzesstand: 1. April 2016
Art. 3 GG

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Durch die Ermächtigung „Herrschender“ wird die Gleichheit vor dem Gesetz und damit Recht und Gerechtigkeit außer Kraft gesetzt! Ein Mensch, wenn auch in entsprechender Funktion und Position ist vor dem Gesetz und Recht mächtiger und erst dadurch in der Lage eine Ermächtigung zu erteilen!
[[ Durch die Ermächtigung erhält ein Dritter die Erlaubnis, ein ihm sonst nicht zustehendes Recht oder eine Rechtsposition selbst im eigenen Namen auszuüben. Wikipedia ]]
Dabei handelt es sich dann bereits um ein a priori (Vor)Urteil! Im Allgemeinen gelten alle analytischen Urteile als a priori.

Wie ich hier

http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2016/04/jan-bohmermann-und-das-schmah-gedicht-u.html

bereits schrieb, ist nicht Jan Böhmermann, selbst wenn er nun bestraft werden sollte der Verlierer in dieser Angelegenheit, sondern einmal mehr das Recht, die Gerechtigkeit und diejenigen, denen es durch „Mächtige“ willkürlich und verbindlich (straf relevant) ausgelegt wird!
Damit hat Böhmermann mit seiner „Satire“ - welche „das beleidigende Gedicht“ nur als Teil des Gesamten beinhaltete - genau das erreicht, was Satire muss. Nämlich provozieren und die Schwachstellen der Macht und Mächtigen aufzeigen. Die Verlogenheit und Scheinheiligkeit bei der Rechtsauslegung durch „Majestäten“!
Es wird erneut deutlich, dass Recht und seine Auslegung eine Frage der Macht, der Mächtigen, der „Majestäten“ ist!
[[ Die Bezeichnung Majestät kommt vom lateinischen maiestas und bedeutet ursprünglich Größe, Erhabenheit oder Hoheit. Im Ursprung war die Bezeichnung Majestät als Eigenschaft eines Gottes gedacht. Wikipedia ]]

Die Fortschreibung der jüdisch-christlichen Tradition als „Gott gegebene“, sich selbst erhöhende Grundlage der Demokratie in Reinkultur! „Die Majestät Gott“, die herrschenden „Göttlichen“ erlassen Gebote und Gesetze für das Volk!
Und bis dato ist noch Niemand, insbesondere derer, die sich angeblich unabhängig mit Recht und Gesetz befassen auf die Idee gekommen, die bisherigen Gesetze und damit das geltende Recht dahingehend zu überprüfen, weshalb es ständiger Korrekturen, Nivellierungen und Berichtigungen bedarf?! Weshalb Rechtsauslegung, welche sich ja eigentlich an Recht und Gerechtigkeit und nicht an „Umständen“ orientieren sollte, ständig „neue“ Auslegungen benötigt?! Als ob Recht und Gerechtigkeit an sich ständig „neu“ auszulegen wären?!

Damit komme ich dann zu der „Ermächtigung“ durch die „mächtigste Frau“ der Welt (lt. Forbes)!
Hier der Wortlaut ihrer Entscheidung:

Da hat also ein „Mensch“ den Antrag auf Strafverfolgung eines anderen „Menschen“ wegen Beleidigung gestellt. So weit, so gut, nach den hier geltenden Gesetzen.

Jetzt gibt es da allerdings die ganz einfache Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Beleidigung bei den entsprechenden Behörden zu stellen (was Erdogan und einige andere parallel ja auch gemacht haben)! Damit würde ein ganz normaler Prozess seinen Lauf nehmen (können).
Nun stellt aber der „Mensch“ Erdogan zusätzlich noch den Antrag bei der Bundesregierung und beruft sich dabei auf den § 103 StGB! Also im Prinzip darauf, dass es sich bei der Beleidigung durch Böhmermann um eine „Majestätsbeleidigung“ (die Beleidigung eines „Gottes“) handelte! Nur diese Anmaßung Erdogans und der noch im Gesetz existierende § 103 StGB rechtfertigt überhaupt diesen Antrag!

§ 103 StGB

Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen. 
In der Bekanntgabe ihrer Entscheidung verweist Merkel nun selbst darauf, dass dieser § 103 StGB für eine Rechtsprechung ENTBEHRLICH sei?! Er kann damit also überhaupt nichts (mehr) mit dem Recht und einer Rechtsprechung zu tun haben! Ansonsten wäre er ja bei der Rechtsprechung NICHT entbehrlich!

Zitat: [[ Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist, dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten. ]] Zitatende

Genau damit hätte sie aber eine ABLEHNUNG des Antrags erklären können und müssen, wenn dem so ist!
Denn wie soll Recht gesprochen werden, anhand eines ENTBEHRLICHEN Paragraphen?! Eines §§, der also NICHTS (mehr) mit Rechtsprechung zu tun hat, weil inzwischen zur „Rechtsfindung“ ja entbehrlich?!

Also wurde bei ihrer Entscheidung das RECHT als solches und wie es aktuell zu sehen, auszulegen ist völlig außer acht gelassen! Damit kann es bei ihrer Entscheidung auch NICHT (mehr) um das Recht gegangen sein. Sondern es muss andere Gründe dafür geben, dem Antrag eines – an sich überflüssigen, weil auf einem entbehrlichen Paragraphen beruhenden - „Rechtsersuchens“ nachzugeben. Wenn das Gesetz, worauf sich das Ersuchen gründet ENTBEHRLICH ist?! Wie aber sollen „unabhängige“ Gerichte Recht darüber und ein gerechtes Urteil sprechen (können?), wenn dieses Recht, welches sich ja „nur“ auf diesen Paragraphen gründet zur Rechtsfindung eigentlich ENTBEHRLICH ist?!

Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich nun „unabhängige“ Gerichte (denn es ist m. E. abzusehen, dass dieser Prozess durch mehrere Instanzen gehen wird) mit „ETWAS“ beschäftigen müssen, was an sich ENTBEHRLICH, weil ja weder zeitgemäß, noch rechts relevant ist?! Denn darüber, was Satire darf, wurde ja bereits schon mehrfach entschieden.
Primär geht es also gar nicht darum, was Satire darf und dass mit dieser ein „Mensch“ beleidigt wurde! Sondern es geht um die Anerkennung des Beleidigten als „Majestät“, als „Gottgleichem“!
Und Merkel hat mit ihrer Entscheidung genau dies anerkannt! Nämlich, dass es sich bei Erdogan um eine „Majestät“, einem „Gottgleichen“ handelt!

Ob sich Böhmermann dessen bewusst war, was er mit seinem „satirischen Gesamtprojekt“ausgelöst hat, in welchem „das beleidigende Gedicht“ eingebettet war weiß ich nicht. Wenn ja, dann war es mehr als nur geniale Satire. Spätestens die Entscheidung der Bundesregierung und Merkels machten dies deutlich!

Zitat: [[ Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. … und … [[ In ihm gilt die Unschuldsvermutung. ]] Zitatende

Auch hier wird die Verlogenheit und Scheinheiligkeit dieser Entscheidung deutlich! Sowohl durch die Ermächtigung, als auch durch die davor bezogene Stellungnahme Merkels fand ja bereits eine „(Vor)Verurteilung“ und damit eben KEINE Unschuldsvermutung statt!

Zitat: [[ In einem Telefonat mit Ministerpräsident Ahmet Davutoglu seien sich beide am Sonntagabend einig gewesen, dass es sich um „einen bewusst verletzenden Text“ handele, sagte Regierungssprecher Steffen Seibert am Montag in Berlin. FAZ vom 4.4.2016 ]] Zitatende

Zitat aus der Entscheidungsbegründung. [[ Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. ]] Zitatende

Merkel hatte sich also bereits ein „URTEIL“ gebildet und dies auch öffentlich mitteilen lassen!
Gerade wenn „man“ an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung glaubt, bedarf es KEINER Ermächtigung! Weshalb sollte „man“ Unabhängige dazu ermächtigen, unabhängig eine Entscheidung zu treffen?!
Der ganz „normale“ und für jeden „Menschen“ geltende unabhängige Rechtsweg konnte doch bereits mit den Anzeigen wegen Beleidigung beschritten werden?! Was genau also hat es dann mit einer „Ermächtigung“ - die sich auch noch als entbehrliches Relikt entpuppt – gegenüber Unabhängiger auf sich?!
Gerade durch diese Entscheidung wurde sowohl der Beleidigende, als auch der Beleidigte in eine „überhöhte“ und damit „ungleiche“ Position vor dem Recht und Gesetz gebracht.
Was damit ebenfalls deutlich gemacht wird ist, dass Böhmermann NICHT alle Türk*innen beleidigt haben kann. Weil sich Erdogan ja auf den ENTBEHRLICHEN § 103 StGB und damit auf „Majestätsbeleidigung“ bezieht.

Es gäbe noch jede Menge anzuführen, weshalb diese Entscheidung „falsch“ ist und war. Aber dies werden andere bestimmt noch darlegen.

Z. B. wie dies zu verstehen ist:

§ 103 StGB

(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Hat sich der Beleidigte während der Beleidigung
in amtlicher Eigenschaft im Inland befunden?!

Oder wie ist die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in diesem Lichte zu sehen:

GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz )

§ 146 (Weisungsgebundenheit)



Die Beamten der Staatsanwaltschaft haben den dienstlichen Anweisungen ihres Vorgesetzten nachzukommen.

Meine Gedanken zu dieser „Staatskrise“ will ich damit aber vorerst beenden.

Gerade noch etwas Passendes dazu entdeckt:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article154415547/Ermaechtigung-war-voellig-ueberfluessig-und-ohne-Not.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook

Montag, 11. April 2016

Jeder noch so lange Weg fängt mit einem Schritt an.

Ralf Nietzschmann für den Arbeitskreis in Anlehnung an die
Nachdenkseiten (NDS)
http://www.nachdenkseiten.de/
Unterstützer von Campact https://www.campact.de/



Posting zum Thema: Deutschland aktuell



Liebe Freunde/innen des AK Leipzig, verehrte Leser/innen & Bekannte,



wenn ich die aktuelle Situation in Deutschland aus meiner Sicht betrachte, müssen alle aktiven und gesellschaftlich interessierten Menschen ein klares Zeichen gegen die aktuelle Politik dieser Bundesregierung setzen. Dabei fühle ich mich in meiner Meinung bestätigt, wenn ich mit Freunden, Bekannten über diese aktuelle Situation spreche.
Vielmehr über die allgemeine Stimmungslage in der Bevölkerung erfährt man aber vorallen, wenn man sich umfänglich in diversen sozialen Netzwerken, aber auch im Internet allgemein informiert.
Persönlich habe ich auch einen Wandel in einigen Systemmedien festgestellt.
Ich möchte mal beispielhaft nur die letzten beiden Anne Will Sendungen erwähnen, die zumindest ansatzweise von der sonst zu beobachteten gezielten Meinungsmache abweichen.
Aktuell möchte ich auf die am 10.04. ausgestrahlte Sendung:
Streit um
Erdorgan-Kritik - Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei?
eingehen.
Anne Will ließ eine sehr lebhafte Diskussion zu.
Logisch ist für mich persönlich, dass ich ganz klar die Meinung des türkischen Satirikers
Serdar Somuncu, der linken Politikerin Sevim Dağdelen und des Medienwissenschaftlers Bernhard Pörksen teile.
Klar und deutlich die beschönigte Meinung eines Elmar Brok EU Abgeordneter von der CDU, der eine vollkommene gescheiterte Flüchtlingspolitik der EU und vorallen der deutschen Bundeskanzlerin Merkel teils mit bewussten Lügen und dreisten Behauptungen vehement verteidigte.
Wenn Fatih Zingal, türkischer Bürger, in Deutschland als Rechtsanwalt tätig, die Türkei und Deutschland auf eine Stufe bezüglich der Einhaltung von Demokratie stellt, grenzt das an geistige Folter normal denkender Menschen.

Natürlich ist Merkel erpressbar geworden.
Erdorgan führt Merkel am Nasenring durch die Manege. Mit ihrer Einmischung zum Gedicht des Satiriker Böhmermann und die Löschung desselben aus der Mediathek des ZDF hat Merkel wesentlichen Anteil.
Übrigens das Gedicht ist immer noch erreichbar, dank Internet.
Es ist ein klarer Verstoß
gegenüber der Meinungsfreiheit. Es entscheidet nicht Merkel, sondern immer noch deutsche Gerichte, ob Satire oder Schmähgedicht den Tatbestand einer strafbaren Handlung erfüllen.
Somuncu, Dağdelen und der Medienwissenschaftler Pörksen, hatten die Äußerungen Böhmermanns in den richtigen Kontext gesetzt. Natürlich will niemand Merkel das Recht auf eine eigene Meinung absprechen, wenn aber Merkels Meinung vom Regierungssprecher verkündet wird, ist es Politik der Kanzlerin und demzufolge offizielle Meinung der Regierung. Damit ist klar, dass Merkel die Meinungsfreiheit im eigenen Land opfert, zum Preis ihrer gescheiterten Flüchtlingspolitik.
Erdorgan, der Sultan des Bosporus hält Merkel die Flüchtlinge vom Halse, egal was es kostet. Menschenwürde, besonders auch die der Flüchtlinge, interessieren weder eine Merkel, oder den vollkommen durchgeknallten Brok, der den deutschen Michel immer noch weiß machen will, dass die 28 EU Staaten Merkels Politik unterstützen. Was für ein Traumtänzer, aber typisch für die Qualität hochdotierter EU Abgeordneter.
Nur Merkel und Brok stehen ja nicht alleine für eine solche widerliche Politik, siehe dazu besonders auch de Maizière. Wenn in der Türkei
Erdorgans Schergen Frauen anlässlich des internationalen Frauentags zusammen knüppeln, nur weil sie um Frauenrechte kämpfen, sagt dieser deutsche Versager als Innenminister, es wäre eine rein innerpolitische Angelegenheit der Türkei. Wenn aber Erdorgan Satire in Deutschland verbieten lassen will, wird im Falle Böhmermann, sofort gefolgt.
Ich bin der Meinung, bei Extra3 hat man sich das nicht getraut, da diese Sendung viel mehr Zuschauerresonanz hat, als Böhmermanns Sendung beim
ZDF Neo Royal im ZDF Neo.
Man könnte Merkel auch mal fragen, warum hat sie nicht in Polen interveniert, als sie in SA Uniform und mit Hitlerbart dargestellt wurde.
Panamapapiere
Rückfall in die gezielte Meinungsmache auch bei Anne Will.
In den „Panamapapieren“ finden sich prominente Namen, auch von Politikern, die mit Steuerhinterziehung oder Verschleierungstaktiken über Briefkastenfirmen in Panama in Verbindung gebracht werden. Namentlich findet man Putin dort nicht, wurde sogar bei Anne Will vom Journalisten G.Mascolo erwähnt.
Wie perfide ist dann, wenn die Systemmedien mit aller Gewalt versuchen, einen Zusammenhang mit Putin herzustellen?
Sollte da nicht erstmal abgewartete werden, bis stichhaltige Beweise vorliegen?
Bei Anne Will wird aber umfangreich diskutiert, dass das gesamte Umfeld Putins verwickelt sein soll.
Ein 30 Jahre altes Foto, das Putin neben einem Freund zeigt, der namentlich genannt ist, dient als Beweis. Es soll wieder einmal der Eindruck in die Köpfe gehämmert werden, dass Putin korrupt ist, wie für alles was so auf der Welt passiert. Siehe Syrien und besonders die Ukraine.
Apropos Ukraine. Der ukrainische Präsident Poroschenko wird mit den Panamapapieren unzweifelhaft in Verbindung gebracht. Vor zwei Jahren, also kurz nachdem er Präsident geworden ist, hat er ein solches Offshore-Konto eröffnet.
Aber sein Name findet sich nur in den kleinen, eher versteckten Meldungen. Bei Anne Will zum Beispiel wurde sein Name nur ein einziges Mal in einem Nebensatz erwähnt.
Es ist wirklich ekelhaft, wie krampfhaft ein Zusammenhang mit Putin hergestellt wird, also immer noch Russen/ Putin Bashing vom Feinsten.
Poroschenko, der nachweisbar Dreck am Stecken hat, wird aus der Schusslinie genommen.
Alles Schlechte und Böse wider besseres Wissen wird erstmal Putin zugeordnet, während die Kiewer-Junta auf Teufel komm raus geschont wird.



Abschließend noch ein paar Sätze.
Die Vorgehensweise in Deutschland, das heißt bisher Schonung dieser Besitzer von Briefkastenfirmen, ist schon beachtenswert. Was sagt den nun ein Schäuble zu Fakten in Richtung:
Die staatliche Bundesdruckerei soll für Geschäfte mit Venezuela einen Briefkasten in Panama benutzt haben. Diesbezügliche Warnungen eines Whistleblowers wurden offenbar von Schäubles Finanzministerium in den Wind geschlagen.
Oder, was sagt die SPD dazu:
Die SPD ist ganz offenkundig ein vielfältig aufgestellter Konzern mit Interessen im Medienbereich, auf dem Immobilienmarkt, bei Vermögensverwaltung, bei Investitionen, bei Bekleidung und dann gibt es da noch die Cavete Globale Limited, die der SPD zu 100% gehört und die ihren Firmensitz in Hong Kong hat. Das Unternehmen wurde am 19. November 2014 in das Unternehmensverzeichnis von Hong Kong eingetragen. Dort wird es als “private company limited by shares” geführt, d.h. als Unternehmen, das auf Aktienbesitz basiert, dessen Aktienbesitz aber nicht an Börsen gehandelt wird, weil das Unternehmen kein öffentliches Unternehmen ist.
Was die Cavete Global Limited in Hong Kong so treibt, wozu die SPD ein Unternehmen in Hong Kong benötigt, und warum gerade Hong Kong gewählt wurde, wo Hong Kong doch an dritter Stelle der globalen Rangliste der Steuer- und Investitionsoasen mit voller Verschwiegenheit rangiert, das ist eine Frage, die die SPD-Verantwortlichen, die ja dieser Tage wieder besonders aktiv im Kampf gegen Steueroasen, Banken, Panama Papers und die vielen Steuerflüchtigen und all diejenigen sind, die aus Sicht der SPD einfach nur Betrüger sind, wie das Sigmar Gabriel formuliert hat, sicher gerne beantworten werden.
Quelle ScienceFiles

Mich erinnert die ganze bisherige Verschleierungstaktik an die Abwicklung der DDR und ihre Nutznießer.
Während die gut vernetzten Akteure aus Ost und West die Filetstücke der DDR schon lange still und heimlich untereinander aufgeteilt hatten, wurde den unbedarften Michel in Deutschland das Märchen von der SED/ PDS aufgetischt. Gysi war die Hauptperson, obwohl erst 1989 in die Parteispitze aufgerückt. Er hat die Milli
onen unterschlagen, dazu noch seine Stasivergangenheit, die zwar nie als Schädigung seiner Klienten bewiesen werden konnte, aber immer wieder vor Wahlen neu aufgerollt wurde. Ist ja bald wieder soweit.
Während dessen, sonnten sich die Profiteure am Vermögen der DDR gemeinsam, siehe nur zum Beispiel Schalck-Golodkowski und seine Freunde aus Bayern.
Man sollte auch mal sich informieren, wer das Volkseigentum, wie Immobilien, Ländereien u. a.erworben hat.
Das ist zwar Geschichte, aber Geschichte wiederholt sich gerne, wenn Reiche, Superreiche, korrupte Politiker, das einfache Volk ausnehmen wie eine Weihnachtsgans.
Zur Rente und Seehofers beachtlichen Aussagen dazu, melde ich mich später.



Glück auf



Ralf




Jan Böhmermann und "das Schmäh-Gedicht"; u. a. auch bei Anne Will


10.04.16 | 21:45 Uhr

Streit um Erdogan-Kritik - Kuscht die Bundesregierung vor der Türkei?

Erst löst ein "extra-3"-Satirebeitrag über Erdogan eine diplomatische Krise aus. Nun fordert die türkische Regierung eine Strafverfolgung des Satirikers Böhmermann wegen seines Erdogan-Schmähgedichts.

Eigentlich wollte ich mir die Sendung gar nicht antun. Als ich aber Serdar Somuncu gleich am Anfang der Sendung hörte, sah ich mir sie doch noch an. Und allein wegen Serdar Somuncu hat es sich gelohnt. Dieser Mann weiß, von was die Rede ist.

Und bis dato 1068 Kommentare im Forum sprechen auch für sich:

http://daserste.ndr.de/annewill/archiv/Streit-um-Erdogan-Kritik-Kuscht-die-Bundesregierung-vor-der-Tuerkei,diskussionerdogan100.html

Man kann sicher immer über Geschmack streiten. Aber wer Jan Böhmermann richtig verstanden hat weiß, dass es ihm bei „diesem Gedicht“ weder um ein literarisches Kunstwerk, noch um „das Gedicht“ an sich ging.
Was er bezweckte, ging ganz genau auf. Und worum es tatsächlich geht, kann man hier:

http://www.testspiel.de/schmaehkritik-ein-gedicht-von-jan-boehmermann-fuer-erdoan/313593/

nochmals nachhören.

Deutlich zu machen, wie verlogen das ganze Gerede um Freiheit, Demokratie, Recht und Gesetz derer ist, die den Anspruch verkünden, dass sie genau für diese Werte alle Menschen betreffend eintreten und sich deshalb zum primus inter pares [[
Ein primus inter pares (lateinisch für „Erster unter Gleichen“, weiblich prima inter pares) ist ein Mitglied einer Gruppe, das dieselben Rechte innehat wie alle anderen auch, aber trotzdem eine erhöhte Ehrenstellung genießt. Diese Stellung hat meist repräsentativen Charakter und ist mit keinerlei Privilegien verbunden. ]] in ihren Ländern wählen ließen.

Denn was genau hat Böhmermann getan? Er hat die Bundesregierung und Angela Merkel mit „diesem Gedicht“ unter Druck gesetzt. Weil die Reaktion der Türkei und Erdogan genau so zu erwarten war. Und „Verlierer“ dieses Streits ist nicht Jan Böhmermann. Sondern verlieren kann dabei nur die Bundesregierung und Angela Merkel. Und er hat es sogar sehr klug gemacht. Er hat in der Sendung nämlich gesagt, dass er „ein Gedicht“ vortragen würde, um deutlich zu machen, was in Deutschland verboten sei! Wer der Verfasser dieses „Gedichtes“ ist, geht in der umstrittenen Sendung nicht eindeutig hervor. Es könnte sich ja um die Zusendung eines anonymen „Dichters“ handeln! Ein Copyright, eine Urheberrechtsaussage wurde ja nicht getroffen!
Er hat also nur deutlich gemacht, dass „wir“ ein Problem mit „Auslegungen“ haben.
Da ist zum einen unser GG Art. 5! Zum anderen gibt es da aber auch den § 103 StGB!

Es bleibt abzuwarten, was sich aus dieser ganzen Angelegenheit tatsächlich noch entwickelt. Man darf gespannt sein.

Damit hat Satire einmal mehr dafür gesorgt, dass die Demokratie, die Freiheit – auch in der Bundesrepublik - hinterfragt werden kann!

PS: "das Gedicht" halte ich persönlich allerdings auch für mehr als primitiv! Aber es hat seinen eigentlichen Zweck voll und ganz erfüllt!