Auch wenn einige meinen, dass mit dem
„Fall Böhmermann“ eine „weitere Sau“ durchs Dorf getrieben
werden soll und wird, um von anderen „Schweinereien“ wie TTIP,
CETA, Panama-Papers etc. abzulenken, denke ich, dass gerade durch
diesen „Fall Böhmermann“ deutlich wird, dass alles, was
Mächtige, „Majestäten“ entscheiden, gerade durch ihre Macht,
das Recht und die Gesetze nach eigenem Interesse auszulegen deutlich
wird.
Was durch den „Fall Böhmermann“ jedenfalls offensichtlich wird ist, dass vor dem Gesetz eben NICHT alle gleich sind! Dass sich das – von Menschen für Menschen ausgelegte - Recht und die zugrundeliegende Gesetzgebung selbst widersprechen! Und dass „die Mächtigen, die Majestäten“ bestimmen, wie die Auslegung des Rechts zu entscheiden ist.
Gesetzesstand: 1. April 2016
Art. 3 GG
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Durch die Ermächtigung „Herrschender“ wird die Gleichheit vor dem Gesetz und damit Recht und Gerechtigkeit außer Kraft gesetzt! Ein Mensch, wenn auch in entsprechender Funktion und Position ist vor dem Gesetz und Recht mächtiger und erst dadurch in der Lage eine Ermächtigung zu erteilen!
[[ Durch die Ermächtigung erhält ein Dritter die Erlaubnis, ein ihm sonst nicht zustehendes Recht oder eine Rechtsposition selbst im eigenen Namen auszuüben. Wikipedia ]]
Dabei handelt es sich dann bereits um ein a priori (Vor)Urteil! Im Allgemeinen gelten alle analytischen Urteile als a priori.
Wie ich hier
http://robert-diegrossenreligionen.blogspot.de/2016/04/jan-bohmermann-und-das-schmah-gedicht-u.html
bereits schrieb, ist nicht Jan Böhmermann, selbst wenn er nun bestraft werden sollte der Verlierer in dieser Angelegenheit, sondern einmal mehr das Recht, die Gerechtigkeit und diejenigen, denen es durch „Mächtige“ willkürlich und verbindlich (straf relevant) ausgelegt wird!
Damit hat Böhmermann mit seiner „Satire“ - welche „das beleidigende Gedicht“ nur als Teil des Gesamten beinhaltete - genau das erreicht, was Satire muss. Nämlich provozieren und die Schwachstellen der Macht und Mächtigen aufzeigen. Die Verlogenheit und Scheinheiligkeit bei der Rechtsauslegung durch „Majestäten“!
Es wird erneut deutlich, dass Recht und seine Auslegung eine Frage der Macht, der Mächtigen, der „Majestäten“ ist!
[[ Die Bezeichnung Majestät kommt vom lateinischen maiestas und bedeutet ursprünglich Größe, Erhabenheit oder Hoheit. Im Ursprung war die Bezeichnung Majestät als Eigenschaft eines Gottes gedacht. Wikipedia ]]
Die Fortschreibung der
jüdisch-christlichen Tradition als „Gott gegebene“, sich selbst
erhöhende Grundlage der Demokratie in Reinkultur! „Die Majestät
Gott“, die herrschenden „Göttlichen“ erlassen Gebote und
Gesetze für das Volk!
Und bis dato ist noch Niemand, insbesondere derer, die sich angeblich unabhängig mit Recht und Gesetz befassen auf die Idee gekommen, die bisherigen Gesetze und damit das geltende Recht dahingehend zu überprüfen, weshalb es ständiger Korrekturen, Nivellierungen und Berichtigungen bedarf?! Weshalb Rechtsauslegung, welche sich ja eigentlich an Recht und Gerechtigkeit und nicht an „Umständen“ orientieren sollte, ständig „neue“ Auslegungen benötigt?! Als ob Recht und Gerechtigkeit an sich ständig „neu“ auszulegen wären?!
Damit komme ich dann zu der „Ermächtigung“ durch die „mächtigste Frau“ der Welt (lt. Forbes)!
Hier der Wortlaut ihrer Entscheidung:
Und bis dato ist noch Niemand, insbesondere derer, die sich angeblich unabhängig mit Recht und Gesetz befassen auf die Idee gekommen, die bisherigen Gesetze und damit das geltende Recht dahingehend zu überprüfen, weshalb es ständiger Korrekturen, Nivellierungen und Berichtigungen bedarf?! Weshalb Rechtsauslegung, welche sich ja eigentlich an Recht und Gerechtigkeit und nicht an „Umständen“ orientieren sollte, ständig „neue“ Auslegungen benötigt?! Als ob Recht und Gerechtigkeit an sich ständig „neu“ auszulegen wären?!
Damit komme ich dann zu der „Ermächtigung“ durch die „mächtigste Frau“ der Welt (lt. Forbes)!
Hier der Wortlaut ihrer Entscheidung:
Da hat also ein „Mensch“ den Antrag auf Strafverfolgung eines anderen „Menschen“ wegen Beleidigung gestellt. So weit, so gut, nach den hier geltenden Gesetzen.
Jetzt gibt es da allerdings die ganz einfache Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Beleidigung bei den entsprechenden Behörden zu stellen (was Erdogan und einige andere parallel ja auch gemacht haben)! Damit würde ein ganz normaler Prozess seinen Lauf nehmen (können).
Nun stellt aber der „Mensch“ Erdogan zusätzlich noch den Antrag bei der Bundesregierung und beruft sich dabei auf den § 103 StGB! Also im Prinzip darauf, dass es sich bei der Beleidigung durch Böhmermann um eine „Majestätsbeleidigung“ (die Beleidigung eines „Gottes“) handelte! Nur diese Anmaßung Erdogans und der noch im Gesetz existierende § 103 StGB rechtfertigt überhaupt diesen Antrag!
§ 103 StGB
Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Ist die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen, so ist § 200 anzuwenden. Den Antrag auf Bekanntgabe der Verurteilung kann auch der Staatsanwalt stellen.In der Bekanntgabe ihrer Entscheidung verweist Merkel nun selbst darauf, dass dieser § 103 StGB für eine Rechtsprechung ENTBEHRLICH sei?! Er kann damit also überhaupt nichts (mehr) mit dem Recht und einer Rechtsprechung zu tun haben! Ansonsten wäre er ja bei der Rechtsprechung NICHT entbehrlich!
Zitat:
[[ Darüber hinaus möchte ich Ihnen mitteilen, dass unabhängig von
diesem konkreten Verfahren die Bundesregierung der Auffassung ist,
dass § 103 StGB als Strafnorm zum Schutz der persönlichen Ehre für
die Zukunft entbehrlich ist. Wir werden deshalb einen Gesetzentwurf
zu seiner Aufhebung vorlegen. Der Gesetzentwurf soll noch in dieser
Wahlperiode verabschiedet werden und 2018 in Kraft treten. ]]
Zitatende
Genau damit hätte sie aber eine ABLEHNUNG des Antrags erklären können und müssen, wenn dem so ist!
Denn
wie soll Recht gesprochen werden, anhand eines ENTBEHRLICHEN
Paragraphen?! Eines §§, der also NICHTS (mehr) mit Rechtsprechung
zu tun hat, weil inzwischen zur „Rechtsfindung“ ja
entbehrlich?!
Also wurde bei ihrer Entscheidung das RECHT als solches und wie es aktuell zu sehen, auszulegen ist völlig außer acht gelassen! Damit kann es bei ihrer Entscheidung auch NICHT (mehr) um das Recht gegangen sein. Sondern es muss andere Gründe dafür geben, dem Antrag eines – an sich überflüssigen, weil auf einem entbehrlichen Paragraphen beruhenden - „Rechtsersuchens“ nachzugeben. Wenn das Gesetz, worauf sich das Ersuchen gründet ENTBEHRLICH ist?! Wie aber sollen „unabhängige“ Gerichte Recht darüber und ein gerechtes Urteil sprechen (können?), wenn dieses Recht, welches sich ja „nur“ auf diesen Paragraphen gründet zur Rechtsfindung eigentlich ENTBEHRLICH ist?!
Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich nun „unabhängige“ Gerichte (denn es ist m. E. abzusehen, dass dieser Prozess durch mehrere Instanzen gehen wird) mit „ETWAS“ beschäftigen müssen, was an sich ENTBEHRLICH, weil ja weder zeitgemäß, noch rechts relevant ist?! Denn darüber, was Satire darf, wurde ja bereits schon mehrfach entschieden.
Primär geht es also gar nicht darum, was Satire darf und dass mit dieser ein „Mensch“ beleidigt wurde! Sondern es geht um die Anerkennung des Beleidigten als „Majestät“, als „Gottgleichem“!
Also wurde bei ihrer Entscheidung das RECHT als solches und wie es aktuell zu sehen, auszulegen ist völlig außer acht gelassen! Damit kann es bei ihrer Entscheidung auch NICHT (mehr) um das Recht gegangen sein. Sondern es muss andere Gründe dafür geben, dem Antrag eines – an sich überflüssigen, weil auf einem entbehrlichen Paragraphen beruhenden - „Rechtsersuchens“ nachzugeben. Wenn das Gesetz, worauf sich das Ersuchen gründet ENTBEHRLICH ist?! Wie aber sollen „unabhängige“ Gerichte Recht darüber und ein gerechtes Urteil sprechen (können?), wenn dieses Recht, welches sich ja „nur“ auf diesen Paragraphen gründet zur Rechtsfindung eigentlich ENTBEHRLICH ist?!
Es kann also davon ausgegangen werden, dass sich nun „unabhängige“ Gerichte (denn es ist m. E. abzusehen, dass dieser Prozess durch mehrere Instanzen gehen wird) mit „ETWAS“ beschäftigen müssen, was an sich ENTBEHRLICH, weil ja weder zeitgemäß, noch rechts relevant ist?! Denn darüber, was Satire darf, wurde ja bereits schon mehrfach entschieden.
Primär geht es also gar nicht darum, was Satire darf und dass mit dieser ein „Mensch“ beleidigt wurde! Sondern es geht um die Anerkennung des Beleidigten als „Majestät“, als „Gottgleichem“!
Und
Merkel hat mit ihrer Entscheidung genau dies anerkannt! Nämlich,
dass es sich bei Erdogan um eine „Majestät“, einem
„Gottgleichen“ handelt!
Ob sich Böhmermann dessen bewusst war, was er mit seinem „satirischen Gesamtprojekt“ausgelöst hat, in welchem „das beleidigende Gedicht“ eingebettet war weiß ich nicht. Wenn ja, dann war es mehr als nur geniale Satire. Spätestens die Entscheidung der Bundesregierung und Merkels machten dies deutlich!
Ob sich Böhmermann dessen bewusst war, was er mit seinem „satirischen Gesamtprojekt“ausgelöst hat, in welchem „das beleidigende Gedicht“ eingebettet war weiß ich nicht. Wenn ja, dann war es mehr als nur geniale Satire. Spätestens die Entscheidung der Bundesregierung und Merkels machten dies deutlich!
Zitat:
[[ Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von
Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und
andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. …
und … [[ In ihm gilt die Unschuldsvermutung. ]] Zitatende
Auch
hier wird die Verlogenheit und Scheinheiligkeit dieser Entscheidung
deutlich! Sowohl durch die Ermächtigung, als auch durch die davor
bezogene Stellungnahme Merkels fand ja bereits eine
„(Vor)Verurteilung“ und damit eben KEINE Unschuldsvermutung
statt!
Zitat:
[[ In einem Telefonat mit Ministerpräsident Ahmet Davutoglu seien
sich beide am Sonntagabend einig gewesen, dass es sich um „einen
bewusst verletzenden Text“ handele, sagte Regierungssprecher
Steffen Seibert am Montag in Berlin. FAZ vom 4.4.2016 ]]
Zitatende
Zitat aus der Entscheidungsbegründung. [[ Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. ]] Zitatende
Zitat aus der Entscheidungsbegründung. [[ Im Rechtsstaat ist es nicht Sache der Regierung, sondern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, das Persönlichkeitsrecht und andere Belange gegen die Presse- und Kunstfreiheit abzuwägen. In ihm bedeutet die Erteilung einer Ermächtigung zur Strafverfolgung des speziellen Delikts der Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten weder eine Vorverurteilung des Betroffenen noch eine vorgreifende Entscheidung über Grenzen der Kunst-, Presse- und Meinungsfreiheit, sondern lediglich, dass die rechtliche Prüfung der unabhängigen Justiz überantwortet wird und nicht die Regierung, sondern Staatsanwaltschaften und Gerichte das letzte Wort haben werden. ]] Zitatende
Merkel
hatte sich also bereits ein „URTEIL“ gebildet und dies auch
öffentlich mitteilen lassen!
Gerade wenn „man“ an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung glaubt, bedarf es KEINER Ermächtigung! Weshalb sollte „man“ Unabhängige dazu ermächtigen, unabhängig eine Entscheidung zu treffen?!
Der ganz „normale“ und für jeden „Menschen“ geltende unabhängige Rechtsweg konnte doch bereits mit den Anzeigen wegen Beleidigung beschritten werden?! Was genau also hat es dann mit einer „Ermächtigung“ - die sich auch noch als entbehrliches Relikt entpuppt – gegenüber Unabhängiger auf sich?!
Gerade wenn „man“ an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung glaubt, bedarf es KEINER Ermächtigung! Weshalb sollte „man“ Unabhängige dazu ermächtigen, unabhängig eine Entscheidung zu treffen?!
Der ganz „normale“ und für jeden „Menschen“ geltende unabhängige Rechtsweg konnte doch bereits mit den Anzeigen wegen Beleidigung beschritten werden?! Was genau also hat es dann mit einer „Ermächtigung“ - die sich auch noch als entbehrliches Relikt entpuppt – gegenüber Unabhängiger auf sich?!
Gerade
durch diese Entscheidung wurde sowohl der Beleidigende, als auch der
Beleidigte in eine „überhöhte“ und damit „ungleiche“
Position vor dem Recht und Gesetz gebracht.
Was damit ebenfalls deutlich gemacht wird ist, dass Böhmermann NICHT alle Türk*innen beleidigt haben kann. Weil sich Erdogan ja auf den ENTBEHRLICHEN § 103 StGB und damit auf „Majestätsbeleidigung“ bezieht.
Es gäbe noch jede Menge anzuführen, weshalb diese Entscheidung „falsch“ ist und war. Aber dies werden andere bestimmt noch darlegen.
Z. B. wie dies zu verstehen ist:
Was damit ebenfalls deutlich gemacht wird ist, dass Böhmermann NICHT alle Türk*innen beleidigt haben kann. Weil sich Erdogan ja auf den ENTBEHRLICHEN § 103 StGB und damit auf „Majestätsbeleidigung“ bezieht.
Es gäbe noch jede Menge anzuführen, weshalb diese Entscheidung „falsch“ ist und war. Aber dies werden andere bestimmt noch darlegen.
Z. B. wie dies zu verstehen ist:
§ 103 StGB
(1)
Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf
ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung,
das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im
Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen
Vertretung beleidigt, wird
mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle
der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten
bis zu fünf Jahren bestraft.
Hat sich der Beleidigte während der Beleidigung in amtlicher Eigenschaft im Inland befunden?!
Oder wie ist die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in diesem Lichte zu sehen:
Hat sich der Beleidigte während der Beleidigung in amtlicher Eigenschaft im Inland befunden?!
Oder wie ist die Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit in diesem Lichte zu sehen:
GVG ( Gerichtsverfassungsgesetz )
§ 146 (Weisungsgebundenheit)Meine Gedanken zu dieser „Staatskrise“ will ich damit aber vorerst beenden.
Gerade noch etwas Passendes dazu entdeckt:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article154415547/Ermaechtigung-war-voellig-ueberfluessig-und-ohne-Not.html?wtrid=socialmedia.socialflow....socialflow_facebook
4 Kommentare:
Dieses kurze Video passt vielleicht noch dazu!?
https://www.facebook.com/sat1nrw/videos/991899530846061/?pnref=story
Hallo Robert, hallo Mitlesende,
trotz deines umfangreichen Kommentars, der von mir unterstützt wird, kann ich persönlich nur auf die heute show verweisen.
Man kann auf diese Regierung nur noch mit beißender Satire reagieren, oder man muss auf die Straße gehen, um dieser Regierung und vorallen dieser vollkommen unterwürfigen Merkel die rote Karte zu zeigen und zum Rücktritt zu zwingen.
Was muss das deutsche Volk sich nur noch alles von dieser Person bieten lassen.
Merkel als Dauergast im Dickdarm der Präsidenten der VSA und nun auch noch bei Erdogan.
Wann wird das deutsche Volk endlich munter und beendet die Herrschaft dieser unfähigen Bundeskanzlerin?
Gruß
Ralf
Auf Grund einer Anfrage eines Freundes der Nachdenkseiten, der auch bei Sprengsatz schreibt, habe ich dort einen Kommentar eingestellt.
Hier im Wortlaut
Das Schmähgedicht eines durchaus umstrittenen Satirikers auf Erdogan erregt seit Tagen die Gemüter. Es wird vom Fall Böhmermann gesprochen. Für mich Unsinn. Die Wortwahl seines Gedichts, in dem er Erdogan mit gewöhnungsbedürftigen Begriffen bedenkt, wäre oberflächlich betrachtet so, dass man sich abwenden müsste.
Bei genauerer Betrachtung hat aber hat Böhmermann den Majestätsbeleidigungs - Paragrafen 103 (StGB) und noch eindringlicher Artikel 5 des Grundgesetzes, freie Meinungsäußerung, Kunst und Wissenschaft auf den Prüfstand gestellt. Das ist für mich eine gewagte und mutige Leistung. Dafür sollte man ihm dankbar sein.
Die zum Politikum hochstilisierte Satire ist keine Causa Böhmermann, sondern ganz allein eine Causa Merkel. Merkel hat sich im vorauseilenden Gehorsam und unter Mißachtung der deutschen Justiz als Entscheider, sowohl gegen Böhmermann, aber auch gegen die Justiz gestellt.
Merkel hätte schon im Fall von Extra 3 und der Einbestellung des deutschen Botschafters ganz klar Erdogan Kante zeigen müssen.
Nein, hat sie nicht gemacht. Sie ist durch Erdogan erpressbar geworden, weil sonst ihre vollkommen desaströse und menschenunwürdige Flüchtlingspolitik auffliegen könnte.
Warum werden die Verfehlungen eines Erdogans nicht thematisiert und wenn nur widerwillig?
Warum sind die über 1800 Verfahren gegen Oppositionelle, Journalisten, Künstler in der Türkei nur Randthemen in den Systemmedien?
Die schwerwiegenden Fehler, die Merkel macht, häufen sich.
Sie hat Ihren Amtseid mehrfach gebrochen. Sie zieht das Volk immer mehr in einen düsteren Sumpf.Man sollte lieber mal über Merkel nachdenken, ehe man Satiriker vorverurteilt.
Passend dieser Song von Hallervorden
https://soundcloud.com/sunrockstudios/merkel-zu-allem-bereit
Werner
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