Mittwoch, 20. Januar 2016

Rechtsverständnis in Deutschland

"Die Woche der Kanzlerin"

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 65 

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.



Wenn „man“ in Deutschland das Gesetz verletzt und das Recht bricht, dann folgt darauf die ganze Härte und Strafe des Rechtsstaats!

Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro!

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterschlagung-gericht-bestaetigt-kuendigung-wegen-1-30-euro-a-609577.html

Müllmann landet vor Gericht.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-muellmann-landet-vor-gericht-weil-er-trinkgeld-angenommen-haben-soll-1.2820133

Hoeneß wird vorzeitig aus der Haft entlassen. 

http://www.zeit.de/2016-01/uli-hoeness-fc-bayern-muenchen-haft-vorzeitige-entlassung



Wenn aber die Bundeskanzlerin gegen geltendes Recht verstößt, dann reicht es, wenn sie einen Brandbrief von ParteikollegInnen erhält?!

http://www.n-tv.de/politik/Das-ist-der-Brandbrief-an-Merkel-article16798156.html




Auszug aus diesem Brandbrief mit dem eindeutigen Hinweis, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde!
[[ „Soweit und solange § 18 Abs. 4 des AsylG bei der Zuwanderungspraxis Anwendung findet, ist es jedoch der Bundesrepublik Deutschland weder möglich, die Zuwanderung aus humanitären Gründen zu begrenzen, noch die Zuwanderung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland, zu steuern. Daher sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2 AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III.“ ]]

Hier wurde also eindeutig nicht nur – durch die, die Richtlinien der Politik Tragende und Verantwortliche - gegen geltendes Recht verstoßen. Nein, sie hat demnach zudem auch gegen ihren Amtseid verstoßen und damit einen Meineid geleistet!
Aber der Brief wird das alles schon wieder richten! Und wenn ein Brief das richten kann, wozu brauchen wir dann Recht und Gesetz?!

Und dies wird einfach so hingenommen?! In einem Land, in welchem man sich sonst über jede Kleinigkeit aufregt?!

Wo sind und bleiben da die Antwälte des Rechts, welche sonst wegen jeden - noch so geringen - Gesetzesverstoßes Abmahnungen und Strafanzeigen gegen "den Michel" veranlassen?!

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