"Die Woche der Kanzlerin"
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 65
Der Bundeskanzler bestimmt die
Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung.
Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen
Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet
die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach
einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten
genehmigten Geschäftsordnung.
Wenn
„man“ in Deutschland das Gesetz verletzt und das Recht bricht,
dann folgt darauf die ganze Härte und Strafe des
Rechtsstaats!
Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterschlagung-gericht-bestaetigt-kuendigung-wegen-1-30-euro-a-609577.html
Gericht bestätigt Kündigung wegen 1,30 Euro!
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unterschlagung-gericht-bestaetigt-kuendigung-wegen-1-30-euro-a-609577.html
Müllmann
landet vor
Gericht.
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/prozess-muellmann-landet-vor-gericht-weil-er-trinkgeld-angenommen-haben-soll-1.2820133
Hoeneß
wird vorzeitig aus der Haft entlassen.
http://www.zeit.de/2016-01/uli-hoeness-fc-bayern-muenchen-haft-vorzeitige-entlassung
Wenn aber die Bundeskanzlerin gegen geltendes Recht verstößt, dann reicht es, wenn sie einen Brandbrief von ParteikollegInnen erhält?!
http://www.n-tv.de/politik/Das-ist-der-Brandbrief-an-Merkel-article16798156.html
Auszug aus diesem Brandbrief mit dem eindeutigen Hinweis, dass gegen geltendes Recht verstoßen wurde!
[[ „Soweit und solange §
18 Abs. 4 des AsylG bei der Zuwanderungspraxis Anwendung findet, ist
es jedoch der Bundesrepublik Deutschland weder möglich, die
Zuwanderung aus humanitären Gründen zu begrenzen, noch die
Zuwanderung unter Berücksichtigung der Sicherheitsinteressen der
Bundesrepublik Deutschland, zu steuern. Daher
sind wir der Überzeugung, dass wir – möglichst rasch – wieder
zur Anwendung des geltenden Rechts zurückkehren müssen. Dies gilt
sowohl im Hinblick auf den bereits mehrfach zitierten § 18 Abs. 2
AsylG als auch im Hinblick auf die Verordnung Dublin II/III.“
]]
Hier wurde also eindeutig nicht nur – durch die, die Richtlinien der Politik Tragende und Verantwortliche - gegen geltendes Recht verstoßen. Nein, sie hat demnach zudem auch gegen ihren Amtseid verstoßen und damit einen Meineid geleistet!
Hier wurde also eindeutig nicht nur – durch die, die Richtlinien der Politik Tragende und Verantwortliche - gegen geltendes Recht verstoßen. Nein, sie hat demnach zudem auch gegen ihren Amtseid verstoßen und damit einen Meineid geleistet!
Aber der Brief wird das
alles schon wieder richten! Und wenn ein Brief das richten kann, wozu
brauchen wir dann Recht und Gesetz?!
Und dies wird einfach so hingenommen?! In einem Land, in welchem man sich sonst über jede Kleinigkeit aufregt?!
Wo sind und bleiben da die Antwälte des Rechts, welche sonst wegen jeden - noch so geringen - Gesetzesverstoßes Abmahnungen und Strafanzeigen gegen "den Michel" veranlassen?!
Und dies wird einfach so hingenommen?! In einem Land, in welchem man sich sonst über jede Kleinigkeit aufregt?!
Wo sind und bleiben da die Antwälte des Rechts, welche sonst wegen jeden - noch so geringen - Gesetzesverstoßes Abmahnungen und Strafanzeigen gegen "den Michel" veranlassen?!
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