Da hat das Oberverwaltungsgericht in Leipzig eine
seiner „Entscheidungen“
u. a. damit begründet: „Abgeordnete seien durch das freie Mandat nur ihrem Gewissen über Rechenschaft schuldig und dürften keinerlei Kontrolle unterstehen.“
Wenn also das „eigene Gewissen“ und
die „Immunität“ die Kontrolle von – in einer angeblichen
Demokratie - „frei gewählten“ Abgeordneten außer Kraft setzen,
dann kann keine Demokratie – also Volksherrschaft - mehr
existieren! Denn Abgeordneten, welchen „man“ ein solches „Recht“
- damit ein „wahrhaftes“ Gewissen und Rechtsverständnis, eben
aus dem/ihrem eigenen Gewissen resultierend und voraussetzend -
unterstellt, stehen dann über dem – für ALLE anderen und in der
Demokratie – geltendem und gültigen „Recht und Gesetz“! Sie
können demnach auch nur von und durch „ihr eigenes“ Gewissen
verantwortlich gemacht und zur „Rechenschaft“ gezogen werden. Da
für „dieses Klientel“ ja das ansonsten für ALLE anderen in
dieser „Demokratie“ herrschende Recht und Gesetz NICHT gilt?!
Jetzt gibt es aber doch ein
(demokratisches) „Recht“, bestehend aus Gesetzen und Paragraphen,
welche es überhaupt erst möglich machen sollen, dass eine
„Kontrolle“, Überprüfung und BeURTEILung all derjenigen
erfolgen kann, welche sich nicht an das „Recht“ und damit Gesetz
halten!
Wenn nun ein Gericht in seiner
Begründung u. a. eben damit begründet, dass „Abgeordnete“ NUR
ihrem Gewissen verpflichtet und verantwortlich sind, dann wird das
„Rechtsverständnis“ dieser Abgeordneten über das für ALLE
anderen gültige Recht und Gesetz gestellt!
Das Gericht setzt demnach voraus, dass
Abgeordnete das „richtige, bessere Gewissen“ hätten! Dies setzt
aber wiederum voraus, dass dieses Gericht wissen müsste und muss,
WAS – ein „gutes, schlechtes, besseres - Gewissen“ ist?!
Was aber ist „das richtige Gewissen“?
Woran orientiert sich dieses? Wie ist es – und durch und für wen –
kontrollierbar?! Haben „nur“ Abgeordnete ein „übergeordnetes
Gewissen“ und damit ein „wahrhaftes Rechtsverständnis“?!
Wenn dieses Gericht, die mit dieser
Entscheidung befassten Menschen aber wissen, WAS Gewissen ist (wie
sie es in ihrer Entscheidung ja zum Ausdruck bringen), weshalb wird
dieses dann nicht endlich in Gesetze und Paragraphen gefasst, zu
einem nachvollziehbaren Recht, Rechtsverständnis „erhoben“,
damit es für ALLE Menschen (demokratisch) wiederum gleichermaßen
Gültigkeit, Kontrollierbarkeit und verantwortliches Handeln möglich
macht?!
Wenn primär „gleiches Recht für
alle“ herrschen soll, dann kann es doch – schon dem eigenen
„Rechtsverständnis“ folgend – NICHT sein, dass ein Gericht
„Abgeordnete“ und deren Verhalten über „ihr“ eigenes Recht
und Rechtsverständnis setzt?! Damit hätten „diese“ ja auch sich
und ihre „Rechtsprechung“ - zumindest Abgeordneten gegenüber –
außer Kraft gesetzt?! Oder haben Richter noch mal ein „höheres“
Rechtsverständnis? Aus einem noch höheren „Gewissen“
resultierend?!
Nein! Mit einer funktionierenden
Demokratie, im wahren Sinne einer Demokratie hat dies nicht mehr sehr
viel gemeinsam!
Wenn (von genau diesen Abgeordneten)
abhängige, „berufene“ Richter, das Recht und das
Rechtsverständnis dieser Abgeordneten ÜBER das allgemein gültige
Recht und Gesetz stellen!
Von welcher Art und was für einem
„GEWISSEN“ sind solche, für und mit weitreichenden Entscheidungen treffenden Menschen geleitet?!
Alles eine – bis dato –
unbeantwortete Gewissensfrage!!!
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