Mittwoch, 18. September 2013

Wie "Immunität" und "das Gewissen" die Demokratie außer Kraft setzen

Da hat das Oberverwaltungsgericht in Leipzig eine seiner „Entscheidungen“

u. a. damit begründet: „Abgeordnete seien durch das freie Mandat nur ihrem Gewissen über Rechenschaft schuldig und dürften keinerlei Kontrolle unterstehen.“

Wenn also das „eigene Gewissen“ und die „Immunität“ die Kontrolle von – in einer angeblichen Demokratie - „frei gewählten“ Abgeordneten außer Kraft setzen, dann kann keine Demokratie – also Volksherrschaft - mehr existieren! Denn Abgeordneten, welchen „man“ ein solches „Recht“ - damit ein „wahrhaftes“ Gewissen und Rechtsverständnis, eben aus dem/ihrem eigenen Gewissen resultierend und voraussetzend - unterstellt, stehen dann über dem – für ALLE anderen und in der Demokratie – geltendem und gültigen „Recht und Gesetz“! Sie können demnach auch nur von und durch „ihr eigenes“ Gewissen verantwortlich gemacht und zur „Rechenschaft“ gezogen werden. Da für „dieses Klientel“ ja das ansonsten für ALLE anderen in dieser „Demokratie“ herrschende Recht und Gesetz NICHT gilt?!

Jetzt gibt es aber doch ein (demokratisches) „Recht“, bestehend aus Gesetzen und Paragraphen, welche es überhaupt erst möglich machen sollen, dass eine „Kontrolle“, Überprüfung und BeURTEILung all derjenigen erfolgen kann, welche sich nicht an das „Recht“ und damit Gesetz halten!

Wenn nun ein Gericht in seiner Begründung u. a. eben damit begründet, dass „Abgeordnete“ NUR ihrem Gewissen verpflichtet und verantwortlich sind, dann wird das „Rechtsverständnis“ dieser Abgeordneten über das für ALLE anderen gültige Recht und Gesetz gestellt!

Das Gericht setzt demnach voraus, dass Abgeordnete das „richtige, bessere Gewissen“ hätten! Dies setzt aber wiederum voraus, dass dieses Gericht wissen müsste und muss, WAS – ein „gutes, schlechtes, besseres - Gewissen“ ist?!

Was aber ist „das richtige Gewissen“? Woran orientiert sich dieses? Wie ist es – und durch und für wen – kontrollierbar?! Haben „nur“ Abgeordnete ein „übergeordnetes Gewissen“ und damit ein „wahrhaftes Rechtsverständnis“?!

Wenn dieses Gericht, die mit dieser Entscheidung befassten Menschen aber wissen, WAS Gewissen ist (wie sie es in ihrer Entscheidung ja zum Ausdruck bringen), weshalb wird dieses dann nicht endlich in Gesetze und Paragraphen gefasst, zu einem nachvollziehbaren Recht, Rechtsverständnis „erhoben“, damit es für ALLE Menschen (demokratisch) wiederum gleichermaßen Gültigkeit, Kontrollierbarkeit und verantwortliches Handeln möglich macht?!

Wenn primär „gleiches Recht für alle“ herrschen soll, dann kann es doch – schon dem eigenen „Rechtsverständnis“ folgend – NICHT sein, dass ein Gericht „Abgeordnete“ und deren Verhalten über „ihr“ eigenes Recht und Rechtsverständnis setzt?! Damit hätten „diese“ ja auch sich und ihre „Rechtsprechung“ - zumindest Abgeordneten gegenüber – außer Kraft gesetzt?! Oder haben Richter noch mal ein „höheres“ Rechtsverständnis? Aus einem noch höheren „Gewissen“ resultierend?!

Nein! Mit einer funktionierenden Demokratie, im wahren Sinne einer Demokratie hat dies nicht mehr sehr viel gemeinsam!

Wenn (von genau diesen Abgeordneten) abhängige, „berufene“ Richter, das Recht und das Rechtsverständnis dieser Abgeordneten ÜBER das allgemein gültige Recht und Gesetz stellen!

Von welcher Art und was für einem „GEWISSEN“ sind solche, für und mit weitreichenden Entscheidungen treffenden Menschen geleitet?!

Alles eine – bis dato – unbeantwortete Gewissensfrage!!!

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