Samstag, 17. August 2013

RECHTSAUSLEGUNG

und was der „Fall Mollath“ zu Tage fördern KÖNNTE und vmtl. auch noch wird!

Sehr sehenswert und absolut zu empfehlen hierzu „G. Mollath bei Beckmann“:
http://www.daserste.de/unterhaltung/talk/beckmann/sendung/beckmann-15082013-der-fall-gustl-mollath100.html


Rechtsauslegung ist in der heutigen Zeit und bei der aktuellen Rechtsprechung primär keine Frage der EIGENEN Erkenntnis Beteiligter/Berufener im Bezug auf „das Recht an sich“, sondern nur die Fortschreibung und das Erlernen und studieren bereits vorgegebener „Fremderkenntnisse“ und sogenannter Fachliteratur (welche selbstredend auch Gesetze und deren Auslegung beinhaltet).


Dieser „Kreis“ der Studierenden und künftig Recht Sprechenden ist aber bereits wieder ein – auf Grund entsprechender WERTUNGEN (damit auch Rechtsanschauung, was bereits wieder „Auslegung“ im eigenen Sinne und eigener Erkenntnis bedeutet) in der Gesellschaft - „auserlesener unkontrollierbarer und unüberprüfbarer Kreis/Zirkel“.

Das bedeutet primär, dass angeblich nur bestimmte Menschen – mit einer der Gesellschaft und deren Werten entsprechenden Schul- und Berufsbildung - eine Anschauung, Erkenntnis, Verständnis und BEWUSSTSEIN „das Recht und damit auch das Unrecht“ betreffend „erlangen“ könnten und können?!

Recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit damit gar nicht von „Jedermann“ bewusst wahrgenommen werden kann?! Wenn Recht, Gerechtigkeit und Ungerechtigkeit aber nicht „bewusst“ von Jedermann wahrgenommen werden KANN, dann kann wohl auch NIEMAND – außer „jenen“, welche darin „geschult und ausgebildet“ wurden - „bewusst“ gegen Recht verstoßen?!



Hier liegt bereits der erste ganz offensichtliche Widerspruch aktueller Rechtsauslegung und derjenigen, welche das Recht auslegen dann schon darin begründet, dass dieser „Kreis/Zirkel“ seine Tätigkeit und eigene Rechtfertigung darin sieht, zu vertreten und umzusetzen, dass „vor dem Recht alle Menschen gleich seien“! Bewusstsein und Unbewusst-sein sind aber ganz 2 verschiedene Ansatzpunkte!
Müsste demnach dann nicht jeder Mensch, um vor dem Recht gleich zu sein, Jura studieren, um dem Recht auch gerecht zu werden, ja überhaupt zu können?! Denn angeblich "wissen" ja nur die "Rechtsgelehrten" was Recht und Unrecht ist?!
Was aber ist dann mit dem Gewissen?! Wem und wessen ist dieses?!
Haben nur "studierte Rechtsgelehrte" ein, das wahre Gewissen?!



Einem - im vorherrschendem Rechtsverständnis verstandenen - „Laien“ in Rechtsanschauung, Rechtsfragen, Rechtsverständnis ist es – schon vom System her, in Gesetz und §§ hinterlegt – allerdings gar nicht erlaubt und zugestanden, das Recht und damit beschäftigte Menschen zu hinterfragen ( seine Verteidigung ohne auserwählten „Rechtsbeistand“ und sich dabei NUR auf „das Recht“ und seine Erkenntnisse, sein eigenes Wissen berufend selbst wahr zu nehmen), ohne eben gleich als Querulant und „geistig krank“ geltend zu hinterfragen! Es existiert also bereist ein Urteil und eine Wertung, ehe „man“ sich überhaupt mit der „RechtsSACHE“ beschäftigt/e!

Der eigentliche Ausgangspunkt bei jeglicher Rechtsauslegung und Rechtsprechung ist aber primär und immer eine Glaubensfrage! Auch und erst recht bei „Urteilen“ von sogenannten „Gutachtern“!

Welchen/m Mensch/en und dessen jeweiliger Erkenntnis in einer Sache glaubt man?!



Wer sich gegen die Rechtsprechung, gegen „Gutachter“ - damit selbstredend auch gegen die „Ehre, die Anerkennung“ derjenigen, welche dieses System vertreten - wehrt, ist – was ja auch absolut kein Widerspruch ist – ein „Querulant“! Er/Sie stellt sich ja nur gegen ein „hierarchisches Wertesystem“ und ebenfalls „hierarchisches Rechtssystem“ dieser Gesellschaft, welches unüberprüft und unüberprüfbar als gegeben und „gerecht“ hingenommen wurde und wird.



Ein „Querulant“ macht also letztlich nichts anderes, als jeder Richter/in! Er zweifelt an dem, was sich ihm als „Sache“ so darstellt, wie es sich darstellt. Sucht Klarheit, Erkenntnis und Wissen über „die/eine Sache“! Sind Richter/innen demnach dann also per Aufgabe und Arbeit „Querulanten“?!

BeURTEILEN dann „Querulanten“ andere „Querulanten“?!



Wenn dann auch noch angeordnet wird, dass ein „Gutachter“ einen anderen „Gutachter“ kritisch begutachten soll, dann stellt sich doch per se die Frage, weshalb „glaubt/e“ ein Gericht dem ersten „Gutachten“, welches in der Folge dann ange- und bezweifelt wird und ein „neues“ Gutachten notwendig macht?!
Hatte dieses Gericht einen „falschen Glauben“?! Hat/te es keine eigenen Erkenntnis/se im Bezug auf „Gut(achten)“, im Bezug auf „das Recht an sich“?!



„Gutachter/innen“ - also Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung - unterliegen KEINER Kontrolle! Richter/innen – ebenfalls „nur“ Menschen mit einer bestimmten Schul- und Berufsbildung - berufen sich aber in sehr vielen „Rechtsfällen“ auf die „Wertungen“ von „unkontrollierten und unkontrollierbaren“ Menschen?!

Weshalb wohl?!

Um genau dem Bild des „Pontius Pilatus“ zu entsprechen und sich die Hände in Unschuld waschen und auf die „Beweise“ derer berufen zu können, welchen sie zugestehen, dass sie eigentlich MEHR wissen, mehr Wissen besitzen, als sie selbst?!

Jetzt haben Richter/innen aber die „letzte Entscheidung“ dahingehend, was mit einem Menschen künftig passiert, wie dessen Zukunft aussieht!

Menschen bestimmen also über die Zukunft eines anderen Menschen! Und zwar auf Grund dessen, was sie wem glauben! Haben sie Zweifel, bestellen sie sich „angeblich“ andere Menschen dazu, dass diese dann wiederum einen Menschen beurteilen und damit wesentlich über des Beurteilten Zukunft bestimmen!
Rechtsprechung, wie sie derzeit ausgeübt wird, ist also KEINE Frage von Erkenntnissen und WISSEN, sondern eine Frage von „GLAUBEN“ und Entscheidungen werden dann als „gerecht“ gefällt, wenn die Entscheidenden „glauben“, dass die bei ihnen vorhandenen Zweifel, das fehlende Fachwissen weitestgehend ausgeräumt wurden?!

Inwieweit diese Art der Rechtsprechung also dem „Recht“ entspricht, wird gerade durch diesen Fall immer fragwürdiger. Wenn Rechtsprechung schon gegen „eigene“ Gesetze und „eigenes (wobei dies ja der nächste offensichtliche Widerspruch in einer Rechtsauslegung ist; denn wie kann es ein „eigenes Recht und Gesetz/e“ nur für einen bestimmten Personenkreis und bestimmte Landesgrenzen geltend geben, wenn „alle Menschen vor dem – welchem?! – RECHT gleich sind und zu sein haben) „Rechtsverständnis“ verstößt, dann kann dieser öffentlich gewordene „Fall Mollath“ im besten Falle dazu dienen und führen, dass die vorherrschende Rechtsauslegung endlich hinterfragt wird.
Denn gerade der „Fall Mollath“, welcher ganz sicher nicht der erste und einzige Fall dieser Art ist, deckt ganz offensichtliche Widersprüchlichkeiten, Abhängigkeiten und Interessenvertretungen in unserem Rechtssystem auf.

Und wenn offensichtliche Eigeninteressen, Widersprüchlichkeiten und ABHÄNGIGKEITEN zu Tage treten, dann führt sich ein „freies und unabhängiges“ Rechtssystem durch die eigenen (FEHL)
Entscheidungen ad absurdum und macht sich nicht nur angreifbar, sondern auch überflüssig.



Der „Fall Gustl Mollath“ ist gerade erst am Anfang dessen, was dabei offensichtlich werden könnte!





Als Ergänzung noch ein weiterer Link eines sehr interessanten "Gerichtsstreites", welchen ich regelmäßig verfolge:

http://www.widerstand-ist-recht.de/sonstiges/reakt.html




5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hallo Robert,
ich kann Deinem Beitrag natürlich voll zustimmen. Darum nur 3 Gedankengänge:

Früher hieß es noch: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“!
Damals war das wohl auch noch machbar – man konnte die Gesetze kennen.
Zwischenzeitlich gibt es so viel Gesetze, daß sich selbst studierte Anwälte, nur noch auf einen kleinen Bereich (Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Scheidungsrecht, usw.) spezialisieren können. Wie sollte da der „Normalbürger“ noch wissen, was Recht und was Unrecht (vor dem GESETZ) ist?
Dazu kommt, daß jede Aussage ausgelegt werden kann wie man will!!!

Ein Beispiel: Auf eine Packung steht Vorteils - Pack. Beim genaueren hinsehen stellt man fest, daß im sogenannten Vorteilspack 50 g weniger ist, als im früheren „normalen“ Pack.
Somit wäre diese Aussage „Vorteilspack“ Lug und Trug! Aber NEIN!!! Es stand ja nicht dabei, WER beim Kauf den Vorteil hat. Der Käufer, oder der VERKÄUFER. Wenn weniger im Pack ist, dann hat eben der Verkäufer den Vorteil, und somit ist die Aussage Vorteilspack KEIN BETRUG!!!
Ende der Durchsage.

Ansonsten enthält so gut wie jede Werbung in den Medien Lug und Trug – sprich, es wird ein FALSCHES ZEUGNIS abgegeben – nicht nur gegen einen, sondern gegenüber von MASSEN. Wo ist hier das Gesetz, bzw. das RECHT!!!

Noch ein Zitat: (Sokrates – Plato???) „Das Recht auf die höchste Spitze getrieben, wird zum bittersten Unrecht“ (Ich würde sagen, da sind wir längst).

Liebe Grüße,
Demetrius

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kroiß.

Sie haben recht, unser Recht folgt nicht nur den Gesetzen, sondern immer mehr und immer öfter der Auslegung dieser Gesetze im Rahmen von Verfahrensvorschriften. Wenn es "Otto Normalverbraucher" noch gelingen sollte, sich bei der enormen Vielfalt der Gesetzte, in der ihr eigenen Sprache des Juristendeutschen abgefasst, diese nachzuvollziehen, wird spätestens bei den Verfahrensvorschriften, was wann an Eingaben, Einlässe, Rügen, Verwirkung, usw. erlaubt oder verboten ist, scheitern müssen. Dann hilft nur noch ein Rechtsanwalt, welcher sich auf das geforderte Gebiet auskennt, also ein sogenannter Fachanwalt. So weit haben wir es hier in Deutschland schon getrieben, dass es zur Durchsetzung von Recht keines Anwaltes, sondern eines Fachanwaltes zwingend bedarf, wie auch Herr Degen ja schon urteilte.

Und diese Verfahrensvorschriften scheinen weit auslegbar zu sein, wie der Fall Gustl Mollath wohl eindeutig beweist. Zuerst konnte er nicht neu aufgerollt werden, weil eine Fehlerhaftigkeit eines Urteils nicht mehr nachgewiesen werden konnte, weil ein Richter mittlerweile verstorben war und dann sei diese Überprüfung des Urteils auch schon verjährt. Und wegen so etwas darf dann ein Mensch lebenslang in der Psychiatrie verbleiben müssen, weil verjährt und einem Verstorbenen Richter kein Fehlurteil mehr nachgewiesen werden könne.

Aber auf Druck der Allgemeinheit und der Medien und der bevorstehenden Wahl, die dadurch für die "Herrschende" Partei schlechter ausfallen könnte, fanden sich plötzlich doch noch irgendwelche Verfahrensvorschriften, nach denen es einen neuen Prozess zur Schuld- bzw. Unschuldsfeststellung geben kann! Oh Wunder, was absolut nicht geht, geht nun doch! Ähnliches Brimborium über Verfahrensvorschriften haben wir doch auch in München im NSU-Prozess gesehen. Zuerst kann es keine Änderung geben, dann gibt es sie doch und das kann dazu führen, dass der Prozess neu aufgerollt werden kann vor der nächsthöheren Instanz! Komische Verfahrensordnung, aber die verstehen eben nur die Experten und der Laie wundert sich!

Wir haben dieses Problem aber nicht nur im Rechtswesen, dass sich dort ein elitärer Zirkel gebildet hat, der unter sich nach nur ihnen zugänglichen Regeln handelt und dem staunenden Normalbürger dann die dort erarbeiteten Ergebnisse präsentiert, nach dem dieser sich dann zu richten hat, sondern auch in den meisten anderen Feldern unseres Zusammenlebens.

Welcher Patient kennt sich schon ausreichend im Gesundheitswesen mit ihren Vorschriften aus? Sei es bei den Medikamentenausgaben in den Apotheken, sei es bei Ärztefehlern, ob in der Praxis oder im Krankenhaus, sei es in der Altenpflege mit ihren unverständlichen Bewertungen, sei es in der Agentur für Arbeit, mit ihren oftmals schikanösen Anordnungen, und so weiter und so fort!

Es hat sich durch den Wust von immer detaillierteren Vorschriften und Verfügungen und Verfahrensverordnungen herausgebildet, dass ein normaler Mensch immer schwieriger alleine mit etwas klarkommen kann, sondern auf Expertenhilfe angewiesen ist. Das macht das Leben generell immer komplizierter und damit auch unübersichtlicher und gefährlicher, sowie die Einengung der persönlichen Freiheit. Nicht nur durch den Abhörskandal werden wir immer mehr eingeschränkt, sondern auch durch eine immer mehr einschränkende Vorschriftenflut!

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

Anonym hat gesagt…

Hallo Robert Kroiß,

ehe ich einige Gedanken zum Fall Mollath einbringen möchte, erlaube ich mir hier an dieser Stelle den Beitreiber dieser HP, aber gleichzeitig auch der von Gerd 49 ein Dank für ihre Arbeit aussprechen . Beide Quellen sind für mich ein unverzichtbares Instrument im Rahmen meiner gesellschaftlichen Arbeit.
Auch Walter Neumann mit seinen Beiträgen begeistert mich immer wieder.
Er erinnert mich sehr an meine aktive Zeit, als ich noch Seminare und Vorträge gehalten und versucht habe Menschen über Zusammenhänge von Mißständen, Meinungsmache und dergleichen zu informieren.
Ob aber unser aller Arbeit jemals die breite betroffene Masse der Bevölkerung erreicht, wage ich anzuzweifeln.
Ich glaube schon, dass gezielte Meinungsmache immer noch funktioniert und die Masse der Bevölkerung dieser folgt.

Nur auf Grund des Hinweises hier auf die Sendung Mollath bei Beckmann, habe ich mir diese angesehen und war positiv überrascht.
Besonders die sehr ausgewählten Äußerungen des RW Herrn Dr. Strate hatten es mir angetan.
Sofort musste ich dabei an Pelzig in Neues aus der Anstalt denken, der mit seinen hervorragenden
Soloauftritt den Fall am Flipchart sehr gut erklärt.

http://www.youtube.com/watch?v=QZ2k2niHogM

Ich denke, dass der Fall typisch für ein Teil unserer Justiz in Zusammenhang mit der Politik steht, man kann als persönliche Meinung dabei auch an Filz denken.
Ich dachte auch sofort wieder an den sogenannten Sachsensumpf, Gerd 49 erwähnte ihn am 15.08.2013 mit einen sehr guten Beitrag auf seiner HP.
Auch hier wird deutlich, wie Filz funktioniert und die angeblichen Eliten unserer Gesellschaft funktionieren, wenn es um ihre Interessen geht.
Stoiber und der Fall Hoeneß, dass nächste Beispiel, wie die sogenannten Eliten ticken.
Sozialschmarotzer Hoeneß, denn das ist er als Steuerhinterzieher, wird von einen ehemaligen MP , wegen seiner Verdienste für Bayern München und seiner sozialen Seite über den grünen Klee gelobt und man soll in keinesfalls von seinen Ämtern entheben.
Da jubelt die Kassiererin mit den Kassenbon und bekommt nachträglich nochmal Vertrauen in den Rechtsstaat.
Stoiber, der für Bürokratieabbau und Verschlankung in Brüssel verantwortlich ist,genehmigt sich dabei erst mal über 200 neue Mitarbeiter, um diese Aufgabe durchzuführen.
Könnte man auch mal darüber nachdenken, wieviel Freunde da ein schönes Pöstchen zu Lasten der Steuerzahler erhalten haben.
Ich werde das weitere Vorgehen im Fall Mollath mit Interesse weiter verfolgen
Der Fall bietet bestimmt Anlass zu weiteren Diskussionen der interessierten Foristen/innen.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nietzschmann der Erste Karl




Robert Kroiß hat gesagt…

Lieber Ralph Nietzschmann,

danke Ihnen für Ihren Kommentar. Haben Sie übrigens meine Mail in Bezug auf Ihre Stellungnahme auf "Wanda´s HP" bzgl. meines Ausscheidens bekommen?

Gruß Robert

Anonym hat gesagt…

Hallo Robert Kroiß,

ja ich habe die E- Mail erhalten und musste auch schmunzeln, dass ich mit meinen Vergleich ins „Schwarze“ getroffen habe.
Ich kann sehr gut ihre Entscheidung verstehen und glaube schon, dass wir in der Bewertung der Sache die zu ihrer Entscheidung führte einen kompatiblen Standpunkt vertreten.
Für interessierte Foristen/innen bleibt ja noch immer ihre HP , um weiter in sachlichen auch streitbaren Meinungsaustausch zu bleiben .

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Nietzschmann