Mittwoch, 14. März 2012

Schallende Ohrfeige für den „freien Markt“


Nach der neuesten veröffentlichten DAK-Studie müsste diese nicht nur die Raucher geschockt haben, sondern insbesondere den „freien kapitalistischen Markt“.
Gut, mit Studien und Statistiken ist dies immer so eine Sache. Man muss nicht jeder Studie und Statistik glauben. Aber sollte diese Studie tatsächlich korrekt zu diesem Ergebnis gekommen sein, welches diese ausweist, dann ist dies in erster Linie eine schallende Ohrfeige für den „freien und kapitalistischen Markt“. Auch wenn es sich dabei um ein „Suchtmittel“, nämlich um Zigaretten handelt.
Dann haben nämlich erst die strengen „Regelungen“ und die scharfen Gesetze demnach zu diesem Ergebnis geführt.

Was in der Schlussfolgerung bedeutet: ein „ungesunder freier und kapitalistischer Markt“ braucht und benötigt unbedingt strenge Regelungen und Gesetze!

Denn laut dieser Studie sind diese strengeren Regeln und Gesetz nicht nur „gesünder“, sondern schaffen auch noch „Kapital“. Die Regeln und Gesetze maßgebend für den „Erfolg“. Und eben nicht die Freiheit von Angebot und Nachfrage, von Versuchung und Erfüllung.

Von wegen Angebot und Nachfrage. Von wegen Wohlstand und ein gesünderes Leben für Alle. Von wegen Verführung durch Werbung. Von wegen Befriedigung der „Lust“ und Gier. Von wegen Ursache und Wirkung. Von wegen Freiheit des Einzelnen.

Der Mensch braucht demnach Regeln und Gesetze, damit er zu mehr Gesundheit und Wohlstand kommt. Nicht der „freie kapitalistische Markt“ regelt dies von ganz alleine, wie die Marktvertreter immer wieder betonen und nach noch mehr Freiheit auf dem Markt und beim Kapital lauthals rufen. 
 
Nein. Laut dieser Studie braucht der Markt und der Mensch strenge Regeln und Gesetze zum Wohle des Menschen und der Allgemeinheit! Dies besagt zumindest diese Studie!
Denn diese Studie steht genau im Widerspruch zu dem, was der „freie Markt“ verkündet! Nicht das Angebot und die Nachfrage, das freie Ausbreiten, nicht der Preis und nicht der Einzelne regeln ALLES! Sondern die Regeln und Gesetze führen zu einem gesunden Miteinander und Wohlstand!
Sagt zumindest diese Studie!

Aber dies sagte auch schon der „liebe Gott“: Wenn „Du“ dies tust, dann......., und wenn „Du“ dies tust, dann.....!
Also andererseits auch nur wieder die Bestätigung dafür, dass der Mensch nicht ohne Religion leben kann. Dass sich nur die Namen der „Götter“ und der Religionen ändern. Nicht aber die Verheißungen und Verkündigungen.

Wo aber bleibt da die Freiheit?! Welche Freiheit ist dann gemeint?!

Was für eine schallende Ohrfeige für die Vertreter des „freien Marktes“ und ihre Religion!

Denn was für die „Lust“ am und für das Rauchen gilt, gilt auch für die „Lust“ und die Gier im und am Finanzmarkt! 
 
PS: wenn man Kraftfahrzeuge nur mehr in Garagen und auf Stellplätzen bewegen darf, gelegentlich auch schieben, dann garantiere ich, dass es kaum mehr Verkehrstote und -verletzte geben wird. Und auch die damit verbundenen Kosten würden erheblich sinken.
Übrigens hatte sich schon Karl Valentin Gedanken über notwendige Regelungen gemacht:

Karl Valentin - Verkehrsordnung

Meine Herren Stadträte, wenn ich mir heute selbst erlaube, vor Sie
hinzutreten, dann tue ich das nicht nur, um zu treten, sondern um
Ihnen einmal reinen Wein einzuschenken. Ich bitte, diesen Satz nicht
sprichwörtlich zu nehmen, denn ich bin kein Weinwirt, sondern ein
wann-wird denn endlich einmal eine richtige Verkehrsregelung
getroffen. Wie soll das in Zukunft werden? So kann es unmöglich weiter
gehen. Schutzleute tun ihre Pflicht. Die Schutzleute dirigieren, die
Bevölkerung folgt ihnen nicht. Grinsen, spotten, trotzen den
Verkehrsordnungen der Großstadt. Die Verkehrspolizei will das Beste,
aber die Großstädter bleiben meist Dörfler. Macht es der Schutzmann
so, gehen sie so. Macht es der Schutzmann aber so, gehen sie anders.
Die Autos durchsausen die Straßen, die Radfahrer fahren, wie sie
wollen, die Fußgänger gehen mitten auf der Straße spazieren, kommen
zwischen die Wägen, die Sanitätskolonnen haben Hochbetrieb, die
Krankenhäuser können die Verwundeten wegen Platzmangel nicht mehr
aufnehmen ... dies alles kann nur anders werden durch meinen
Vorschlag, der alle diese Mißstände auf einmal aus der Welt schafft.
Mein Vorschlag ist folgender, und jeder Irrsinnige wird mir recht
geben. Der Verkehr soll folgendermaßen eingeteilt werden. Und zwar
täglich von 7 bis 8 Uhr Personenautos, 8 bis 9 Uhr Geschäftsautos, 9
bis 10 Uhr Straßenbahnen, 10 bis 11 Uhr Omnibusse, 11 bis 12 Uhr die
Feuerwehr, 12 bis 1 Uhr die Radfahrer, 1 bis 2 Uhr die Fußgänger.
Sollte diese stundenweise Einteilung nicht möglich sein, wäre eine
andere Lösung möglich, und zwar Tagesverkehr: Der Montag ist nur für
die Personenautos, der Dienstag nur für die Geschäftsautos, der
Mittwoch Straßenbahn, der Donnerstag für die Omnibusse, der Freitag
für die Feuerwehr, der Samstag für die Radfahrer. Die Sonn-und
Feiertage nur für die Fußgänger. Auf diese Weise würde nie mehr ein
Mensch überfahren werden.
Oder eine weitere Lösung: Im Januar nur mehr Personenautos, im Februar
Geschäftsautos, im März die Straßenbahnen, im April Omnibusse, im Mai
die Feuerwehr, im Juni die Radfahrer, im Juli Fußgänger und so weiter
und so weiter.
Oder 1939 nur Personenautos, 1940 Geschäftsautos, 1941 Straßenbahnen,
1942 die Omnibusse, 1943 die Feuerwehr, 1944 die Radfahrer, 1945
Fußgänger und so weiter.
Oder: Im 20. Jahrhundert nur Personenautos, im 21. Jahrhundert nur
Geschäftsautos, im 22. Jahrhundert nur... (Protest und Tumult im Saal)
     

Dienstag, 13. März 2012

Sehr sehenswert

Wie immer kommen die interessanten Sendungen zur nachtschlafender Zeit.

http://www.daserste.de/doku/beitrag_dyn~uid,63jx4gu2vxi33rs0~cm.asp



http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/799280_reportage-dokumentation/9798848_die-story-im-ersten-die-welt-auf-pump

Dienstag, 6. März 2012

Demokratie? Bin ich nicht für zuständig

Auf der Homepage von Egon W. Kreutzer habe ich diesen interessanten Link gefunden:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/debatte-demokratie-bin-ich-nicht-fuer-zustaendig/5976282.html



http://www.tagesspiegel.de/kultur/debatte-weiss-eigentlich-jemand-woran-demokratien-scheitern-nein-/5976282-2.html


Sehr lesenswerter Artikel von:
Harald Welzer, Direktor des Center for Interdisciplinary Memory Research am Kulturwissenschaftlichen Institut in Essen, in einem Debattenbeitrag für die Zeitschrift "Der Tagesspiegel".

Freitag, 2. März 2012

Ehre(nsold), wem Ehre gebührt

Das Bundespräsidialamt hat diese Woche mitgeteilt, dass bei Herrn Wulff die Voraussetzungen für die Zahlung des Ehrensolds gegeben seien. Diese Entscheidung sei im Einklang mit Recht und Gesetz gefallen. Dies alles erfolgt und begründet sich NUR auf das Recht und Gesetz bzgl. der Regelung des „Ehrensolds“. Eine Gegenüberstellung mit dem Art. 3 / 1 u. 2 GG erfolgt erst gar nicht. Genauso wenig wie ein Blick in das Arbeitsrecht.
Jetzt wird mit dem Begriff und Wort Ehre ja allgemein die Achtungswürdigkeit, Wohlgefallen, guter Ruf, Anerkennung und Ansehen einer Person verbunden. (s. h. einfach Wikipedia).
Dass diese Begriffe selbstredend mit Vertrauen unterlegt sein müssen, d. h. dass man einer anerkannten, geachteten, wohlgefälligen und mit gutem Ruf versehenen Person auch trauen kann und muss, ergibt sich fast von selbst.
Dieses sind m. E. primäre Voraussetzungen für einen „Arbeitsvertrag“ zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber.
Jetzt wird in diesem Lande ja fast alles (selbst der Krümmungsgrad einer Gurke) in entsprechenden Gesetzen und damit einem allgemein verbindlichen Recht festgelegt und geregelt.
So stammt das entsprechende Gesetz zur Regelung des „Ehrensolds“ für das Bundespräsidentenamt vom 17. 6. 1953 im BGBL I S. 406 zuletzt geändert durch G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7).
Ich weiß jetzt nicht, wie viele $$ und Gesetze in den letzten 60 Jahren ge- und verändert wurden. Mir sind auch nicht alle Änderungen im Arbeitsrecht geläufig. Aber mit der und durch die „Affäre Wulff“ verbundenen Frage, ob und was sich alles mit „unserem“ Recht und Gesetz vereinbaren lässt, dürfte zwangsläufig eine Überprüfung und Neuregelung zum Erhalt des „Ehrensolds“ anstehen und auch schnellstmöglich angestrebt werden.

Ich will dies auch begründen.

Um mal das Arbeitsverhältnis und die „Vertragspartner“ deutlich zu machen:
Der Bundespräsident ist „Arbeitnehmer“ des deutschen Volkes und wird auch von diesem „be- und entlohnt“! Es handelt sich demnach – auch wenn durch eine andere und gesonderte Regelung (Wahl durch die Bundesversammlung) das Zustandekommen dieses Arbeitsvertrages geregelt wird – um einen „Arbeitsvertrag“ zwischen dem „Arbeitgeber“ Deutsches Volk und dem „Arbeitnehmer“ Bundespräsident. Also eigentlich ein ganz üblicher Arbeitsvertrag!
Nun gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Und in der Regel muss der „Arbeitgeber“ dann NICHT mehr für den „Arbeitnehmer“ - evtl. durch einen „Ehrensold“ - aufkommen; weil ja der „Arbeitnehmer“ selbst Schuld an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat.

Nehmen wir nun den „Fall Wulff“:

So sagte Herr Wulff in seiner Rücktrittrede wörtlich *:
Es war mir ein Herzensanliegen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken.“
Einen Präsidenten, der vom Vertrauen, nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen und damit meine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist. “ * = entnommen der Homepage des Bundespräsidenten; Reden

Damit hat Herr Wulff – auch wenn von einem politischen Rücktritt die Rede ist – wortwörtlich zugegeben und gesagt, dass das Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr gegeben ist! Dass er die – mit dem Arbeitsplatz verbundene – Leistung nicht mehr erbringen kann!
Bedeutet eigentlich doch, dass der „Arbeitnehmer“ - also in diesem Fall Herr Wulff – laut eigener Aussage in seinem Amt versagt hat, das Vertrauen seines Arbeitgebers nicht mehr gegeben ist und er NICHT in der Lage war und ist, die erwartete und erforderte Leistung dieses Arbeitsplatzes zu erbringen und damit dieser „Arbeitsvertrag“ - zwar nicht durch den Arbeitgeber Deutsches Volk fristlos gekündigt wurde (weil dies das Gesetz und Recht so nicht vorsieht) – durch seine Resignation und Aufgabe, seinen Rücktritt ungültig wurde!

Man erkläre mir bitte nun mal, was für eine Gesetzes- und Rechtsregelung in diesem Lande herrscht, wenn alles nach Recht und Gesetz seinen Weg geht und gegangen ist?!

Ist gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und Recht ein anderes wieder auf?!

Um nicht den Eindruck einer Neiddebatte zu erwecken. Diese paar Millionen Euro, welche Herr Wulff, bzw. seine Gattin/Witwe erhält und die Steuerzahler (seinem vormaligen Arbeitgeber) kosten, sind Peanuts (um in der Sprache der Banker zu bleiben) im Vergleich zu dem, was unsere Regierung sonst an Milliarden mit fragwürdigem Ergebnis in Personen und Sachen „investiert“!
Sondern mir geht es hierbei um die Argumentation des Bundespräsidialamts im Bezug auf Recht und Gesetz. Dem Messen mit zweierlei Maß, mit unterschiedlichem Recht und Gesetz!

So hat Herr Wulff mit seiner „Tätigkeit“ - auch als Bundespräsident – zumindest dafür gesorgt, dass Begriffe wie „Ehre“, Vertrauen und Glaubwürdigkeit eine ganz neue und andere Definition erhalten.


Nachdem ich heute vom Bundespräsidialamt folgende Nachricht erhalten habe, habe ich mir erlaubt, diese Mail heute nochmals zu versenden:Ihre Nachricht

An: Registratur
Betreff: Ehre(n)sold, wem Ehre gebührt
Gesendet: Samstag, 3. März 2012 11:40:45 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

wurde am Mittwoch, 11. April 2012 13:02:34 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien ungelesen gelöscht.


Nachdem nun auch meine Mail vom 11.4. ungelesen gelöscht wurde, muss man den Eindruck gewinnen, dass es dem Bundespräsidialamt am A..... vorbei geht, was das Volk von seiner Funktion hält. Werde meine Mail nun per Briefpost an dieses Amt senden. Mal sehen, ob dies genauso ignoriert wird.

Anwort von "Direkt zu Kanzlerin"

Auch wenn das "Thema" Wulff, mal abgesehen vom "Ehrensold" inzwischen erledigt ist, möchte ich dennoch die Antwort aus dem Bundeskanzleramt veröffentlichen.
Wobei Antwort ein wenig überzogen klingt, bei dem, was da geschrieben wird. Mir macht es den Eindruck, dass die Fragen, wenn überhaupt, gar nicht richtig gelesen wurden. Denn dieses Statement sind im Prinzip nichts anderes, als die öffentlichen Erklärungen "unserer" Kanzlerin.

Hier auf jeden Fall die "Antwort":


Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin
um 09:11
Angela Merkel

Die Kanzlerin direkt

Re: Rückendeckung für Herrn Wulff (Ihr Interview)

Sehr geehrter Herr Kroiß,
vielen Dank für Ihre Mail, die wir um Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Die Bundeskanzlerin hat in den Wochen vor dem Rücktritt von Herrn Wulff vom Amt des Bundespräsidenten wiederholt ihr vollstes Vertrauen in seine Amtsführung zum Ausdruck gebracht und auch dessen Bereitschaft gewürdigt, sehr weitgehend Auskunft zu allen relevanten Fragen zu geben. Zugleich hat die Kanzlerin dabei klargestellt, dass im Umgang mit Fragen zum Verhalten des Bundespräsidenten Transparenz und Offenheit gegeben sein müssten.
Am 17. Februar trat Herr Wulff vom Amt des Bundespräsidenten zurück. Er sprach davon, dass die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen gezeigt habe, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger und damit seine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt seien und es ihm aus diesem Grund nicht mehr möglich sei, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig sei.
Die Bundeskanzlerin hat die Erklärung des Bundespräsidenten „mit größtem Respekt und - ganz persönlich – auch mit tiefem Bedauern zur Kenntnis genommen. Christian Wulff hat sich in seiner Amtszeit voller Energie für ein modernes, offenes Deutschland eingesetzt“, sagte die Kanzlerin unmittelbar nach dem Rücktritt von Herrn Wulff. „Er hat uns wichtige Impulse gegeben und deutlich gemacht, dass die Stärke dieses Landes in seiner Vielfalt liegt. Diese Anliegen werden mit seinem Namen verbunden bleiben.“
Tatsächlich sei es eine Stärke unseres Rechtstaats, dass er jeden gleich behandle, welche Stellung auch immer er einnehme. Mit seinem Rücktritt stelle Bundespräsident Wulff nun seine Überzeugung, rechtlich korrekt gehandelt zu haben, hinter das Amt zurück, hinter den Dienst an den Menschen in unserem Land. „Ich zolle dieser Haltung ausdrücklich meinen Respekt“, so die Bundeskanzlerin.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung