Freitag, 2. März 2012

Ehre(nsold), wem Ehre gebührt

Das Bundespräsidialamt hat diese Woche mitgeteilt, dass bei Herrn Wulff die Voraussetzungen für die Zahlung des Ehrensolds gegeben seien. Diese Entscheidung sei im Einklang mit Recht und Gesetz gefallen. Dies alles erfolgt und begründet sich NUR auf das Recht und Gesetz bzgl. der Regelung des „Ehrensolds“. Eine Gegenüberstellung mit dem Art. 3 / 1 u. 2 GG erfolgt erst gar nicht. Genauso wenig wie ein Blick in das Arbeitsrecht.
Jetzt wird mit dem Begriff und Wort Ehre ja allgemein die Achtungswürdigkeit, Wohlgefallen, guter Ruf, Anerkennung und Ansehen einer Person verbunden. (s. h. einfach Wikipedia).
Dass diese Begriffe selbstredend mit Vertrauen unterlegt sein müssen, d. h. dass man einer anerkannten, geachteten, wohlgefälligen und mit gutem Ruf versehenen Person auch trauen kann und muss, ergibt sich fast von selbst.
Dieses sind m. E. primäre Voraussetzungen für einen „Arbeitsvertrag“ zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber.
Jetzt wird in diesem Lande ja fast alles (selbst der Krümmungsgrad einer Gurke) in entsprechenden Gesetzen und damit einem allgemein verbindlichen Recht festgelegt und geregelt.
So stammt das entsprechende Gesetz zur Regelung des „Ehrensolds“ für das Bundespräsidentenamt vom 17. 6. 1953 im BGBL I S. 406 zuletzt geändert durch G. v. 05.02.2009 BGBl. I S. 160 (Nr. 7).
Ich weiß jetzt nicht, wie viele $$ und Gesetze in den letzten 60 Jahren ge- und verändert wurden. Mir sind auch nicht alle Änderungen im Arbeitsrecht geläufig. Aber mit der und durch die „Affäre Wulff“ verbundenen Frage, ob und was sich alles mit „unserem“ Recht und Gesetz vereinbaren lässt, dürfte zwangsläufig eine Überprüfung und Neuregelung zum Erhalt des „Ehrensolds“ anstehen und auch schnellstmöglich angestrebt werden.

Ich will dies auch begründen.

Um mal das Arbeitsverhältnis und die „Vertragspartner“ deutlich zu machen:
Der Bundespräsident ist „Arbeitnehmer“ des deutschen Volkes und wird auch von diesem „be- und entlohnt“! Es handelt sich demnach – auch wenn durch eine andere und gesonderte Regelung (Wahl durch die Bundesversammlung) das Zustandekommen dieses Arbeitsvertrages geregelt wird – um einen „Arbeitsvertrag“ zwischen dem „Arbeitgeber“ Deutsches Volk und dem „Arbeitnehmer“ Bundespräsident. Also eigentlich ein ganz üblicher Arbeitsvertrag!
Nun gibt es im Arbeitsrecht die Möglichkeit der fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei einem „gestörten Vertrauensverhältnis“ zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Und in der Regel muss der „Arbeitgeber“ dann NICHT mehr für den „Arbeitnehmer“ - evtl. durch einen „Ehrensold“ - aufkommen; weil ja der „Arbeitnehmer“ selbst Schuld an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hat.

Nehmen wir nun den „Fall Wulff“:

So sagte Herr Wulff in seiner Rücktrittrede wörtlich *:
Es war mir ein Herzensanliegen, den Zusammenhalt unserer Gesellschaft zu stärken.“
Einen Präsidenten, der vom Vertrauen, nicht nur einer Mehrheit, sondern einer breiten Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger getragen wird. Die Entwicklung der vergangenen Tage und Wochen hat gezeigt, dass dieses Vertrauen und damit meine Wirkungsmöglichkeiten nachhaltig beeinträchtigt sind. Aus diesem Grund ist es mir nicht mehr möglich, das Amt des Bundespräsidenten nach innen und nach außen so wahrzunehmen, wie es notwendig ist. “ * = entnommen der Homepage des Bundespräsidenten; Reden

Damit hat Herr Wulff – auch wenn von einem politischen Rücktritt die Rede ist – wortwörtlich zugegeben und gesagt, dass das Vertrauensverhältnis und der Zusammenhalt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht mehr gegeben ist! Dass er die – mit dem Arbeitsplatz verbundene – Leistung nicht mehr erbringen kann!
Bedeutet eigentlich doch, dass der „Arbeitnehmer“ - also in diesem Fall Herr Wulff – laut eigener Aussage in seinem Amt versagt hat, das Vertrauen seines Arbeitgebers nicht mehr gegeben ist und er NICHT in der Lage war und ist, die erwartete und erforderte Leistung dieses Arbeitsplatzes zu erbringen und damit dieser „Arbeitsvertrag“ - zwar nicht durch den Arbeitgeber Deutsches Volk fristlos gekündigt wurde (weil dies das Gesetz und Recht so nicht vorsieht) – durch seine Resignation und Aufgabe, seinen Rücktritt ungültig wurde!

Man erkläre mir bitte nun mal, was für eine Gesetzes- und Rechtsregelung in diesem Lande herrscht, wenn alles nach Recht und Gesetz seinen Weg geht und gegangen ist?!

Ist gleiches Recht und Gesetz (Arbeitsrecht, GG vs. Gesetz zur Ehrensoldregelung) dann doch NICHT gleich Recht und Gesetz?! Geht dann doch nicht alles mit Recht und Gesetz zu?! Hebt ein Gesetz und Recht ein anderes wieder auf?!

Um nicht den Eindruck einer Neiddebatte zu erwecken. Diese paar Millionen Euro, welche Herr Wulff, bzw. seine Gattin/Witwe erhält und die Steuerzahler (seinem vormaligen Arbeitgeber) kosten, sind Peanuts (um in der Sprache der Banker zu bleiben) im Vergleich zu dem, was unsere Regierung sonst an Milliarden mit fragwürdigem Ergebnis in Personen und Sachen „investiert“!
Sondern mir geht es hierbei um die Argumentation des Bundespräsidialamts im Bezug auf Recht und Gesetz. Dem Messen mit zweierlei Maß, mit unterschiedlichem Recht und Gesetz!

So hat Herr Wulff mit seiner „Tätigkeit“ - auch als Bundespräsident – zumindest dafür gesorgt, dass Begriffe wie „Ehre“, Vertrauen und Glaubwürdigkeit eine ganz neue und andere Definition erhalten.


Nachdem ich heute vom Bundespräsidialamt folgende Nachricht erhalten habe, habe ich mir erlaubt, diese Mail heute nochmals zu versenden:Ihre Nachricht

An: Registratur
Betreff: Ehre(n)sold, wem Ehre gebührt
Gesendet: Samstag, 3. März 2012 11:40:45 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

wurde am Mittwoch, 11. April 2012 13:02:34 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien ungelesen gelöscht.


Nachdem nun auch meine Mail vom 11.4. ungelesen gelöscht wurde, muss man den Eindruck gewinnen, dass es dem Bundespräsidialamt am A..... vorbei geht, was das Volk von seiner Funktion hält. Werde meine Mail nun per Briefpost an dieses Amt senden. Mal sehen, ob dies genauso ignoriert wird.

1 Kommentar:

Robert Kroiß hat gesagt…

Habe diesen Artikel - entsprechend verändert und angepasst - heute per Email auch an das Bundespräsidialamt als Anfrage gesendet.