Sehr geehrte Damen und Herren Ihres Ethikrates,
habe
mir mal die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates bzgl. der
Impfpflicht ein wenig vorgenommen.
Welche durch eine
fraktionsübergreifende Gewissensentscheidung der Abgeordneten in ein
Gesetz gefasst und zu gültigem „Recht“ werden soll.
Ich
würde mich sehr über eine Antwort zu meinen Gedankengängen und
aufgeworfenen Fragen von Ihnen freuen und bin auch durchaus bereit,
weitere Gedanken darüber mit Ihnen auszutauschen.
Auszüge
aus der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Impfpflicht.
[[
Eine Impfpflicht kann kurzfristig nicht die gegenwärtige vierte
Welle brechen. Ebenso kann eine Impfpflicht kein Allheilmittel gegen
die Pandemie sein, …
Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht
stößt in einen Raum vielfacher Ungewissheit. Zum einen hat sich die
Faktenlage im Laufe der nun schon fast zwei Jahre dauernden Pandemie
mehrfach erheblich geändert. Zum anderen bestehen nach wie vor teils
erhebliche Daten- und Wissenslücken. ]]
Bei den
verfassungsrechtlichen Überlegungen hebt die Begründung nur auf den
Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (körperliche Unversehrtheit) ab!
Nun
meine Gedanken dazu, mit der Bitte um Aufklärung.
Wenn
offensichtlich vielfache Ungewissheit, erhebliche Daten- und
Wissenslücken bestehen, wird die ganze Sache und sämtliche
Stellungnahmen – von wem auch immer – zu einer
Glaubensangelegenheit und -frage!
Darüber soll dann alleine eine
Minderheit, nämlich die Abgeordneten des Bundestages durch ihre
Gewissensentscheidung allgemein gültige Fakten (Gesetz zur
Impfpflicht) schaffen!
Wäre es da nicht angebracht bei den
verfassungsrechtlichen Überlegungen auch den Art. 4 GG (die Freiheit
des Glaubens und des Gewissens), welcher selbstredend für alle
Menschen gilt in Betracht zu ziehen?!
Ganz abgesehen davon, dass
eine logische, richtige und gerechte Stellungnahme mangels
faktenbasierter echter Daten, eine korrekte Einschätzung der Lage
gar nicht möglich ist und es sich demnach wiederum nur um eine
individuelle und willkürliche Stellungnahme einer Minderheit von
Menschen, die dem Ethikrat angehören handeln. Eine (auch ethische)
Stellungnahme aller anderen Menschen nicht zugestanden und zugetraut
wird?! Also handelt es sich auch hier um reine Willkür. Von der
Selbstbestimmung des Lebens und Sterbens, der Würde des einzelnen
ganz zu schweigen. Käme es evtl. auch nur zu einer altersbezogenen
Impfpflicht wäre auch diese m. E. diskriminierend. Die
Diskriminierung sehe ich allerdings bereits seit längerem schon in
einigen Bereichen durch all die bisher willkürlich angeordneten
Maßnahmen bereits erfüllt.
Denn auch diese stießen und stoßen
in einen Raum vielfacher Ungewissheit, einer immer noch erheblichen
Daten- und Wissenslücke, wie der Ethikrat eben auch aktuell
feststellt.
Ich gehe doch hoffentlich recht in der Annahme,
dass sich der Ethikrat zu dieser Stellungnahme nach einer
GEWISSENhaften Entscheidung durchgerungen hat?
Und damit wird es
dann eben schon wieder sehr zweifelhaft und unethisch.
Denn auch
aufgrund solch einer Stellungnahme manifestiert der Ethikrat, dass
nur eine bestimmte Gruppe von Menschen ein Gewissen habe (neben dem
Ethikrat auch die Abgeordneten des Bundestages) und deshalb auch nur
sie eine Gewissensentscheidung treffen könnte?!
Wenn ich dieses
mal unwidersprochen glaube und hinnehme, dann stellt sich als
nächstes die Frage, wie dann es möglich sein soll, Menschen, denen
man kein eigenes Gewissen zugesteht und die deshalb dann auch keine
eigene Gewissensentscheidung treffen können, bei nicht befolgen
einer evtl. kommenden gesetzlichen Impfpflicht „schuldig“ zu
befinden und bestrafen (Bußgeld etc.) zu können?!
Um eine
Unterscheidung treffen zu können, bedarf es aber genau des eigenen
Gewissens.
Wie aber soll dies möglich sein, wenn man mir
stellvertretend das eigene Gewissen, die eigenen Entscheidungen, die
eigene Verantwortung abnimmt, respektive verweigert?!
Genau so
verhält es sich dann mit der geforderten Solidarität.
Solidarität
setzt eigene Verantwortung voraus! Verantwortung kann man aber
wiederum nur wahrnehmen, wenn man Unterscheidungen treffen kann, was
entsprechende Erkenntnisse und ein eigenes Gewissen
voraussetzt!
Alles andere setzt einfach „ungeprüft“
voraus, dass diejenigen, die all diese Stellungnahmen abgeben,
entsprechende Maßnahmen vorschlagen und treffen (dürfen), dass es
sich dabei dann um „andere“ Menschen mit einem „besseren,
höheren“ Verständnis, Gewissen und Gewissenhaftigkeit
handelt?!
Dies manifestiert allerdings dann aber auch die
Ungleichheit, unterschiedliche Würde und verstößt gegen alle
„angeblich demokratischen und ethischen“
Menschenrechte!
Erkennen Sie den Widerspruch, die
Diskrepanz?!
Mit freundlichen Grüßen
Robert
Kroiß
München
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