Dienstag, 15. März 2022

Brief an den Ethikrat bzgl. der Impfpflicht

 Sehr geehrte Damen und Herren Ihres Ethikrates,


habe mir mal die Stellungnahme des Deutschen Ethikrates bzgl. der Impfpflicht ein wenig vorgenommen.
Welche durch eine fraktionsübergreifende Gewissensentscheidung der Abgeordneten in ein Gesetz gefasst und zu gültigem „Recht“ werden soll.

Ich würde mich sehr über eine Antwort zu meinen Gedankengängen und aufgeworfenen Fragen von Ihnen freuen und bin auch durchaus bereit, weitere Gedanken darüber mit Ihnen auszutauschen.

Auszüge aus der Stellungnahme des Deutschen Ethikrates zur Impfpflicht.

[[ Eine Impfpflicht kann kurzfristig nicht die gegenwärtige vierte Welle brechen. Ebenso kann eine Impfpflicht kein Allheilmittel gegen die Pandemie sein, …
Die Debatte um eine allgemeine Impfpflicht stößt in einen Raum vielfacher Ungewissheit. Zum einen hat sich die Faktenlage im Laufe der nun schon fast zwei Jahre dauernden Pandemie mehrfach erheblich geändert. Zum anderen bestehen nach wie vor teils erhebliche Daten- und Wissenslücken. ]]
Bei den verfassungsrechtlichen Überlegungen hebt die Begründung nur auf den Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG (körperliche Unversehrtheit) ab!

Nun meine Gedanken dazu, mit der Bitte um Aufklärung.

Wenn offensichtlich vielfache Ungewissheit, erhebliche Daten- und Wissenslücken bestehen, wird die ganze Sache und sämtliche Stellungnahmen – von wem auch immer – zu einer Glaubensangelegenheit und -frage!
Darüber soll dann alleine eine Minderheit, nämlich die Abgeordneten des Bundestages durch ihre Gewissensentscheidung allgemein gültige Fakten (Gesetz zur Impfpflicht) schaffen!

Wäre es da nicht angebracht bei den verfassungsrechtlichen Überlegungen auch den Art. 4 GG (die Freiheit des Glaubens und des Gewissens), welcher selbstredend für alle Menschen gilt in Betracht zu ziehen?!
Ganz abgesehen davon, dass eine logische, richtige und gerechte Stellungnahme mangels faktenbasierter echter Daten, eine korrekte Einschätzung der Lage gar nicht möglich ist und es sich demnach wiederum nur um eine individuelle und willkürliche Stellungnahme einer Minderheit von Menschen, die dem Ethikrat angehören handeln. Eine (auch ethische) Stellungnahme aller anderen Menschen nicht zugestanden und zugetraut wird?! Also handelt es sich auch hier um reine Willkür. Von der Selbstbestimmung des Lebens und Sterbens, der Würde des einzelnen ganz zu schweigen. Käme es evtl. auch nur zu einer altersbezogenen Impfpflicht wäre auch diese m. E. diskriminierend. Die Diskriminierung sehe ich allerdings bereits seit längerem schon in einigen Bereichen durch all die bisher willkürlich angeordneten Maßnahmen bereits erfüllt.
Denn auch diese stießen und stoßen in einen Raum vielfacher Ungewissheit, einer immer noch erheblichen Daten- und Wissenslücke, wie der Ethikrat eben auch aktuell feststellt.

Ich gehe doch hoffentlich recht in der Annahme, dass sich der Ethikrat zu dieser Stellungnahme nach einer GEWISSENhaften Entscheidung durchgerungen hat?
Und damit wird es dann eben schon wieder sehr zweifelhaft und unethisch.
Denn auch aufgrund solch einer Stellungnahme manifestiert der Ethikrat, dass nur eine bestimmte Gruppe von Menschen ein Gewissen habe (neben dem Ethikrat auch die Abgeordneten des Bundestages) und deshalb auch nur sie eine Gewissensentscheidung treffen könnte?!
Wenn ich dieses mal unwidersprochen glaube und hinnehme, dann stellt sich als nächstes die Frage, wie dann es möglich sein soll, Menschen, denen man kein eigenes Gewissen zugesteht und die deshalb dann auch keine eigene Gewissensentscheidung treffen können, bei nicht befolgen einer evtl. kommenden gesetzlichen Impfpflicht „schuldig“ zu befinden und bestrafen (Bußgeld etc.) zu können?!
Um eine Unterscheidung treffen zu können, bedarf es aber genau des eigenen Gewissens.
Wie aber soll dies möglich sein, wenn man mir stellvertretend das eigene Gewissen, die eigenen Entscheidungen, die eigene Verantwortung abnimmt, respektive verweigert?!
Genau so verhält es sich dann mit der geforderten Solidarität.
Solidarität setzt eigene Verantwortung voraus! Verantwortung kann man aber wiederum nur wahrnehmen, wenn man Unterscheidungen treffen kann, was entsprechende Erkenntnisse und ein eigenes Gewissen voraussetzt!

Alles andere setzt einfach „ungeprüft“ voraus, dass diejenigen, die all diese Stellungnahmen abgeben, entsprechende Maßnahmen vorschlagen und treffen (dürfen), dass es sich dabei dann um „andere“ Menschen mit einem „besseren, höheren“ Verständnis, Gewissen und Gewissenhaftigkeit handelt?!
Dies manifestiert allerdings dann aber auch die Ungleichheit, unterschiedliche Würde und verstößt gegen alle „angeblich demokratischen und ethischen“ Menschenrechte!

Erkennen Sie den Widerspruch, die Diskrepanz?!

Mit freundlichen Grüßen


Robert Kroiß
München




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