Donnerstag, 9. Mai 2019

"Im Namen des Volkes"

Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz

Sendetermin Mi, 22.05.19 | 20:15 Uhr Das Erste


https://www.daserste.de/unterhaltung/film/themenabend-70-jahre-grundgesetz/fragerunde/index.html



Meine Frage an den BverfG-Prädidenten über das Formular der ARD:

Sehr geehrter Herr Präsident des BverfG Voßkuhle,

ich habe da eine Frage zum zulässigen Rechtsweg bei Verfassungsbeschwerden.

Das BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerden mit dem Hinweis: "kann eine Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nur nach Erschöpfung des zulässigen (eigene Anmerkung: wer lässt hier nach welchen Rechtsgrundsätzen WAS zu?!) Rechtswegs erhoben werden" und verweist dabei auf das "Merkblatt über die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht"!

Jetzt kann aber eine "nicht-juristische Person" den zulässigen Rechtsweg gar nicht ausschöpfen, weil diejenigen, welche eigentlich verpflichtet wären, Recht und Gesetz auf ihre Rechtmäßigkeit hin - auf Grund aufgetretener Unklarheiten und Rechtsstreitigkeiten - zu überprüfen und eben genau die Fragen nach der Rechtmäßigkeit - auch einer nicht-juristischen Person - zu zulassen, den Weg zu einer Überprüfung dahingehend verweigern, weil sie selber die Zulässigkeit definieren und auslegen?! Allerdings verstoßen sie dabei gegen ihre eigenen Gesetze und Zulässigkeitskriterien.

GG-Artikel:

  • Art. 1 Abs. 3 GG „die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht“
  • Art. 3 Abs. 1 „ alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (eigene Anmerkung: also auch nicht juristische oder nicht zugelassene Prozess bevollmächtigte/Menschen haben demnach auch die gleichen Rechte; es sei denn „gleich ist nicht gleich“ auf Grund willkürlicher Auslegung)
  • Art. 17 „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden
  • Art. 19 Abs. 4 „Wird jemand (eigene Anmerkung: Jedermann) durch die öffentliche Gewalt (eigene Anmerkung: wozu wohl auch Richter und Gerichte zählen) verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen
  • Art. 20 Abs. 3 „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige (eigene Anmerkung: sofern eine gültige Verfassung existiert?!) Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden (eigene Anmerkung: demnach dann wohl auch an dass GG der BRD (sofern gültig) und an die EMRK)“
  • Art. 103 Abs. 1 „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör (eigene Anmerkung: hier gibt es keine Differenzierung von juristischen und nicht juristischen Menschen, von zugelassenen und nicht zugelassenen (was ja mit Willkür – wer lässt wen und was zu – zu tun hat)“

Wie ist es dann möglich, dass „jedermann – also auch nicht-juristische Personen“ davon abgehalten werden (notfalls mit Androhung von entsprechenden Kosten für die Verfolgung des Rechts), eine Klärung in einer Rechtsfrage von der entsprechenden Instanz zu erhalten? Welches „übergeordnete“ Recht kommt hierbei zum tragen, wenn die oberste (letzte) und damit übergeordnete Instanz den Weg für „jedermann“ selbst verhindert?

Für Ihr Interesse und evtle. Antwort danke ich und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Robert Kroiß

Ergänzung



Habe mir erlaubt, nochmals eine weitere Frage zu stellen:

Sehr geehrter Präsident des BVferG Herr Voßkuhle,

es liegt mir eine weitere Frage auf der Zunge, die ich gerne an Sie stellen würde.
Weshalb sprechen die RichterInnen ihr Urteil „Im Namen des Volkes“, wie der Titel der Sendung auch lautet?
Das Volk, in dessen Namen Sie/sie Ihre/ihre Urteile sprechen, hat Sie/sie weder gewählt, noch berufen, noch wird es bei Entscheidungsfindungen und daraus resultierenden Urteilen be- und gefragt?
Weshalb sprechen Sie/sie Ihre/ihre Urteile nicht im eigenen Namen oder im Namen derer, die Sie/sie in Ihr/ihr Amt berufen haben?
Weshalb soll das Volk die Verantwortung – denn nichts anderes ist es, als die eigentlich eigene Verantwortung für eine getroffene Rechtsprüfung/Rechtsprechung weiter zu geben, wenn dies im Namen des Volkes geschieht - für etwas übernehmen, mit dem es nicht im geringsten etwas zu tun hat? Wenn das Volk, bzw. jedermann gar nicht die Möglichkeit hat, daran mitzuwirken. Wie ich dies bereits bei meiner ersten Frage deutlich zu machen suchte. Denn die unüberwindbaren Hürden für jedermann, um an Rechtsfindungen, -auslegungen und -entscheidungen mitzuwirken, wurden und werden wiederum von jenen aufgestellt, die dann im Namen des Volkes ihre Urteile/Entscheidungen verkünden.
Was genau also ist der Grund, dass RichterInnen in der Tradition eines Pontius Pilatus versuchen, ihre Hände (Urteile) in Unschuld zu waschen?

Auch diese Frage hätte ich gerne beantwortet und danke Ihnen für Interesse, Ihre evtle. Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen


Robert Kroiß


Antwortschreiben des WDR:

Sehr geehrte Zuschauerin, sehr geehrter Zuschauer! 

vielen Dank für Ihre Frage an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle und Ihr Interesse an unserer Sendung. Wir möchten Ihnen auf diesem Weg mitteilen, dass wir Ihre Frage erhalten haben.
Die Resonanz auf unseren Aufruf war enorm und wir haben uns sehr gefreut, wie groß das Interesse an einer Diskussion über unser Grundgesetz ist.​
Wir haben uns bemüht, bei der Auswahl der Zuschauer so viele relevante Themenbereiche wie möglich abzudecken und bei einer Einladung zu unserer Sendung Bewerber aus ganz Deutschland auszuwählen. Wir hoffen, dass sich Ihre Frage, Ihr Anliegen und Ihr persönliches Interesse in der Sendung „Im Namen des Volkes – Deutschland fragt zum Grundgesetz“, die am Mittwoch den 22.Mai um 20.15 Uhr im Ersten ausgestrahlt wird, wiederfindet. 
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam "Grundgesetz"

Im Auftrag des Westdeutschen Rundfunks

Westdeutscher Rundfunk

Redaktion „Im Namen des Volkes“
Westdeutscher Rundfunk
An der Rechtschule 4
50600 Köln






5 Kommentare:

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Sehr geehrter Herr Kroiß.

Wie können sie nur solch eine Frage nebst Zusatzfrage, an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Herrn Voßkuhle, stellen? Herr Voßkuhle nebst Kollegen sehen sich doch bei dieser Frage so etwas von im Recht, weil doch der vorgeschriebene Rechtsweg total eindeutig festgelegt wurde.

Was im Grundgesetz steht und jedem Bürger garantiert ist, kann doch durch die von den Bürgern für solche Aufgaben gewählten Abgeordneten und die von diesen gewählten Regierungen entsprechend ausgearbeitet und verfeinert, verbessert, und praktikabler gemacht werden, um dem im Grundgesetz geforderten Recht, sich bei Gerichten Beschwerden zu können, immer noch nachkommen zu können.

Da wird dann zuerst einmal angeordnet, dass nur der Juristerei studierte Personen sich an Gerichte wenden dürfen, im Auftrag von Nichtjuristen. Das muss man verstehen, denn wie sollen sich Richter mit hohem juristischem Staatsexamen mit Menschen einfacher Bildung verständlich machen? Da hilft nur der Umweg über die anderen studierten Juristen.

Es wird bestimmt auch im Sinne der "einfachen" Menschen sein, sich nur per Juristerei vertreten zu lassen, weil man die entsprechenden juristischen Vorschriften und Paragraphen ja doch nicht begreift und auch nicht selber auslegen kann. Letztendlich haben Juristen durch Beeinflussung des Gesetzgebers dafür gesorgt, dass nur Juristen die juristische Sprache verstehen und interpretieren können und das auch noch in unterschiedlicher Weise. Wie heißt es doch so schön: Zwei Juristen, drei Meinungen!

Und so hat alles seine grundsätzliche rechtliche Handhabe, dass alles seinen vorgeschriebenen Weg zu gehen hat und diese Vorschriften alle rechtens sind. Wenn sie also der Meinung sind, sie als "einfacher" hätten sich mit einer Verfassungsbeschwerde laut Grundgesetz direkt an das Verfassungsgericht wenden dürfen müssen, dann wird ihnen dieses Verfassungsgericht eine ganz einfache und klare Absage erteilen, weil sie nämlich diejenigen sind, welche die Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes, einer Verordnung prüfen und für Recht oder Unrecht erachten dürfen.

Vielleicht könnten sie eine Beschwerde beim europäischen Gerichtshof dieserhalb einlegen, und auf Änderung des Verfahrensweges in Deutschland klagen, nur befürchte ich, dass dieses Gericht ähnlich seine Rechte und seine Zuständigkeit erhalten hat, wie die dt. Gerichte. Also wird wohl nichts daraus.

Unsere privilegierten Menschen, die Abgeordneten und Minister, haben sich schon was dabei gedacht, wie sie ihren eigenen Machterhalt durch das Volk so absichern können, dass ihnen niemand "an den Karren fahren kann"! Die vom Volk gewählten Abgeordneten haben in mühsamer Kleinarbeit im Laufe von siebzig Jahren sich doch diese Privilegien erarbeiten können, alle Wege so zu beackern, dass es "Otto Normalverbraucher" schwerfallen wird, sich alleine zu äußern. Dieses Privileg wird nur Parteien zugestanden, Ich schlage vor, gründen sie eine Partei, um etwas ändern zu können.

Ansonsten denke ich, sie werden mangels Unverständnisses, als Nörgler keine Antwort erhalten und wenn doch, wird auf die Rechtmäßigkeit der Verfahrensweise hingewiesen. Wir leben ja schließlich in einem Rechtsstaat und alles geht nach Recht und Gesetz.

Alles mit einem Hauch Ironie geschrieben!

Mit freundlichen Grüßen

Walter Neumann

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